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Finanzielle Mittel des Bundes für eine bessere Radverkehrsinfrastruktur



close up on traffic light for a cycling lane showing green bicycle symbol in bright toned morning light - blurred background with cars - urban commuting concept


In einer umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsinfrastruktur spielt der Radverkehr eine zentrale Rolle. Aus diesem Grund stellen verschiedene Institutionen und Initiativen Mittel bereit, um die Radnutzung voranzutreiben. Wir erläutern die unterschiedlichen Förderprogramme, die der Bund für die Radverkehrsinfrastruktur unterhält.

Förderungen für den Radverkehr vom Bund – ein Überblick



Summer couple on bikes in green city

Aus guten Gründen: Mehr Radverkehr

Welche Ziele mit der Förderung des Radverkehrs verfolgt werden

Das Fahrrad gilt als wichtiges Mittel, um klima- und umweltpolitische Zielsetzungen zu erreichen, denn als Transportmittel ist es umweltfreundlich, gesund, flexibel und günstig. Ein größerer Anteil des Radverkehrs nutzt außerdem allen:

  • Klima und Umwelt werden geschont, weil weniger CO2-Emissionen entstehen, gleichzeitig verbessert sich die Luftqualität – vor allem im städtischen Verkehr.
  • Der Flächenverbrauch für Radwege und -stellplätze ist erheblich geringer als der Bedarf für den motorisierten Verkehr.
  • Radfahrer stärken ihre Gesundheit, und zwar physisch wie psychisch.
  • Der Radverkehr ist ein Kostenfaktor, sowohl im Privaten (weniger Ausgaben als beim Unterhalt eines Autos) als auch im Gesamten: Die direkten Kosten (für Bau und Instandhaltung von Radwegen) sowie die indirekten Kosten (durch Staus, Umweltverschmutzung, gesundheitliche Schäden etc.) lassen sich stark reduzieren.


Der Paneuropäische Masterplan zur Förderung des Radverkehrs

„Eine bessere Zukunft bauen – die Weichen stellen für eine neue, saubere, sichere, gesunde und integrative Mobilität“: Unter diesem Motto fand im Mai 2021 die „5. Hochrangige Minister*innenkonferenz des Pan-Europäischen Programms für Verkehr, Gesundheit und Umwelt (THE PEP)“ in Wien statt. Die Konferenz verabschiedete mit der „Wiener Deklaration“ zugleich den ersten Paneuropäischen Masterplan zur Förderung des Radverkehrs.

Dieser umfasst Ziele und Empfehlungen, um den grenzübergreifenden Radverkehr in Europa bis 2030 zu verdoppeln. Der Masterplan beinhaltet dazu verschiedene Aspekte und Aufgabenstellungen für die teilnehmenden Länder:

  • Entwicklung und Implementierung einer nationalen Radverkehrspolitik, gestützt durch einen Nationalen Radverkehrsplan
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Radverkehrsförderung
  • Gestaltung einer benutzerfreundlichen Radverkehrsinfrastruktur
  • Bereitstellung nachhaltiger Investitionen und effizienter Finanzierungsmechanismen
  • Einbezug des Radverkehrs in Planungsprozesse und Ermöglichung von Multimodalität
  • Förderung durch Anreize und Mobilitätsmanagement
  • Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit
  • Verbesserung der Statistiken durch effizientes Monitoring und Benchmarking
  • Förderung des Radtourismus
  • Nutzung neuer Technologien und Innovationen
  • Förderung des Radverkehrs für ein widerstandsfähigeres Verkehrssystem

Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) geht daher von einem jährlichen wirtschaftlichen Gesamtnutzen von weit über 200 Milliarden Euro aus. Eine Radverkehrsstrategie hat es trotz der vielen Vorteile auf EU-Ebene lange nicht gegeben.

