Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA - 4WP laden. Dieser Dienst schützt Websites vor Bots. Dieser Dienst sammelt und analysiert die Interaktionen eines Benutzers auf der Website und erstellt eine Punktzahl, die auf verdächtiges Benutzerverhalten hinweist.
Mehr InformationenWie können Kommunen für Unternehmen, Arbeitnehmer und Besucher attraktiv bleiben? Bei der kommunalen Wirtschafts- und Tourismusförderung geht es darum, Möglichkeiten zu finden, um die jeweiligen Standortqualitäten herauszustellen. Maßnahmen zur Stärkung von Wirtschaft und Tourismus kommen Städten und Gemeinden in unterschiedlicher Weise zugute.
Für die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit von Kommunen ist die Förderung von Wirtschaft und Tourismus unerlässlich. Denn private und öffentliche Wirtschaftsunternehmen schaffen Arbeitsplätze, ziehen Arbeitnehmer an und haben einen maßgeblichen Anteil an den finanziellen Möglichkeiten einer Kommune.
Der Bund der Steuerzahler stellt mit dem Kommunalkompass praktische Tipps und Vorschläge zur Verfügung, wie sich die oft knappen Haushalte effizient nutzen lassen.
Direkt oder indirekt zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren, ist auch im Bereich der Wirtschafts- und Tourismusförderung eine der wichtigsten Aufgaben der kommunalen Verwaltung. Doch es handelt sich bei der Wirtschaftsförderung nicht um eine Pflichtaufgabe gemäß ihrem kommunalverfassungsrechtlichen Auftrag. Dieser sieht vor, dass die Gemeinden die Einrichtungen schaffen, die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung der Bevölkerung erforderlich sind. Obwohl diese Aufgabe für alle Kommunen gleichermaßen wichtig ist, gibt es aufgrund der fehlenden gesetzlichen Vorgaben keine einheitliche Definition davon, was unter dem Begriff „Wirtschaftsförderung“ zu verstehen ist.
In Ermangelung einer allgemein anerkannten oder juristisch festgelegten Definition der kommunalen Wirtschaftsförderung wird oft auf die Begriffsbestimmung aus einer Publikation von Ferdinand Möller aus dem Jahr 1963 zurückgegriffen. Danach ist die Wirtschaftsförderung „derjenige Teil der öffentlichen Gemeinschaftsaufgaben, der primär eine Begünstigung der örtlichen Wirtschaft durch Verbesserung ihrer Standortbedingungen und damit ihrer Produktivität und als sekundäre Folgewirkung die harmonische Gestaltung des Verhältnisses aller öffentlichen Gemeindeaufgaben zu den an ihren bestehenden Interessen der Wirtschaft mittels geeigneter Lenkungsmaßnahmen und -handlungen der Gemeinden zum Gegenstand hat“.
Unabhängig von der unklaren Begriffsbestimmung ist kommunale Wirtschaftsförderung eine Querschnittsaufgabe, die viele Handlungsfelder betrifft. Eine wesentliche Zielvorgabe ist die Verbesserung all jener Faktoren, die für die Standortwahl von Unternehmen relevant sind. Zu unterscheiden sind hierbei
Daraus lassen sich weitere Ziele ableiten, wie die Sicherung und Erweiterung des regionalen Arbeitsplatzangebots, die Entwicklung einer zukunftsfähigen Wirtschaftsstruktur und die Pflege der Standortbedingungen. Die jeweiligen Schwerpunkte und konkreten Herangehensweisen können von Gemeinde zu Gemeinde variieren – je nach Voraussetzungen und Potenzialen für die Wirtschaftsförderung.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat in ihrer Publikation zur Wirtschaftsförderung in der Reihe „Grundwissen Kommunalpolitik“ vier Kernaufgaben herausgearbeitet: das Gewerbeflächen- und Ansiedlungsmanagement, die Bestandspflege, die Existenzgründerberatung und das Standortmarketing. Die vier Aufgabenbereiche erlauben eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, die vor dem Hintergrund angespannter Haushaltslagen in den Kommunen jedoch bisweilen kritisch betrachtet werden müssen.
Kernaufgaben der kommunalen Wirtschaftsförderung und die Herausforderungen | ||
---|---|---|
Aufgabenbereich | Maßnahmen und Empfehlungen | Herausforderungen |
Gewerbeflächen- und Ansiedlungsmanagement |
Nach wie vor gilt die Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen, Verkehrswege und kommunaler Infrastruktur als wichtigstes Instrument der Wirtschaftsförderung. Das gilt nicht nur für Neuansiedlungen, sondern ebenfalls für Unternehmen, die ihren Standort erweitern wollen. Hier sind neben Gewerbeflächen zum Beispiel eine passgenaue Bauleitplanung und eine schnelle Bearbeitung von Anträgen wichtig.
Nicht alle Standortfaktoren, die für die Ansiedlung von Unternehmen relevant sind, können von den Kommunen beeinflusst werden. |
|
Standortmarketing |
Standortvorteile müssen kommuniziert werden, zumal der Wettbewerb mit anderen Kommunen stärker wird. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, auf teure Kampagnen zum Standort- und Imagemarketing zu verzichten und auf aktive und kostenlose Öffentlichkeitsarbeit zu setzen.
