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Die Pflege von Stadtbäumen ist eine wichtige Aufgabe. Denn es geht nicht nur darum, die Bäume im bestmöglichen Zustand zu erhalten. Es gilt außerdem, potenzielle Gefährdungen durch das Stadtgrün zu erkennen und rechtzeitig zu beseitigen. Die regelmäßige und fachgerechte Kontrolle der Bäume gehört genauso zur Qualitäts- wie auch zur Verkehrssicherung.
Bäume haben großen Anteil daran, urbane Räume lebenswert zu machen. Von ihrer Bedeutung für Mikroklima und Luftqualität über ihre Funktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen bis hin zum Erholungswert für die Menschen – Stadtbäume bieten eine Vielzahl von Vorteilen.
Doch diese Vorzüge sind mit Kosten verbunden. Den Kommunen entstehen Ausgaben für die Planung, Beschaffung und Pflanzung von Bäumen, nicht zu vergessen die laufenden Kosten für Baumkontrolle, -pflege und -versorgung. Viele der Pflegemaßnahmen erfordern Expertenwissen und eine entsprechende Ausstattung.
Ein guter Zustand der Bäume reduziert zwar den Aufwand und damit die Ausgaben. Dazu sind die regelmäßigen Kontrollen und Schutzmaßnahmen jedoch genauso notwendig, wie für die Gewährleistung der Sicherheit im Bereich der Baumbestände: Schäden durch umstürzende Bäume oder fallende Äste sollen unbedingt vermieden werden.
Grundsätzlich beginnt die Qualitätssicherung für Bäume in der Stadt nicht erst mit dem Rückschnitt des Astwerks. Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) hat daher umfassende Regelwerke und Richtlinien formuliert, die von der Planung bis zur laufenden Kontrolle wichtige Empfehlungen enthalten.
Zu unterscheiden ist allerdings zwischen älteren Bestandsbäumen und solchen, die im Zuge von Neuanpflanzungen noch in der Planung sind. Bei Letzteren können wesentliche Faktoren für die Qualitätssicherung schon im Vorfeld berücksichtigt werden. Dazu gehört
Laufende Baumkontrollen und die Versorgung am jeweiligen Standort fallen für sämtliche Bäume in der Stadt an. Da ältere Bestände meist schlechter an die sich verändernden klimatischen Bedingungen angepasst sind, ist der Pflegeaufwand in diesen Fällen in der Regel größer – und mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht dringlicher.
Ein wichtiges Werkzeug für die Baumpflege ist das Baumkataster einer Kommune. Hierin sind Standorte, Arten und Sorten, Alter, Qualitätsstufen und die Pflanzdaten der einzelnen Bäume dokumentiert. Anhand der Einträge können die Pflegemaßnahmen einerseits geplant und andererseits in ihrem Ergebnis festgehalten und fortlaufend dokumentiert werden.
Über die Art und Weise, wie diese Maßnahmen durchzuführen sind, geben verschiedene DIN-Normen Auskunft. Sie unterscheiden dabei drei verschiedene Phasen der Pflege.
Fertigstellungspflege | Maßgeblich für die Fertigstellungspflege ist die DIN 18916 für „Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Pflanzen und Pflanzarbeiten“. Die dazugehörigen Arbeiten gehören im Grunde genommen noch zur Anpflanzung. Durch die Fertigstellungspflege soll sichergestellt werden, dass die eingesetzten Pflanzen tatsächlich anwachsen. Diese Phase endet daher erst, wenn die Neupflanzungen erste neue Triebe zeigen und damit einen abnahmefähigen Zustand erreicht haben. |
Entwicklungspflege | Alle wichtigen Empfehlungen für die Entwicklungspflege sind in der DIN 18919 zur „Vegetationstechnik im Landschaftsbau: Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen“ enthalten. Die Entwicklungspflege markiert den Übergang von einer abnahmefähigen hin zu einer funktionsfähigen Pflanze. Wie groß der Aufwand in dieser Phase wird, ist abhängig von verschiedenen Faktoren:
Der wesentliche Unterschied zur anschließenden Unterhaltungspflege liegt in den erforderlichen Leistungen. In der Entwicklungsphase sind diese umfangreicher: Bodenbearbeitung, Düngen, Wässern sowie Erziehungs- und Aufbauschnitte der Bäume sind in stärkerem Maße gefordert. |
Unterhaltungspflege | Hat ein Baum einen funktionsfähigen Zustand erreicht, soll dieser im Rahmen der Unterhaltungspflege erhalten werden. Es geht dabei um grundlegende Pflegemaßnahmen:
Regelmäßige Kontrollen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchzuführen. Damit soll verhindert werden, dass die Bäume auf öffentlichem Grund zu einer Gefahr für Menschen und Verkehr werden. |
Auch wenn die Bezeichnung etwas anderes vermuten lässt, ist die sogenannte Verkehrssicherungspflicht nicht gesetzlich verankert. Der Begriff ist vielmehr im Rahmen der obergerichtlichen Rechtsprechung entstanden und wurde dabei vom allgemeinen Schädigungsverbot des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgeleitet.
