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Der Weg zur Smart City

Smart city and communication network concept. abstract mixed media.

Die Digitalisierung ist Chance und Herausforderung zugleich, auch auf kommunaler Ebene. Was können Städte in diesem Bereich tun, um nicht den Anschluss zu verlieren? Welche Möglichkeiten ergeben sich für Planung, Verkehr und Arbeitsmarkt?

Inhaltsverzeichnis

Was macht eine City „smart“?

Wenn es um Digitalisierung und Stadtentwicklung geht, ist es meist nicht weit bis zum Konzept der „Smart City“. Tatsächlich muss der Begriff genauso verstanden werden, denn er beschreibt im Grunde keinen konkreten Typ einer Stadt, sondern fasst Entwicklungskonzepte in verschiedenen Bereichen zusammen.

Eine eindeutige Definition der Smart City gibt es unter anderem deshalb nicht. In der Praxis fließen somit oft nur einzelne Aspekte der Smart City-Idee in tatsächliche Handlungen ein – obwohl das Konzept ganzheitlich angelegt ist.

Die Dimensionen des Smart CityKonzepts

Die Schwierigkeit liegt nicht zuletzt darin, dass der Begriff seit dem Beginn des Millenniums immer breitere Verwendung gefunden hat und weiterhin findet. Politische Akteure können ihn ebenso für sich in Anspruch nehmen wie Vertreter aus Wirtschaft, Verwaltung und Stadtplanung. Unterschiedliche Interessen und Ziele führen daher zu einer unterschiedlichen Gewichtung der zentralen Aspekte des Smart CityKonzepts.

Dabei sind die verschiedenen Dimensionen in der Theorie miteinander verwoben und werden vom grundlegenden Gedanken zusammengehalten, urbane Räume durch technologiebasierte Innovationen zu verbessern. Bei den Teilbereichen von Smart City handelt es sich um:

  • Smart Economy
  • Smart People
  • Smart Governance
  • Smart Mobility
  • Smart Environment
  • Smart Living

Damit sind alle urbanen Herausforderungen zusammengefasst, welche die derzeitige Stadtentwicklung und Stadtraumplanung beschäftigen. Als wichtigstes Mittel der Umsetzung intelligenter Lösungen in allen diesen Bereichen gelten digitale Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Moskva-city. Skyscrapers of glass and concrete. Glazed bridge over the river Moscow. Business card of the capital of Russia. Modern urban architecture. Downtown.

Technologiebasiert zur intelligenteren Stadt

Auf Grundlage der IKT soll die Art von Vernetzung entstehen, aus der Innovationen für die genannten Bereiche hervorgehen sollen. Verbesserte Energie- und Ressourceneffizienz, verbesserte soziale und politische Teilhabe, mehr Lebensqualität oder ökonomisches Wachstum sind nur einige der Ziele, die im Rahmen von Smart City verfolgt werden.
Erreicht werden diese aber nicht ausschließlich durch neue Technologien. Nicht-technische Ansätze tragen ebenfalls zu den gewünschten Verbesserungen bei, ohne eine mögliche Verbindung mit IKT auszuschließen.
Ideen der Sharing Economy etwa lassen sich auf digitalem Wege noch leichter verbreiten, zum Beispiel bei Car Sharing-Diensten. Ähnliches gilt für die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, die durch digitale Unterstützung neue Kommunikationswege dazugewinnen, wodurch eine breitflächigere Teilhabe der Bürger erreicht wird.

Merkmale der Smart City

Die digitale Transformation der Städte umfasst eine Vielzahl weitreichender Handlungsfelder. Entsprechend breitgefächert sind daher die Charakteristika von Smart City, wie sie beispielsweise in der „Smart City Charta“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für die Städte formuliert:

  • Die Bedürfnisse der Menschen sollen im Mittelpunkt stehen und ihnen Möglichkeiten bieten, mit eigenen Initiativen und eigener Kreativität eine lebens- und liebenswerte Stadt aktiv mitzugestalten.
  • Digitale Mittel sollen dabei helfen, demografische Ungleichgewichte bei der Teilhabe am urbanen Leben auszugleichen, damit die Stadt vielfältig und offen wird.
  • Das bedeutet zugleich eine stärkere Hinwendung zu partizipativen und inklusiven Konzepten, die einen barrierefreien Zugang zum gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
  • Smart heißt zugleich effizient, vor allem in Bezug auf Klimaneutralität und Ressourcennutzung. Mobilität, Energie, Wärme, Wasser und Abwasser sowie der Umgang mit Abfällen sollen daher umweltfreundlicher gestaltet werden.
  • Eine verbesserte Infrastruktur soll zu einer wettbewerbsfähigen und wachsenden lokalen Wirtschaft beitragen.
  • Dazu gehört ebenfalls, schnell auf Veränderungsprozesse reagieren zu können, nicht nur in wirtschaftlichen Fragen, sondern genauso bei kommunalen Aufgaben. Dazu muss die Smart City aufgeschlossen und innovativ sein.
  • Kommunale Prozesse und Dienstleistungen sollen responsiv und sensitiv werden. Die Grundlage hierfür liefern Daten und Sensoren, deren Auswertung zugleich neue Interaktionsmöglichkeiten und Lernprozesse ermöglichen soll.
  • Digital, privat oder öffentlich: In allen Räumen, die eine Stadt ausmacht, sollen sich die Bürger frei bewegen können. Deshalb muss die Smart City sicher und raumgebend sein.

Die Vorstellungen davon, wie die Städte der Zukunft gestaltet sein sollen und was sie ihren Bewohnern bieten können, bewegt sich im Smart City-Konzept zudem auf einer abstrakten Ebene. Die Umsetzung auf der praktischen Ebene muss eine Vielzahl von Ansprüchen berücksichtigen, wenn die Kommunen die erfolgreiche Transformation von einer “herkömmlichen” zu einer intelligenten Stadt schaffen wollen.

London. Train station and Tower Bridge night lights, aerial view.

Wie wirkt eine Smart City?

Dazu gehört auch, mögliche Effekte der Digitalisierung im Rahmen der Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Die verschiedenen Dimensionen von Smart City und deren Verbindung untereinander trägt schließlich dazu bei, dass alle Lebensbereiche der Stadt in die Veränderungsprozesse einbezogen werden.
Es müssen daher Fragen zu den möglichen Auswirkungen gestellt werden. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat die Wichtigsten schon 2018 zum Ausgangspunkt einer Studie zu “Digitalisierung, Smart City und Stadtentwicklung” gemacht. Sie zeigen, wie weitreichend die Umwandlung der Städte gedacht werden muss.

  • Räumlich-funktionale Wirkungen
    Digitalisierung und der Einsatz von IKT verändern den städtischen Raum – etwa, indem sie eine entsprechende Infrastruktur (Sensoren, Kameras, Kabelleitungen etc.) benötigen. Neben der räumlichen Veränderung steht außerdem die funktionale: Wohnen, Arbeit, Versorgung und Mobilität, sie werden in Zukunft womöglich anders aussehen, denn die ersten Entwicklungen – Co-Working-Spaces, dezentrale Arbeitsplätze durch Homeoffice, App-unterstütztes CarSharing etc. – sind bereits jetzt zu erkennen.
  • Raumwahrnehmung
    Führt die Digitalisierung dazu, dass urbaner Raum anders wahrgenommen wird? Augmented Reality-Ansätze für virtuelle Stadtführungen sind bereits im Einsatz, sie demonstrieren aber nur einen Ausschnitt dessen, was die Smart City für die Raumwahrnehmung bedeuten könnte.
  • Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit
    Zwei der großen, übergreifenden Ziele, die mit der Gestaltung intelligenter Städte verfolgt werden: Mehr Lebensqualität für die Bewohner und eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit für die Stadt an sich. Aber wie weit reichen die Veränderungen in diesen Bereichen?
  • Stadtentwicklung
    In der Stadtentwicklung wird es nicht nur darum gehen, IKT-Anwendungen umzusetzen. Die Digitalisierung bietet hier ganz direkt verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel indem die Beteiligung der Bürger an Planungsprozessen über neue Kommunikationswege erfolgt. Die digitale Transformation könnte sich aber ebenso auf Fachplanungen auswirken, denen immer größere Datenmengen zur Verfügung stehen.

