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Finanzielle Unterstützung für Klimaschutzprojekte von Städten und Gemeinden

Anpassungen an die Folgen des Klimawandels sind ein integraler Bestandteil von Stadtplanung und -entwicklung. Sie sind notwendig, um Städte resilienter zu machen – etwa gegen Hitze oder Extremwetterereignisse. Der Bund unterstützt Kommunen mit verschiedenen Förderungen dabei, entsprechende Maßnahmen dazu in verschiedenen Bereichen voranzutreiben

Fördergelder für Maßnahmen zur Klimaanpassung in Kommunen


Die DAS-Förderrichtlinie für die Klimaanpassung

Bessere Förderung und Unterstützung für kommunale Klimaanpassungsprojekte

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat 2021 eine Neuausrichtung seiner Förderrichtlinie für Klimaanpassungsprojekte initiiert. Dadurch soll im Rahmen der „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) eine zielgerichtetere und passgenauere Förderung von Projekten ermöglicht werden, insbesondere auf kommunaler Ebene. Sie ist Bestandteil der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel.

Die Förderrichtlinie bildet die Grundlage, damit Kommunen und andere Förderberechtigte notwendige Anpassungsprozesse gegen Hitzeperioden, Dürre, Hochwasser oder Starkregenereignisse frühzeitig und systematisch einleiten können. Durch kommunale Konzepte, die von Klimaanpassungsmanagern erarbeitet werden, soll eine strategische Steuerung dieser Prozesse genauso gewährleistet werden wie ihre Integration in eine nachhaltige Entwicklung innerhalb der Kommunen.


Was macht die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG)?

Die ZUG ist eine gemeinnützige Bundesgesellschaft, die seit 2018 im Auftrag von mehreren Bundesministerien Förderprogramme und strategische Projekte entwickelt und betreut. Die Aufgaben umfassen dabei Konzeptionierungen, Beratung von Antragstellenden, Prüfung von Förderanträgen, Unterstützung bei der zielgerichteten Verwendung der Fördermittel, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und einige mehr.

Als vermittelnde Instanz zwischen Politik und Praxis hilft die ZUG den Auftraggebern in der öffentlichen Verwaltung und gibt die Erfahrungen aus der Praxis zurück an die Bundesministerien. Auf diese Weise stärkt die ZUG zugleich die Vernetzung von verschiedenen Akteuren, die sich etwa über Kompetenzzentren und Wissensplattformen austauschen können.

Das Programm der „Nationalen Klimaanpassung“

Die DAS-Förderrichtlinie wurde verlängert und ist seit Dezember 2024 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2026 behält sie in der aktuellen Form ihre Gültigkeit. Für eine Stärkung der klimaanpassungsbezogenen Förderrichtlinien des BMUV und für mehr Effizienz in der förderpolitischen Steuerung der einzelnen Programme wurde zudem das Programm der „Nationalen Klimaanpassung“ gegründet.

Es dient dem übergeordneten Ziel, die oben bereits erwähnte systematische und integrative Umsetzung von Klimaanpassungsprozessen in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu unterstützen. Hier wurden außerdem die Handlungsfelder „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanagende“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ im Sofortprogramm Klimaanpassung zusammengeführt.

Das BMUV als Fördergeber wird wiederum unterstützt von der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als Projektträger.


Strategische und investive Maßnahmen der KRL

Die Kommunalrichtlinie (KRL) bietet Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen. Förderfähige strategische Klimaschutzmaßnahmen sind beispielsweise Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz, Energiesparmodelle, kommunale Netzwerke, Machbarkeitsstudien, Klimaschutzkoordination, Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement sowie Fokuskonzepte und ihre Umsetzung durch zusätzliches Personal.

Unter investive Klimaschutzmaßnahmen fallen Außen- und Straßenbeleuchtung, Innen- und Hallenbeleuchtung, klimafreundliche Mobilität, Abfallwirtschaft, Abwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung sowie Beckenwasserpumpen.

Die Kommunalrichtlinie

Schon seit 2008 besteht mit der Kommunalrichtlinie (KRL) ein weiteres Instrument, das sich an die Städte, Gemeinden und kommunalen Akteure richtet. Neben den Kommunen sind unter anderem rechtlich selbständige Betriebe mit einer kommunalen Beteiligung von mindestens 25 Prozent und Zweckverbände antragsberechtigt, darüber hinaus öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen. Vor allem für finanzschwache Kommunen ist die KRL eine wichtige Finanzquelle, denn sie erhalten erhöhte Förderquoten.

