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Mehr InformationenEin Großteil der Kinder in Deutschland lebt in den Städten. Umso wichtiger ist es für Städte und Gemeinden, sich bei der Planung und Umsetzung von Stadtentwicklungsmaßnahmen auch an deren Bedürfnissen zu orientieren.
Obwohl es viele Familien mit Kindern in die vermeintliche Idylle ländlicher Regionen zieht, wächst ein größer werdender Teil der Kinder in städtischen Ballungszentren auf. Immer mehr werden auch dort geboren, was etwa in Leipzig in den vergangenen Jahren mit dazu geführt hat, dass sich der Anteil der Kleinkinder (unter sechs Jahren) dort um rund 50 Prozent erhöht hat.
Allein diese Gruppe der unter Sechsjährigen macht in Städten einen Bevölkerungsanteil von 5,6 Prozent aus, dazu kommen noch die älteren Kinder und Jugendlichen. Sie bilden deshalb eine ebenso große wie wichtige Bevölkerungsgruppe – mit vielen Bedürfnissen. Für die Stadtentwicklung und -planung stellen sich deshalb grundlegende Fragen:
Planungen, Entwicklungen und Umsetzungen städtebaulicher Maßnahmen, die ihr Augenmerk auf kindgerechte Ergebnisse legen, müssen von völlig neuen Voraussetzungen ausgehen. Das betrifft die Wahrnehmung des urbanen Raums genauso wie dessen Nutzung und erfordert in vielen Bereichen – zum Beispiel beim Thema Sicherheit – einen Perspektivwechsel. Der wiederum muss nicht allein den Kindern und Jugendlichen zugutekommen, denn das Konzept ist eng verbunden mit der „Sozialen Stadt“, die für alle Generationen lebenswert sein soll.
Die Zahlen, die die Friedrich-Ebert-Stiftung in ihrer Auswertung von Bevölkerungsdaten schon 2017 vorgelegt hat, sind bereits ein erster gewichtiger Grund für einen stadtplanerischen Perspektivwechsel. Der städtische Raum gehört schon jetzt in großen Teilen den Kindern und Jugendlichen, mit steigender Tendenz.
Denn die Städte bieten (werdenden) Eltern mit einem vielseitigen Arbeitsmarkt überhaupt erst die wirtschaftliche Grundlage, um eine Familie zu gründen. Der Anfang solcher Entwicklungen liegt allerdings noch früher in den Biografien der Eltern, denn die meisten kommen bereits im Zuge der Bildungswanderung in die Städte. Bei ausreichend guten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt bleiben sie dort, häufig mit eigener Familie und Kindern.
Durchschnittlich 30 Prozent
der Kinder und Jugendlichen in Deutschland leben laut Angaben des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) in Klein-, Mittel- und Großstädten – dreimal so viele wie im ländlichen Raum.
Ein Blick auf die Zahlen, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zum Thema „Kinder in den Städten“ zusammengetragen hat, zeigt die Verhältnisse noch deutlicher:
Zusammengefasst leben also rund 90 Prozent der Kinder in Deutschland in Städten – zwei Drittel davon in den Mittel- und Großstädten. Schon anhand der Zahlen wird daher ersichtlich, wie wichtig der Lebensraum Stadt für Kinder ist.
Das sieht auch die UNICEF so, die mit der „Child-friendly Cities“-Initiative einen Rahmen vorgestellt hat, in dem die Umsetzung kinderfreundlicher Städte gelingen kann. Grundlage hierfür sind die UN-Kinderrechte, die Kindern seit über 30 Jahren ihre Beteiligung am gesellschaftlichen Leben garantieren sollen.
Dazu gehören etwa die Rechte auf Spiel und Freizeit, auf Bildung und eine saubere Umwelt. Ebenso das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Zusicherung, den Willen und die Meinung von Kindern – dem Alter und Reifegrad entsprechend – auch ernst zu nehmen. Es geht darum, das Wohl der Kinder immer vorrangig zu berücksichtigen, in allen Dimensionen.
Für die Stadtplanung ergeben sich daraus die qualitativen Leitlinien, die aus dem urbanen Raum einen kindgerechten Raum machen sollen. Spielplätze, Verkehrsraum, Aufenthaltsflächen – im Grunde gibt es keinen Bereich der Stadtplanung und -entwicklung, der nicht nach diesen Maßstäben (um-)gestaltet werden kann.
