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Effizient und historisch – geht das überhaupt zusammen?

Nürnberg

Denkmalschutz ist nachhaltig, weil er langfristig und ressourcenschonend mit vorhandener Bausubstanz umgeht. Aber wie ist die Sachlage, wenn es um nachhaltige Energieerzeugung geht? Die Diskussionen um den Beitrag des Denkmalschutzes bei der Energiewende sind deutlich komplexer – und nicht immer sachlich geführt.

Lassen sich Energiewende und Denkmalschutz miteinander vereinbaren?


Solar Panels on Roof of Apartment Building. Solar Energy of Modern High-rise Building.

Denkmalschutz im „Zeitalter der Erneuerbaren Energien“

Energiewende für die Zukunft contra Bewahrung der Vergangenheit?

Die Zielsetzung ist klar: Energieerzeugung und -verbrauch müssen nachhaltiger werden. Das ist nicht nur eine Notwendigkeit, die durch den Klimawandel immer dringlicher wird. Die Energiewende ist außerdem ein wesentlicher Bestandteil der Klimaschutzgesetzgebung.

Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland weitgehend klimaneutral sein, weshalb der Ausbau der erneuerbaren Energien inzwischen als Maßnahme von „überragendem öffentlichen Interesse“ gewertet wird. Das bedeutet, die Energiegewinnung aus Wind, Wasser und Sonnenlicht hat in Planungsprozessen Vorrang.

Damit soll sichergestellt werden, dass die höheren Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) für Wind- und Solarenergie erreicht werden. Denn diese sind wiederum die Voraussetzung, um unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden und gleichzeitig langfristig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.


Photovoltaik: Leistung & Zubau von PV-Anlagen
Wegen des sonnenreichen Wetters und einer hohen Zahl neu installierter Anlagen wurden mit Photovoltaik im Jahr 2022 insgesamt 60,8 Mrd. kWh Strom erzeugt. Damit konnte die Leistung aus dem Vorjahr um 23 Prozent gesteigert werden.
Der Netto-Zubau für PV-Anlagen lag zwischen Januar und November 2022 bei 6,6 GW. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ging Anfang 2023 von einer vorläufigen Schätzung von 7,2 GW für das gesamte Jahr aus. Das entspräche einer Steigerung von mehr als 26 Prozent gegenüber 2021 und einem Übertreffen der 7-GW-Zielsetzung des EEG 2023.
Damit erreichte die gesamte PV-Leistung schon Ende Oktober 65,5 GW und damit über den 63 GW, die im Rahmen des EEG als Ziel angestrebt waren.

Schnellerer Ausbau und mehr Energieeffizienz

Neben dem höheren Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien zählen der Ausbau der Stromnetze, Speicherlösungen und energieeffizientere Gebäude zu den tragenden Elementen der Energiewende. Die Lösungsansätze sehen beispielsweise vor, mehr Solaranlagen auf den Dächern von Gebäuden zu installieren.

Auch wenn eine bundesweite Regelung bislang fehlt, haben einige Bundesländer im Rahmen der Landesgesetzgebung bereits eine „Solarpflicht“ verankert – allerdings mit unterschiedlichen Bedingungen und zeitlichen Staffelungen. Das bedeutet unter anderem, dass die Verpflichtung zunächst nur für Nicht-Wohngebäude gilt.

Sie wird in den Bundesländern mit entsprechenden Regelungen aber sukzessive erweitert, so dass etwa in Bayern ab dem 1. Januar 2025 die Solarpflicht auch für Wohngebäude im Neubau und bei Dachsanierungen greift.
Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang lautet aber: Inwieweit sind denkmalgeschützte Gebäude von diesen Regelungen betroffen?


Altbau mit Solardach Berlin

Denkmale und ihr Anteil an der Energiewende

Wie groß ist die Wirkung denkmalgeschützter Gebäude bei der Energiewende?

Von den Diskussionen um eine allgemeine Solarpflicht, die alle Gebäudedächer einschließt, sind selbstverständlich auch denkmalgeschützte Gebäude nicht ausgenommen. In der medialen Darstellung laufen die Debatten häufig auf zwei gegensätzliche Positionen hinaus: Entweder bremst der Denkmalschutz die Energiewende aus oder es gibt Möglichkeiten für eine harmonische Verbindung.

