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Mehr InformationenStädtische Infrastruktur besteht aus mehr als Verkehrswegen und Versorgungselementen. Unter dem Eindruck des Klimawandels wird die blau-grüne Infrastruktur immer wichtiger, da sie auf verschiedene Weise zur Klimaanpassung beiträgt. Um die Gestaltung von multifunktionalen Grün- und Wasserflächen zu fördern, stehen den Kommunen einige (rechtliche) Instrumente zur Verfügung.
Die EU definiert grüne Infrastruktur als ein „strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Gebiete mit unterschiedlichen Umweltmerkmalen, das mit Blick auf die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Ökosystemdienstleistungen angelegt ist und bewirtschaftet wird […]“. Es geht also darum, Land- und Wasserräume so zu gestalten und zu erhalten, dass sie bei der Verbesserung der Umweltqualität, des Zustands natürlicher Gebiete und nicht zuletzt der Gesundheit und Lebensqualität der Menschen helfen.
Neben Mischwäldern, Feuchtgebieten und Überschwemmungsgebieten zählen auch städtische Grünflächen zu den Gebieten, die von großem Wert für Umwelt und Menschen sind. Ihre Funktion unterscheidet sich dabei kaum von der, die natürliche Räume in dieser Hinsicht übernehmen: Grünflächen tragen zusammen mit Wasserflächen unter anderem zur biologischen Vielfalt bei, kühlen die Städte und reduzieren das Hochwasserrisiko.
Unter dem Begriff „Ökosystemdienstleistungen“ sind solche Vorteile zusammengefasst, die Ökosysteme den Menschen bieten. Diese Vorteile sind vielfältig und umfassen zum Beispiel:
Gesunde Ökosysteme sind multifunktional und können dadurch viele dieser Dienstleistungen gleichzeitig erbringen. Mit dem Netz von Natura-2000-Schutzgebieten soll die grüne Infrastruktur EU-weit erhalten bleiben. Für die Städte wiederum sind urbane Grün- und Wasserflächen von größter Bedeutung. Parks, Gärten, Gründächer, Bachläufe, Teiche und Seen sind die Grundlage dafür, dass die Städte von den vielen Ökosystemdienstleistungen profitieren.
Auf EU-Ebene werden verschiedene politische Ansätze und Strategien verfolgt, um grüne und blaue Infrastruktur zu fördern. Bereits seit 2013 verfolgt die EU eine Politik für die Förderung grüner Infrastruktur, um damit eine Aufwertung des europäischen Naturkapitals zu erreichen.
Der Grundgedanke ist, dass sich natürliche Lösungen (zum Beispiel beim Hochwasserschutz) als langfristig nachhaltiger und ressourcenschonender erweisen als technische Lösungen – sie sind damit zudem kostengünstiger. Aus diesen Gründen hat grüne Infrastruktur etwa in der Regionalpolitik der EU eine konkrete Investitionspriorität. Das gilt vor allem für den städtischen Raum.
Ähnliche Ziele verfolgt die EU mit ihrer Biodiversitätsstrategie für 2030. Diese sieht ebenfalls Investitionen in grüne und blaue Infrastruktur vor und soll die Grundlage schaffen, um gesunde Ökosysteme und naturbasierte Lösungen in die Stadtplanung zu integrieren.
Wie die Umsetzung auf kommunaler Ebene funktionieren kann, hat der Landkreis Bayreuth in einem Leitfaden zusammengefasst. Er zeigt anderen Städten und Kommunen auf, mit welchen Instrumenten sie die urbane Klimaanpassung mit Hilfe grüner und blauer Infrastruktur fördern können.
Der Landkreis Bayreuth hat im Jahr 2022 ein Klimaanpassungskonzept erarbeitet, das den politischen Entscheidungsträgern auf kommunaler Ebene dabei helfen soll, klimawandelgerechte Lösungen umzusetzen. Weil es dazu ausreichende Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Optionen braucht, wurde als erste Maßnahme ein Handlungsleitfaden erstellt.
