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Mehr InformationenJeder, der schon einmal selbst gebaut hat, weiß: vor der Umsetzung eines Bauprojekts hat der Staat die Bürokratie gesetzt. Nicht nur die Baugenehmigung braucht Zeit, es gilt, Fristen einzuhalten und verschiedenen Behörden Auskunft über das geplante Bauvorhaben zu geben. Damit Sie Ihr Vorhaben ohne böse Überraschungen umsetzen können, finden Sie in diesem Artikel eine Übersicht über die wichtigsten einzubeziehenden Behörden und erfahren, wo welche Zuständigkeiten liegen.
Bauen bedeutet immer eines: eine Vielzahl von Behördengängen. Ob im privaten Umfeld oder im öffentlichen Bereich, beginnt man ein Bauprojekt, ist der erste Behördengang oft nicht weit. Deshalb lohnt es sich, die zuständigen Ämter und Verwaltungen von Anfang an miteinzubeziehen, denn eine gute Zusammenarbeit bedeutet meist auch einen einfacheren Ablauf des Projekts.
An einem Bauvorhaben sind immer verschiedene Personen beteiligt:
Der Begriff „Bauamt“ wird umgangssprachlich oft gleichgesetzt mit jener Behörde, die für das Bauen in einer Gemeinde oder einer Stadt zuständig ist. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn die Aufgaben und untergliederten Verwaltungsebenen variieren von Bundesland zu Bundesland oft stark. Das Bauamt als solches ist deshalb lediglich ein lokales Amt, das sich mit verschiedenen Bauangelegenheiten beschäftigt, etwa dem Bau von Gemeindeeinrichtungen wie Schulen und Straßen, aber auch der Wasser- oder Abwasserversorgung sowie der Ausweisung von Baugebieten.
Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Bauaufsichtsbehörde, welche die Aufgabe hat, die Vorschriften und Bestimmungen der geltenden Bauordnung zu überwachen. An diese müssen sich alle Bauherren wenden, wenn es um Fragen zum eigenen Bau geht.
Jede Bauaufsichtsbehörde gliedert sich in drei Ebenen:
Die oberste und die obere Bauaufsichtsbehörde sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und ist für die Fachaufsicht gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde zuständig. In deren Bereich fällt die Überwachung aller Bauvorhaben in ihrem Zuständigkeitsgebiet, sie ist innerhalb der Bauaufsichtsbehörde deshalb auch erste Anlaufstelle für alle Bauherren.
Um ihre Pflichten umsetzen zu können, stehen der Bauaufsichtsbehörde im Wesentlichen zwei Verfahren zur Verfügung:
Sie sehen, den richtigen Ansprechpartner für das eigene Bauvorhaben zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Tipps zur Hand geben, mit denen Sie sich im Behördendschungel besser zurecht finden.
Je nachdem in welchem Bundesland, in welchem Landkreis, ja sogar in welcher Gemeinde ein Bauvorhaben umgesetzt werden soll, ist die Organisation der Bauaufsichtsbehörde unterschiedlich. Wichtig ist deshalb immer und vor jedem Baubeginn der persönliche Kontakt mit der Gemeinde. So finden Sie Ansprechpartner und zuständige Behörden am einfachsten. Dabei werden Sie auf die unterschiedlichsten Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit dem Bauamt stoßen, die wir im Folgenden zusammenfassen möchten:
Jedes Bauvorhaben ist mit zahlreichen Behördengängen verbunden; so mancher unerfahrene Bauherr kann da schon mal verzweifeln. Doch mit ein bisschen Geduld und Organisation steht keinem Bauverfahren etwas im Weg – vorausgesetzt, Sie haben sich vorab genau informiert und arbeiten mit allen Instanzen kooperativ zusammen.
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