Damit sollen möglichst große Potenziale ausgeschöpft werden, um Treibhausgase in den Kommunen und in deren Umfeld einzusparen. Zu diesem Zweck können die Antragsteller nicht rückzahlbare Zuwendungen in Form von Zuschüssen (Festbetrags- oder Anteilfinanzierung) an den zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für die unterschiedlichen Vorhaben ist eine maximale Zuwendungshöhe von 6 Millionen Euro möglich. Die wichtigsten Fragen rund um Bedingungen für die Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aufgeführt und beantwortet.


Welche Themenbereiche sind für die Klimaanpassung relevant?

Ein breites Spektrum förderfähiger Handlungsfelder für kommunale Konzepte

Klimaanpassung und Klimaschutz sind weitreichende Themen. Entsprechend weitreichend sind daher auch die unterschiedlichen Förderschwerpunkte und förderfähigen Maßnahmen aus den Programmen und Förderrichtlinien. Die DAS-Richtlinie etwa umfasst Konzepte für Klimaanpassung, natürlichen Klimaschutz und die Stärkung der Biodiversität. Die Förderung ist auf zwei Schwerpunkte ausgerichtet:

  • Förderschwerpunkt A (FSP A) dreht sich um den Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement, von der Erstellung des Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz (FSP A.1) über die Umsetzung eines solchen Konzepts (FSP A.2) bis zur Förderung einer investiven Maßnahme aus dem Konzept (FSP A.3).
  • Förderschwerpunkt B (FSP B) stellt Mittel für die Erstellung und Umsetzung von Projektskizzen bereit, die sich besonders unter den Gesichtspunkten von Modellhaftigkeit, Übertragbarkeit und Innovation auszeichnen.


Was sind IKI, NKI und KEI?

Durch die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) fördert die Bundesregierung seit 2008 weltweit Projekte für Klima- und Biodiversitätsschutz. Die ZUG ist seit 2018 als Projektträgerin für die IKI tätig und unterstützt in dieser Funktion verschiedene Ministerien.

Eine ähnliche Rolle spielt die ZUG seit Januar 2022 außerdem bei Projekten, die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert werden. Wichtige Themen sind unter anderem Klimaschutz in kommunalen Einrichtungen, klimafreundliche Mobilität etc.

Daneben gehört seit 2019 das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) zum Aufgabenbereich der ZUG. Es dient vor allem zur Förderung von prozessbedingten CO2-Einsparungen in Branchen, die etwa Stahl, Zement, Chemieerzeugnisse und ähnliche Grundstoffe produzieren.

Themenbereiche für die ZUG

Die Förderung für Kommunen, die über die ZUG als Projektträger vergeben wird, ist nach vier Schwerpunkten gegliedert:

Energiewende und Zukunftstechnologien

Dieser Schwerpunkt umfasst Projekte, die technische Innovationen antreiben, um Strom aus erneuerbaren Energien für Schwerindustrie, Luft- und Seeverkehr besser nutzbar zu machen. Das betrifft zum Beispiel Power-to-X-Produkte (PtX) wie die Herstellung von grünem Wasserstoff als Alternative zu fossilen Kraft- und Brennstoffen.
Gefördert werden ebenfalls digitale Anwendungen und Künstliche Intelligenz für den Ausbau regenerativer Energien, mehr Energieeffizienz oder Ressourcenschonung in der Landwirtschaft.

Klimaschutz und Klimaanpassung

Hier erstreckt sich die Förderung auf drei Bereiche mit einer großen Projektvielfalt (siehe Infobox). Das Spektrum reicht von Beratungsangeboten für landwirtschaftliche Methoden in Entwicklungs- und Schwellenländern über Schutzmaßnahmen für biologische Vielfalt bis zur Unterstützung von Stadtverwaltungen bei Begrünungen, von Unternehmen bei der emissionsärmeren Produktion oder bei Vorbereitungen öffentlicher Einrichtungen auf Hitze oder Starkregen.