Während damit in vielen Fällen – etwa bei Spielflächen – spezifisch kindliche Bedürfnisse berücksichtigt werden, wirkt sich die kindgerechte Gestaltung auch für andere Nutzergruppen des urbanen Raums positiv aus. Senioren beispielsweise profitieren ebenfalls von Maßnahmen für mehr Sicherheit, wie abgesenkten Bordsteinen oder längeren Ampelphasen. So kann insgesamt ein lebenswerteres Umfeld geschaffen werden, das eben nicht allein kinderfreundlich ist.
Auf welchen Grundlagen kann es gelingen, eine kinderfreundliche Stadtgestaltung zu schaffen, an deren Entwicklung die Zielgruppe aktiv mitwirken kann? Dabei geht es einerseits um praktische Ansätze für eine kindgerechte Teilhabe an Entscheidungsprozessen, andererseits um die rechtlichen Rahmenbedingungen, die diese Teilhabe überhaupt ermöglichen.
Die UNICEF-Initiative für Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention sind keineswegs unverbindliche Leitvorstellungen. Sie stellen auf internationaler Ebene den Rahmen für eine aktive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an wichtigen Entscheidungsprozessen dar.
Hinzu kommt die AGENDA 21, die international seit 1992 als UN-Aktionsprogramm umwelt- und entwicklungspolitische Leitlinien vorgibt. Ein wichtiger Bestandteil: die Stärkung wichtiger Gruppen in ihren Rollen, die sie in Fragen der nachhaltigen Entwicklung einnehmen, was Kinder und Jugendliche ausdrücklich einschließt.
„Es ist unbedingt erforderlich, dass Jugendliche aus allen Teilen der Welt auf allen in Betracht kommenden Ebenen aktiv an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, weil diese ihr Leben heute beeinflusst und Auswirkungen für die Zukunft besitzt. Abgesehen von ihrem geistigen Beitrag und ihrer Fähigkeit, Unterstützung zu mobilisieren, bringen junge Menschen auch ihre eigenen Betrachtungsweisen mit ein, die der Berücksichtigung dienen.“
Agenda 21, Kapitel 25
Die EU-Charta der Grundrechte hat zusätzlich die Leitlinien der Vereinten Nationen auf europäischer Ebene verankert. Zum Schutz der Kinder (Artikel 23) ist deshalb festgelegt, dass sie ihre Meinung frei äußern können müssen und dass diese auch berücksichtigt werden muss. Außerdem ist das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen, wenn es von Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen betroffen ist.
In der nationalen Gesetzgebung sind die genannten Aspekte an verschiedenen Stellen festgeschrieben.
Auf Bundesebene
Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält im Gegensatz dazu keine expliziten Regelungen zu einer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Sie wird aber von Rechtsexperten häufig aus der Verknüpfung der Paragraphen 1 (3) Satz 5 zur besonderen Berücksichtigung spezifischer Gruppen und 3 (1) zur Beteiligung der Bürger abgeleitet. Allerdings gibt es eine solche Bezugnahme von § 3 (1) auf § 1 (3) im BauGB nicht.
Auf Länderebene
Die Bundesländer können im Rahmen ihrer Gemeindeordnungen festlegen, welche Anforderungen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einzuhalten sind. Sie können außerdem in den Bauordnungen bestimmen, welche Qualitäts- und Flächenansprüche für Spielräume gelten sollen. In der Praxis finden solche Spezifikationen nur selten Eingang in die Gemeindeordnungen:
Ansonsten fallen detaillierte Angaben zur Ausgestaltung von Spielräumen in der Regel unter die kommunale Gesetzgebung in den örtlichen Bauvorschriften.
Auf kommunaler Ebene
Durch die fehlenden Vorgaben der Bundes- und Landesgesetzgebung ist die Planungskultur in den Gemeinden der ausschlaggebende Faktor für eine Beteiligung von Kindern und die Gestaltung von Spiel- und Aktionsräumen.
Von der positiven Seite betrachtet, bedeutet das: Auf der kommunalen Ebene gibt es bei der Aufstellung maßgeblichen Vorgaben ausreichend Freiheiten, um etwa durch spezielle Spielplatzsatzungen über die Mindestanforderungen der Ausführungsbestimmungen hinauszugehen, die in den Landesbauordnungen festgelegt sind.
