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Wie Veranstaltungen auf vorhandene Stadtstrukturen wirken

amusement park carousel. Beautiful night lighting. A fairy tale for children.

Veranstaltungen, vom Wochenmarkt über das Stadtfest bis hin zu Musikfestivals, bereichern das soziale und kulturelle Leben einer Stadt, auch über deren Grenzen hinaus. Wenn die Stadt zur Kulisse für Feste und andere Events wird, ist das aber gleichzeitig mit teils weitreichenden Herausforderungen verbunden: Der öffentliche Raum ist schließlich für alle da, Veranstaltungen müssen dementsprechend Rücksicht auf diesen und die darin lebenden Menschen nehmen.

Die Frage lautet daher, wie ein Event im städtischen Raum so in dessen Infrastruktur eingebunden werden kann, dass deren zeitweilige Veränderung keine negativen Auswirkungen hat – etwa auf den Verkehr, für die Sicherheit, für das Wohlbefinden der Bewohner.

Temporäre Stadtveränderung

Für große Events verfügen Städte üblicherweise über entsprechende architektonische Möglichkeiten, um diese in das Stadtbild zu integrieren. Tatsächlich bietet die Veranstaltungsarchitektur sogar das Potenzial, das Stadtbild ein Stück weit neu zu gestalten, mit neuen Bauwerken und Strukturen. Eine erhebliche Zahl von Veranstaltungen im städtischen Raum kommt jedoch weitgehend ohne feste Architektur aus.

Temporäre Architektur hat eine lange Tradition und wenn sie nicht gerade als Übergangslösung dient, bis eine langfristige Antwort auf ein akutes Problem gefunden ist, steht sie meist in Verbindung mit festlichen Anlässen: Waren es früher Herrschereinzüge sind es heute Stadtfeste oder auch Märkte. An den baulichen Mitteln, um diese publikumswirksam zu inszenieren, hat sich grundsätzlich wenig geändert. Gleiches gilt für die Herausforderungen, die mit dem vorübergehenden Eingriff in die gewohnten städtischen Strukturen einhergeht.

Der Organisationsprozess

Wegen der Vielzahl an Faktoren, die es für eine Veranstaltung im öffentlichen Raum zu bedenken gibt, ist die Organisation entsprechend umfangreich – je nach Größe, Dauer etc. sogar noch umfangreicher. Unterscheiden lassen sich in diesem Zusammenhang vier Phasen:

  1. Die MachbarkeitsphaseIn diesem ersten Schritt gilt es, eine Idee zu entwickeln und erste Fragen zu Location, Sicherheitsbelangen, den Vermarktungsmöglichkeiten und nicht zuletzt zu wichtigen Entscheidungsträgern und der Finanzierbarkeit des Projekts zu klären.
  2. Die Planungs- und GenehmigungsphaseVor der Umsetzung steht der unerlässliche bürokratische Aufwand: In der Rahmenplanung der Veranstaltung müssen Ausgangslage und Ziele klar identifiziert, Partner für die Organisation gefunden und verschiedene Szenarien – unter anderem zur potenziellen Zahl der Teilnehmer – erstellt werden.
    Finanzmittel müssen eingeworben, Versicherungen abgeschlossen, Genehmigungen von den zuständigen Behörden eingeholt werden. Einer der wichtigsten Faktoren in dieser Hinsicht ist die verkehrsplanerische Strategie. Dabei sind die zu erwartenden Belastungen vor, während und nach der Veranstaltung einzukalkulieren.
  3. Die DurchführungsphaseDie dritte Phase steht ganz im Zeichen der Umsetzung des im Vorfeld erarbeiteten Konzepts – vom konkreten Management der Abläufe bis hin zur gleichzeitigen Vermarktung des Events.
  4. Die NachbereitungsphaseZum Abschluss eines Events gehört dessen Evaluation. Im Nachgang werden die Ergebnisse ausgewertet, Kritik geübt und die ersten Prognosen für eine eventuelle weitere Durchführung gestellt.