Empirisches Vorgehen für zukünftige Lösungsansätze

Der Umgang mit Daten wird generell zu einem der wichtigsten Werkzeuge bei der intelligenten Umgestaltung der Städte. Sie zu erheben und zu sammeln allein reicht dabei allerdings nicht aus. Es braucht eine sinnvolle Evaluierung, um aus dem vorhandenen Datenmaterial die richtigen Rückschlüsse über das Wirken bisheriger Maßnahmen und die besten weiteren Schritte ziehen zu können.
Gelingen kann das nur, wenn empirisch fundierte Wirkungsanalysen vorgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist aber eine systematischere Herangehensweise an die Evaluierung, die über Potenzialanalysen für Teilbereiche oder einzelne Fallstudien hinausgeht.
Im Auftrag des BBSR sowie des Instituts für Städtebau der TU Dresden hat das Difu solche Möglichkeiten untersucht. Ziel war es, die Wirkweise bisheriger Ansätze besser zu verstehen. Die empirischen Befunde dienen gleichzeitig als Grundlage, um Entwicklungsansätze strategisch weiterentwickeln zu können.

smart traffic on road in downtown of los angeles at night

Leitlinien für die Umsetzung von Smart Cities

Eine strategische Weiterentwicklung wiederum funktioniert nur mit Hilfe entsprechender Leitlinien. Die „Smart City Charta“ hat vier solcher Leitlinien erarbeitet. Die digitale Transformation der Städte braucht demnach

  • 1. Ziele, Strategien und Strukturen,
  • 2. Transparenz, Teilhabe und Mitgestaltung,
  • 3. Infrastrukturen, Daten und Dienstleistungen sowie
  • 4. Ressourcen, Kompetenzen und Kooperationen.

Daraus lassen sich konkrete Handlungsempfehlungen für die Kommunen ableiten, von Anpassungen der Organisationsstrukturen auf kommunaler Ebene (zum Beispiel bei der Zusammenarbeit verschiedener Ressorts) über die Sicherung der (digitalen) Teilhabe an Entscheidungsprozessen bis hin zum Ausbau von Kooperationen mit Wirtschaft und Wissenschaft.
Schon diese Ausschnitte zeigen, wie groß die Aufgabe der Realisierung einer Smart City letztendlich für die Kommunen ist. Neben den organisatorischen und operativen Aufgaben ist dabei vor allem der rechtliche Bereich ein wichtiger Aspekt, den es in vielerlei Hinsicht zu berücksichtigen gilt.

Rechtliche Fragen rund um die Smart City

Bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben gilt das „Wie?“ nicht allein den konkreten Mitteln, sondern ebenfalls den kommunalen Organisationen und Prozessen, die im Vorfeld ablaufen, um überhaupt Maßnahmen realisieren zu können. Die Städte und Gemeinden bewegen sich dabei in einem komplexen regulatorischen Rahmen, der sehr verschiedene Bereiche umfasst.
Dabei fließen zum einen kommunale Regelungen ein, zum anderen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Bund und Länder vorgeben. Grundsätzlich geht es darum, rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, die gleichzeitig ausreichend juristische Sicherheit und Freiräume für Innovationen bieten – und das in allen Dimensionen, die die Smart City ausmachen.

Rechts- und Organisationsformen

Prinzipiell sind die Ziele der Digitalisierung der Städte klar. Zu klären ist allerdings die Frage, auf welchem Weg die Kommunen diese zu erreichen versuchen. Einerseits sollen die kommunalen Entscheidungsträger größtmögliche Freiheiten für die Umsetzung ihrer Vorhaben erhalten, andererseits müssen individuelle lokale Voraussetzungen beachtet werden. Grundsätzlich haben die Städte aber nahezu alle Möglichkeiten, um geeignete Organisationsformen zu finden (Prinzip der organisatorischen Wahlfreiheit) – ganz gleich, ob diese dem öffentlichen oder dem Privatrecht zuzuordnen sind.

Unabhängig davon müssen die Kommunen bei Organisationen, die wirtschaftliche Tätigkeiten durchführen, vor allem zwei gegensätzliche Faktoren zusammenbringen:

  • Ein Unternehmen, das die Digitalisierungsvorhaben einer Kommune oder eines Zusammenschlusses mehrerer Kommunen umsetzen soll, hat im Idealfall ausreichende Handlungsfreiheiten, um die Ziele selbstständig zu erreichen.
  • Gleichzeitig verpflichten die Kommunalordnungen dazu, Kontroll- und Sicherungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Damit soll gewährleistet werden, dass bei aller Eigenverantwortlichkeit die Aufgaben erfüllt werden.

Wirtschaftliche Eigenverantwortung bedeutet in diesem Zusammenhang daher nicht, möglichst auf Gewinne hin zu arbeiten, sondern die verfügbaren Mittel bestmöglich für die Aufgabenerfüllung einzusetzen. Die grundlegende Frage lautet daher, ob die geplante wirtschaftliche Tätigkeit in den Verwaltungsaufbau integriert werden kann oder ob eine privatrechtliche Organisation für die Zwecke besser geeignet ist.

Zweckverbände, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften und gegebenenfalls rechtsfähige Vereine sind denkbare Organisationsformen. Die Auswahl hängt nicht nur vom jeweiligen Bedarf der Kommunen ab – wobei auch die Größe eine Rolle spielt –, sondern genauso von verschiedenen rechtlichen Kriterien.
Hierzu zählen vergaberechtliche Bindungen ebenso wie Haftungsbeschränkungen, Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, Partizipation der Bürgerschaft (u.a. bei Crowdfunding, ehrenamtlichem Engagement etc.) oder die Kosten, die im Zusammenhang mit der gewählten Rechtsform entstehen.

WolfsburgDigital

Wichtig ist schlussendlich, dass die Bedürfnisse der Kommune und das Gemeinwohl im Mittelpunkt stehen – unabhängig von der Entscheidung für die Rechtsform jener Gesellschaft, mit der Digitalisierungsvorhaben realisiert werden sollen. Dies lässt sich beispielsweise auch durch Kooperationen mit privaten Akteuren erreichen.

Anforderungen und Möglichkeiten des Vergaberechts

Die Realisierung von kommunalen Digitalisierungsvorhaben ist üblicherweise auf Leistungen aus der privaten Wirtschaft angewiesen. Ungeachtet der Vielzahl unterschiedlicher Leistungen, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind, bleiben die Kommunen immer an das Vergaberecht gebunden. Dabei spielen EU-Vorgaben ebenso eine Rolle wie der nationale Rechtsrahmen, dennoch bleiben Gestaltungsspielräume.
Das gilt etwa bei Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht. Die Leistungen müssen dazu im unmittelbaren kommunalen Umfeld erbracht werden, was in unterschiedlicher Weise geschehen kann:

  • Bei der Selbstvornahme greift das Vergaberecht nicht, weil die Leistungen nicht über das Marktangebot beschafft werden. Stattdessen sorgen verwaltungsinterne Einrichtungen der Kommunen etwa für strategische Planungen von Projekten und deren Steuerung. Kommunale Eigenbetriebe wie Stadtwerke, Bauhöfe oder Verkehrsbetriebe können ebenfalls ohne Vergabeprozesse zur Selbstvornahme eingesetzt werden.
  • Manche Kommunen schaffen rechtlich selbstständige Digitalisierungsgesellschaften für ihre Belange. Leistungen erhalten sie so im Rahmen einer In-House-Vergabe, ohne als öffentlicher Auftraggeber aufzutreten. Entsprechend gibt es unter solchen Umständen ebenfalls keine Ausschreibung.

In den meisten Fällen werden Aufträge für Digitalisierungsvorhaben aber über Verhandlungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) oder offene Verfahren (öffentliche Ausschreibung) vergeben. Je nach gewünschter Innovation und Komplexität der Aufgabe kann eines dieser Verfahren Vorteile haben.

