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Wichtige Hinweise für die Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit an Haltestellen des ÖPNV

Seit 1. Januar 2022 schreibt das Personenbeförderungsgesetz vor, dass alle Haltestellen im deutschen ÖPNV barrierefrei zu gestalten sind. Die wichtige Aufgabe fällt den Kommunen zu, die sich bei der Planung und Umsetzung an einer Reihe von technischen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben orientieren müssen.

Barrierefreiheit für Bushaltestellen planen und umsetzen


Was „vollständige Barrierefreiheit“ für Bushaltestellen bedeutet

Rechtliche Rahmenbedingungen und technische Vorgaben

Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird in der Regel als gesellschaftspolitische Aufgabe verstanden, die allen Menschen selbstbestimmte Mobilität ermöglichen soll. In der landläufigen Betrachtungsweise liegt der Schwerpunkt bei Maßnahmen für eine barrierefreie Infrastruktur häufig noch auf Menschen im Rollstuhl oder mit Sehbehinderungen.

Allerdings verlangt die Bundesgesetzgebung in Form des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) seit 1. Januar 2022 „vollständige Barrierefreiheit“ bei der Gestaltung von Haltestellen für den ÖPNV. Das bedeutet, die zuständigen Aufgabenträger (also die Kommunen) müssen Mobilitätseinschränkungen in einem sehr viel weiteren Kontext berücksichtigen – im Sinne reisebedingter Einschränkungen durch Gepäck oder altersbedingt. Der Vorteil eines so weit gefassten Begriffs besteht darin, die infrastrukturellen Bedingungen für alle Menschen zu verbessern, wenn er bei Planung und Umsetzung zugrunde gelegt wird.


Die rechtlichen Grundlagen für barrierefreie Haltestellen

Den rechtlichen Rahmen für den barrierefreien ÖPNV setzt das Personenbeförderungsgesetz. Es beinhaltet die Verpflichtung für die jeweiligen Aufgabenträger, in den Nahverkehrsplänen „die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen“ (§ 8 Abs. 3 PBefG).

Weitere rechtliche Vorgaben ergeben sich aus der Landesgesetzgebung, etwa den jeweiligen ÖPNV-Gesetzen der Bundesländer. Die konkrete Planung und Umsetzung erfolgt dann in den regionalen Nahverkehrsplänen, denn Aufgabenträger sind nach dem PBefG in der Regel die Kommunen.

Regelwerke und Normen für die barrierefreie Gestaltung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen machen noch keine konkreten Vorgaben für die Gestaltung von Haltestellen. Diese müssen die Kommunen aus den gängigen Richtlinien, Empfehlungen und Normen entnehmen, die etwa von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) veröffentlicht werden. Maßgeblich für die Barrierefreiheit sind wiederum unter anderem:

  • DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlage Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
  • DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Die FGSV hat mit ihren „Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen“ (H BVA) außerdem eine konkrete Ergänzung für bestehende Regelwerke für die Verkehrs- und Straßenraumgestaltung erarbeitet.


Standardstufen für barrierefreie Bushaltestellen

Welche bauliche Ausstattung braucht es für Barrierefreiheit im ÖPNV?

Um den Kommunen die Planung und Umsetzung der geforderten Standards für barrierefreie Bushaltestellen zu erleichtern, fassen die Bundesländer diese oft in praxisorientierten Leitfäden zusammen. Diese beinhalten in der Regel eine Unterscheidung zwischen zwei Standardstufen:

  • Der Mindeststandard umfasst solche Elemente, die unabhängig von Lage und Bedeutung der Haltestelle grundsätzlich umsetzbar sind, um die Barrierefreiheit zu erreichen.
  • Der erweiterte Standard ergibt sich aus der Bedeutung der jeweiligen Haltestelle (etwa im Hinblick auf Fahrgastaufkommen, Rolle als Verknüpfungspunkt etc.) oder aufgrund eines besonderen Bedarfs.

Ein Verzicht auf vollständige Barrierefreiheit muss laut PBefG mit konkreten Ausnahmefällen im entsprechenden Nahverkehrsplan begründet werden.


Übersicht über die Standardstufen für barrierefreie Bushaltestellen
Elemente des Mindeststandards
  • Haltekante mit einer Bordhöhe, die systemisch auf die eingesetzten Fahrzeuge abgestimmt ist
  • Ausstattung der Haltestelle mit Bodenindikatoren, gegebenenfalls inklusive der Anbindung von naheliegenden Querungsstellen
  • barrierefreie Zuwege, d. h. eine barrierefreie Anbindung der Haltestelle an das umliegende Wegenetz
  • Berücksichtigung von grundsätzlichen Anforderungen in Bezug auf Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Zuwegen und Warteflächen (zum Beispiel Flächen- und Raumbedarf, Oberflächenbeschaffenheit, Neigungsverhältnisse, Zwei-Sinne-Prinzip etc.)
  • Haltestellenschild
  • Aushang von Informations- und Fahrplantafeln
  • gegebenenfalls Abfallbehälter
  • Vorkehrungen für eine konfliktfreie Radverkehrsführung
Elemente des erweiterten Standards
  • Sitzgelegenheiten
  • Fahrgastunterstand
  • Beleuchtung
  • dynamischer Fahrgastinformationsanzeiger
  • Fahrradabstellanlagen


Grundsätzliche Anforderungen an die Barrierefreiheit

Mindeststandards für die bauliche Umsetzung von barrierefreien Bushaltestellen

Wesentliche Elemente des barrierefreien ÖPNV sind ein taktiles Leitsystem, die Ausgestaltung des Hochbordes (d. h. der Bordsteinkante der Haltestelle), die Berücksichtigung der spezifischen Fahrzeugeigenschaften der eingesetzten Busse sowie die Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips. Durch das Zusammenspiel all dieser Einrichtungen können diverse Mobilitätseinschränkungen ausgeglichen und der Komfort für alle Fahrgäste verbessert werden.

Was ist das Zwei-Sinne-Prinzip?

Eine der wichtigsten Grundlagen für barrierefreie Bushaltestellen ist eine gute Orientierung – selbst bei eingeschränkten Sinnen. Am wichtigsten sind in diesem Zusammenhang Hören, Fühlen und Sehen. Das Zwei-Sinne-Prinzip soll gewährleisten, dass über mindestens zwei dieser drei Sinne die notwendigen Informationen übermittelt werden. Deshalb ist zum Beispiel für Menschen mit Sehbehinderungen die Ausstattung mit akustischen Signalanlagen und taktilen Bodenindikatoren vorgegeben.


Regelwerke für taktile Leitsysteme

Für die Umsetzung von taktilen Leitsystemen (auch „Blindenleitsystem“ / BLS) sind vor allem zwei Regelwerke relevant:

  • Die DIN 18040-3 enthält die Regelungen dazu, wo Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum verlegt werden sollten. Die Norm enthält außerdem Informationen zur Verwendung von visuellen Kontrasten.
  • Die DIN 32984 wiederum erläutert, wie Bodenindikatoren verlegt werden sollten.
  • Die DIN 32975 beinhaltet ebenfalls wichtige Informationen zur Gestaltung visueller Informationen, die unter anderem für notwendige Kontraste von Bodenindikatoren im Vergleich zur Umgebung wichtig sind.

Das taktile Leitsystem für Bushaltestellen

Das taktile Leitsystem setzt sich aus verschiedenen Bodenindikatoren zusammen, die blinden und stark sehbehinderten Menschen die Orientierung an der Bushaltestelle und in ihrem Umfeld erleichtern sollen. Die einzelnen Elemente sind in der Regel etwa 30 x 30 cm groß, dem aktuellen Stand der Technik entsprechen Bodenindikatoren mit Rippenstruktur. Sie dienen dazu, die Menschen zu leiten, zu warnen oder zu stoppen. Möglich wird das durch verschiedene Varianten und Unterschiede beim Verlegen der Bodenindikatoren. Damit definiert das taktile Leitsystem sichere Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche für Menschen mit Sehbehinderungen.

Bei der Verlegung gilt: Bodenindikatoren müssen talbündig bzw. erhaben verbaut werden, damit sie mit einem Langstock erfasst werden können. Der Abstand zwischen Leitsystem und Hindernis sollte mindestens 60 cm betragen.


Elemente des taktilen Leitsystems für Bushaltestellen
Abzweigfeld Das Abzweigfeld führt Leitlinien aus verschiedenen Richtungen zusammen und zeigt eine Möglichkeit zum Abbiegen auf. Ausgeführt wird es als quadratische Fläche mit Noppenstruktur. Es besteht aus insgesamt neun Bodenindikatoren, die in einer Anordnung von 3 x 3 auf eine Größe von 90 x 90 cm kommen.
Auffindestreifen / Querungsstelle Um Querungsstellen für Menschen mit Sehbehinderung absichern zu können, wird ein Streifen aus Bodenindikatoren mit Noppenstruktur quer über die gesamte Gehwegbreite verlegt. Damit ist sichergestellt, dass dieser Streifen wahrgenommen und nicht überlaufen wird, sollte seine Tiefe mindestens 60 cm betragen. Empfohlen sind jedoch 90 cm. Vom Auffindestreifen werden die Nutzer zur nächsten Querungsstelle mit Richtungsfeld geführt.
Auffindestreifen / Einstiegsfeld Für die Kenntlichmachung von Einstiegsfeldern der Bushaltestellen wird ein Auffindestreifen verlegt, der aus Rippenplatten statt Noppenplatten besteht. Er wird parallel zum Hochbord angelegt, die Größe entspricht mit Abmessungen von mindestens 60 cm Tiefe und empfohlenen 90 cm Tiefe der von Auffindestreifen an Querungsstellen.
Bei Bushaltestellen, die mit einem Radweg kombiniert sind, wird an der entsprechenden Stelle ein Richtungsfeld in den Auffindestreifen integriert. Das heißt, dort werden die Rippenplatten um 90° gedreht eingesetzt.
Aufmerksamkeitsfeld Veränderungen im Streckenverlauf werden durch ein Aufmerksamkeitsfeld angezeigt. Das gilt unter anderem

  • bei einem Niveauwechsel im Verlauf des Gehwegs mit einer Längsneigung von mehr als 6 Prozent,
  • bei Richtungswechseln und Schnittstellen von mehreren Leitstreifen,
  • vor beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen,
  • vor Informationselementen,
  • bei Fußgängerüberwegen und -furten sowie
  • bei Aufzügen und Fahrtreppen.

Ein Aufmerksamkeitsfeld sollte eine Tiefe von 90 cm aufweisen, in Ausnahmefällen sind 60 cm zulässig. Die Breite des Feldes orientiert sich prinzipiell am jeweiligen Hindernis. Verwendet werden Bodenindikatoren mit Noppenstruktur, die möglichst diagonal angeordnet sind.

Leitstreifen Wie der Name andeutet, übernehmen Leitstreifen die Funktion, Menschen entlang des baulich definierten Weges zu leiten. Hierzu werden Bodenindikatoren mit Rippenstruktur verwendet. Die Breite sollte bei 30 cm liegen, die Länge richtet sich nach dem zu leitenden Weg.
Begleitstreifen Begleitstreifen fassen das taktile Leitsystem überall dort vollständig ein, wo der farbliche Kontrast zum übrigen Pflaster nicht hoch genug ist. Da der Begleitstreifen aus dunklerem Material als die hellen Leitstreifen besteht, unterstützt er den Hell-Dunkel-Kontrast und somit die Erkennbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit.
Einstiegsfeld Das Einstiegsfeld markiert den Bereich, von dem aus der Einstieg in den Bus erfolgen kann. Bei der Positionierung ist darauf zu achten, dass eine Kontaktaufnahme zum Fahrer möglich ist, also auf Höhe der ersten Bustür. Üblicherweise ist eine Größe von 120 x 90 cm für das Einstiegsfeld vorgesehen, mit Rippenplatten, die parallel zum Bussteig verlegt werden.
Richtungsfeld Richtungsfelder schließen an Auffindestreifen an und weisen die möglichen Richtungen an, in die die Nutzer sich weiterbewegen können. Solche Felder bestehen aus Rippenplatten, die orthogonal zur überquerenden Straße verlegt werden (das heißt, sie treffen senkrecht im 90°-Winkel auf den Straßenverlauf). Empfohlen ist eine Größe von 60 x 150 cm.
Soundstone In komplexen Verkehrssituationen kommen sogenannte Soundstones zum Einsatz. Dabei handelt es sich um Bodenindikatoren mit Rillenprofil, die mit Hohlräumen aus Kunststoff ausgestattet sind. Dadurch lässt sich das haptische und akustische Signal beim Kontakt mit dem Langstock verstärken, denn das knackende Geräusch ist besser hörbar.
Sperrfeld Sperrfelder dienen als Warnung vor Überquerungsstellen mit abgesenktem Bordstein, bei denen der Niveauunterschied zur Straße weniger als 3 cm beträgt. Verwendet werden Bodenindikatoren mit Rippenstruktur, die parallel zur Bordsteinkante verlaufen. Empfohlen ist eine Tiefe von 90 cm (60 cm in Ausnahmefällen) und eine Breite entsprechend des zu sperrenden Bereichs.
Rollbord Ein Rollbord ist kein Bodenindikator und wird als fertiges Bauteil häufig innerhalb von taktilen Leitsystemen eingesetzt. Die Funktion besteht in einer Nullabsenkung, also in einer Überbrückung von Niveauunterschieden für Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollator, Kinderwagen etc. Die Empfehlung für die Mindestbreite eines Rollbords lautet 1 m.