Nachhaltigkeit und Strukturwandel

Im Fokus der Förderung des Strukturwandels steht ein nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen und eine sozialverträgliche Transformation. In Strukturwandelregionen wie den Braunkohlegebieten sollen nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sichergestellt werden, etwa durch die Zusammenarbeit mit dem KEI.

Umwelt- und Naturschutz

Umweltschutz in seinen zahlreichen Facetten ist seit 1994 ein Staatsziel in Deutschland und im Grundgesetz verankert. Unabdingbar für dieses Ziel ist der Erhalt der Biodiversität. Gefördert werden deshalb unter anderem die Einrichtung von Naturschutzgebieten, Initiativen zur Müllvermeidung, Maßnahmen zur Luftreinhaltung, zum Gewässerschutz, nachhaltige Landwirtschaft und viele Bereiche mehr.


Klimaschutz & Klimaanpassung: Förderprogramme im Porträt

Beispiele für Förderungen von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz enthält Förderprogramme von Bund, Ländern und EU. Unter dem Stichwort „Klimaschutz“ liefert sie mehr als 600 Beiträge (Stand: Mai 2025), die sich an verschiedene Antragsberechtigte richten und Umwelt- und Naturschutz in unterschiedlichen Lebensbereichen unterstützen. Beratung, Digitalisierung, Infrastruktur und Landwirtschaft gehören ebenso zu den Förderbereichen wie Frauenförderung, Gesundheit und Soziales, Existenzgründung und vieles mehr.

Für Kommunen finden sich in der Datenbank 270 Beiträge, die häufig verschiedene Themenbereiche miteinander verbinden. Nachfolgend stellen wir einige der Förderprogramme und Initiativen für die kommunale Klimaanpassung exemplarisch vor. Eine umfassende Auflistung der möglichen Förderungen und weiterer Informationen ist unter foerderdatenbank.de hinterlegt.

Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)
ÜBERBLICK PROGRAMMBESCHREIBUNG
FÖRDERGEBER

Darum geht es

Das Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ können Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände in Form des KfW Zuschuss Nr. 444 beantragen. Das Ziel der Förderung liegt im Schaffen von Grünflächen und der Stärkung der heimischen Artenvielfalt. Unter anderem wird der Zuschuss für Entsiegelungsmaßnahmen gewährt, mit denen sich die natürlichen Bodenfunktionen wiederherstellen lässt. Ebenso können die Mittel für Sach- und Personalkosten in Kommunen verwendet werden.

Was wird gefördert?

Der KfW Zuschuss Nr. 444 dient der Förderung von freiwilligen Maßnahmen, um Grünflächen naturnah zu gestalten, Stadtbäume zu pflanzen, Flächen zu entsiegeln, natürliche Bodenfunktionen wiederherzustellen und Naturoasen innerorts oder in Ortsrandlagen besiedelter Gebiete zu schaffen. Neben notwendigen Anschaffungen gilt der Zuschuss auch für Dienstleistungen dritter Parteien, Planungsleistungen und Personalkosten.

Die Förderung setzt sich aus vier verschiedenen Modulen zusammen.

Modul A: Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement

  • Erstellung von Pflegekonzepten und -plänen (dazu muss mindestens eine Maßnahme zur Aufwertung von Grünflächen realisiert werden)
  • Beschaffung technischer Ausstattung
  • Anlegen naturnaher Grünflächen und Aufwertung bestehender Grünflächen zu naturnahen Grünflächen
  • Aus- und Weiterbildung von Personal

Modul B: Pflanzung von Bäumen

  • Erstellung von Stadtbaumkonzepten (unter der Voraussetzung, mindestens eine Maßnahme umzusetzen)
  • Pflanzung von Straßenbäumen
  • Pflanzung von Einzelbäumen
  • nachträgliche Standortoptimierung für den Erhalt von Bestandsbäumen
  • Pflege von Neupflanzungen für bis zu drei Jahre

Modul C: Schaffung von Naturoasen

  • Einrichtung von kleinen, lokalklimatisch wirksamen Parkanlagen (sogenannte Pikoparks)
  • Schaffen von Naturerfahrungsräumen
  • Anlegen von urbanen Waldgärten
  • Schaffen von urbanen Wäldern
  • Renaturierung von innerörtlichen Kleingewässern
  • Pflege von Neupflanzungen für bis zu drei Jahre