Geringer Anteil am gesamten Gebäudebestand

Soll das Ziel von mindestens 80 Prozent Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch in Deutschland erreicht werden, ist eine stärkere Nutzung von Dachflächen für die Gewinnung von Solarstrom ohne Frage sinnvoll. Es handelt sich dabei um bereits versiegelte Flächen, darüber hinaus können die Solaranlagen je nach Größe sogar mehr als nur das Gebäude versorgen, auf dem sie installiert sind.


picture with an aerial view of a skyscraper and old townhouses in Frankfurt am Main, Germany

Der Anteil von denkmalgeschützten Immobilien ist aber nur gering, verglichen mit dem gesamten Gebäudebestand in Deutschland. Weniger als 3 Prozent der Gebäude sind bundesweit geschützt, ähnlich sieht es in den europäischen Nachbarländern aus: In der Schweiz ist der Anteil nach Angaben des Bundesamts für Kultur mit 5 Prozent etwas höher, in Österreich sind es hingegen nur rund 1,5 Prozent denkmalgeschützte Bauwerke.

Auf dieses Verhältnis verweist beispielsweise auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie auf die notwendigen Voraussetzungen, um Solaranlagen überhaupt effektiv nutzen zu können. Viele Dächer geschützter Gebäude würden die Anforderungen (Ausrichtung, Neigung, Statik des Dachstuhls etc.) gar nicht erst erfüllen:

„Legt man bei den Denkmalen diese einschränkenden Faktoren zugrunde, so sind die zu erwartenden Effekte noch geringer. Das bedeutet: selbst wenn man auf allen Denkmalen Solaranlagen platzieren würde, böte das Ergebnis nur einen sehr geringen Hebeleffekt.“


Teure Immobilien in Form von historischen herrschaftlichen Wohnhäusern und Geschäftshäusern der Gründerzeit am Kurfürstendamm in Berlin

Allerdings muss auch beim Denkmalbestand differenziert werden. In seinem neuen Leitfaden „Denkmale & Solaranlagen. Möglichkeiten, Anforderungen und Rahmenbedingungen“ gibt das Landesdenkmalamt Berlin zum Beispiel an:

„Ca. 12% der Berliner Dachflächen sind denkmalgeschützt. Über 40% dieser Flächen sind Flachdächer, die sich aus denkmalfachlicher Sicht besonders gut für PV-Installationen eigenen. Auch fast alle anderen Dächer, die städtebaulich nicht relevant sind, können Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen erhalten.“

Hier zeigt sich zudem, dass die Verteilung an denkmalgeschützten Gebäuden bundesweit sehr unterschiedlich ausfällt. Insgesamt sind durchaus Potenziale vorhanden, die für die Energiewende genutzt werden können. Dabei kommt es vor allem auf die individuellen Voraussetzungen an, die ein denkmalgeschütztes Gebäude für die Installation von Solaranlagen bietet. Genau darauf zielen die Änderungen ab, die viele Bundesländer in ihren gesetzlichen Regelungen zum Denkmalschutz vorgenommen haben.


photovoltaic electrical solar panel on roof top of ancient house

Energiewende am Denkmal: Rechtliche Aspekte

Rechtlicher Rahmen für die Energiewende beim Denkmalschutz

Das Denkmalschutzrecht liegt bei den Ländern und deren Denkmalschutzbehörden, das gilt dementsprechend für die jeweiligen Gesetze. Aus diesem Grund gibt es bisweilen Unterschiede zwischen den landeseigenen Regelungen und den daran angeschlossenen Verordnungen, die sich mit Vorschriften zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen, Fördermöglichkeiten etc. befassen.

In wesentlichen Punkten stimmen die einzelnen Gesetze jedoch überein. Denn die Aufgabe des Denkmalschutzes besteht grundsätzlich immer darin, historische Denkmale zu erhalten. Das bedeutet:

  • Baudenkmäler sind denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, um eine dauerhafte Erhaltung zu gewährleisten.
  • Bauliche, technische und wirtschaftliche Maßnahmen sind auf einen erforderlichen Umfang zu beschränken, falls eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Baudenkmäler in ihrem Bestand, Erscheinungsbild oder wissenschaftlichem Wert droht.


Stuttgart, historische Wohnhäuser

Es geht schließlich auch darum, die betreffenden denkmalgeschützten Bauwerke für die Öffentlichkeit zu erhalten und sie – im Rahmen des Zumutbaren – zugänglich zu machen. Das heißt selbstverständlich nicht, dass Veränderungen an solchen Gebäuden nicht zulässig sind. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz weist beispielsweise darauf hin, dass der Einbau verbesserter Haustechnik eine legitime Maßnahme ist, um die Energieeffizienz alter Gebäude zu steigern.