EU fördert zukünftig verstärkt nachhaltige Mobilitätsformen

Grund hierfür ist unter anderem, dass die EU nicht für die Radverkehrspolitik zuständig ist. Diese liegt in den Händen der Mitgliedstaaten. Seit 2020 verfolgt die Europäische Kommission im Rahmen ihres „Green Deal“ eine Verkehrsstrategie mit einem stärkeren Fokus auf dem Radfahren.

Schließlich geht es darum, die CO2-Emissionen aus dem Verkehr um 90 Prozent zu senken. In Zukunft sollen deshalb mehr Gelder und Maßnahmen ausdrücklich für sichere Rad- und Fußwege von der EU angeboten werden. Bislang konnten europäische Mittel für solche Vorhaben aus anderen Töpfen, etwa dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bezogen werden.

Radverkehrsförderung als gemeinsame Aufgabe

Wenn es um konkrete Zuschüsse geht, so sind diese bislang Aufgabe der einzelnen EU-Mitglieder. In Deutschland sind Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verantwortlich:

  • Der Bund gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, sorgt für den Bau und den Erhalt von Radwegen (an Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen). Dazu unterhält er verschiedene Förderprogramme für investive und nicht-investive Maßnahmen, aus denen die Länder und Kommunen unterstützt werden.
  • Die Zuständigkeit für die Umsetzung von Maßnahmen für den Radverkehr liegt bei den Bundesländern, den Kreisen sowie den Städten und Gemeinden. Auch auf Länderebene bestehen rechtliche Vorgaben – etwa in Form von Verkehrsfinanzierungsgesetzen – und Richtlinien zu Fördertatbeständen, Förderquoten und Quotenzuschlägen.

Zur Finanzierung von Maßnahmen für den Radverkehr stellt der Bund für die Jahre 2020 bis 2023 rund 560 Millionen Euro bereit. Weitere 900 Millionen Euro fließen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 in die verschiedenen Fördertöpfe. Daraus ergibt sich bis 2023 ein Gesamtvolumen von rund 1,46 Milliarden Euro.


Fahrradstraße

Was fördert der Bund beim Radverkehr?

Förderfähige investive und nicht-investive Maßnahmen

Grundsätzlich unterstützt der Bund unterschiedliche Projekte, die zu einer Weiterentwicklung des Radverkehrs beitragen. Förderfähig sind nach der „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ (vom 21. Dezember 2020) ganz verschiedene Ansätze:

  • Maßnahmen, die eine Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr zum Ziel haben und beispielsweise richtungsweisende infrastrukturelle Veränderungen vorsehen.
  • Projekte, mit denen die nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr gesichert werden soll. Damit sind unter anderem urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte gemeint, bei denen auch die Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln eine Rolle spielt.Eigenständige Vorhaben, auf deren Basis weitere zuschussfähige Maßnahmen aufbauen sollen.

Gefordert sind Projekte, die einen modellhaften Charakter aufweisen. Das bedeutet, ihre Ergebnisse müssen auf ähnliche Fälle übertragbar sein oder neue Erkenntnisse für den bearbeiteten Themenschwerpunkt liefern. Unterschieden wird bei der Zuteilung der Zuschüsse zwischen investiven und nicht-investiven Maßnahmen. An Gegenstand, Zweck und Zielen der Förderung ändert das jedoch nichts, wie der Vergleich mit der „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“ von 2017 zeigt. Sie enthält bereits die zentralen Forderungen (Modellcharakter, Erkenntnisgewinn, Übertragbarkeit), die später in die oben angeführte „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte“ aufgenommen wurden.

Investive Maßnahmen Nicht-investive Maßnahmen
Bei investiven Vorhaben steht die Veränderung bzw. die Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr im Vordergrund. Das umfasst Hoch- und Tiefbauarbeiten für den fließenden und den ruhenden Radverkehr ebenso wie begleitende technische Maßnahmen. Nicht-investive Projekte leisten einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung investiver Maßnahmen, indem sie diese vorbereiten und/oder unterstützen. Der Schwerpunkt liegt auf der Koordinierung und Förderung von Initiativen, die bei der Verbesserung des Radverkehrs helfen sollen.
Infrastrukturmaßnahmen für den fließenden Radverkehr

  • Bau neuer Fahrradwege, Fahrradstraßen oder Radschnellwege
  • Schließung von Lücken in vorhandenen Radwegenetzen durch Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen oder baulich angelegte Radwege
  • Umgestaltung von bestehenden Radwegen für ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen (Verbreiterung der Radwege etc.)
  • Umgestaltung von Knotenpunkten für eine Verbesserung der Sicherheit und des Verkehrsflusses für den Radverkehr (z. B. durch Lichtsignalanlagen)
  • Einrichtung von Wegweisungssystemen

Infrastrukturmaßnahmen für den ruhenden Radverkehr

  • Errichtung/Einrichtung von diebstahl- und witterungsgeschützten Fahrradparkhäusern sowie Abstellplätzen in Kfz-Parkbauten
  • Errichtung von frei zugänglichen Fahrradabstellanlagen an öffentlichen Einrichtungen oder Verknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Nahverkehr
  • Errichtung von Fahrradabstellanlagen als Bestandteil von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstationen

Technische Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs

  • Bereitstellung hocheffizienter Beleuchtung für bestehende oder geförderte Radwege
  • Technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen Wellen“ für den Rad- und Fußverkehr an Ampeln
Nicht-investive Maßnahmen für die Förderung des Radverkehrs

  • Informations-, Kommunikations- und Marketingkampagnen: Konzepte für Öffentlichkeitsarbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit für den Alltagsradverkehr und den Radtourismus
  • Vernetzungskampagnen und -angebote
  • Verkehrssicherheitsarbeit
  • Aufbau von Serviceangeboten
  • Zertifizierungsmaßnahmen
  • Projekt- und Mobilitätsmanagement
  • Wettbewerbe und Seminare
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • technische Innovationen
  • Leitfäden
  • Standortprofile
  • Runde Tische





Für eine nachhaltige Verbesserung des Radverkehrs ist mehr als nur der Bau und Unterhalt von Radverkehrsanlagen notwendig. Während sich investive Maßnahmen auf die Umsetzung von Infrastrukturvorhaben konzentrieren, bilden die weitreichenden nicht-investiven Maßnahmen sozusagen den „Unterbau“ für den Umstieg auf das Fahrrad. Der Bund verteilt in diesem Kontext finanzielle Hilfen, die für Konzepte, Strategien, Kommunikation und Fachpersonal benötigt werden.

Eine wichtige Säule für das Gelingen der Verkehrswende ist außerdem die enge Zusammenarbeit von Ländern und Kommunen, wie der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) herausstellt: Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) bestehen vielfach auf Initiative oder durch Förderung der Bundesländer. Eine zentrale Rolle spielen daneben die Landkreise und Regionen, gerade im Hinblick auf die Realisierung von Radschnellwegen. Hierfür sind interkommunale und -regionale Abstimmungen und Zuwendungen notwendig.

Die „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“ bestimmt in Bezug auf Art, Umfang und Höhe der finanziellen Hilfen, dass die Förderung bei investiven Vorhaben grundsätzlich bei maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegt. Das gilt in gleicher Weise für nicht-investive Vorhaben. In Ausnahmefällen – vor allem für finanzschwache Kommunen – kann die Quote auf 90 Prozent erhöht werden.

Hinweis: Laut „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“ besteht unter besonderen Bedingungen die Möglichkeit, auch Zuwendungen für investive Maßnahmen zu erhalten. Die Voraussetzungen sind allerdings, dass

  • die investiven Ausgaben nur von untergeordneter Bedeutung sind, also weniger als 20 Prozent der Zuwendungen ausmachen,
  • sie für das Erreichen des Zuwendungszwecks zwingend erforderlich sind und
  • nicht durch andere Finanzierungsmöglichkeiten (Miete, Leasing etc.) bestritten werden können.