Was genau darunter zu verstehen ist, wen die Pflicht betrifft und welche Maßnahmen sie notwendig macht, ist verschiedenen Grundsatzurteilen zu entnehmen – unter anderem vom Bundesgerichtshof. So gilt die Verkehrssicherungspflicht für denjenigen, „der eine Gefahrenlage schafft“ (BAG, Aktenzeichen VI ZR 311/11). Daraus ergibt sich eine grundsätzliche Verpflichtung, alle „notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern“.
Das gilt sowohl für private Eigentümer als auch für Kommunen: Wer einen Baum pflanzt, ist dafür verantwortlich, dass dieser keine Schäden an Personen oder Objekten anrichtet.
Wo gilt die Verkehrssicherungspflicht?
Für die kommunale Baumkontrolle und -versorgung bedeuten die Urteile, dass regelmäßige Kontrollen und etwaige Pflegemaßnahmen in vielen Bereichen stattfinden müssen:
Eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der Häufigkeit der Kontrollen besteht im Übrigen auch nicht. „Regelmäßig“ bedeutet jedoch üblicherweise, dass wenigstens zweimal im Jahr Sichtkontrollen der Bäume vorgenommen werden – im belaubten sowie im unbelaubten Zustand. Dieses Vorgehen wird durch entsprechende Grundsatzurteile gestützt.
Für die Kontrolle öffentlicher Grünflächen und Bäume sind die kommunalen Grünflächenämter, die Straßenmeistereien oder externe Sachverständige zuständig. Die Baumkontrollrichtlinie der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) enthält zu diesem Zweck den erforderlichen Stand der Technik.
Genaue Angaben dazu, wie und in welchem Umfang die Kontrollen und Pflegemaßnahmen durchzuführen sind, machen die Gerichtsurteile nicht. Die Stiftung DIE GRÜNE STADT führt allerdings einige wichtige Kriterien auf, die als Grundlage für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen dienen.
Wesentliche Faktoren sind demnach:
Die erste Maßnahme zur Pflege von Stadtbäumen besteht in einer Sichtkontrolle. Sie gibt bereits Aufschluss über den aktuellen Zustand des Baumes, selbst ohne technische Hilfsmittel. Diese kommen zum Einsatz, wenn sich eine Gefährdung des Verkehrs nicht sicher ausschließen lässt. Unter solchen Umständen wird eine genauere Diagnose durchgeführt, um ein geeignetes Vorgehen beschließen zu können.
Die Baumpflegemaßnahmen reichen vom Entfernen von Totholz über das Einkürzen der Baumkrone bis hin zum Fällen des Baumes als letztes Mittel, sofern keine sinnvollen Alternativen bestehen.
Ein wesentlicher Bestandteil der fortlaufenden Baumkontrollen ist die Dokumentation der vorgenommenen Maßnahmen. Sie hat zwei Funktionen:
Aus diesen Gründen müssen die Dokumentationen nachvollziehbar, fachlich qualifiziert und in der korrekten chronologischen Reihenfolge geführt werden. Den Kontrolleuren stehen hierzu zwei unterschiedliche Formulartypen zur Verfügung. Die strengere Form umfasst diverse Auswahlmöglichkeiten, die nur noch angekreuzt werden müssen.
Das freiere Formular lässt mehr Raum für eigene Angaben und Beobachtungen. Wichtig ist dabei, die Kriterien für das gewählte Kontrollintervall sowie die Beurteilung des Gefährdungspotenzials einzutragen.
Mittlerweile erfolgt die Dokumentation jedoch zunehmend digital. Das erlaubt eine bessere Unterscheidung der Daten nach Aufgabenbereichen, eine einfachere Datenerhebung über längere Zeiträume sowie eine unkompliziertere Auswertung. Die Stadtbäume lassen sich damit auch leichter in ihrem gesamten Zusammenhang (Standort, Klima, Bodenbedingungen etc.) erfassen – und damit langfristig besser pflegen.
Quellen:
Stiftung DIE GRÜNE STADT: Bäume in der Stadt. Wertvolle Gestalten im öffentlichen Grün.
https://www.die-gruene-stadt.de/baeume-in-der-stadt.pdfx
Forum-Verlag: Baumkontrolle: Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und digitale Dokumentation.
https://www.forum-verlag.com/blog-ov/baumkontrolle
Stadt + Grün: welchen Einfluss hat die Baumkontrolle auf die Kostenkontrolle?
https://stadtundgruen.de/artikel/welchen-einfluss-hat-die-baumkontrolle-auf-die-kostenkontrolle-8495.html
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