Digitale Transformation in Münschen

Potenziale und Grenzen des Kommunalwirtschaftsrechts

Rechtliche Fragen rund um kommunale Digitalisierungsprojekte betreffen aber nicht allein mögliche Rechtsformen für Organisationen oder Vergabemodalitäten für Leistungen. Zu klären ist ebenfalls, welche Möglichkeiten den Städten und Gemeinden beim Wirtschaften im Rahmen des Kommunalwirtschaftsrechts offenstehen.
Abgesehen von Unterschieden im Gemeindewirtschaftsrecht der Bundesländer sind die Voraussetzungen der Kommunen für wirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich Digitalisierung gut. Der BBSR fragt in seiner Reihe „Smart Cities gestalten“ unter Verweis auf die Förderung der Windenergie dennoch, ob Digitalisierungsvorhaben durch Anpassungen der kommunalen Verfassungen nicht noch mehr gestärkt werden könnten.

Smart Services

So gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Ausnahmeregelung für das Subsidiaritätsprinzip, das Konkurrenz zu privaten Anbietern eigentlich einschränkt. Kommunen können in NRW Telekommunikationsleitungsnetze selbst betreiben und die damit verbundenen Dienstleistungen anbieten.
Ein vollständiges Ausklammern von Digitalisierungsprojekten aus der Subsidiaritätsregelung ist dabei aber weder vorgesehen noch möglich. Aufgrund der schnellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung ist ein solches Vorgehen zudem nicht sinnvoll, denn es dürfte den Kommunen kaum möglich sein, Leistungen in allen Teilbereichen zu erbringen – zumal sich viele davon erst künftig ergeben.

Daseinsvorsorge und digitale Teilhabe

Eine Möglichkeit, den Kommunen in puncto Gemeindewirtschaftsrecht und Digitalisierung größere Spielräume zu verschaffen, ist ein neues Verständnis von digitaler Teilhabe als Bestandteil der Daseinsvorsorge. Wird sie dabei zu einem anerkannten öffentlichen Zweck, würde dies den Städten und Gemeinden wirtschaftliche Tätigkeiten erlauben.
Unter diesen Voraussetzungen könnte der Breitbandausbau als Teil der heutigen Daseinsvorsorge verstanden werden, ohne daraus eine rechtliche Verpflichtung zur Leistungserbringung durch die Kommunen abzuleiten. Erleichtert würde dieses neue Verständnis dadurch, dass der Begriff der Daseinsvorsorge prinzipiell dynamisch ist: Da sich die Bedürfnisse der Gesellschaft ändern, können auch neue Teilbereiche darunterfallen.
Die Versorgungsbedürfnisse werden in diesem Zusammenhang ein entscheidender Faktor sein, wobei es nicht allein um das allgemeine Recht auf digitale Teilhabe geht. Die Kommunen müssen gleichzeitig berücksichtigen, wie der Bedarf in unterschiedlichen Generationen aussieht und wie die Digitalisierung für alle Bürger ein Nutzen sein kann.

Nutzung und Wertstellung kommunaler Daten

Damit einher geht auch die Frage, wie Kommunen bei der Weitergabe von Daten verfahren sollen – insbesondere, ob dafür Entgelte verlangt werden können oder sollen. Im Grunde verfolgen die Städte und Gemeinden in diesem Punkt ein ähnliches Interesse, wie es auch Wirtschaftsunternehmen tun. Sie erheben und sammeln (personenunabhängige) Daten aus einer Vielzahl an Bereichen:

  • Klimadaten
  • Katasterdaten
  • Geodaten
  • Emissionswerte
  • Daten zur Lärmbelastung
  • Mobilitätsanalysen

Das sind nur einige Beispiele für kommunale Daten, die für private kommerzielle Nutzer einen Wert darstellen können. Geodaten lassen sich beispielsweise für die Konfiguration von Navigationssystemen verwenden, mit denen Automobilhersteller finanzielle Gewinne erzielen.