Modul D: Entsiegelung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen

  • Erstellung von Entsiegelungskonzepten
  • Entsiegelung von Flächen und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
ANSPRECHPARTNER
KfW Bankengruppe
FÖRDERART
Zuschuss
FÖRDERBERECHTIGTE
kommunale Gebietskörperschaften (also Städte, Gemeinden und Landkreise)
Gemeindeverbände
Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
kommunale Zweckverbände
weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind)
KONDITIONEN
Zuschuss über

  • 80 Prozent der förderfähigen Kosten
  • 90 Prozent für finanzschwache Kommunen

maximale Zuschusshöhe für Personalkosten 324.000 Euro für Module A bis D bei 90 Prozent Zuschuss
Höchstbetrag für Gesamtkosten von Maßnahme D.1 sind 224.000 Euro
Höchstbetrag für Gesamtkosten von Maßnahme D.2 sind 1.000.000 Euro
Förderzeitraum 24 Monate, einmalige Verlängerung um bis zu 24 Monate kann beantragt werden

LINK
KfW Zuschuss Nr. 444
Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)
ÜBERBLICK PROGRAMMBESCHREIBUNG
FÖRDERGEBER

Darum geht es

Beim Förderprogramm „KoMoMa“ handelt es sich um eine Regionalförderung für Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Es richtet sich vornehmlich an kommunale Modellvorhaben in den Braunkohleregionen Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier. Gefördert werden Projekte, die die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) und ökologische Nachhaltigkeitsziele umsetzen.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst zwei Bereiche mit entsprechenden Maßnahmen. Es wird empfohlen, beide Bereiche bei der Modellkonzeption miteinander zu verknüpfen, eine Fördervoraussetzung ist dies jedoch nicht.

Konzeptionelle Vorhaben
Der Fokus von konzeptionellen Vorhaben sollte die Umsetzung der DNS sein, zusammen mit regional ausgerichteten, partizipativen Maßnahmen für eine bessere Vernetzung und Identitätsstärkung. Förderfähig sind:

  • Initialvorhaben zur Erstellung von integrierten kommunalen Nachhaltigkeitskonzepten mit personeller Unterstützung
  • Anschluss-/Umsetzungsvorhaben zur Umsetzung kommunaler Nachhaltigkeitskonzepte
  • die Erstellung unterstützender bzw. thematisch fokussierter, umweltbezogener Managementkonzepte für eine nachhaltige kommunale Entwicklung
  • die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für nachhaltiges Handeln
  • außerschulische Bildungs- und Kulturprojekte zur Stärkung nachhaltigen Handelns, für die Umweltbewusstseinsbildung und Citizen Science

Investive Vorhaben
Als Maßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung fördert KoMoNa verschiedene investive Vorhaben:

  • Herstellung, Schutz, ökologische Qualifizierung und Vernetzung von Frei- und Grünflächen
  • Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Grünräumen mit dem Ziel größerer Umweltgerechtigkeit und gesteigerter Lebensqualität
  • naturnahe Gestaltung und Renaturierung von kommunalen und privaten Gewässern sowie deren Ufern
  • umweltbezogene Maßnahmen zur Unterstützung einer umwelt- und naturverträglichen touristischen Freizeit- oder Erholungsnutzung von Naturräumen
  • investive Maßnahmen zur außerschulischen Umwelt- und Naturschutzbildung sowie Citizen Science
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
ANSPRECHPARTNER
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbh
FÖRDERART
Zuschuss
FÖRDERBERECHTIGTE
Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise)
kommunale Zusammenschlüsse (Zweckverbände, Landschaftsverbände, Regionalverbände)
Unternehmen (für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Gemeinde antragsberechtigt)
Stiftungen, Vereine und Verbände
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen
andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
KONDITIONEN
Zuschuss über

  • bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten
  • bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten für Maßnahmen im Bereich „Citizen Science“

maximale Zuschusshöhe für Personalkosten 324.000 Euro für Module A bis D bei 90 Prozent Zuschuss
Höchstbetrag für Gesamtkosten von Maßnahme D.1 sind 224.000 Euro
Höchstbetrag für Gesamtkosten von Maßnahme D.2 sind 1.000.000 Euro
Förderzeitraum 24 Monate, einmalige Verlängerung um bis zu 24 Monate kann beantragt werden

LINK
KoMoNa
Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte
ÜBERBLICK PROGRAMMBESCHREIBUNG
FÖRDERGEBER

Darum geht es

Die Klimaanpassung bringt Herausforderungen in vielen Bereichen mit sich: Reduzierung von CO2-Emissionen, Gewährleistung von Energiesicherheit, Resilienz gegen Krisen und einige mehr. Notwendig für eine gelungene Anpassung ist ein Wandel in Gesellschaft und Wirtschaft, insbesondere in den Städten. Als „Innovationsökosysteme“ bieten sie die Grundlagen, um Lösungen für die zahlreichen sozialen Fragen im Rahmen der kommunalen Klimaanpassung zu liefern.

Es geht unter anderem darum, wie Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz (Senkung von Treibhausgasemissionen, geringerer Flächen- und Ressourcenverbrauch, Schutz von Biodiversität etc.) gleichzeitig zur Lösung von Konflikten zwischen ökonomischen, sozialen und ökologischen Zielen in der Stadtentwicklung beitragen können. Das BMBF fördert solche sozialen Innovationen unter dem Dach der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft innerhalb der BMBF-Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ (FONA).

Was wird gefördert?

Innerhalb des Transformationsclusters werden verschiedene Module gefördert, die sozial-innovative Ansätze einer nachhaltigen Stadtentwicklung in urbanen und stadtregionalen Räumen finden und diese im Rahmen von Forschungsformaten entwickeln, erproben und erforschen. Der Schwerpunkt liegt auf Projekten, die ökologische und soziale Ziele miteinander verbinden.

  • Modul 1: Nachhaltige und klimafreundliche Gebäudebestandserneuerung und effiziente und suffiziente Flächennutzung in bestehenden Stadtquartieren und Siedlungsbereichen
  • Modul 2: Soziale Innovationen für die „grüne“ Stadt
  • Modul 3: Soziale Innovationen für nachhaltige, vitale und multifunktionale Stadtkerne
  • Modul 4: Soziale Innovationen für urbane Produktion, regionale Wertschöpfung und wirtschaftliche Resilienz
  • Modul 5: Soziale Innovationen für nachhaltige urbane Mobilität und Verkehrsinfrastrukturen
  • Modul 6: Zukunftsthemen für eine sozial-innovative und nachhaltige Stadtentwicklung

Die geförderten Projekte sollen außerdem dabei helfen, die erprobten Ansätze zu strukturellen Veränderungen und deren Verstetigung zu führen. Dazu gehört etwa die Vernetzung der beteiligten Akteure, die Entwicklung von geeigneten Vermittlungsformaten, um den Kompetenzaufbau und den Wissenstransfer auch für Laien zu ermöglichen oder die Verankerungen neuer Kommunikationsschnittstellen in bestehenden institutionellen Strukturen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
ANSPRECHPARTNER
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
DLR Projektträger, Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit
FÖRDERART
Zuschuss
FÖRDERBERECHTIGTE
Einrichtungen der Kommunen und Länder
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Hochschulen
außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
gesellschaftliche Organisationen wie Stiftungen, Vereine und Verbänd
KONDITIONEN
Zuschuss für Kommunen in der Regel in einer Höhe von bis zu 100 Prozent
LINK
Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte

Quellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Kommunaler Klimaschutz
https://www.klimaschutz.de/de/kommunaler-klimaschutz

BMWK: Förderdatenbank Bund, Länder und EU
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

BMWK: Das passende Förderprogramm für Kommunen finden
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/foerderprogramme-kommunen.html

BMWK: Kommunalrichtlinie
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie

BMWK: Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)
https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/241111%20KRL2024_bf_nach%20BAnz.pdf

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV): Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
https://www.bmuv.de/programm/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG): Förderung
https://www.z-u-g.org/foerderung/

Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz: Förderung im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
https://www.kompetenzzentrum-nk.de/foerderung/

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Transformationscluster Soziale Innovationen für nachhaltige Städte
https://www.fona.de/de/massnahmen/foerdermassnahmen/transformationscluster-soziale-innovationen-fuer-nachhaltige-staedte.php

Förderberatung des Bundes Forschung und Innovation: Klimaschutz
https://www.foerderinfo.bund.de/foerderinfo/de/foerderung/bund/klima-energie-nachhaltigkeit/klimaschutz/klimaschutz_node.html

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