Haltekante: Bordvarianten und Bordhöhen

Für eine barrierefreie Haltestelle sollte die Bordsteinkante (oder Haltekante bzw. Hochbord) so gestaltet sein, dass der Abstand zwischen Fahrzeug und der Haltekante so gering wie möglich ist. Berücksichtigt werden dabei das vertikale und horizontale Spaltmaß. Dabei gelten folgende Grenzwerte, um insbesondere gehbehinderten Menschen und Rollstuhlnutzern einen leichten Einstieg zu ermöglichen:

  • Spaltmaß vertikal (Abstand zwischen der Oberkante des Haltestellenbords und dem Fahrzeugboden): 5 cm
  • Spaltmaß horizontal (Abstand zwischen der Haltestellenkante und dem Fahrzeug): 5 cm

Bei einem größeren Abstand in der Höhe ist ein Einstieg nur mit fremder Hilfe oder technischer Unterstützung möglich. Spaltbreiten von weniger als 5 cm erhöhen wiederum die Gefahr, dass sich Rollstühle verkanten.


Weitere Aspekte der Hochbord-Gestaltung von barrierefreien Bushaltestellen
Bordvarianten Grundsätzlich werden zwei Bordvarianten unterschieden:

  • Für das Hochbord mit Spurführung werden abgerundete Hochbordsteine verwendet. Sie fungieren als Anfahrhilfe, denn sie erlauben ein möglichst nahes Anfahren der Haltestellenkante, ohne Beschädigungen am Bus zu riskieren.
  • Das Hochbord ohne Spurführung wird mit einer „konventionellen“ Bordsteinkante umgesetzt. Damit sind zwar prinzipiell die Voraussetzungen geschaffen, um die geforderten Abstände zwischen Fahrzeug und Haltekante einzuhalten. Ohne die spezielle Abrundung ist jedoch wesentlich mehr Vorsicht geboten, um das Fahrzeug nicht zu beschädigen. Deshalb kann es vorkommen, dass die Busfahrer Sicherheitsabstände einhalten, die den Einstieg jedoch nicht barrierefrei machen.
Farbe, Material und Struktur Hochbordsteine sind in unterschiedlichen Varianten erhältlich, etwa aus Beton oder Granit. Bei der Farbigkeit geht es darum, einen möglichst großen Kontrast zum dunklen Asphalt zu schaffen. Die Oberflächenstruktur der Auftrittsfläche sollte folgende Eigenschaften aufweisen: rutschfest, noppig, aber eindeutig von den Elementen des Leitsystems unterscheidbar.
Bordhöhen

Für die Bordhöhe sind unterschiedliche Standardhöhen vorgesehen: 16, 18, 21 und 24 cm. Laut den „Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs“ (EAÖ) der FGSV stellen 18 cm nach heutigem Stand der Technik jedoch das Mindestmaß dar. Eine Bordhöhe von 21 bzw. 24 cm erlaubt meist auch bei Fahrzeugen ohne Klapprampe einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg. Die Entscheidung bei den Hochborden hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab:

  • vom Fahrzeugtyp,
  • von der Haltstellenform und dem Umfeld (etwa im Hinblick auf die Anfahrbarkeit) sowie
  • von der Größe der Aufstellfläche.