Dieser letzte Punkt ist insofern in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden, weil sich Events in der Stadt in zunehmendem Maße als ein Teil des Lokal- und Regionalmarketings entwickelt haben (nicht zu vergessen der Anteil von Veranstaltungen an der Identitätsstiftung innerhalb der Stadtbevölkerung). Eine Evaluation ist aber nur dann sinnvoll, wenn – aus der Marketingperspektive gesprochen – klare Ziele formuliert wurden, die mit Hilfe von Events erreicht werden sollen. Ansonsten muss eine Überprüfung der Wirkung einer Veranstaltung oberflächlich und vage bleiben, wenn sie sich beispielsweise vornehmlich auf Medienreaktionen und Stimmungseindrücke stützt.
Anders verhält es sich mit organisatorischen Fragen. Viele Informationen lassen sich hier empirisch erfassen und auswerten:

  • die Verkehrssituation
  • die Besucherzahlen

Auf der Grundlage dieser Daten und der anschließenden Analyse lassen sich wichtige Schlüsse für die zukünftigen Planungen ziehen.

Der Anlass

Veranstaltungen in der Stadt müssen nicht zwangsläufig Großevents sein, um sich auf die bestehenden Strukturen und Abläufe auszuwirken. Selbst ein regelmäßig wiederkehrender Wochenmarkt oder Brauchtumsveranstaltungen (wie etwa der Sankt-Martins-Umzug) müssen mit der sonst üblichen Nutzung der dafür in Anspruch genommenen Räume arrangiert werden. Wie weitreichend die Vorbereitungen jeweils sein müssen, hängt auch von der Art der Veranstaltung ab.
Auch hier muss einmal mehr die Größe als maßgeblicher Faktor angeführt werden, anhand dessen bereits eine Vor-Kategorisierung von Events vorgenommen werden kann: von den größten Mega-Events über Medium-Events bis hin zu kleinen Veranstaltungen, den sogenannten Mikro-Events. Darüber hinaus können verschiedene Typen von Events voneinander unterschieden werden:

  • Kultur-Events

    Die Bandbreite kulturell geprägter Veranstaltungen ist in der Tat recht groß, darunter fallen Musik-, Theater- und Kunstveranstaltungen genauso wie religiöse, traditionelle und vom Brauchtum gestiftete Anlässe. Kulturelle Veranstaltungen können aber auch in Form von Wissenschaftsevents auftreten.

  • Athletes run in the park on the running marathon

  • Sport-Events

    Was wegen der Regelmäßigkeit und der oft eher lokalen Bedeutung gerne übersehen wird: Die verschiedenen Formen des Freizeitsports, von Sportfesten bis zu Volksläufen, sind ebenso als Events zu verstehen wie Turniere, Meisterschaften oder andere Wettkämpfe. Sie unterscheiden sich vornehmlich in dem Maß, in dem sie den öffentlichen Raum nutzen bzw. verändern.
    Am stärksten ist das selbstverständlich der Fall, wenn sportliche Großveranstaltungen wie Olympiaden oder Meisterschaften auf europäischer bzw. internationaler Ebene ausgetragen werden.

  • Wirtschaftliche Events

    Veranstaltungen müssen nicht zwingend einen unterhaltenden Charakter haben, vielfach spielen vor allem ökonomische Interessen die Hauptrolle. Das gilt sowohl für verhältnismäßig kleine Produktpräsentationen als auch für Kongresse, Messen oder eine Expo von internationaler Bedeutung.

  • Gesellschaftspolitische Events

    An diesem Punkt bewegen wir uns im Bereich der eingangs erwähnten Herrschereinzüge, wenngleich diese kaum noch in dem Ausmaß und mit den Mitteln zelebriert werden, wie das bis hinein in die Neuzeit üblich war. Dennoch gehören Staatsbesuche nach wie vor in diese Kategorie, so wie andere politische Veranstaltungen wie Parteitage, Wahlen oder Gipfeltreffen.
    Es muss aber nicht zwingend die Politik im Vordergrund stehen: Die Eröffnung von Bauwerken oder Straßen sind ebenfalls von gesellschaftspolitischer Bedeutung, genauso wie Paraden, Umzüge (z.B. karnevalistische Umzüge) oder Gartenschauen.