Sustainable transport. Row of bikes parked for hire in the old town, city bikes rent parking, public bicycle sharing system, bike sharing program
Die jeweiligen Programme der Bundesministerien geben darüber hinaus verschiedene Förderschwerpunkte vor, für die die bereitgestellten Mittel genutzt werden können. Sie richten sich dabei nach dem „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ (NRVP), der insgesamt neun Handlungsfelder beinhaltet:

  • Radverkehrsplanung und -konzeption,
  • Infrastruktur,
  • Verkehrssicherheit,
  • Kommunikation,
  • Fahrradtourismus,
  • Elektromobilität,
  • Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln,
  • Mobilitäts- und Verkehrserziehung sowie
  • Qualitäten schaffen und sichern.



Gruppe von Radlern, Allee, radfahren im Sommer

Zuschüsse für die kommunale Radverkehrsinfrastruktur

Programme für den Ausbau der kommunalen Radverkehrswege

Die Förderprogramme des Bundes lassen sich in vier Kategorien aufteilen:

  • kommunale Radverkehrsinfrastruktur
  • Modellprojekte
  • Radschnellwege
  • Radfernwege

Projektträger ist in der Regel das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Zuständig für die Programme sind allerdings das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU). Neben speziell auf den Radverkehr zugeschnittenen Programmen unterhalten sie weitere Fördermöglichkeiten für die Kommunen. Dazu gehören:

  • die Bike+Ride-Offensive des BMU,
  • die Städtebauförderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie
  • das Programm zur Förderung der städtischen Logistik des BMVI.

Für die Förderung der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur ist zum einen das Sonderprogramm „Stadt/Land“ des BMVI relevant, zum anderen die Unterstützung durch das BMU im Rahmen der Kommunalrichtlinie/Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Kurzübersicht Förderung für die kommunale Radverkehrsinfrastruktur

Förderprogramm Zuständigkeit Antragsberechtigte Zuschüsse
Stadt/Land BMVI Länder
Kommunen
657 Millionen Euro
(für den Zeitraum von 2020 bis 2023)
Kommunalrichtlinie/
Nationale Klimaschutzinitiative
BMU Kommunen
Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit kommunaler Beteiligung (mindestens 25 Prozent)
öffentliche, gemeinnützige Einrichtungen
abhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt
Projektvolumen liegt zwischen 10.000 Euro (Minimum) und 350.000 Euro (Maximum)




Förderung kommunaler Infrastruktur im Sonderprogramm „Stadt/Land“

Das Sonderprogramm des BMVI stellt bis 2023 erhebliche Mittel bereit, um in den Kommunen den flächenhaften Ausbau sicherer und komfortabler Radwegenetze voranzutreiben. Ziel ist dabei, sowohl die Verkehrssicherheit als auch das subjektive Sicherheitsempfinden im Alltagsverkehr zu verbessern. Gleichzeitig sollen die unterstützten Projekte dabei helfen, die bundesweite Einrichtung von Qualitätsradwegenetzen zu realisieren. Eine sichere Infrastruktur für Radfahrer ist Voraussetzung für die angestrebte Verlagerung des Kfz-Verkehrs hin zum Radverkehr.
Die Mittel aus dem Programm sind für folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • flächendeckende, möglichst baulich getrennte und sichere kommunale Radwegenetze
  • Ausbau von Fahrradstraßen
  • Umnutzung von Fahrstreifen in geschützte Radwege
  • Errichtung von eigenständigen Radwegen
  • verkehrssicherer Umbau von Knotenpunkten
  • Radwegebrücken oder -unterführungen, inklusive Beleuchtung und Wegweisung
  • Verbesserungen für den Lastenradverkehr
  • sichere und moderne Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser

Im Mittelpunkt stehen – vor allem wegen des kurzen Förderzeitraums – Maßnahmen, die sich mit geringem Aufwand umsetzen lassen. Daher werden auch solche Projekte unterstützt, die für die Corona-Pandemie schnell und provisorisch ausgeführt werden können. Aus dem Klimaprogramm des Bundes sollen anschließend die notwendigen Zuschüsse für dauerhafte Lösungen kommen. Die maximale Förderquote liegt bei 75 Prozent, finanzschwache Kommunen erhalten jedoch bis zu 90 Prozent der erforderlichen Finanzierung.