Wenn Kinder und Jugendliche an stadtplanerischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden sollen, stellt sich nicht allein die Frage, ob die für gewöhnlich in der Bürgerpartizipation verwendeten Methoden geeignet sind. Es muss überhaupt geklärt werden, wie den jüngeren Mitbürgern die Thematik der Stadtplanung, Raumkonzepte und alles, was sonst mit Stadtentwicklung zusammenhängt, nähergebracht werden kann.
Annäherung und das Wahrnehmungsproblem
Die Auseinandersetzung mit Architektur ist selbst für die Wahrnehmung erwachsener Menschen eine Herausforderung. Das gilt besonders im großstädtischen Kontext,in dem schon die Maßstäbe Schwierigkeiten bereiten. Dazu kommt, dass in der Stadt nahezu überall Bewegtes und Unbewegtes direkt nebeneinander erlebbar sind: Gebäude auf der einen Seite, Verkehr und Menschen auf der anderen Seite.
Betrachter müssen entsprechend viele Reize kanalisieren, um überhaupt einen Blick für die Architektur und die Zusammenhänge innerhalb des gebauten Raumes zu entwickeln. Ansonsten werden gerade die unbewegten Elemente leicht übersehen.
Gebaute Architektur in ihren Einzelheiten erfassen
Neben dem Sehen ist das Verstehen eine Herausforderung. Architektonische Strukturen zu erfassen und sich einzuprägen, ist laut Wahrnehmungstheoretikern kaum möglich. Was hilft, sind Beschreibungen, aber selbst die bergen gewisse Schwierigkeiten. Architekturhistoriker und Architekten können sich über ihre Fachterminologie und mit einer bestimmten Systematik an die Beschreibung eines Gebäudes machen.
Laien – und erst recht den Kindern – fehlt aber beides. Im interdisziplinären Vermittlungskonzept „SpielRaumStadt“, das in Berlin Kinder an die Baukultur heranführen möchte, zeigt sich allerdings: Weder das fachlich richtige Vokabular noch die zugrundeliegende wissenschaftliche Systematik sind zwingend notwendig, um über ein Gebäude zu sprechen.
Zumal es auch andere Zugänge gibt, um sich die Gestalt von Bauwerken zu erschließen, etwa beim Zeichnen. Auf diesem Weg ist es ebenfalls möglich, durch den Prozess des Zeichnens einen Blick für Details, verschiedenen Ebenen und Zusammenhänge zu entwickeln, selbst wenn die einzelnen Elemente nicht fachlich korrekt benannt werden können.
Das Ziel ist letztendlich dasselbe: Die Kinder sollen lernen, ihre gebaute Umgebung bewusster und aktiv wahrzunehmen. Es geht bei „SpielRaumStadt“ daher gar nicht darum, den teilnehmenden Kindern und begleitenden Erwachsenen Wissen zu vermitteln. Sie alle sollen für die Thematik sensibilisiert werden, um ein besseres Verständnis für den Zusammenhang zwischen Architektur, Stadtbau und -planung einerseits und der eigenen Lebenswirklichkeit andererseits entwickeln zu können.
Ungewohnte Perspektiven und Betrachtungsweisen
Zu diesem Ansatz gehört ebenfalls, vorab keine Bewertung der betrachteten Architektur vorzunehmen. Architektonisch oder historisch besonders wertvolle Gebäude erhalten in dem Konzept keineswegs Vorrang vor „normaler“ Wohnbebauung oder anderer Alltagsarchitektur. Damit steht prinzipiell der gesamte gebaute Raum für die Betrachtung offen.
Darin liegt zugleich das große Potenzial der Baukulturvermittlung, wie sie im Rahmen der Stadtspaziergänge von „SpielRaumStadt“ praktiziert wird: Sie ermöglicht neue Sichtweisen. Dass die Teilnehmer – Kinder wie Erwachsene – dabei ohne Voraussetzungen agieren können, hilft gleichzeitig dabei, übliche Betrachtungsmuster aufzubrechen und darüber an neue Einsichten zum gebauten Raum zu gelangen.
Kindern die Möglichkeit zu bieten, sich ihre gebaute Umgebung zu erschließen, ist ein erster wichtiger Schritt, um sie in stadtplanerische Prozesse einbeziehen zu können. In der Praxis sind partizipative Ansätze für derart junge Zielgruppen jedoch eine Herausforderung.
Das führt dazu, dass geplante Projekte häufig ohne wirkliche Beteiligung stattfinden. Sie werden entweder vollkommen fremdbestimmt (Konzepte „für“ Kinder) oder mit Kindern als Dekoration beziehungsweise als Alibi durchgeführt. Als aktive Subjekte werden Kinder und Jugendliche auf diese Weise nicht behandelt.
Erst Mitwirkung und Mitbestimmung garantieren Partizipation im eigentlichen Sinne, da sie eine aktive Mitgestaltung einräumen. Im Idealfall geht die Planung sogar darüber hinaus und gestattet den Kindern bei Vorhaben, die sie betreffen, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Diese Form der Beteiligung findet selten Anwendung – mit Verweis darauf, dass sie von Kindern nicht geleistet werden kann.
Demokratieerfahrung und eigene Rechte
Wenn es um die Inklusion von Kindern in planerische Prozesse geht, spielen einerseits ihre verbrieften Rechte (siehe oben) eine Rolle – die Beteiligung steht ihnen zu. Andererseits erhalten sie im Zuge von Beteiligungsprozessen erste wichtige Erfahrungen zur Funktion der Demokratie und können daraus langfristig Strategien und Kompetenzen entwickeln.
Ein konkretes Planungsergebnis zu erreichen, ist daher nur ein Aspekt, denn Partizipation in jungen Jahren stärkt das Demokratieverständnis und die Wahrnehmung der eigenen Rechte.
Partizipationsmöglichkeiten für Kinder in der Stadtplanung
Dennoch bleibt die Frage, wie kindgerechte Inklusion in stadtplanerischen Prozessen in der praktischen Umsetzung aussehen kann. Ansätze gibt es verschiedene:
Als Ideal der kindergerechten Partizipation gilt der integrative Versuch. Die Kinderperspektive steht dabei im Mittelpunkt, Forschung und Planung finden in einem kommunikativen Prozess mit den Kindern statt, die als Subjekte mit umfassenden Beteiligungsmöglichkeiten wahrgenommen werden.
Das heißt: Wie etwa von der UN-Kinderrechtskonvention gefordert, fließen Meinungen und Bedürfnisse der Kinder in die Vorbereitung von Maßnahmen ein. Allerdings müssen dafür die Voraussetzungen geschaffen werden, was die besondere Schwierigkeit darstellt. Vor allem die Kommunikation ist in dieser Hinsicht kritisch, weil Kinder je nach Alter und persönlicher Entwicklung anders angesprochen werden müssen als Erwachsene.
Die Methoden partizipativer Stadtplanung sollten sich dennoch daran orientieren, um die Bedürfnisse der Kinder in jeder Hinsicht berücksichtigen zu können. Denn das hat auch einen sehr pragmatischen Nutzen für die Umsetzung stadtplanerischer Maßnahmen.
Können Kinder bei der Gestaltung „ihrer“ Räume in der Stadt mitbestimmen und aktiv mithandeln, fördert das die Akzeptanz. Einem längeren und aufwändigeren Planungsprozess steht eine höhere Erfolgsquote (im Sinne der vermehrten Nutzung) der umgestalteten urbanen Räume gegenüber.
Für Kinder müssen die Räume der Stadt andere Leistungen erbringen, als das für Erwachsene notwendig ist. Das liegt unter anderem daran, dass Kinder und Jugendliche diese Räume für ihre Entwicklung brauchen, während die der Erwachsenen bereits weitestgehend abgeschlossen ist.
Obwohl es selbst unter den jüngeren Stadtbewohnern altersbedingte Unterschiede hinsichtlich ihrer Ansprüche gibt, bleiben im Kern einige Gemeinsamkeiten. Prinzipiell geht es bei der kinderfreundlichen Stadtgestaltung um drei Bereiche:
Der Spielraumbeirat des Deutschen Kinderhilfswerks stellt ähnliche Forderungen an ein „kreatives Wohnumfeld“, das öffentliche Räume zum Entdecken und Verändern bereithalten soll, ebenso wie Kommunikationsräume und offene, ungenormte Bewegungs-, Spiel- und Sportplätze für alle.
Das heißt, Kinder brauchen Platz um sich und ihre Fähigkeiten – motorisch, kognitiv, sozial – entfalten zu können, und zwar auch außerhalb von Kindertagesstätten und Schulen. Dazu gehört, sich das Lebensumfeld selbst erschließen zu können. Folglich sind feste Spielräume alleine nicht ausreichend, um die kindliche Entwicklung ausreichend zu fördern.
„Damit man von einem ‚Aktionsraum für Kinder‘ sprechen kann –
also von einem Raum, mit dem Kinder etwas ‚anfangen‘ können –
müssen vier Bedingungen erfüllt sein:
1. der Raum muß für Kinder zugänglich sein
2. der Raum muß frei von Gefahren sein […]
3. der Raum muß gestaltbar sein
4. für diesen Raum muß eine Chance bestehen, Spielkameraden anzutreffen.“
Baldo Blinkert, Aktionsräume von Kindern in der Stadt (1993)
Denn damit würde die Art und Weise, in der Kinder die öffentlichen Räume nutzen, nur in einem geringen Umfang erfasst: Gespielt wird überall dort, wo es interessant ist, wo es etwas zu entdecken gibt. Unter diese Kategorie fallen eben viele informelle Spielorte und Aufenthaltsräume, die üblicherweise in der Stadtplanung in dieser Funktion kaum oder gar nicht berücksichtigt werden:
und viele weitere solcher Orte dienen Kindern als Spielraum. Das gilt für die Quartiere ebenso wie für die innenstädtischen Bereiche, die nur noch bedingt für das Wohnen, sondern vielmehr für andere Funktionen vorgesehen sind.
Die Schwierigkeit in verdichteten urbanen Gebieten besteht aber nicht allein darin, solche Räume zu schaffen beziehungsweise sie für eine Nutzung durch Kinder und Jugendliche freizuhalten. Wenn diese die Möglichkeit bekommen sollen, sich städtische Räume selbst zu erschließen, braucht es eine sinnvolle Vernetzung. Deren oberste Ziele müssen sein: Kurze und sichere Wege.
Kitas, Schulen und Spielräume sollten möglichst nah beieinander liegen und von den Kindern gefahrlos erreicht werden können – vor allem im Hinblick auf den städtischen Straßenverkehr. Die Möglichkeiten reichen dabei über den stadtplanerischen Bereich hinaus, schließen diesen aber in vielen Belangen ein:
Das Beispiel Vernetzung zeigt bereits, dass Einzelmaßnahmen für eine kinderfreundliche Stadtentwicklung nicht zielführend sind. Selbst wenn dabei die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden, bleibt die Wirkung auf einen Teilbereich beschränkt: Einen Spielplatz zu bauen, ist ein guter erster Schritt, ihn mit anderen Räumen, die für Kinder relevant sind, zu verbinden, aber folgerichtig der nächste.
Ein Blick für das Ganze ist demnach erforderlich, zumal der dichte urbane Raum verschiedenste Nutzungen umfassen muss. Gelingen kann das nur – wenn Kinderfreundlichkeit und Kinderrechte fest in den kommunalen Strukturen verankert sind. Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gilt es dabei gleichberechtigt zu beachten.
Beteiligte in der Stadtverwaltung und Stadtplanung müssen daher im Rahmen ihrer alltäglichen Arbeit für den Vorrang des Kindeswohls sensibilisiert werden. Das ist die Grundlage, um kinderfreundliche Entscheidungen zu treffen und lebenswerte Stadträume zu gestalten – für alle.
Quellen:
Apel, Peter: Die Stadt – Die Kinder – Die Planung. Link
Blinkert, Baldo: Aktionsräume von Kindern in der Stadt. Eine Untersuchung im Auftrag der Stadt Freiburg. Download
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.: Kinderfreundliche Stadtgestaltung. Download
Friedrich-Ebert-Stiftung: Stadtkinder. Eine Auswertung der aktuellen Bevölkerungsdaten für die Friedrich-Ebert-Stiftung. Link
Fröbe, Turit: Spielerische Baukulturvermittlung für Kinder im Stadtraum. Link
Hatzelhoffer, Lena: Von Kinderträumen zu Kinderräumen. Perspektivwechsel und Übersetzungen in der Stadtentwicklung. Link
Haury/Willinger: Young Energies. Stadtforschung mit jungen Stadtmachern. Link
Keutz/Fahrwald/Wittmann/Dickhaut: Zukunft im Quartier – Perspektiven nachhaltiger Stadtentwicklung und die Rolle der Jugend. Link
Kogler, Raphaela: Kinderräume erkunden. Partizipative Stadtforschung und -planung mit Kindern. Link
Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung: AGENDA 21. Link
Neumann, Claudia: Stadt der Zukunft ohne Kinder?! Ein Plädoyer. Link
Weiterführende Links:
UNICEF: Kinderfreundliche Kommunen. Link
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