Darin wird der Instrumentenkasten erläutert, der Städten und Gemeinden für die Integration der Klimaanpassung in die Stadt- und Ortsentwicklung zur Verfügung steht. Hier besteht im Landkreis bislang noch Nachholbedarf, nur eine Kommune hatte bereits einen Grundsatzbeschluss zur qualifizierten Innenentwicklung gefasst, der eine klimagerechte Stadtentwicklung und blau-grüne Infrastruktur thematisiert. Unterschieden wird dabei zwischen formellen und informellen Planungsinstrumenten.
Klimabelange im Sinne von Maßnahmen für die Klimaanpassung und den Klimaschutz haben bereits 2011 durch die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) eine höhere Priorität erhalten. Durch eine neue Klausel in §1 BauGB haben sie mehr Gewicht bei der planungsrechtlichen Abwägung.
Mit dieser Erneuerung des Baugesetzbuchs wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um die Ziele der Klimaanpassung bei Maßnahmen für den Stadtumbau oder Sanierungen stärker zu berücksichtigen. Die Novelle hat damit außerdem dafür gesorgt, dass die Klimaanpassung im Rahmen der Bauleitplanung kontinuierlich betrachtet wird – die Voraussetzung für eine klimagerechte Stadtentwicklung.
Bei der Nutzung formeller Instrumente sind die gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten, um Verfahrensfehler und die Anfechtbarkeit der Maßnahmen zu vermeiden. Das formelle Instrumentarium umfasst:
Der Handlungsleitfaden verweist zudem auf die Befugnisse der Städte und Gemeinden, bauordnungs- und naturschutzrechtliche Satzungen zu erlassen. Dazu gehören beispielsweise Gestaltungs-, Freiflächengestaltungs-, Baumschutz- oder Abwassersatzungen.
Im Gegensatz zu den formellen haben informelle Instrumente keine Rechtsverbindlichkeit. Dafür bieten sie inhaltlich sowie im Hinblick auf die formalen Anforderungen mehr Freiheiten. Die Kommunen können dadurch Inhalte flexibler und mit einem stärkeren Fokus auf die lokalen Erfordernisse und Bedürfnisse hin ausrichten.
Solche Instrumente sind außerdem wichtig, um den Bürgern Planungsentscheidungen besser erklären zu können. So entsteht nicht nur mehr Transparenz und ein besseres Verständnis für Zusammenhänge, sondern auch eine bessere Grundlage für sachliche Diskussionen. Gleichzeitig erhalten die Städte und Gemeinden mit diesen Instrumenten notwendiges strukturelles Grundlagenwissen für bestimmte Handlungsfelder.
Informelle Instrumente sind unter anderem Rahmenpläne, Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK), Klimaanpassungskonzepte, Gutachten oder Leitbildprozesse.
Neben der Unterscheidung von formellen und informellen Instrumenten lassen sich außerdem vorbereitende, konkretisierende und ergänzende Instrumente differenzieren. Sie bieten jeweils verschiedene Ansatzmöglichkeiten für unterschiedliche Zielsetzungen. Die Städte und Gemeinden haben damit eine Reihe von Optionen, um Klimaanpassungsmaßnahmen standortgerecht umzusetzen.
Neubauquartier „Wohnen am Illerpark“, Stadt Neu-Ulm
Das Regenwasserkonzept für das Neubauquartier „Wohnen am Illerpark“ ist insofern besonders, weil es eine gemeinsame Bewirtschaftung des Niederschlagswassers auf privaten und städtischen Flächen vorsieht. Im Vorfeld wurde ein „Freiflächenkonzept mit integrierter Regenwasserbewirtschaftung“ erstellt. Dabei handelt es sich um eine Rahmenplanung, mit der erste Planungsüberlegungen weiterentwickelt und die Bauleitplanung vorbereitet werden können.