Landesdenkmalschutzgesetze integrieren erneuerbare Energien

„Moderne“ Technologie und Denkmalschutz sind also nicht prinzipiell unvereinbar. Auf dieser Basis lassen sich daher die Änderungen verstehen, die viele Bundesländer in ihre Denkmalschutzgesetze aufgenommen haben – und zwar im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien. In Hessen beispielsweise gilt bereits seit Ende 2022 eine neue Richtlinie für die Denkmalschutzbehörden, nach der die Installation auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen sind.


Solar panels on the roof of a private house

Ähnliche Regelungen lassen sich unter anderem in den Gesetzgebungen von Nordrhein-Westfalen (siehe Auszug aus dem Denkmalschutzgesetz NRW unten), Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Bayern, Brandenburg und Berlin finden. Die Änderungen beziehen sich auf die Vorrangstellung, die der Ausbau erneuerbarer Energien gemäß EEG hat. Daraus ergibt sich eine Erlaubnispflicht für Solaranlagen.

Im Rahmen des Denkmalschutzes bleibt eine solche Erlaubnis aber an Bedingungen geknüpft. Sofern keine erhebliche Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Gebäudes besteht, sollte die Genehmigung daher erteilt werden. Um zufriedenstellende Lösungen im Sinne von Denkmalschutz und Klimaschutz zu finden, geben die Länder ihren Denkmalbehörden Entscheidungsleitlinien und Praxisleitfäden an die Hand.

Diese sollen dabei helfen, in den jeweiligen Fällen die bestmöglichen baulichen Optionen für den Bau von Solaranlagen zu finden. Die wachsende Zahl gelungener Umsetzungen zeigt, dass Denkmalschutz und erneuerbare Energien durchaus miteinander vereinbar sind.


Denkmalschutzgesetz (DSchG) Nordrhein-Westfalen – Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern

Grundlagen für Einzelfallentscheidungen

  1. Zu prüfen ist, ob sich Alternativstandorte, beispielsweise auf nachrangigen Nebengebäuden, besser für die Errichtung von Solaranlagen eignen.
  2. Die Beeinträchtigung ist immer kategorienadäquat zu überprüfen, das heißt, bei der Beurteilung ist danach zu unterscheiden, aus welchen Gründen das betreffende Objekt einen Denkmalwert hat.
    Bestehen künstlerische Schutzgründe für das Denkmal, ist zu überprüfen und gesondert zu begründen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und/oder ein erheblicher Substanzeingriff bei der Errichtung von Solaranlagen vorliegt. In diesem Fall ist diese dann regelmäßig nicht erlaubnisfähig.
  3. Solaranlagen,
    1. die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind: diese sind in der Regel zu erlauben.
    2. die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind: diese sind regelmäßig dann zu erlauben, wenn sie reversibel sind, nur minimal in die Substanz eingreifen und mit dem Erscheinungsbild des Denkmals denkmalfachlich vereinbar sind und damit nur geringfügig in das Erscheinungsbild eingreifen.
      Die Erheblichkeitsschwelle für die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes kann durch Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG NRW) zur Sicherstellung einer denkmalgerechten Gestaltung der Solaranlagen abgemildert werden. Hierbei ist beispielsweise zu berücksichtigen, dass die Solaranlagen sich möglichst der eingedeckten Dachfläche unterordnen müssen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

      • das Dach des Denkmals durch die Solaranlage nicht fremdartig überformt wird und das Dach in seiner Kontur noch ablesbar bleibt,
      • nach Möglichkeit farblich angepasste Solarziegel, Solarfolien, in die Dachfläche integrierte Anlagen etc. verwendet werden,
      • die Solaranlage als eine geschlossene Fläche angebracht und eine ungleichmäßige Verteilung der Module vermieden wird, bei einer Verwendung von Paneelen solche ohne oder mit einer gleichfarbigen Umrandung gewählt werden und die Paneelfarbe der Dacheindeckung entspricht und eine matte Oberfläche aufweist. […]


Mexikoplatz Berlin zum Sonnenuntergang

Solarenergie für das Denkmal: So kann es funktionieren

Voraussetzungen & Beispiele für die Energiewende beim Denkmalschutz

Energiewende und Denkmalschutz sind zusammengefasst ein klassisches „Ja, aber“-Szenario: Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, eine Solaranlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes anzubringen. Aber dazu müssen einige Bedingungen erfüllt sein. In manchen Fällen ist eine denkmalverträgliche Installation selbst dann nicht realisierbar, wenn beispielsweise die Dachneigung und -ausrichtung geeignet wären.

Wo Solaranlagen und Denkmal nicht zusammenpassen

Einige Beispiele für Situationen, in denen die Antragstellung für eine Solaranlage kaum Aussichten auf Erfolg hat, bietet der Solarleitfaden des Landesdenkmalamts Berlin.