Förderung kommunaler Radinfrastruktur als Klimaschutzmaßnahme über die Kommunalrichtlinie/NKI

Das Hauptanliegen dieses Programms ist die deutliche Verminderung und Vermeidung von CO2-Emissionen – dies ist für alle Projekte Voraussetzung für die Bezuschussung. Bis 2019 stellte der Bund rund 170 Millionen Euro für entsprechende Projekte zur Verfügung. Seit dem 1. August 2020 besteht für finanzschwache Kommunen die Möglichkeit, eine 100-prozentige NKI-Förderquote zu erhalten. Diese Erhöhung dient auch dazu, Corona-bedingte Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte aufzufangen.
Förderfähig sind die oben bereits beschriebenen investiven Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie für technische Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs. Projektträger ist in diesem Fall nicht das BAG, sondern der Projektträger Jülich (PtJ). Der Bund übernimmt die Förderung bis zu einer Quote von maximal 40 Prozent, für finanzschwache Gemeinden liegt die Quote bei bis zu 60 Prozent.


Many bikes stored in bicycle parking structure in Sweden

Förderung investiver Modellprojekte

Zuschüsse für Modellvorhaben für die Weiterentwicklung des Radverkehrs

Mit jeweils einem Programm unterstützen BMU und BMVI sogenannte „Leuchtturm-Projekte“. Die kommunalen Vorhaben müssen dabei ein besonders hohes Maß an Übertragbarkeit für die bundesweite Umsetzung in anderen Gemeinden und Städten vorweisen.

Unterstützung von Modellvorhaben des Radverkehrs

Die finanziellen Mittel für das Programm des BMVI stammen aus dem Verkehrsetat. Der Fokus der Modellprojekte liegt auf hoher Funktionalität und einem Mehrwert für den Radverkehr. Damit sind auch raumgestalterische und ästhetische Aspekte gemeint.
Als Rechtsgrundlage dient die bereits erwähnte „Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland“. Die Richtlinie gibt daher die Anforderungen für die geförderten Maßnahmen vor (Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse im Radverkehr, Sicherung der nachhaltigen Mobilität, Erkenntnisgewinne).

Mögliche Modellvorhaben sind unter anderem fahrradgerechte Kreuzungen, Brücken und Unterführungen für den Radverkehr, innovative Fahrradparkhäuser oder Maßnahmen zur fahrradfreundlichen Umgestaltung von Stadtquartieren. Das BMVI bietet für die Modellprojekte die gleichen Förderquoten wie im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt/Land“, das heißt höchstens 75 Prozent. Finanzschwache Kommunen werden mit bis zu 90 Prozent bezuschusst.

Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“

Die Grundlage für die Unterstützung von Modellvorhaben durch das BMU ist ebenfalls die NKI. Der Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ richtet sich an Projekte, die auf eine Verbesserung des Radverkehrs in klar definierten Gebieten abzielen. Das können Wohnquartiere, Dorf- oder Stadtteilzentren sein. Ist bei der Umsetzung eines Modellprojekts die Kooperation verschiedener Akteure vorgesehen, wird das bei der Förderung besonders berücksichtigt.
Zu den geforderten Voraussetzungen gehören:

  • ein klarer und nachvollziehbarer Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen,
  • die erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung von integrierten geplanten Maßnahmen,
  • eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Die Projektbeiträge müssen darüber hinaus nachweisen, inwieweit das Vorhaben den Radverkehrsanteil erhöhen kann. Das betrifft sowohl die Art und Weise als auch den Umfang. Ähnliches gilt zugleich für den Beitrag des Projekts zum Klimaschutz. Hierzu müssen qualitative und quantitative Effekte dargelegt werden. Als Ansprechpartner steht der Projektträger Jülich zur Verfügung. Bei den Förderquoten gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Programmen des BMVI: maximal 75 Prozent – die Quote von bis zu 90 Prozent für finanzschwache Kommunen gilt auch in diesem Fall.

Förderprogramm Zuständigkeit Antragsberechtigte Zuschüsse
Modellvorhaben des Radverkehrs BMVI alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts 125 Millionen Euro
(für den Zeitraum von 2019 bis 2023)
Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ BMU alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
Hochschulen
Projektvolumen liegt zwischen 200.000 Euro und maximal 20 Millionen Euro




Merkmale von Radschnellwegen
Laut BMVI müssen geplante Radschnellwege folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie sind üblicherweise länger als 10 Kilometer.
  • Sie ermöglichen täglich mindestens 2.000 Fahrradfahrten.
  • Die Ausführung sieht Fahrbahnen mit einer Breite von drei Metern (einspurig) bzw. vier Metern (zweispurig) vor.
  • Radschnellwege sind baulich von anderen Verkehrsteilnehmern getrennt, das betrifft vor allem Fußgänger.
  • Bei den Kreuzungspunkten liegt der Fokus auf Sicherheit und Komfort.
  • Der Belag muss von hoher Qualität sein, die Radschnellwege sollten nur eine geringe Steigung aufweisen.

Förderung von Radschnellwegen und touristischem Radverkehr

Förderprogramme Radschnellwege der Länder und Kommunen sowie das Radfernwegenetz

Damit der Radverkehr in Zukunft eine größere Rolle bei der Verkehrswende und dem Erreichen nationaler Klimaziele einnehmen kann, fördert der Bund nicht nur den Ausbau der Radinfrastruktur in den Städten und Gemeinden. Es geht ebenso darum, sicheres und komfortables Radfahren über größere Entfernungen zu ermöglichen, und zwar für den alltäglichen genauso wie für den touristischen Radverkehr.

Förderung von Radschnellwegen der Länder und Kommunen

Mit rund 170 Millionen Euro bezuschusst der Bund deshalb bis 2023 den Bau und Ausbau von Radschnellwegen. Bis 2030 sind jährlich 25 Millionen Euro an Finanzhilfen für diesen Zweck vorgesehen. Insgesamt stehen den Ländern und Kommunen damit bis 2030 etwa 318 Millionen Euro zur Verfügung, die im Rahmen eines formlosen Antragsverfahren vergeben werden.

Bislang haben sieben Bundesländer von diesen Mitteln Gebrauch gemacht, allein Baden-Württemberg hat damit 16 Projekte für Radschnellwege realisiert. Die Förderquote liegt bei 75 Prozent der Kosten für Planung und Bau. Das schließt Umbauten an Kreuzungspunkten und die Sicherheitsausstattung (etwa Beleuchtung) mit ein. Die Kommunen reichen ihre Anträge beim Land ein, das sich anschließend um die Bundesförderung kümmert.


Fahrrad - Ausflug mit der ganzen Familie

Förderung des touristischen Radfernwegenetzes – „Radnetz Deutschland“

Das Fahrrad nimmt in der Freizeitgestaltung eine immer wichtigere Rolle ein, weshalb der Bund finanzielle Mittel für die Unterstützung des Fahrradtourismus bereitstellt. Bis 2023 sind das 45 Millionen Euro, die im Rahmen des Programms „Radnetz Deutschland“ an Länder und Kommunen verteilt werden.

