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Pkw-Parkplätze sind sowohl eine Notwendigkeit wie komfortabler Service an Kunden, Mitarbeitern und Besuchern. Ihre Ausgestaltung muss jedoch sowohl gesetzlichen Vorgaben entsprechen wie sie auch praktischen Erwägungen folgen.
Die Mobilität mag sich in einem tiefgreifenden Wandel befinden, dennoch stellt für viele Menschen das private oder berufliche Automobil die bevorzugte Fortbewegungsart dar. Ungeachtet der Antriebsart wird der motorisierte Individualverkehr nach wie vor eine wichtige Rolle spielen.
Für viele Besitzer und Betreiber von Firmen, Einzelhandels- und Industriebetrieben, ferner auch von infrastrukturellen Großobjekten wie Messezentren, Flughäfen oder Bahnhöfen, entsteht daraus eine Notwendigkeit: Hier müssen im unmittelbaren Einzugsbereich dieser Gebäude bzw. Gebäudekomplexe Parkplätze bereitgestellt werden.
Sei es, damit die Mitarbeiter eine dauerhafte und kostenlose Parkmöglichkeit vorfinden. Sei es, damit Kunden das Haus und seine Angebote und Dienstleistungen ohne unkomfortable Umwege nutzen können. Sei es, damit Geschäftspartner, Firmenvertreter, Lieferanten und andere Gäste eine direkte Zugangsmöglichkeit erhalten – idealerweise kann ein Parkplatz alle drei Bedürfnisse gleichermaßen erfüllen. Wie müssen solche Areale zu diesem Zweck gestaltet werden? Sowohl hinsichtlich ihrer Fläche, der Lage, Markierungen und anderer Faktoren gibt es wichtige Vorgaben.
Ob ein Unternehmen eigene Parkplätze betreiben muss, hängt in Deutschland nicht ausschließlich von der Präferenz der Firmenleitung ab, sondern unterliegt typischerweise rechtlichen Vorgaben. Die damit verbundenen Richtlinien geben unter anderem die Mindestanzahl vorhandener Parkmöglichkeiten vor.
Diese staatlichen Vorgaben ergehen entweder aus den Stellplatzverordnungen der jeweiligen Landesbauordnung. Alternativ können Kommunen eigene Stellplatzsatzungen erlassen und zudem gibt es die Garagenverordnung. Ferner können bei Großprojekten, wie beispielsweise Messezentren, stattdessen oder ergänzend singuläre Vorgaben für dieses spezielle Projekt erstellt werden, die sich an den individuellen Gegebenheiten orientieren, aber dennoch ähnliche Gültigkeit besitzen.
Allerdings gibt es deutschlandweit keine einheitliche Regelung. Einige Bundesländer haben unter dem Eindruck des Mobilitätswandels sowie einer gewünschten Verkehrslenkung ihre Bauordnungen einer Revision unterzogen. In der Folge besteht heute weder eine bundes- noch landeseinheitliche Vorgehensweise.
In der Regel orientieren sich die offiziellen Vorgaben für Firmen in Größenordnungen an zwei maßgeblichen Punkten:
Beispielhaft sei hierfür die kommunale Satzung der Stadt Leimen im Rhein-Neckar-Kreis genannt, die dort für typisch mittelständische Betriebe und Geschäfte angewendet wird. Ihre Vorgaben finden sich in ähnlicher Form auch in den Regularien anderer Kommunen bzw. Bundesländer wieder. Die in dieser Gemeinde ausschlaggebenden Punkte sind:
Räumlichkeit(en) | Vorgaben |
Allgemeine Büro- und Verwaltungsräume: | mindestens 1 Parkplatz, alternativ 1 Parkplatz pro 30 bis 40 m² Büronutzfläche |
Räume mit erheblichem Besuchsverkehr: | mindestens 1 Parkplatz, alternativ 1 Parkplatz pro 20 bis 30 m² Nutzfläche |
Verkaufsstätten bis 700 m² Verkaufsfläche: | mindestens 2 Parkplätze, alternativ 1 Parkplatz pro 30 bis 50 m² |
Verkaufsstätten ab 700 m² Verkaufsfläche: | keine Mindestvorgabe, jedoch 1 Parkplatz je 10 bis 30 m² Verkaufsnutzfläche |
Da solche Vorgaben naturgemäß eng mit Bauprojekten und der Beschaffung von Bauland verknüpft sind, müssen Unternehmer sich bereits frühzeitig mit dem Thema Parkplatzgestaltung auseinandersetzen. Im Idealfall werden die rechtlichen Vorgaben als Mindestwerte für Fläche und Parkplatzanzahl betrachtet – sofern sich der dafür nötige Raum sowohl in physischer wie finanzieller Hinsicht zur Verfügung stellen lässt.