  • Natürliche Events

    Diese Art des Ereignisses kann weitestgehend unberücksichtigt bleiben, da Naturereignisse und Naturkatastrophen keine willentliche Veränderung im öffentlichen Raum hervorrufen. Umgekehrt können Blütezeiten (etwa die Kirschblüte in Japan) oder ähnliche Geschehnisse einen festlichen Charakter bekommen.

Diese Beispiele können lediglich einen Überblick über die Vielfalt von Festen und Veranstaltungen im öffentlichen Raum bieten. Sowohl im ländlichen wie auch im städtischen Umfeld ist das Jahr von diversen Veranstaltungen geprägt und es gilt immer im Einzelfall zu klären, wo die bestmöglichen Voraussetzungen – räumlich, logistisch etc. – vorgefunden werden können und welche Bedingungen damit verbunden sind.

Der öffentliche Raum

Zwar ist der öffentliche Raum prinzipiell für jeden da, das bedeutet allerdings nicht, dass jeder einfach über seine Nutzung verfügen kann. Regeln sind einzuhalten, wenn dieser Raum – seien es nun die Straßen oder seien es Plätze – anderweitig genutzt werden soll, als es für ihn vorgesehen ist. Der rechtliche Rahmen für Veranstaltungen in der Stadt ist deswegen mitunter ziemlich weit gesteckt und umfasst eine Vielzahl von Bereichen.
Das liegt nicht zuletzt daran, dass Regelungen zur allgemeinen Anzeige und Genehmigung von Veranstaltungen nur in Bayern und Thüringen gesetzlich verankert sind. Was wiederum nicht bedeutet, dass damit auch wirklich alle Verfahren berücksichtigt sind, die es im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung einzuhalten gilt. In ihrem Bericht sieht die Projektgruppe „Sicherheit bei Großveranstaltungen im Freien“ des nordrhein-westfälischen Innenministeriums daher in dieser Richtung noch Handlungsbedarf.

Für Veranstalter und Initiatoren von Festen und Events ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll, sich rechtzeitig mit den kommunalen Behörden in Verbindung zu setzen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die notwendigen Fristen eingehalten und die entsprechenden Unterlagen möglichst früh eingereicht werden. Die Genehmigungsverfahren brauchen einfach ihre Zeit.

Je mehr unterschiedliche Veranstaltungen, desto größer ist der Prüfungs- und Koordinationsaufwand. Müssen Polizei, Baurechtsamt, Branddirektion oder andere Stellen mit in das Verfahren einbezogen werden, verzögert sich dieses entsprechend. So kann die Antragsfrist selbst bei wiederkehrenden Kleinveranstaltungen bei zwei Monaten (so in Stuttgart) liegen, für Großveranstaltungen können es unter Umständen sogar fünf Monate (so in Freiburg) sein.

Baurechtliche Anforderungen

Die einzuhaltenden rechtlichen Anforderungen beinhalten unter anderem die vielfach an Veranstaltungsorten verwendeten „fliegenden Bauten“. Darunter fallen verschiedene Kategorien, die an unterschiedlichen Orten auf- und wieder abgebaut werden können:

  • Zelte
  • Bühnen
  • Tribünen
  • Fahrgeschäfte

Grundlage für den Aufbau fliegender Bauten ist die Vorlage des jeweiligen Prüfbuchs bei der Baurechtsbehörde. Die kann sich außerdem das Recht vorbehalten, eine eigene Abnahme durchzuführen, bevor die Inbetriebnahme gestattet wird. Kleine Zelte, Toilettenwagen, Verkaufsbuden oder kleinere Kettenkarussells können übrigens von der Anzeigepflicht ausgenommen werden.

Ansonsten werden vor allem die Bauvorlagen, die Nebenbestimmungen des Prüfbuchs und die Standsicherheit auf ihre Richtigkeit bzw. Angemessenheit überprüft.

Spaß im Karussell

Verkehrsrechtliche Erlaubnisse und Verkehrskonzepte

In vielen Fällen betrifft eine Veranstaltung den öffentlichen Straßenraum, wenn beispielsweise eine Fahrbahn für die Veranstaltung mitgenutzt werden soll oder Straßensperrungen für die Durchführung notwendig sind. Hierzu ist eine Erlaubnis notwendig, mit der nicht zuletzt der verkehrssichere Ablauf des Events garantiert werden soll.
Der Umfang einer solchen verkehrsrechtlichen Erlaubnis reicht von der grundsätzlichen Bewilligung, eine Veranstaltung auf öffentlichen Straßen abzuhalten bis hin zu Auflagen, wie dem Einsatz von Ordnern oder dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Auch dann, wenn die Veranstaltung selbst nicht im öffentlichen Verkehrsraum geplant ist, sie aber den öffentlichen Verkehr beeinflussen könnte, braucht es eine verkehrsrechtliche Anordnung. Die damit einhergehenden Maßnahmen umfassen beispielsweise:

  • Teil- oder Vollsperrungen
  • Halteverbote
  • temporär eingerichtete Bushaltestellen oder Taxiplätze etc.

Prinzipiell können die Kommunen ihrerseits gerade hinsichtlich der einfachen wie ästhetischen Trennung von Straßen- und Fußgängerraum etwa mit Absperrpfosten und Pollern Vorsorge tragen – die Produkte von ABES erleichtern sogar die Handhabung bei Montage und Demontage von Maßnahmen zur Kanalisierung von Fahrzeugen und Personen. Mit der entsprechenden Ausstattung liefern Funktionspoller darüber hinaus Strom und Wasser für die Versorgung von größeren wie kleineren Veranstaltungen.

Mit den variablen Nutzungsmöglichkeiten, die sich durch das Befestigungssystem der 3p-Technologie ergeben, können vor allem Gemeinden und Städte eine zusätzliche Flexibilisierung ihrer Veranstaltungskonzepte erreichen: Statt Absperrpoller können so schnell und einfach Abfallbehälter, Pollerascher oder Sitzpoller in die verbauten ABES-Bodenhülsen montiert werden. Für das Abfallmanagement, die Verkehrsführung etc. ein klarer Zugewinn.

Es ist nicht unüblich, dass die zuständigen Behörden ein Verkehrskonzept verlangen, bevor sie eine Erlaubnis oder Anordnung aussprechen. In diesem Konzept sollten Kern-, Mantel- und Fernverkehrszonen berücksichtigt sein, ebenso wie die Verkehrsbelastungen im Vorlauf (wenn Aufbau und Anreise anstehen), im Hauptlauf (d.h. Güterversorgung, An- und Abfahrten während des Events) und im Nachlauf (Abbau und Abreise).

Hinweis: Für öffentliche Räume, die aber für den Straßenverkehr nicht zugänglich sind, muss von der Notwendigkeit einer Sondernutzungserlaubnis ausgegangen werden. Das gilt für Plätze ebenso wie für Fußgängerzonen oder Grünflächen.

Schutz für Anwohner und Natur

Eine Veranstaltung im öffentlichen Raum beeinflusst nicht allein die bestehenden Strukturen, sie hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Anwohner sowie die vorhandene Natur – in beiden Fällen ist Rücksichtnahme gefordert, was durch entsprechende rechtliche Regelungen gewährleistet werden soll:

  • Bestehende, gesetzlich festgelegte Grenzwerte für Lärm müssen beispielsweise sowohl beim Auf- als auch beim Abbau beachtet werden. Das gilt selbstverständlich auch für die Zeit der Durchführung der Veranstaltung.
  • Nationale wie europäische Bestimmungen, mit denen der Schutz von Lebensräumen und Arten gesichert werden, sind einzuhalten – und zwar nicht allein bei Veranstaltungen, die in Landschaftsschutzgebieten stattfinden sollen, die unter naturschutzrechtliche Regelungen fallen (Naturschutzgebiete sind übrigens generell als Veranstaltungsorte ausgenommen). Selbst innerhalb bebauter Gebiete können diese Bestimmungen relevant sein.
  • Veranstaltungen in Waldgebieten benötigen eine forstrechtliche Genehmigung gemäß der geltenden Landeswaldgesetze. Damit fallen Auflagen bezüglich der Nutzung von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen, der Einhaltung der Erholungsnutzung des Waldes (durch Sperrungen etc.) und der Verwendung von Feuer/Pyrotechnik an.

