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Das sind die Kriterien für Fahrradparker mit ADFC-Empfehlung

Sicheres, komfortables Abstellen ohne Wegrollen und ohne das Risiko von Beschädigungen: Die Wünsche von Radlern für Fahrradbügel und Fahrradparker hat sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club zu Herzen genommen. ADFC-empfohlene Fahrradabstellanlagen müssen deshalb eine Reihe von Kriterien erfüllen, um das Qualitätssiegel des ADFC zu erhalten.

Geprüfte Qualität: Fahrradständer mit ADFC-Empfehlung


ADFC-Empfehlung für Fahrradständer als Qualitätsmerkmal

Geprüfte Qualität für Fahrradabstellanlagen

Was macht einen guten Fahrradstellplatz aus? Antworten auf diese Frage liefern die Empfehlungen des ADFC. Diese basieren seit 2016 auf der DIN 79008 „Stationäre Fahrradparksysteme“, die die zuvor genutzte Technische Richtlinie TR6102-0911 abgelöst hat. Die Norm formuliert in ihrem ersten Teil die Anforderungen und Bewertungskriterien für die umgangssprachlich Fahrradständer genannten Anlehnbügel und Fahrradparker. Der zweite Teil befasst sich mit den Prüfvorschriften.

Eine ADFC-Empfehlung erhält eine Fahrradabstellanlage deshalb nur, wenn sie die technischen Voraussetzungen der DIN 79008 erfüllt. In die Norm sind auch Empfehlungen zu Doppelstockparkern aus dem niederländischen „Fietsparkeur“-Regelwerk eingeflossen sowie Anforderungen für Fahrradboxen.

Die Qualitätskriterien und -prüfungen sollen sicherstellen, dass eine Fahrradabstellanlage dem Stand der Technik entsprechen – und eine sichere, einfache Handhabung ermöglichen.


Vorgaben für Fahrradparker nach DIN 79008-1
Teil 1 der DIN 79008-1:2016-05 beinhaltet die Anforderungen an stationäre Fahrradparksysteme. Zu den Bewertungskriterien zählen allgemeine Anforderungen wie Werkstoffe, äußere Gestaltung, Fangstellen, Festigkeit, Stand- und Lagesicherheit der abgestellten Fahrräder sowie des Fahrradparksystems, Seitenfreiheit und Zugänglichkeit, Leichtigkeit des Ein- und Ausparkens, Schutz des Rades vor Schäden sowie Notfallöffnungen und Notfallbelüftung.

Zu den „speziellen Anforderungen an das Fahrradparksystem für den Objektbereich“ gehören die Erkennbarkeit des leerstehenden Fahrradparksystems, der Diebstahlschutz sowie die Festigkeit. Weitere Vorgaben betreffen unter anderem die elektrischen Anforderungen, Benutzerinformationen und die Kennzeichnung.

ADFC-Anforderungen an Fahrradständer

Beurteilungskriterien für Fahrradparker nach DIN 79008

Viel Komfort, ein hohes Maß an Sicherheit und einfaches Handling: Das sind die wesentlichen Anforderungen, die der ADFC an einen Fahrradstellplatz stellt. In erster Linie geht es darum, dass sich ein Fahrradparker oder Anlehnbügel bequem und ohne viel Aufwand benutzen lässt und das Rad vor Beschädigungen und Diebstahl schützt.
Zu den maßgeblichen Kriterien für eine Empfehlung durch den ADFC gehören:

  • Die Möglichkeit, den Rahmen des Fahrrads anzuschließen und zusätzlich auch Vorder- oder Hinterrad mit einem Schloss zu befestigen.
  • Eine Gestaltung, die die Aufnahme von Fahrrädern mit verschiedenen Abmessungen und Lenkerformen erlaubt.
  • Der Lenker darf nicht umschlagen und das Fahrrad nicht wegrollen. Die Fahrräder müssen deshalb ungeachtet der Situation (etwa Seitenwind oder Belastung) und auch ohne Anschließen stabil stehen.


  • Von dem Fahrradständer darf keine Verletzungsgefahr für Passanten ausgehen.
  • ADFC Fahrradparker und Anlehnbügel müssen ausreichend gegen Vandalismus gesichert sein.
  • Bei der Gestaltung der Fahrradstellplätze ist darauf zu achten, dass der Abstand zwischen den abgestellten Rädern groß genug ist. Die Mindestabstände gewährleisten, dass Nutzer ihre Fahrräder leicht ein- und ausparken, anschließen und beladen können – ohne andere Räder zu beschädigen oder die eigene Kleidung zu beschmutzen.

Für die seitlichen Mindestabstände lautet die Empfehlung nach DIN 79008, dass bei einer tiefen Radeinstellung 70 cm freigehalten werden sollten. Bei einer abwechselnden Einstellung („Fahrradständer hoch tief“) sollte der Mindestabstand 50 cm betragen. Bei Kurzzeit-Abstellplätzen mit hoher Frequenz, also etwa vor Supermärkten, sollten ausschließlich tiefe Radeinstellungen mit einem Mindestseitenabstand von 70 cm verwendet werden. Bei den vom ADFC zertifizierten Fahrradständern ist gewährleistet, dass diese Mindestwerte beim Abstand der Fahrradbügel berücksichtigt sind.


Mit ADFC-Empfehlung: Der Fahrradparker 480 von ABES

ABES-Fahrradparker in verschiedenen Ausführungen mit ADFC-Qualitätssiegel

Mit dem Modell 480 bietet ABES einen hochwertigen Fahrradständer, der gemäß den Anforderungen und Prüfungsvorschriften der DIN 79008 vom ADFC zertifiziert ist. Das mehrfach gebogene Stahlrohr ist äußerst stabil und damit auch sicher vor Vandalismus.
Unabhängig davon, ob der ADFC Fahrradständer einbetoniert, mit Flanschplatten aufgedübelt oder auf Trapezschienen befestigt wird, verleiht er Rädern einen sicheren Stand. Eine seitlich angebrachte Konstruktion aus Rundstahl verbesset zudem die Aufnahme des Fahrrads, die Radeinstellung ist damit stets stabil. Ein Umschlagen des Lenkers wird zuverlässig verhindert, ebenso wie das Umkippen des gesamten Fahrrads.

Um die gute Handhabung zusätzlich zu verbessern, ist der ADFC Fahrradparker mit einer nach innen gerichteten Öse ausgestattet. Sie bietet eine komfortable Möglichkeit, um sowohl Vorder- als auch Hinterrad des Fahrrads bequem anzuschließen. Der ADFC Fahrradständer 480 von ABES ist in einer beidseitigen Variante sowie als Reihenanlage erhältlich und bietet damit ein hohes Maß an Flexibilität für Fahrradstellplätze, die den hohen Standards des ADFC entsprechen.

Bilder:
Bild 1 bis 4: © ABES S. à. r. l.

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