Der Grund dafür ist, dass bei diesen Minimalwerten in der Praxis vielfach bestimmte Gruppen unberücksichtigt bleiben: So gibt es zwar Parkplätze für eine Mindestanzahl von Kunden bzw. zahlenden Besuchern, für Stoßzeiten können diese allerdings knapp werden. Auch für die Mitarbeiter reichen die Parkflächen in vielen Fällen nicht aus oder sind gar nicht vorhanden.
Steht nicht ausreichend Fläche für alle drei Belange zur Verfügung, kann die Verteilung nach Notwendigkeit abgestuft werden:
Für die Ermittlung der idealen Anzahl von Parktaschen sind sowohl die durchschnittliche Besucherzahl wie deren typische Verweildauer im Haus von Belang. Zusammen mit der Größe der einzelnen Parktaschen sowie den nötigen Fahr- und Rangierarealen ergibt sich ein Näherungswert für die Gesamtfläche.
Unternehmenseigene Parkplätze erfüllen immer auch einen repräsentativen Zweck. Angesichts dessen sollten Kunden- und Gastparkplätze unbedingt einen ebenen und witterungssicheren Untergrund aus Asphalt oder Beton besitzen. Alternative Lösungen wie beispielsweise Kies erfordern einen hohen Pflegeaufwand; hier sind Fahrrinnen oder Absenkungen möglich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind klare Muster bei der generellen Gestaltung. Von besonderer Bedeutung sind dabei folgende Punkte:
1 | Die Ein- und Ausfahrt ist vom öffentlichen Verkehrsraum aus gut sicht- und erreichbar. Zur Abgrenzung können optische Barrieren wie Poller oder Geländer eingesetzt werden. Optimal ist es, wenn Ein- und Ausfahrt von zwei Fahrzeugen gleichzeitig genutzt werden können. Ist dies nicht möglich oder hält der Parkplatz sehr viele Stellplätze bereit, kann eine zweite Zufahrtsmöglichkeit sinnvoll sein. Zusätzlich empfiehlt sich eine ausführliche Beschilderung sowie unter Umständen der Einsatz von Temposchwellen. |
2 | Die Parktaschen liegen nach Möglichkeit rechtwinklig zu den Fahrgassen. So ist eine komfortable, beidseitige und platzsparende Nutzung möglich. In spitzeren Winkeln liegende Parktaschen sollten nur in Verbindung mit einem Verkehrsleitsystem errichtet werden. Andernfalls stellen sich erfahrungsgemäß rasch Probleme durch aus falscher Richtung in die Gasse ein- und ausfahrende Autos ein, die zu Verzögerungen oder gar Schäden an den wartenden und parkenden Fahrzeugen führen können. |
3 | Für die Abmessungen der Parktaschen sehen die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 0,75 Meter Abstand nach den Seiten für ein komfortables Ein- und Aussteigen vor. In der Praxis (vor allem unter Berücksichtigung steigender Fahrzeugbreiten) ergibt sich somit eine Mindestbreite pro Parktasche von 2,5 Metern. Da moderne Fahrzeuge immer größer gebaut werden, kann es in der Praxis sinnvoll sein, für die Länge bzw. Tiefe nicht nur den doppelten Wert der Breite anzulegen – gegebenenfalls sind 5,5 bis 6 Meter besser. |
4 | Rollstuhlgerechte Parkplätze werden am besten so dicht wie möglich am Gebäudeeingang angelegt. Seine Breite muss so bemessen sein, dass auf der Fahrerseite ein Freiraum von 1,75 Metern besteht. Hilfreich ist eine unmissverständliche Beschilderung dieser Parkplätze sowie eine farbliche Markierung auf dem Boden, um die Falschnutzung zu unterbinden. In bestimmten Fällen kann der Einsatz von Parkplatzsperren sinnvoll sein. |
5 | Dient der Parkplatz auch als Zugang zum Liefer- und Ladebereich, so ist dieser nach Möglichkeit in direkter Linie von den öffentlichen Verkehrsflächen aus zu erreichen. Das gilt auch, wenn der Lieferverkehr nur mit kompakteren Transportern stattfindet, anstelle von größeren Lkw. Hierbei kann der Einsatz von Pollern oder Pylonen dabei helfen, dass diese Zufahrten markiert und sichtbar für andere abgesperrt werden. |
6 | Für Fahrgassen, über die Parktaschen im rechten Winkel angefahren werden, empfiehlt sich eine Mindestbreite von 5,5 Metern. Somit ist sowohl die Ein- wie speziell die (Rückwärts-)Ausfahrt auch für weniger versierte Fahrer mit recht geringem Rangieraufwand möglich. Darüber hinaus minimieren großzügige Fahrgassen die Risiken für Schäden durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge an anderen Vehikeln. Muss notgedrungen enger geplant werden, können Begrenzungsschwellen helfen, indem sie fühlbar signalisieren, wo die Fahrgasse bzw. Parktasche beginnt und endet. |
Werden Absperrpfosten eingesetzt, um etwa die Parktaschen von dahinterliegenden Fußwegen zu trennen, entwickeln sich Unaufmerksamkeiten beim Rückwärtsein- oder -ausparken für die Unternehmen unter Umständen zu einem ständig wiederkehrenden Problem. Ablenkungen im Fahrzeug, schlechte Sicht auf den rückwärtigen Bereich, weil der Fahrer nicht mehr beweglich genug ist oder zu niedrige Poller erhöhen das Anprallrisiko. Beschädigte oder zerstörte Absperrpfosten bedeuten dann hohe und vermeidbare Kosten für die Reparatur oder neue Absperrungen.
Für solche Szenarien wurden Poller mit 3p-Technologie entwickelt: Sie stellen eine stabile Begrenzung dar, geben aber beim Anprall wegen der integrierten Sollbruchstelle früh genug nach, um schwerere Beschädigungen zu vermeiden. Außerdem können die Unternehmen den Austausch innerhalb weniger Minuten vornehmen und so schnell die Sicherheit wiederherstellen.
Ein Parkplatz ganz ohne Markierungen bietet zwar theoretisch maximalen Platz, sorgt aber in der Praxis dafür, dass keinerlei Parkordnung eingehalten wird. Es passen durch „wildes Parken“ deutlich weniger Fahrzeuge auf eine gegebene Fläche.
In der Praxis hat sich die farbliche Absetzung in Form von Bodenmarkierungen als besonders praktikable Lösung erwiesen: Sie ist günstig und nimmt selbst keine Fläche in Anspruch. Weiß und Gelb sind dabei die unter allen Bedingungen sichtbarsten Farben. Drei grundsätzliche Möglichkeiten haben sich zur Gestaltung etabliert:
1 Die Parktaschen und Fahrgassen werden durch aufgemalte Linien oder andersfarbige Untergrundelemente (beispielsweise Pflastersteine) markiert. Dies stellt eine kostengünstige und recht pflegeleichte Option dar. Zudem kann hierbei das Maximum der zur Verfügung stehenden Fläche genutzt werden. Speziell auf größeren Parkplätzen kann diese Vorgehensweise allerdings trist wirken; insbesondere bei geringer Auslastung. |
2 Die Markierung erfolgt durch architektonische Maßnahmen, gegebenenfalls in Kombination mit farblicher Unterteilung. Dafür eignen sich erhöhte Bordsteine, die auch zu Gehwegen ausgestaltet werden können; ferner Leitschwellen oder Poller. Diese Variante ist ebenfalls pflegeleicht. Zudem bieten Gehwege mehr Sicherheit für die Fußgänger. Allerdings bedeutet dies auch höhere Investitionskosten. |
3 Grünstreifen zwischen gegenüber-liegenden Parktaschen bieten eine zusätzliche Struktur und einen optischen Mehrwert. Hier steigt der Pflegeaufwand jedoch deutlich. Bei der Gestaltung sollten mögliche Schäden an der Bepflanzung berücksichtigt werden – etwa durch Fahrzeuge mit größerem Überhang oder ein Niedertrampeln durch Fußgänger. |
Werden zusätzlich oder alternativ Bäume in die Gestaltung einbezogen, empfiehlt es sich, diese konzeptionell bereits in der Frühphase der Parkplatzplanung zu integrieren. Dies gilt vor allem in gestalterischer Hinsicht, da Bäume einen Parkplatz optisch deutlich aufwerten können. Dabei ist vor allem die langfristige Entwicklung der Bepflanzung hinsichtlich ihrer Wuchshöhe oder auch der Pflegeintensität zu berücksichtigen.
Eine Eignung hängt auch von der Wurzelcharakteristik ab. Flachwurzelnde Bäume können mittel- bis langfristig für Schäden an der Parkplatzoberfläche durch Anhebung sorgen. Nicht zuletzt spielt auch die Gestaltung der Baumscheibe eine Rolle. Sie sollte entweder durch planerische oder konstruktive Lösungen wie etwa Baumschutzbügel davor bewahrt werden, betreten oder befahren zu werden. Diese Maßnahmen schützen überdies davor, dass es zu Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Bäumen kommt.
Eine Beleuchtung sorgt auf Firmenparkplätzen jeglicher Größe für Sicherheit und ein besseres Zurechtfinden.
Bei Parkarealen, die beispielsweise im Umfeld von Messezentren oder an Flughäfen enorm weitläufig sein können, sind gegebenenfalls weitere Sicherheitsmaßnahmen notwendig oder sinnvoll. Dies kann beispielsweise eine kontrollierte Ein- und Ausfahrt durch Wachpersonal an einer Schranke bedeuten, aber auch zusätzliches Personal für mehr Sicherheit auf dem Gelände oder eine technische Überwachung durch Kameras.
Solche Maßnahmen können zur gefühlten Sicherheit der Nutzer beitragen und sowohl Sauberkeit als auch mögliche Schäden durch Vandalismus verringern. Für weniger frequentierte Flächen und eine kleinere Benutzergruppe können auch automatische Poller die Zugangskontrolle gewährleisten.
Große Parkflächen benötigen ein Leitsystem, für das sich Schilder oder Bodenmarkierungen eignen. Sie geben Hinweise auf mögliche Einschränkungen oder erleichtern das Wiederfinden eines einzelnen Parkplatzes. Schilder, die einzelne Parktaschen besonders ausweisen (für Frauen, Familien, Unternehmensleitung etc.) sollten jedoch
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, auch kleine Parkplätze mit Abfallbehältern zu versehen. Praktikabel ist eine Aufstellung je an beiden Enden einer Fahrgasse sowie entlang der Fußwege.
Quellen:
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung: Infoblatt Pkw-Stellplatz-Flächen
https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Faltblatt/Themen/Arbeitsstaetten_gestalten/fi_Pkw_stell.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Hochschule Ostwestfalen-Lippe: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006 (RASt 06)
https://www.th-owl.de/files/webs/bauingenieurwesen/stephan_rainer/Folienskripte/FB1/FB1-SB_1304-Raeumliche-Umwelt-4_SS12-04_RASt06.pdf
Stadt Leimen, Bürgerservice Baurechtsamt: Stellplatzberechnung für Bauvorhaben
https://www.leimen.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Rathaus_und_Service/B%C3%BCrgerservice/Formulare_und_B%C3%BCrgerservice/Baurechtsamt/Stellplatz-Berechnung.pdf
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