Das Freiflächenkonzept umfasst Untersuchungen und Konkretisierungen, die auf den bestehenden Überlegungen beruhen. Es liefert außerdem Argumente für die weitere fachliche Abwägung. Die Bauleitplanung hat die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Klimaanpassung für das Handlungsfeld „Wasserhaushalt und -management“ ausgeschöpft. Gleichzeitig werden Synergien geschaffen durch die Verknüpfung von naturnahen und multifunktionalen Freiflächen, die die „Grünmulde“ für die Abfuhr des Regenwassers bilden. Auf diese Weise können sowohl die Biodiversität als auch die Aufenthaltsqualität für die Bewohner des Quartiers verbessert werden – zusätzlich zu einer innovativen Lösung für ein integriertes, klimaangepasstes Regenwassermanagement auf knappen Flächen.
Gartenflächengestaltungs- und Gebäudebegrünungssatzung, Gemeinde Waldbrunn
Wie in vielen Gemeinden nimmt in Waldbrunn im nördlichen Baden-Württemberg die Anzahl der Schottergärten zu. Die Kommune will die Grundstückseigentümer deshalb in dieser Hinsicht sensibilisieren. Durch die Freiflächengestaltungssatzung sollen klimaresiliente Grünstrukturen geschaffen und gefördert werden. Als Rechtsgrundlage dient das Bauordnungsrecht, das den Kommunen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf das örtliche Gesamterscheinungsbild einräumt. In diesem Fall trägt dies zugleich zur Klimaanpassung bei. Um die Akzeptanz zu erhöhen, kann die Satzung mit Positiv- und Negativbeispielen oder hilfreichen Pflanzlisten ergänzt werden.
„Gemeinsam mehr Grün in der Stadt“, Stadt Erlangen
Bei einer kommunalen Förderrichtlinie handelt es sich um ein informelles Instrument, für das die Stadt oder Gemeinde freiwillig Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung stellt. Die Richtlinie ist damit die Basis für ein finanzielles Anreizprogramm. Die Stadt Erlangen versucht über ein solches System, private Maßnahmen für die Klimaanpassung attraktiver zu machen. Gefördert wurden zwischen 2019 und 2022 unter anderem Gebäudegrün, Flächenentsiegelungen, Hofbegrünungen, Baumpflanzungen und das Anlegen von insektenfreundlichen Blühflächen.
Quellen:
Landkreis Bayreuth: Instrumente zur Förderung blau-grüner Infrastrukturen. Klimagerechter Umgang mit Wasser, Vegetation und Böden und der Artenvielfalt in den Kommunen der Region Bayreuth (Leitfaden für Kommunen)
https://klima.landkreis-bayreuth.de/media/11314/20230502_leitfaden-fuer-kommunen_instrumente-zur-foerderung-blau-gruener-infrastrukturen.pdf
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Instrumente zur Klimaanpassung vor Ort. Eine Arbeitshilfe für Kommunen in Bayern
https://www.bestellen.bayern.de/application/eshop_app000002?SID=2083401578&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BILDxKEY:%27stmuv_klima_016%27,BILDxCLASS:%27Artikel%27,BILDxTYPE:%27PDF%27)
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Klimaschutz und Klimaanpassung – Grüne und blaue Infrastuktur
https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderschwerpunkte/nachhaltigkeit_gruene_blaue_infrastruktur/index.php
Europäische Kommission: Green infrastructure
https://environment.ec.europa.eu/topics/nature-and-biodiversity/green-infrastructure_en?prefLang=de
Europäische Kommission: Grüne Infrastruktur (GI) – Aufwertung des europäischen Naturkapitals
https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:d41348f2-01d5-4abe-b817-4c73e6f1b2df.0012.03/DOC_1&format=PDF
Europäische Kommission: Biodiversity strategy for 2020
https://environment.ec.europa.eu/strategy/biodiversity-strategy-2030_en
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): 64 Projekte ausgewählt – weitere Unterstützung für grün-blaue Infrastruktur in Städten und Gemeinden
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/03/Projekte-urbane-raeume.html
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