Rechtliche Vorgaben

Die rechtlichen Regelungen, ob die Weitergabe solcher Daten kostenlos oder kostenpflichtig zu gestalten sei, hängen tatsächlich davon ab, um welche Art Daten es sich handelt. Für Geodaten etwa gilt mit dem Geodatenzugangsgesetz ein Spezialgesetz, das auch den Umgang mit Nutzungsentgelten regelt.
Ansonsten greift in vielen Fällen das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Dann geben die Kosten für Reproduktion, Bereitstellung und Weiterverarbeitung der Daten den Ausschlag über mögliche Entgelte. Daneben können Lizenzierungen von Nutzungsrechten für Rechtssicherheit bei der Weitergabe und Weiterverwendung kommunaler Daten sorgen.

Deutschlands Smart Cities

Bei ihren Vorhaben zur Digitalisierung sind die Kommunen selbstverständlich nicht auf sich allein gestellt. Auf Bundesebene wurde 2016 die Dialogplattform Smart Cities aufgebaut, auf der ein Expertenaustausch zwischen einer möglichst großen Zahl an Akteuren stattfinden soll.
Daneben fördert das BMI Modellprojekte: Für die erste Staffel der „Modellprojekte Smart Cities“ stellte des Bundesministerium 750 Millionen Euro für die Förderung von insgesamt 50 Projekten über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung. Zusammen sollen die beiden Maßnahmen einen weitreichenden Wissenstransfer ermöglichen, der über die Modellprojekte hinaus die kommunale Digitalisierung anstoßen soll.

Wie weit sind die deutschen Städte bei der Digitalisierung?

Die Fortschritte der deutschen Städte hat unter anderem der Digitalverband Deutschlands Bitkom untersucht und die Ergebnisse im Smart City Index 2019 zusammengetragen. Fünf Faktoren wurden dabei in Augenschein genommen: Verwaltung, IT- und Kommunikations-Infrastruktur, Energie und Umwelt, Mobilität und Gesellschaft.

Für eine genauere Analyse wurden jeweils spezifische Indikatoren und Parameter betrachtet. Ein klassisches Beispiel im Bereich Verwaltung ist etwa das Angebot von Online-Bürgerservices wie Ummeldungen, die Beantragung von Personalausweisen oder ähnlichen Dokumenten. Untersucht wurden aber ebenfalls Indikatoren wie die Social-Media-Präsenz einer Stadt (welche Kanäle werden genutzt, wie aktuell sind die jeweiligen Beiträge?) oder die Bereitstellung einer City-App.

Hamburg Speicherstadt am Abend mit Blick auf das Wasserschloss

Anhand von insgesamt 96 Parametern, die sich aus 35 Indikatoren ergeben, hat Bitkom eine Rangliste der smartesten deutschen Städte erstellt. Insgesamt waren 100 Punkte möglich, mit 79,5 Punkten konnte Hamburg sich an die Spitze setzen. Dahinter bilden folgende Städte die Top 10 der Smart Cities in Deutschland:

  • Rang 2: Karlsruhe (69 Punkte)
  • Rang 3: Stuttgart (68,5 Punkte)
  • Rang 4: Berlin (68 Punkte)
  • Rang 5: München (67,6 Punkte)
  • Rang 6: Heidelberg (65,5 Punkte)
  • Rang 7: Bonn (62,4 Punkte)
  • Rang 8: Köln (62,25 Punkte)
  • Rang 9: Dortmund (61,7 Punkte)
  • Rang 10: Darmstadt (61 Punkte)

Auf den vorderen Plätzen liegen, auch über diese Top 10 hinaus, solche Städte, die in allen Bereichen gute Punktzahlen erzielen konnten. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass in den einzelnen Teilbereichen „Spezialisten“ unter den besten Städten liegen, die insgesamt jedoch noch nicht ihr volles Potenzial ausgeschöpft haben.

Allgemeine Beobachtungen zu Deutschlands Smart Cities

Die Unterschiede beim Grad der Digitalisierung erklären sich aus verschiedenen Faktoren, dazu gehören regionale und demografische Gegebenheiten. Je größer die Städte, desto weiter fortgeschritten sind Digitalisierungsvorhaben. Großstädte unter 150.000 Einwohnern schneiden im Durchschnitt merklich schlechter ab als Städte mit höheren Einwohnerzahlen.
Bis zu einem gewissen Maß wirkt sich daneben die Wirtschaftskraft einer Stadt aus, da sie notwendige Investitionen für die digitale Transformation erleichtern. Laut Bitkom entstehen daraus aber keine erheblichen Unterschiede. Stärker wirkt sich aus, ob eine Stadt über eine Universität verfügt. Forschung und Forschungsnetzwerke fördern nicht nur den Austausch über Wissen, Ideen und Technologien, sondern geben auch wichtige Impulse für lokale Digitalisierungsinitiativen.

Universit¨ten als Digitalisierungspartner

Ein zentraler Faktor ist außerdem der Umgang mit Digitalisierungsvorhaben auf der strukturellen Ebene. Kommunen, die einen leitenden Verantwortlichen und eine Strategie für Belange der Digitalisierung vorweisen können, sind insgesamt weiter auf ihrem Weg zur Smart City. Vor allem im Bereich IT- und Kommunikations-Infrastruktur hat dieses Vorgehen deutliche Vorteile.

Teilbereich Verwaltung – Beispiel Mannheim

Dokumentenmanagementsysteme in den städtischen Behörden, die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens, Online-Terminvergaben bei den Ämtern – Mannheim hat im Bereich Verwaltung bereits vieles verwirklicht. Die Stadt ist präsent in den sozialen Medien, verfügt über eine komfortable Internetpräsenz inklusive Bürgerportal und kann so 77,6 Punkte verbuchen.

Teilbereich IT- und Kommunikations-Infrastruktur – Beispiel Köln

Köln verfügt über gute Glasfaser-Anbindungen und ein dichtes öffentliches WLAN-Angebot. Dazu ist der Kommunikationsstandard 5G bereits in vielen Teilen der Innenstadt verfügbar, der Ausbau wird weiter vorangetrieben. Mit 83,5 von 100 Punkten belegt Köln in dieser Kategorie den ersten Platz vor Gesamtsieger Hamburg (82,7 Punkte).

Teilbereich Energie und Umwelt – Beispiel Hamburg

Dieser Bereich ist insgesamt deutlich weniger weit entwickelt als die beiden vorherigen, Hamburg liegt mit 61,4 Punkten auf dem ersten Platz. Die Hansestadt experimentiert unter anderem mit intelligenten Straßenlaternen, setzt im ÖPNV Elektro- und Hybridbusse ein und nutzt smarte Abfall- und Logistiksysteme. Mit Hilfe autonomer Vermessungsfahrzeuge soll es in Zukunft außerdem möglich sein, den Hafen effizienter zu nutzen.

Teilbereich Mobilität – Beispiel Stuttgart

Moderne Logistikkonzepte, verschiedene Sharing-Angebote und eine Plattform, auf der Mobilitäts- und Umweltdaten erfasst und eingesehen werden können, machen Stuttgart mit 97 Punkten zum Spitzenreiter im Bereich Mobilität.

Teilbereich Gesellschaft – Beispiel Hamburg

Auch in diesem Bereich ist Hamburg führend. Die Bürger erhalten über ein Transparenzportal die Möglichkeit, eine Vielzahl von Dokumenten und Datensätzen einzusehen. Außerdem werden den Hamburgern in sogenannten FabLabs neue Technologien wie 3D-Drucker oder Laser-Cutter zur Verfügung gestellt.

Brisbane city pedestrians, traffic

Nachholbedarf in den Smart Cities

In den meisten Bereichen besteht nach wie vor viel Handlungsbedarf, um die Ziele des Smart City-Konzeptes zu erreichen. So darf etwa das vergleichsweise gute Abschneiden bei der Mobilität nicht darüber hinwegtäuschen, dass manche Lösungen noch zu umständlich sind. Registrierungen und unterschiedliche Apps für die Verkehrsbetriebe gestalten unter anderem den Ticketkauf für den ÖPNV unnötig kompliziert.

Ähnliche Beispiele lassen sich für die übrigen Teilbereiche finden:

  • In den meisten Großstädten ist der Breitbandausbau gut, der Glasfaserausbau jedoch noch nicht. Kostenloses öffentliches WLAN gehört nahezu überall zum Standard, ist aber häufig mit Einschränkungen verbunden, was die räumliche und zeitliche Nutzung sowie den Datenumfang anbelangt. Viele Städte bereiten sich deshalb auf einen Einsatz des Funknetzwerks LoRaWAN vor.
  • Im Bereich Energie und Umwelt laufen vielfach Pilotprojekte, dabei stehen häufig umwelt- und klimaschonendere Antriebe für Fahrzeuge des ÖPNV im Fokus. Dazu werden intelligente Beleuchtungs- und Entsorgungssysteme getestet. Insgesamt ist das Potenzial dieses Teilbereichs bei weitem nicht ausgeschöpft, selbst nach den überschaubaren Maßgaben des Smart City Index.
  • Die Umgestaltung der Verwaltung ist auf verschiedenen Ebenen noch nicht abgeschlossen. Die möglichen Online-Services, von elektronischen Akten bis zur Online-Terminvergabe, sind nach wie vor nicht überall Standard, obwohl dadurch erhebliche Vereinfachungen für Behörden und Bürger realisiert werden könnten.
  • Im gesellschaftlichen Bereich sind die Defizite der Digitalisierung bislang noch am größten. Während 75 Prozent der Städte Geodaten kostenlos zur Verfügung stellen, fehlt es in über der Hälfte der Kommunen noch an funktionierenden Lösungen, um Teilhabe und Transparenz zu ermöglichen. Das gilt vor allem für Open Data Portale oder Plattformen für die Bürgerbeteiligung.

Die größte Schwierigkeit bei der Digitalisierung der Städte ist das fehlende Fachwissen in den Kommunen selbst, um Vorhaben und Projekte umzusetzen. Die Dialogplattform Smart Cities bietet zwar Austauschmöglichkeiten, in vielen Städten und Gemeinden ist aber nicht einmal eine Digitalisierungsstrategie vorhanden, die Bedarfe, Potenziale und realistische Maßnahmen umfasst.
Soll die Digitalisierung der Städte flächendeckend gelingen, müssen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, um den Kommunen das notwendige Know-how zu vermitteln. Nur mit einem ausreichenden Kenntnisstand lassen sich die Vorteile in allen Dimensionen der Smart City verwirklichen.

Quellen:

Bitkom: Smart City Index 2019. Wie Digital sind Deutschlands Städte? Studienbericht.
https://www.bitkom.org/sites/default/files/2020-04/200416_sb_smart-city-index-1.pdf
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR): Smart Cities gestalten (Dossier 1). Welche Rechts- und Organisationsformen wählen?
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2019/smart-cities-rechts-organisationsformen-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=1
BBSR: Smart Cities gestalten (Dossier 2). Anforderungen und Möglichkeiten des Vergaberechts.
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2019/smart-cities-vergaberecht-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=1
BBSR: Smart Cities gestalten (Dossier 3). Potenziale und Grenzen des Kommunalwirtschaftsrechts.
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2019/smart-cities-kommunalwirtschaftsrecht-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=1
BBSR: Smart Cities gestalten (Dossier 4). Daseinsversorgung und digitale Teilhabe sichern.
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2019/smart-cities-daseinsvorsorge-digitale-teilhabe-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=1
BBSR: Smart Cities gestalten (Dossier 5). Kommunale Daten nutzen und in Wert setzen.
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2019/smart-cities-kommunale-daten-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Smart City Charta. Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/smart-city-charta-kurzfassung-de-und-en.pdf;jsessionid=008347DCE8EE2C9CC756455D7B15073F.2_cid373?__blob=publicationFile&v=4
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu): Digitalisierung, Wohnen und Mobilität für Kommunen wichtiger denn je.
https://difu.de/sites/difu.de/files/archiv/publikationen/zeitschriften/difu-berichte/difu-berichte-2018-1.pdf
Difu: Smart City und Stadtentwicklung.
https://difu.de/sites/difu.de/files/archiv/publikationen/zeitschriften/difu-berichte/difu-berichte-2018-4.pdf

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