Empfehlungen für die Haushaltskonsolidierung: Wenn Kommunen sich für Marketingkampagnen entscheiden, sollten klare Ziele definiert werden, die messbar sind. Die Vergütung der Marketing-Agentur sollte an das Erreichen der festgelegten Ziele gekoppelt werden. Einrichtungen für Stadtmarketing sollten sich aus Eigenmitteln der Betriebe finanzieren, für die sie arbeiten. Die Aufgaben der allgemeinen Verwaltung liegen in erster Linie im Bereich der Genehmigungs- und Koordinationstätigkeit. |
Zu den weiteren Aufgabenbereichen der kommunalen Wirtschaftsförderung gehören die Bestandspflege und die Gründerförderung. Der Kommunalkompass macht hierzu keine direkten Aussagen. Der Verweis auf die Genehmigungs- und Koordinationstätigkeiten der Gemeinden reißen diesen Aspekt aber zumindest an.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung verweist beispielsweise auf Modellprojekte, in deren Rahmen ansässige mittelständische Unternehmen durch Service- und Beratungsangebote von Seiten der Kommunen unterstützt werden. Dazu gehört etwa ein vereinfachter Kontakt zur Verwaltung und beschleunigte Antragsverfahren, zum Beispiel für Bauanträge.
Unternehmerische Tätigkeiten betrachtet der Bund der Steuerzahler nicht als Aufgabe der Kommune. Das heißt, Städte und Gemeinden sollten von Vermietungen für Gewerberäume oder dem Betrieb von Gaststätten und anderen Freizeiteinrichtungen absehen. Argumentiert wird diese unternehmerische Zurückhaltung damit, dass fehlende Angebote von privaten Anbietern auf Probleme im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit hindeuten: Wo kein Interesse von
Privatunternehmern besteht, ist von einem wirtschaftlichen Betrieb nicht auszugehen.
Die Kommunen können allerdings Hilfestellung geben, wenn es um das Einwerben von Fördermitteln geht. Der Zuständigkeitsbereich der kommunalen Verwaltung endet aber auch dort. Geforderte Eigenanteile für Unternehmen bzw. fehlende Eigenmittel dürfen nicht aus Haushaltsmitteln bestritten werden.
Pachtverträge, etwa für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen in Sportstätten oder Stadthallen, sind immer öffentlich auszuschreiben.
Die Maßgaben bei der Tourismusförderung auf kommunaler Ebene orientieren sich laut dem Bund der Steuerzahler an den Empfehlungen für die Wirtschaftsförderung. Das heißt, es gibt einen klar eingegrenzten Rahmen, in dem die Kommunen tätig werden können bzw. sollten. Grundsätzlich sollte sich das Eingreifen der öffentlichen Hand darauf beschränken, die touristische Infrastruktur bereitzustellen.
Für eine Konsolidierung des Haushalts rät der Bund der Steuerzahler dazu, Werbung für den Tourismus vor Ort den Betrieben zu überlassen, die von den Besuchern und den Einnahmen profitieren. Da es nur in seltenen Fällen gelingt, einen einzelnen Ort als touristische „Marke“ zu etablieren, sollte sich das Tourismusmarketing stärker auf die Urlaubsregion als Ganzes konzentrieren. Der Versuch einer Abgrenzung von anderen Kommunen in der Umgebung für eine bessere Position im Wettbewerb verspräche hingegen keinen nennenswerten Erfolg.
Bei vielen touristischen Service-Angeboten besteht ebenfalls keine dringliche Veranlassung für die Kommunen, unterstützend einzugreifen:
Zusätzliche Einsparungen für einen konsolidierten kommunalen Haushalt sind im Bereich der touristischen Infrastruktur möglich. Mit Hilfe von Kooperationen können Kommunen beispielsweise sicherstellen, dass staatliche Förderungen für touristische Einrichtungen im Eigentum der öffentlichen Hand optimal eingesetzt werden. Auf diese Weise müssen etwaige Folgekosten nicht aus dem Kommunalhaushalt bestritten werden.
Förderungen für einzelne Betriebe wiederum sieht der Bund der Steuerzahler kritisch. Sie stellen einen Eingriff in den Wettbewerb dar und schränken damit die unternehmerische Konkurrenzsituation ein. Im Bereich der Tourismusförderung können die Kommunen daher mit minimalen Tätigkeiten agieren, ohne die touristische Attraktivität der Kommune und der Angebote vor Ort zu verringern.
Quellen:
Bund der Steuerzahler (BdSt): Kommunalkompass. Tipps zum Sparen in der Kommune
https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_Niedersachsen_und_Bremen/Dateien/21-07-19_Digitaler_Kommunalkompass.pdf
Friedrich-Ebert-Stiftung (FES): Grundwissen Kommunalpolitik, 13: Wirtschaftsförderung
https://library.fes.de/pdf-files/akademie/kommunal/13890/13890-13.pdf
Kommunal.de: Damit kommunale Wirtschaftsförderung gelingt
https://kommunal.de/wirtschaftsfoerderung-kommunen-difu
Korn, Thorsten/van der Beek, Gregor: Kommunale Wirtschaftsförderung
https://www.arl-net.de/system/files/media-shop/pdf/HWB%202018/Kommunale%20Wirtschaftsförderung.pdf
Bilder:
Bild 1: Adobe Stock © hykoe
Bild 2: Adobe Stock © ARochau
Bild 3: Adobe Stock © Sina Ettmer
Bild 4: Adobe Stock © ArTo
Parc d’Activité Syrdall 48, rue Gabriel Lippmann L-6947 Niederanven FON +352.28 67 65 01 FAX +352.28 67 65 20 shop@abes-online.com
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen