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Verkehrsberuhigte Zonen im Straßenverkehr versprechen nicht nur mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer – sie können zugleich dem Lärm- und Umweltschutz dienen. Dafür müssen jedoch geeignete Voraussetzungen geschaffen werden, zum Beispiel im Rahmen von baulichen Maßnahmen.
Beim Thema „verkehrsberuhigte Bereiche“ dürfte für viele Menschen die erste Assoziation eine Spielstraße sein. Das ist nicht falsch, erfasst den Umfang des Konzepts aber nicht vollständig. Darüber hinaus werden gerade diese beiden Begriffe oft synonym verwendet – obwohl es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt.
Es braucht daher einen differenzierten Blick auf den Themenkomplex. Immerhin zeigt schon dieses Beispiel, dass sich Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf verschiedenen Ebenen bewegen. Das wiederum schließt ein breiteres Spektrum an Zielen ein, die erreicht werden sollen.
In diesem Zusammenhang ist beispielsweise die verbesserte Sicherheit der Verkehrsteilnehmer ein vorrangiger Aspekt, aber längst nicht der einzige. Tatsächlich spielen städtebauliche und ökologische Faktoren ebenfalls eine Rolle.
Zusammenfassend fallen unter den Begriff Verkehrsberuhigung alle verkehrsbaulichen und verkehrsregelnden Maßnahmen, mit denen die Auswirkungen des motorisierten Verkehrs auf die Verkehrssituation, die städtebauliche Lage und die Umwelt verringern lassen. Obwohl sie auch außerorts angewendet werden, zielen verkehrsberuhigende Bemühungen meist auf städtische Gebiete ab.
Dort sollen unterschiedliche Effekte erreicht werden:
Spielstraßen und verkehrsberuhigte Zonen sind nur zwei mögliche Ansätze, um diese Ziele zu erreichen. Und sie lassen sich nur realisieren, wenn eine Vielzahl von Maßnahmen zur Anwendung kommt – nämlich verkehrsrechtliche, flächenmäßige und bauliche.
Grundsätzlich ist eine Verkehrsberuhigung überall dort eine denkbare Option, wo ein besonders hohes Verkehrsaufkommen und/oder zu hohe Geschwindigkeiten zu beobachten sind. Für Wohngebiete birgt das beispielsweise allgemein ein erhöhtes Risiko von Unfällen, besonders kritisch sind Stellen mit großem Querungsbedarf – also Kreuzungen und Einmündungen.
Um eine Entschärfung der Gefahren und anderweitige Verbesserungen wie eine geringere Lärmbelästigung oder weniger CO2-Belastungen zu erreichen, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.
Örtlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkungen und bestimmte Verkehrsregelungen – wie sie etwa in Spielstraßen, aber auch bei Einbahnstraßen, rechts vor links etc. gelten – sind nur einige Beispiele für die verkehrsrechtlichen Möglichkeiten, die die Straßenverkehrsordnung bietet.
Weitere sogenannte geschwindigkeitsdämpfende und verkehrsbeschränkende Ge- und Verbote laut StVO sind:
Für einige dieser Maßnahmen ist es notwendig, Teile des Verkehrsraums einem anderen Zweck zu widmen. In solchen Fällen sind entsprechende wegerechtliche Verfahren einzuhalten, bei denen alle relevanten Belange der Veränderung abgewogen werden.
Kenntlich werden die verkehrsrechtlichen Vorgaben unter anderem durch die Beschilderung. In vielen Fällen lässt sich der gewünschte Effekt zusätzlich nur durch bauliche Maßnahmen erzielen. Das Spektrum hierfür ist überaus breit und in der konkreten Anwendung immer von den jeweiligen Voraussetzungen abhängig. Ein wichtiger Aspekt ist dabei zum Beispiel der verfügbare Platz, um verkehrsberuhigende Elemente im Straßenraum umsetzen zu können.
Welche Faktoren müssen bei der Umgestaltung einer Wohnstraße berücksichtigt werden und welche Möglichkeiten ergeben sich daraus?
Verkehrsaufkommen: In Wohnstraßen ist die Verkehrsmenge relativ gering, üblicherweise liegt sie selbst in Spitzenzeiten bei weniger als 200 Fahrzeugen pro Stunde (Quelle: Umweltbundesamt). Entsprechend klein ist die Zahl der Begegnungsfälle.
Fahrzeuge: Mit wenigen Ausnahmen bestimmen Pkw das Bild in Wohnstraßen. Kommunal- und Rettungsfahrzeuge, Lieferdienste etc. müssen die Straße trotzdem weiterhin erreichen können.
Maßnahmen: Die baulichen Veränderungen liegen daher zwischen den Anforderungen für Kommunalfahrzeuge und möglichen Begegnungsfällen mit Pkw-Beteiligung. Theoretisch wäre u. a. eine Verringerung der Fahrbahnfläche möglich, sofern seitliche Flächen für größere Fahrzeuge vorgesehen sind. Dadurch könnten immer noch Räume, eine bessere Sicherheit und Aufenthaltsqualität gewonnen werden. Ein wichtiger Punkt bleibt aber die Gestaltung von Kreuzungen und Einmündungen – etwa mit Aufpflasterungen, Versätzen oder Mittelinseln.
Eine integrierte Straßenraumplanung berücksichtigt üblicherweise funktionale und ästhetische Anforderungen gleichermaßen. Immerhin geht es nicht nur um Mobilität, sondern genauso um Wohn- und Aufenthaltsqualität. Daher spielen auch verkehrsberuhigende Maßnahmen schon bei der Konzeption eine Rolle.
Die geeigneten baulichen Elemente lassen sich zumindest teilweise nach ihren Einsatzbereichen unterscheiden: für Strecken oder an Knotenpunkten. Darüber hinaus müssen punktuelle und umfassendere Umgestaltungen voneinander abgegrenzt werden. Allerdings gibt es durchaus Überschneidungen, mit denen sich in beiden Fällen Verkehrsberuhigungen erzielen lassen.
Das gilt etwa für Versätze in der Straßenführung oder Aufpflasterungen. Daneben reichen die Optionen von Querschnittseinengungen oder -sperren (etwa Einbuchtungen, mit deren Hilfe die Fahrbahn an gefährlichen Stellen verengt wird) über Mittelinseln und Schwellen bis hin zu Kreisverkehrsplätzen oder einer Neuordnung der Parkflächen. Viele dieser Maßnahmen brauchen für ihre Wirksamkeit theoretisch keine Beschilderung. Im Gegensatz zu verkehrsrechtlichen Änderungen sind sie jedoch mit höheren Kosten verbunden. Wir stellen nachfolgend einige Optionen für städtische Straßen vor.
Aufpflasterungen |
Aufpflasterungen werden vor allem im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen eingesetzt, in verschiedenen Höhen (zum Beispiel auf dem Niveau der Gehwege). Ein anderer Straßenbelag soll dabei Signalwirkung entfalten, damit eine potenziell kritische Stelle frühzeitig erkannt und die Geschwindigkeit reduziert wird. Eine solche bauliche Veränderungen ist außerdem geeignet, um Fußgängern das Queren der Straße zu erleichtern. Die Lösung lässt sich allerdings nur unter den richtigen Bedingungen umsetzen: Wird die Straße zum Beispiel vom ÖPNV genutzt, wirkt sich das Pflaster negativ auf die Nutzung der Busse aus – die wiederum eine erhebliche Belastung für den Straßenbelag bedeuten. Auch für Radfahrer bedeutet dieser Ansatz einen Komfortverlust. Die Aufpflasterung ist darüber hinaus mit hohen Kosten und einem aufwändigen Unterhalt verbunden. Ein zusätzlicher Nachteil ist der entstehende Lärm. Daher kommen sie nur in Einzelfällen in Frage. Alternativen:
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Gehwegverbreiterungen/ Fußgängerinseln |
Solche festen, gut sichtbaren Einbauten lassen sich an verschiedenen Stellen im Straßenverkehr einrichten. Sie erzielen eine Verengung des Straßenraums und zwingen den Kfz-Verkehr somit zu einer Reduzierung der Geschwindigkeit. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, dass Fußgänger an diesen Punkten die Straße besser und sicherer überqueren können. Für zusätzliche Sicherheit können Poller und Absperrpfosten oder Geländer sorgen. Bei ausreichend verfügbarem Platz und sofern keine wichtigen Leitungen betroffenen sind, bietet sich unter Umständen sogar die Möglichkeit für eine Begrünung der Anlagen. Das würde eine ökologische und städtebauliche Verbesserung bedeuten. Ein entscheidender Nachteil ist bei Gehwegverbreiterungen und Fußgängerinseln der relativ hohe Aufwand bei der Umsetzung: In vielen Fällen ist es erforderlich, den gesamten Straßenraum im betreffenden Abschnitt umzugestalten. Dadurch entstehen außerdem hohe Kosten. Sollte sich die Verkehrssituation noch einmal ändern, ist ein Rückbau ebenfalls nur mit großem Aufwand möglich. Alternativen: In verkehrsberuhigten Bereichen ist oft nicht genügend Fläche für Verbreiterungen oder Inseln vorhanden, allerdings haben Fußgänger hier ohnehin Vorrang. Dennoch lassen sich zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge und das Parken in eigens gekennzeichneten Flächen durchzusetzen – etwa durch baulich hervorgehobene Parkplätze, die gleichzeitig der Verengung der Fahrbahn dienen. Das lässt sich in unterschiedlicher Weise umsetzen, Pflanzkübel zum Beispiel werten das Umfeld auch optisch und ökologisch auf. |
Begrünungsmaßnahmen |
Sammelstraßen im städtischen Bereich lassen sich theoretisch durch das Anlegen einer Allee aufwerten. Damit können verkehrsdämpfende, städtebauliche und ökologische Effekte der Verkehrsberuhigung gebündelt werden. Die Vorteile sind vielfältig:
Die Umsetzung erfordert aber einen enormen Aufwand, weil der gesamte Straßenraum umgestaltet werden muss. Darüber hinaus ist sie nur dann möglich, wenn die Baumpflanzungen nicht mit der Versorgungsinfrastruktur in Konflikt geraten. In der Regel bedeutet dieser Ansatz außerdem, dass die Anwohner an den Ausbaukosten beteiligt werden. Es muss also gleichzeitig für eine ausreichende Akzeptanz für diese Lösung geworben werden. |
In Deutschland hat es bis in die 1980er Jahre gedauert, bis in der Verkehrsplanung ein Wechsel von der Bedarfsanpassung für den motorisierten Verkehr hin zu integrierten Ansätzen für alle Verkehrsteilnehmer vollzogen wurde. Entsprechend „jung“ sind Konzepte wie Tempo 30-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche. Die Regelungen für erstere fanden beispielsweise erst 1989 ihren Weg in die StVO – in den Niederlanden waren diese Maßnahmen bereits 1984 eingeführt worden.
Allerdings zeigt das niederländische „woonerf“-Modell, wie sich internationale Ideen für die Verkehrsberuhigung gegenseitig beeinflussen: Das „woonerf“-Konzept (zu deutsch: Wohnhöfe) etwa gilt als Vorlage für die verkehrsberuhigten Bereiche der deutschen StVO. Weil im Vorbild keine bauliche Trennung zwischen Fahrbahn, Rad- und Gehwegen besteht, sind besondere Regelungen notwendig – Schrittgeschwindigkeit, Vorrang des Fußverkehrs, gegenseitige Rücksichtnahme etc.
Das Modell des verkehrsberuhigten Bereichs wiederum ist die Grundlage für die Schweizer Begegnungszonen. Allerdings bestehen einige Unterschiede: In den Begegnungszonen liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h, die Spielregeln auf der Straße sind anders angelegt und es gibt außerdem keine Vorgaben für einen niveaugleichen Ausbau des Straßenraums.
Vielerorts lassen sich aber auch Varianten dieser Konzepte finden. In Freiburg wurde beispielsweise schon 1997 ein eigenes Modell eingeführt, um verkehrsberuhigte Bereiche ohne die Umgestaltung der Straße einzuführen. Beim „Freiburger Modell“ werden stattdessen Markierungen und aufgestellte Elemente verwendet, um die Aufenthaltsfunktion hervorzuheben.
Ohne den – rechtlich nicht verbindlichen – niveaugleichen Ausbau ist die Verkehrsberuhigung deutlich kostengünstiger zu erreichen. Ein standardisiertes Verfahren inklusive der Prüfung von Anwendungsfällen und Bürgerbefragungen bilden die Grundlage des Modells.
Diese Beispiele zeigen, dass es eine Vielzahl von baulichen Möglichkeiten gibt, um auf städtischen Straßen verkehrsberuhigende Effekte zu erzielen. Das erlaubt bedarfsgerechte und lokal angemessene Lösungen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Quellen:
Forschungs-Informations-System (FIS): Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.
https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/83756/
Forschungs-Informations-System (FIS): Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.
https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/83625/
Forschungs-Informations-System (FIS): Begegnungszonen.
https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/375520/
Richard, Jochen/Steven, Heinz: Planungsempfehlungen für eine umweltentlastende Verkehrsberuhigung. Minderung von Lärm- und Schadstoffemissionen an Wohn- und Verkehrsstraßen.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/1933.pdf
Bundesamt für Strassen ASTRA (Schweiz): Verkehrsberuhigung innerorts.
https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/vollzug-strassenverkehrsrecht/verkehrsberuhigung.html
Follert, Caspar: Verkehrsberuhigung von Kiezen nach den Zielen des Berliner Mobilitätsgesetzes.
https://prof.bht-berlin.de/fileadmin/prof/jschlaich/Abschlussarbeiten/Abschlussarbeit_Nr20_Bachelor_Follert_BruesselerKiez.pdf
Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Sicherheit zuerst – Möglichkeiten zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit in Deutschland.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/wissenschaftlicher-beirat-gutachten-2010.pdf?__blob=publicationFile
Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Verbesserung der Sicherheit für zu Fuß Gehende.
https://www.dvr.de/ueber-uns/beschluesse/verbesserung-der-sicherheit-fuer-zu-fuss-gehende
ADAC: Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich: Das sind die Unterschiede.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/spielstrasse/
Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V.: Erste Begegnungszone in Deutschland.
https://www.strassen-fuer-alle.de/begegnungzone/42-verkehrsberuhigungstypen/begegnungszone/107-begegnungszone-erste-in-deutschland.html
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