Darüber hinaus sind relevante Sicherheitsfragen zu klären, im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes. Die Inhalte müssen im Vorfeld mit allen Beteiligten (also mit Behörden, Feuerwehren, Rettungsdiensten usw.) abgestimmt werden und können je nach Art, Größe und nicht zuletzt dem Ort der Veranstaltung in ihrem Umfang variieren.

people at an open-air concert

Bezüglich der Einbettung eines Events in die urbanen Strukturen und der damit verbundenen Gefahren müssen der Veranstaltungsort samt seiner Geografie und Untergrundbeschaffenheit erfasst werden – wo ergeben sich Gefahrenschwerpunkte oder besondere Risiken durch Bebauung, Bepflanzung oder sonstige Gegebenheiten?
Weitere zu klärende Fragen, aus denen sich Folgen für die üblichen Strukturen ergeben können, lauten:

  • Sind hinreichend Parkplätze für die Besucher vorhanden oder müssen diese erst geschaffen werden?
  • Sind die Wege für Fahrzeuge und Personen sowie für den normalen Straßenverkehr berücksichtigt und gesichert?
  • Sind Anfahrtswege, Zufahrten und Zugänge für Feuerwehr und Rettungsdienst vorhanden, können Rettungswagen und Krankentransporte auf oder am Veranstaltungsgelände halten?
  • Sind sicherheitsrelevante Faktoren wie Rettungsinseln, Pufferzonen, Sammelplätze sowie Notausgänge und Rettungswege in der Planung berücksichtigt?

In das Sicherheitskonzept muss außerdem die Umgebung des Veranstaltungsortes einfließen. Immerhin hat ein Event nicht nur Auswirkungen auf das Umfeld, es wirkt unter Umständen auch zurück. Daraus resultierende Gefahrenpotenziale müssen deshalb geprüft werden, damit die zeitweiligen Veränderungen des „Normalzustands“ keine negativen Auswirkungen haben – weder auf die Veranstaltung selbst noch auf die daran beteiligten Personen.

Nachhaltige Eventgestaltung

Als ein wichtiger Faktor ist zu den ohnehin zu berücksichtigenden Anforderungen in den vergangenen Jahren verstärkt der Nachhaltigkeitsaspekt hinzugetreten. Von Mobilitätsfragen bis zum Abfallmanagement spannt sich dieses Thema über alle Bereiche der Organisation und Durchführung einer Veranstaltung und stellt entsprechend neue Anforderungen an jeden einzelnen.

Ein zentraler Faktor ist dabei die vorhandene Infrastruktur, insbesondere bei Veranstaltungen auf offenem Gelände. Ein festes Leitungssystem für Wasser, Abwasser und Strom ist dabei immer vorzuziehen, der Einsatz von Dieselgeneratoren scheidet unter ökologischen Gesichtspunkten definitiv aus.

Unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ist außerdem die anschließende Renaturierung des Geländes, sofern diese ökologisch sinnvoll oder sogar notwendig erscheint, ein fester Bestandteil nachhaltiger Event-Durchführungen.

Bei den eingangs beschriebenen fliegenden Bauten können ebenfalls Nachhaltigkeitsmaßstäbe angelegt werden: Dämmungen für Zelte, Holzböden aus FSC-zertifizierten Quellen, die Verwendung von recyclebaren Materialien und der Verzicht auf problematische Stoffe sind nur einige Beispiele, wie ein nachhaltiger Umgang mit dem Veranstaltungsort im Detail aussehen kann. Gleichzeitig sind solche Maßnahmen nur einige von einer Vielzahl an Bausteinen, die es für einen „Green Event“ letztlich braucht.

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