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So werden KFZ-Sicherheitskennzeichnungen gesetzmäßig angebracht

Rot-weiße Reflexfolien sind aus dem deutschen Straßenverkehr nicht wegzudenken: Ob an Verkehrszeichen und -spiegeln, zur Kennzeichnung von beweglichen Gefahrenstellen und Hindernissen oder als Warnmarkierung an Arbeitsfahrzeugen – Sicherheitsmarkierungen dienen in verschiedensten Bereichen als zuverlässige Warnsignale. Was vielen Verantwortlichen aus dem Behördenbereich jedoch nicht bewusst ist: Die Sicherheitsmarkierung von Fahrzeugen unterliegt zahlreichen Regelungen. Wie Sie die rot-weißen Warnmarkierungen gesetzmäßig nach §35 StVO und DIN 30710 anbringen, zeigen wir Ihnen daher in diesem praktischen Ratgeber-Text.

Mit berechtigten Arbeitsfahrzeugen können Sie auf deutschen Straßen verschiedene Sonderrechte in Anspruch nehmen. Dies ist allerdings nur erlaubt, wenn die Fahrzeuge gesetzmäßig gekennzeichnet wurden. Nicht nur die richtige Farbgestaltung spielt dabei eine Rolle, sondern auch die Ausrichtung, Größe und Art der verwendeten Folien muss berücksichtigt werden. Geregelt sind diese Maßnahmen nach §35 StVO und nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Letztere legt fest, dass eine Kennzeichnung der betroffenen Fahrzeuge nach DIN 30710 erfolgen muss. Außerdem finden Sie Hinweise zur gesetzmäßigen Anbringung der Warnmarkierung in der Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), die Sie als zusätzliche Hilfe zu Rate ziehen können.

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Richtig angebracht: Ausrichtung und Normflächen an der Vorderseite entsprechen den Vorgaben der DIN 30710.
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Falsch: Die Folie wurde zwar links- und rechtsweisend richtig angebracht (die Streifen ergeben ein A), allerdings sind hier nur etwas über sechs Normflächen angebracht, statt der vorgeschriebenen acht. Die Markierung ist damit zu kurz und sollte außerdem, wenn möglich, an den Fahrzeugaußenkanten beginnen.

Warnmarkierung nach DIN 30710 richtig anbringen, um Gefahren vorzubeugen

Die Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710 ist nötig, um auf Verkehrseinschränkungen durch Arbeiten im Straßenbereich hinzuweisen. Dank der genau festgelegten Folienart sind Arbeitsfahrzeuge selbst bei Dunkelheit gut zu erkennen. Zudem ist es gekennzeichneten Fahrzeugen erlaubt, jederzeit auf allen Straßen und Straßenteilen zu fahren und zu halten. Anderen Verkehrsteilnehmern ist es aufgrund der Sicherheitskennzeichnung möglich, sich auf potenzielle Gefahren einzustellen, die dadurch entstehen. Die DIN Norm dient damit also einerseits der Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Sonderrechten, andererseits der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.

Absatz 6 von §35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt fest, dass Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet werden müssen. Dies gilt immer dann, wenn Sie mit diesen Fahrzeugen Sonderrechte in Anspruch nehmen wollen. Diese Sonderrechte dürfen nicht genutzt werden, wenn lediglich ein gelbes Rundumlicht, Warnleuchten oder eine orangefarbene Lackierung vorhanden sind: Rot-weiße Streifen sind zwingend erforderlich. Die gelegentlich eingesetzten gelb-schwarzen oder schwarz-orangen Folien sind nicht zulässig. In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist zudem geregelt, dass diese Gesetzgebung auch für Fahrzeuge des Straßenwinterdienstes gilt, die zum Schneeräumen, Streuen usw. eingesetzt werden. Auch Geräte wie Arbeitsmaschinen, Radlader oder Anhänger müssen nach der DIN 30710 gekennzeichnet werden.

2a-warnmarkierung-2sp-1080x796Richtig angebracht: Das Fahrzeug wurde symmetrisch mit jeweils etwas mehr als vier Normflächen (wenn auch nicht exakt) auf jeder Seite ausgestattet – damit sind auf der Rückseite die vorgeschriebenen acht Normflächen erreicht. Zudem wurden die Folien links- und rechtsweisend richtig angebracht.
2b-warnmarkierung-2sp-1080x796Richtig: Die Streifen wurden richtig ausgerichtet, zudem wurden mehr als die vorgeschriebenen vier Normflächen auf der Rückseite angebracht.

Die passende Folie: Reflexionsklasse und Farbgestaltung

Sie können die Sicherheitskennzeichnungen beispielsweise als Folie an den betroffenen Fahrzeugen anbringen. Gerade bei Arbeitsfahrzeugen, die nicht ständig Sonderrechte in Anspruch nehmen, kann aber auch der Einsatz von auswechselbaren, magnetischen Tafeln sinnvoll sein. Nach DIN 30710 muss eine voll retroflektierende Folie der Bauart Typ 2 nach DIN 67520, Teil 2 verwendet werden. Diese Bezeichnung ist mittlerweile allerdings nicht mehr aktuell, die Folie entspricht heute mindestens der Reflexionsklasse RA2 nach DIN 67520. Um der gesetzlichen Regelung zu entsprechen, muss die Folie aus je 100mm breiten, unter 45° nach außen und nach unten verlaufenden Schrägstreifen bestehen. Diese Streifen müssen die retroflektierenden Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen aufweisen: weiß in Farbe DIN 6171 – WS-R2 und rot in Farbe DIN 6171 – RT-R2. Sind diese Merkmale erfüllt, können Sie damit beginnen, die Folie an den Arbeitsfahrzeugen anzubringen.

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Reflexfolien nach DIN 30710 in der Detailansicht

Die richtige Größe der Sicherheitsmarkierung

Retroflektierende Folien werden in Normflächen eingeteilt. Eine Normfläche entspricht dabei einem Quadrat von 141 mm Seitenlänge und ist diagonal in eine weiße und rote Hälfte unterteilt. Sie darf nicht alleinstehend angebracht werden. Achten Sie daher darauf, immer mindestens zwei Normflächen als Einzelfläche zusammenhängend anzubringen. Dies entspricht damit den Maßen 141 x 282 mm.

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DIN 30710: 8 x Normflächen (je 141 mm x 141 mm) bzw. 4 Einzelflächen (je 282 mm x 141 mm),
jeweils mindestens 2 Normflächen zusammenhängend, vom Fahrzeugrand anbringen.

Eine Formulierung, die immer wieder zu Diskussionen führt, betrifft die notwendige Mindestkennzeichnung der Fahrzeuge. Nach der RSA müssen insgesamt acht Normflächen an Vorder- und Rückseite angebracht werden. Laut DIN 30710 werden zwar ebenfalls acht Flächen gefordert, allerdings je Vorder- und Rückseite. Damit sind also insgesamt 16 Normflächen notwendig. Hier sollten Sie zwingend die DIN 30710 anwenden, um eine gesetzmäßige Kennzeichnung zu gewährleisten. Da diese Regelung lediglich die Mindestanforderungen beschreibt und in erster Linie für Kleinfahrzeuge und Geräte gilt, sollten Sie aber grundsätzlich immer eine großflächigere Markierung anstreben. Werden die Fahrzeuge auch quer zur Fahrtrichtung eingesetzt, sollten Sie zusätzlich auch seitlich je acht Normflächen pro Fahrzeugseite anbringen. Mitfahrende Personen und mitgeführte Geräte dürfen die Markierungen nicht überdecken.


Falsch: Die seitlichen Sicherheitsmarkierungen wurden nicht richtig rechts- und linksweisend angebracht. Zudem wurden hier lediglich sechs Normflächen verwendet, statt der empfohlenen acht.


Falsch: Die Ausichtung nach links- und rechtsweisend entspricht zwar der Norm, es wurden allerdings keine acht Normflächen eingesetzt.

Symmetrische Anbringung der Einzelflächen

Die Sicherheitskennzeichnung sollte symmetrisch in eine linke und rechte Fläche aufgeteilt sein, beginnend an den äußeren Fahrzeugbegrenzungen. Hier müssen Sie beachten, dass die Folien als rechts- und linksweisend erhältlich sind. Die Streifen müssen auf der linken Seite des Fahrzeugs von links unten nach rechts oben verlaufen, auf der rechten Seite von links oben nach rechts unten. Die Streifen sollten ein A ergeben, wenn man sie in der Mitte zusammensetzt. Als Eselsbrücke können Sie sich merken: Ergeben die Streifen ein A, wurden sie richtig angebracht. Ergeben die Streifen hingegen ein V, wurden sie verkehrt angebracht. Es empfiehlt sich also Folien im Doppelpack als rechts- und linksweisend zu erwerben.

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Wurden die Einzelflächen richtig ausgerichtet, ergeben die Streifen ein A wenn man sie mittig zusammensetzt.
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Wurden die Einzelflächen falsch ausgerichtet, ergeben die Streifen ein V wenn man sie mittig zusammensetzt.

Beim Kauf von retroflektierende Folien sind außerdem folgende Merkmale wichtig – diese haben zwar nichts mit der Gesetzmäßigkeit der Kennzeichnung zu tun, sind aber für Sie als Nutzer wichtig: Bei manchen Anbietern sind nur Sicherheitskennzeichnungen erhältlich, die sich schwer oder so gut wie gar nicht entfernen lassen. Setzen Sie also beispielsweise Leasingfahrzeuge ein, sollten Sie möglichst nur leicht entfernbare Folien verwenden. Auch sind oftmals zusätzliche Kantenversiegelungen notwendig, vor allem wenn die Fahrzeuge mit Hochdruckreinigern und Waschanlagenbürsten gereinigt werden. Über diese Punkte sollten Sie sich als Verantwortlicher schon vor Kauf der Folien klarwerden.

Es ist nicht notwendig, alle Sicherheitskennzeichnungen zusammenhängend anzubringen. Die Folien können sowohl ausschließlich horizontal oder vertikal, aber auch als eine Kombination der beiden Möglichkeiten angebracht werden. Jedoch immer zwei Normflächen zusammenhängend.

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Richtig: Acht Normflächen wurden beginnend beim Fahrzeugrand angebracht.
Eine Normfläche ist diagonal in eine weiße und in eine rote Hälfte unterteilt.
Falsch: Hier wurden lediglich 6 Normflächen angebracht – außen fehlt jeweils eine Normfläche.

Halten Sie sich an die hier genannten Maßnahmen, ist davon auszugehen, dass die Kennzeichnung Ihrer Arbeitsfahrzeuge den gesetzlichen Vorgaben für Sonderrechte nach §35 StVO und DIN 30710 entspricht.

Zuletzt noch ein kleiner Hinweis: Die hier genannten Regelungen beziehen sich wirklich ausschließlich auf Fahrzeuge und Geräte, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum, der Müllabfuhr oder dem Straßenwinterdienst dienen. Sie ist damit nur für berechtigte Fahrzeuge zulässig – im privaten Bereich ist eine Nutzung von Sonderrechten also absolut ausgeschlossen.

Die Regelungen für die Kennzeichnung von Arbeitsfahrzeugen im Überblick:

  • Die Sicherheitskennzeichnung darf z.B. mit Folie auf die zu kennzeichnenden Flächen aufgebracht sein. Sie darf auch auf vorgefertigten ebenflächigen, auswechselbaren Tafeln aufgebracht sein. Diese können auch magnetisch sein.
  • Für die Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen ist eine voll retroflektierende Folie der Bauart Typ 2 nach DIN 67 520, Teil 2 zu verwenden -> entspricht der Reflexionsklasse RA2 nach DIN 67 520.
  • Die Sicherheitskennzeichnung muss aus den retroflektierenden Aufsichtsfarben Weiß (DIN 6171 – WS-R2) und Rot (DIN 6171 – RT-R2) für Verkehrszeichen bestehen.
  • Die Sicherheitskennzeichnung besteht aus je 100mm breiten unter 45° nach außen und nach unten verlaufenden Schrägstreifen.
  • Die Fläche auf der linken Seite des Fahrzeugs ist linksweisend anzubringen, auf der rechten Seite rechtsweisend. Dies ist leicht zu merken: Fügt man die Flächen gedanklich zusammen, ergeben die weißen Streifen die Form eines A und sind damit richtig angebracht.
  • Eine Normfläche entspricht einem Quadrat von 141 x 141 mm, das diagonal in eine weiße und in eine rote Hälfte unterteilt ist. Normflächen dürfen niemals allein angebracht werden, es müssen immer mindestens zwei zusammenhängende Normflächen als Einzelfläche befestigt werden.
  • Die Mindestflächen je Vorder- und Rückseite sind 8 Normflächen
  • Bei einem Einsatz quer zur Fahrtrichtung müssen die Fahrzeuge auch seitlich gekennzeichnet sein (Umfang wie auf Vorder- und Rückseite).
  • Die Warnmarkierung kann horizontal, vertikal oder als Kombination aus horizontal und vertikal angebracht werden.
  • Die Markierung muss so angebracht werden, dass sie nicht durch mitfahrende Personen oder Geräte verdeckt wird.
  • Arbeitsgeräte erhalten dieselbe Sicherheitskennzeichnung wie Arbeitsfahrzeuge.

Wichtig: Der Seiteninhaber übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier genannten Maßnahmen, da sich die gesetzlichen Anforderungen immer wieder verändern und stetig angepasst werden. Der hier zur Verfügung gestellte Ratgeber soll lediglich als praktische Richtlinie für Personengruppen dienen, welche die genannten Arbeitsfahrzeuge und Geräte im Einsatz haben und Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen dürfen. Betroffene sollten zusätzlich Schulungen zur Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) besuchen und geeignete Literatur zu Rate ziehen, um eine gesetzmäßige Kennzeichnung zu gewährleisten.

Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) in der Fassung vom September 2015 finden Sie unter http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm, die aktuelle Straßenverkehrsordnung unter http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html. Die in der RSA bezeichneten Regelungen können beispielsweise unter www.rsa-online.com/about/about.htm oder unter http://www.stvzo.de/seminare/rsa/rsa_inhalt.htm eingesehen werden.

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