Das Ziel sind touristische Premiumradrouten, die auf rund 12.000 Kilometern durch ganz Deutschland führen sollen. Zu diesem Zweck sieht das Programm nicht nur Zuschüsse für infrastrukturelle Maßnahmen vor, sondern ebenso für Digitalisierungsprojekte und Vermarktungskonzepte. Die Fördermittel für die touristische Fahrradinfrastruktur vergibt das BMVI, der Ansprechpartner für interessierte Kommunen und Länder ist das Team Radverkehr beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Kurzübersicht Förderung Radschnellwegen und touristischem Radverkehr

Förderprogramm Zuständigkeit Antragsberechtigte Zuschüsse
Radschnellwege BMVI Länder
Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbände)
25 Millionen Euro pro Jahr
zusätzliche 73 Millionen Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2023
Radnetz Deutschland BMVI Länder
Kommunen
45 Millionen Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2023




Weitere Bundesmittel für den Radverkehr

Abgesehen von den vorgestellten Programmen stellt der Bund auch für andere Fördermöglichkeiten Gelder zur Verfügung. Nicht-investive Modellprojekte etwa werden bis 2023 mit etwas mehr als 17 Millionen Euro unterstützt. In die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegesystemen (für mehr Sicherheit) fließen im gleichen Zeitraum 37 Millionen Euro. Mit einem Umfang von insgesamt knapp über 4 Millionen Euro sind die Zuschüsse für die Ertüchtigung von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen für den Radverkehr ein vergleichsweise kleiner Posten.

Ein Großteil der finanziellen Mittel des Bundes geht ohnehin in den Radwegebau an Bundesstraßen. Insgesamt 399 Millionen Euro werden hierfür bereitgestellt. Im Gegensatz zu den übrigen Geldern handelt es sich dabei jedoch nicht um Fördermittel: Denn die betreffenden Radwege liegen bereits in der Baulast des Bundes und werden daher zu 100 Prozent von ihm finanziert.




Quellen:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC): Finanzierung: Förderung des Radwegebaus durch den Bund. Förderprogramme und Ansprechpartner (ADFC-Dossier – Leitfaden für Kommunen und Aktive).
https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Expertenbereich/Politik_und_Verwaltung/Download/Dossier_Foerderprogramme_des_Bundes_V1_2.pdf
ADFC: Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur.
https://www.adfc.de/artikel/foerderung-kommunaler-radverkehrsinfrastruktur
ADFC: Finanzierung: Förderung des Radwegbaus durch den Bund. Sonderprogramm „Stadt und Land“ (ADFC-Dossier – Leitfaden für Kommunen und Aktive).
https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Expertenbereich/Politik_und_Verwaltung/Download/Dossier_Sonderprogramm_Stadt_und_Land_V1_0.pdf
Bundesamt für Güterverkehr (BAG): Förderprogramme Radverkehr – Investive Maßnahmen.
https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/InvestiveMassnahmen/investivemassnahmen_node.html
BAG: Förderprogramme Radverkehr – Nicht investive Maßnahmen.
https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/NichInvestiveMassnahmen/nichinvestivemassnahmen_node.html
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI): Förderung und Finanzierung des Radverkehrs.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/finanzielle-foerderung-des-radverkehrs.html
BMVI: Radschnellwege bringen Fahrradfahrer zügig & sicher ans Ziel!
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/radschnellwege.html
Transport, Health and Environment Pan-European Programme (THE PEP): Pan-European Master Plan for Cycling Promotion.
https://thepep.unece.org/sites/default/files/2021-05/MASTERPLAN_2021-05-16_BF.pdf
Fahrradportal: THE PEP: “Wiener Deklaration“ und erster länderübergreifender Masterplan zur Förderung des Radverkehrs beschlossen.
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/paneuropaeischer-masterplan-zur-foerderung-des
Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments (ERPS): Förderung des Fahrradverkehrs. Ein koordinierter Ansatz für die Radverkehrspolitik der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU.
https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2016/582033/EPRS_IDA(2016)582033_DE.pdf
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (vom 1. September 2017).
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/Foerderrichtlinie_Rad_nicht_investiv.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (vom 21. Dezember 2020).
https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/Foerderrichtlinie_Rad_investiv.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD): Verantwortung und Maßnahmen zur erfolgreichen Förderung des Radverkehrs.
https://www.vcd.org/artikel/erfolgreiche-fahrradfoerderung-verantwortung-und-massnahmen/


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