Besondere städtebauliche Bedeutung Vor allem repräsentative Dachflächen von Schlössern oder Sakralbauten lassen nur in Sonderfällen den Bau einer Solaranlage zu. Ihre Bedeutung rührt einerseits von der Sichtbarkeit aus dem öffentlichen Raum als auch von der bauzeitlichen Erhaltung der Dächer, die bis heute ohne nachträgliche Veränderungen bestehen.
Besondere architekturhistorische/bautechnische Bedeutung Markante Dachformen, -konstruktionen oder -deckungen sorgen für eine besondere Wirkung im Raum. Bei Dächern mit auffälligen Gauben, Laternen, Dachreitern oder ungewöhnlichen Deckungsmaterialien ist eine denkmalverträgliche Solaranlage in der Regel nicht denkbar.
Besondere Tragkonstruktion Entsteht der Denkmalwert durch eine besondere Tragkonstruktion (etwa bei Fachwerkhäusern, aber auch bei filigranen Industriebauten), lässt sich seine Solaranlage meist nur durch eine aufwändige Ertüchtigung des Daches umsetzen. Solche Eingriffe bedeuten jedoch eine zu starke Beeinträchtigung des Denkmals.
Besondere erinnerungskulturelle Bedeutung Neben technischen, ästhetischen und kulturellen können auch ethische Beweggründe gegen die Veränderung einer Dachfläche mit einer Solaranlage sprechen. Das gilt insbesondere bei Gedenkstätten und ähnlichen Erinnerungsorten.

Solar panels installed on the roof of old brick building

Wo Solaranlagen am Denkmal möglich sein können

Umgekehrt lassen die neuen Richtlinien der Denkmalschutzgesetze einige Spielräume, um eine Solaranlage denkmalverträglich anzubringen. Ein zentraler Faktor ist dabei der Standort. Geeignete Flächen finden sich zum Beispiel

  • auf Flachdächern bzw. Dächern, die wegen ihrer flachen Neigung nicht einsehbar sind,
  • auf Dachflächen, die vom öffentlichen Raum gar nicht oder nur unwesentlich einsehbar sind,
  • auf Dächern, die nur vom halböffentlichen Raum sichtbar sind,
  • auf Industriedenkmalen oder technisch geprägter Architektur,
  • auf einem Dach, das für die Wirkung des Denkmals unbedeutend ist,
  • auf Brandwänden und an anderen ausgewählten Fassaden,
  • in der Umgebung von Denkmalen und/oder Neubauten im direkten Umfeld,
  • auf Denkmalen, die ansonsten wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind.


Ancient walls in Pompeii with volcano Vesuvius in the background

Technische Möglichkeiten ausschöpfen

Darüber hinaus bietet der technische Fortschritt immer bessere, denkmalverträglichere Optionen für den Ausbau von Solaranlagen. Standardmodule sind deshalb nur eine denkbare Lösung. Wo die Voraussetzungen schwieriger und komplexer sind, kann auf andere Varianten zurückgegriffen werden.

Dazu zählen unter anderem besonders flach ausgeführte Module, dachintegrierte Module, Solarziegel oder flexible, aufgeklebte Solarpaneele. Welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, können sich Besucher der Ausgrabungsstätte von Pompeji ansehen – beziehungsweise können sie das nicht: Auf dem „Haus der Ceres“ sind nämlich Solarziegel angebracht, die optisch den historischen Terrakotta-Ziegeln entsprechen.

Es handelt sich dabei um eine gefärbte, lichtdurchlässige Polymermasse, unter der die Photovoltaikzellen liegen. Energiewende ist also sogar mit dem Weltkulturerbe-Status vereinbar.


Esslingen

Innovationen für Energiewende und Denkmalschutz

Hersteller für derartige Dachziegel gibt es auch in Deutschland – und sie finden Anwendung. Für die Denkmalschutzbehörde im hessischen Marburg etwa sind sie eine gute Lösung, um die Versorgung mit erneuerbaren Energien unauffällig in das prägnante Stadtbild der historischen Oberstadt zu einzubinden. Für optisch passende dachintegrierte Lösungen werden deshalb sogar kommunale Zuschüsse ausgeschüttet.

In Esslingen liegen dachintegrierte Solarmodule zumindest im Bereich des Möglichen. Denn hier arbeiten verschiedene Ämter und Ressorts der Kommune mit Stadtwerken, externen Experten und den Bürgern selbst an Wegen, um den historischen Baubestand in die Energiewende einzubinden. Eine neue Gestaltungssatzung soll dazu einen rechtssicheren Rahmen schaffen, um in Zukunft denkmalverträglich Solarenergie zu gewinnen.


Blick über Altstadt und Rathaus auf die Nürnberger Burg

Wie denkmalgerechte Indach-Solarlösungen aussehen können, hat die Stadt Nürnberg hingegen schon 2013 gezeigt – und zwar auf dem Dach des Neuen Rathauses. Wegen der Einstufung als Einzeldenkmal, kamen die üblichen Photovoltaik-Module für eine Installation nicht in Frage. Zu groß wäre ansonsten der optische Unterschied zu den ziegelfarbenen Dächern des Verwaltungsgebäudes gewesen.

Um den Anforderungen des Denkmalschutzes zu genügen und gleichzeitig ein prominentes Beispiel für den kommunalen Klimaschutz zu realisieren, wurden deshalb eigens angefertigte Module verwendet: Die PV-Zellen selbst sind rot eingefärbt, die Folien auf den Rückseiten der Module sowie der Aluminiumrahmen sind terracottafarben. Dadurch fügt sich die gesamte Solaranlage stimmig in das Gesamtbild ein.

Dieses und viele andere bereits umgesetzte Projekte zeigen, dass Denkmalschutz und die Energiewende mit kreativen Lösungen miteinander vereinbar sind.

Quellen:
Deutsche Stiftung Denkmalschutz: Solaranlagen auf Denkmalen. Fakten, die Sie kennen sollten
https://www.denkmalschutz.de/ueber-uns/die-deutsche-stiftung-denkmalschutz/nachhaltigkeit/solaranlagen-auf-denkmalen.html

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: DSchG Nordrhein-Westfalen; Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/22-11-08_dschg_nrw_entscheidungsrichtlinien_fuer_solaranlagen_auf_denkmaelern_orig.pdf

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege: Solarenergie & Denkmalpflege. Erneuerbare Energien am Baudenkmal
https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/solarenergie_baudenkmal__002_.pdf

Bayerische Ingenieurekammer-Bau: Baudenkmal und Energie
https://www.bayika.de/bayika-wAssets/docs/beratung-und-service/download/bayika_baudenkmal_und_energie_0001.pdf

Kommunal.de: PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern
https://kommunal.de/denkmalschutz-energiewende-praxisbeispiel

Bundesdenkmalamt (Österreich): Standards Energieeffizienz am Baudenkmal (1. Fassung: Stand September 2021)
https://www.bda.gv.at/dam/jcr:544db343-26b3-44ad-bcb7-e619703ead8f/Standards%20Energieeffizienz%20am%20Baudenkmal%202021_final_BF.pdf

EnBW: Photovoltaik und Denkmalschutz harmonisch vereint
https://www.enbw.com/unternehmen/eco-journal/photovoltaik-und-denkmalschutz.html

Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg: Denkmalpflege und Erneuerbare Energien
https://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/denkmalpflege-bw/publikationen_und_service/01_publikationen/06_infobroschueren/02_praktische_denkmalpflege/denkmalpflege-und-erneuerbare-energien/denkmalpflege_erneuerbare_energien.pdf

Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VDL): Denkmalschutz ist Klimaschutz. Acht Vorschläge für eine zukunftsorientierte Nutzung des baukulturellen Erbes und seines klimaschützenden Potenzials
https://www.vdl-denkmalpflege.de/fileadmin/dateien/Klimaschutz/VDL_Klima_Web_2022-04-27_Doppelseiten.pdf

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland: Denkmalpflege und Solaranlagen
https://denkmalpflege.lvr.de/de/aufgaben/bau_und_kunstdenkmalpflege/projekte_4/projekte_5.html

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Erneuerbare Energien 2022. Zubauzahlen und beschlossene Beschleunigungsmaßnahmen im Überblick
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/230102-erneuerbare-energien-ueberblick-zubauzahlen-und-beschleunigungsmassnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Stadt Nürnberg/Hochbauamt, Kommunales Energiemanagement: Denkmalschutzkonforme PV-Anlagen mit roten Modulen
https://www.nuernberg.de/imperia/md/hochbauamt/dokumente/KEM/dina4_projektinfo_7015_pv_rote_module.pdf

Denkmalschutzamt Hamburg: Praxishilfe Denkmalpflege. Zum Umgang mit Hamburgs Baudenkmälern
https://www.hamburg.de/contentblob/4149164/11cdbe4e7d50e219a41d6ce269a9f961/data/praxishilfe-denkmalpflege.pdf

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