Größe und Beschaffenheit der Aufstellfläche

Die Gestaltung der Aufstellfläche bzw. Fahrgastaufenthaltsfläche ist an eine Reihe von Vorgaben geknüpft, um beispielsweise ausreichende Platz zum Rangieren für Rollstuhlfahrer zu gewähren. Folgende Anforderungen sind bei der Umsetzung für vollständige Barrierefreiheit zu erfüllen:

  • eine Mindestbreite von 2,5 m,
  • eine Querneigung von maximal 2 Prozent, eine Längsneigung von maximal 3 Prozent,
  • bei einer Längsneigung von bis zu 6 Prozent müssen in einem Abstand von jeweils 10 m Ruhepodeste aufgestellt werden,
  • eine stärkere Neigung ist nur auf kürzeren Strecken mit einer maximalen Länge von 1 m zulässig.

Hinsichtlich der Größe der Aufstellfläche ist vor allem die Breite entscheidend, da sie auch als Rangierfläche geeignet sein muss. Die Mindestgröße orientiert sich daher am Platzbedarf von Rollstuhlfahrern und liegt bei 1,5 x 1,5 m. Bei einer Breite von weniger als 1,5 m entspricht die Aufstellfläche nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit, da sie insbesondere für Menschen mit Rollstuhl nicht geeignet ist. Aufstellflächen in dieser Größe sind deshalb in der Regel nicht förderfähig.

Der Mindestflächenbedarf muss auch dann gewährleistet sein, wenn die Haltestelle über Einbauten wie Fahrgastunterstände verfügt oder fahrzeuggebundene Einstiegshilfen (Klapprampen) eingesetzt werden. Für die Verwendung von Einstiegshilfen sollte im Bereich der zweiten Tür eine einbaufreie Fläche von mindestens 2,5 x 2,5 m vorgesehen werden, die ausreichend Platz für die Klapprampe (1 m) und Bewegungsfläche (1,5 m) lässt. Es ist aber grundsätzlich empfehlenswert, eine nutzbare Breite der Aufstellfläche von 2,5 m nicht zu unterschreiten. Je nach Fahrgastaufkommen kann es sogar sinnvoll sein, noch größere Breiten umzusetzen.

Möblierung und Ausstattung

Für die Ausstattung barrierefreier Bushaltestellen sind ebenfalls die Anforderungen durch den Mindestflächenbedarf zu beachten. Für Haltestellenmasten, Aushangfahrpläne etc. gelten die nachfolgenden Mindeststandards:


Mindeststandards für Möblierung und Ausstattung barrierefreier Bushaltestellen
Haltestellenmast Bei der Aufstellung des Haltestellenmastes ist zu gewährleisten, dass die erforderlichen Bewegungsflächen frei bleiben. Das heißt, der Mindestflächenbedarf für Rollstuhlfahrer ist einzuhalten. Darüber hinaus ist ein Abstand zu Bodenindikatoren von mindestens 60 cm gefordert.
Für eine bessere Erkennbarkeit wird zudem empfohlen, eine einheitliche Form für die Haltestellenmasten bzw. -fahnen zu verwenden. Es ist außerdem darauf zu achten, dass das Parkverbot im Umfeld des Haltestellenschildes (15 m vor und hinter dem Verkehrszeichen) eingehalten wird.
Aushangfahrplan Eine einheitliche Anbringung des Aushangfahrplans mit einer für alle Fahrgäste akzeptablen Lesehöhe ist erforderlich. Es gilt weiterhin:

  • Der Aushangkasten sollte wetterfest und diebstahlsicher befestigt werden.
  • Die empfohlene Höhe liegt zwischen 1 m (Unterkante) und 1,6 m (Oberkante), mit einer mittleren Sichthöhe von etwa 1,3 m.
  • Bei einer Anbringung am Haltestellenmast sollten nicht mehr als zwei Aushangfahrpläne übereinander angebracht werden. Alternativ ist in solchen Fällen eine große Vitrine oder ein Rondell mit mehreren Aushangseiten denkbar. Dabei ist jedoch immer der Mindestflächenbedarf zu beachten.
Beleuchtung An den Haltestellen muss eine ausreichende und blendfreie Beleuchtung installiert werden. Um die für die Barrierefreiheit erforderlichen Orientierungssysteme nutzen zu können, sollte die Grundbeleuchtung eine Schattenbildung verhindern. Sofern keine geeignete Lichtquelle in der unmittelbaren Nähe der Haltestelle vorhanden ist, muss diese mit einer eigenen ausgestattet werden. Die Bemessung und Berechnung der jeweils notwendigen Beleuchtungsstärke erfolgt dabei anhand der DIN EN 13201.


Barrierefreie Erreichbarkeit & Zugänglichkeit der Haltestelle

Wie Zuwege und das Umfeld von Bushaltestellen barrierefrei gestaltet werden

Ein barrierefreier ÖPNV beginnt nicht erst an der Haltestelle oder beim Besteigen des Busses. Ein wesentlicher Faktor ist das Umfeld mit den Wegen, die zu den Haltestellen führen. Sie sind dafür zuständig, die Zugänglichkeit zu den Mobilitätsangeboten des ÖPNV für alle Menschen zu ermöglichen. Um die grundsätzliche Forderung nach einer stufenlos erreichbaren Haltestelle umsetzen zu können, muss das Umfeld einige Bedingungen erfüllen:

  • Es muss mindestens einen stufenlosen Zugang zur Wartefläche geben.
  • Die lichte Durchgangsbreite für Zugangsbereich, Durchgänge und Engstellen liegt bei mindestens 1 m, nur in Ausnahmefällen sind 90 cm zulässig.
  • Die Längs- und Querneigungen der Zuwege sind gemäß den Richtwerten für die Neigung der Wartefläche zu gestalten.
  • Für Gehwege ist eine nutzbare Breite von mindestens 1,8 m vorgesehen, empfohlen werden 2 m. So ist bei Begegnungen von zwei Rollstuhlfahrern ausreichend Platz vorhanden.
  • Gemäß DIN 32984 sind Bordsteine im Zugangsbereich abzusenken. Das kann entweder mit einer differenzierten oder einheitlichen Bordhöhe geschehen.


Rampen für barrierefreie Bushaltestellen

Für eine verkehrssichere und barrierefrei nutzbare Rampe wird eine Mindestnutzbreite von 1,2 m vorgegeben, mit einem maximalen Längsgefälle von 6 Prozent. Sowohl an Zu- als auch an Abgängen von Rampen sind Bewegungsflächen von 1,5 x 1,5 m notwendig. Erforderlich sind außerdem Handläufe an beiden Seiten in einer Höhe von 85 bis 90 cm über der Rampenoberfläche.

Bei Rampen mit einer Länge von 6 m und mehr muss ein Zwischenpodest mit einer nutzbaren Länge von mindestens 1,5 m eingeplant werden. Bei solchen Rampenlängen kann es abhängig von der Frequentierung erforderlich sein, eine Begegnungsfläche von mindestens 1,8 x 1,8 m umzusetzen oder andere Ausweichmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer zu schaffen.

Einheitlich abgesenkte Bordsteine mit einer Höhe von maximal 3 cm gelten als praxistaugliche Kompromisslösung zwischen leichter Überrollbarkeit für Rollstuhlfahrer und Taktilität mit dem Langstock für blinde und sehbehinderte Menschen. Auf diese Weise lassen sich gemeinsame Überquerungsstellen umsetzen.

Die Alternative sind getrennte Lösungen, bei denen eine differenzierte Bordhöhe eingesetzt wird. Das heißt, für Menschen mit Gehbehinderungen und fahrbaren Hilfsmitteln ist ein Teil des Zugangsbereichs mit einer Nullabsenkung auf Fahrbahnniveau ausgestattet. Daneben kann ein Bordstein mit einer tastbaren Höhe von 6 cm und Auffindestreifen gesetzt werden. Eine solche Lösung erfordert eine exakte Ausführung, sie bietet dann allerdings mehr Klarheit bei der Orientierung und bessere Zugangsmöglichkeiten für alle Menschen.


Quellen:
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN): Barrierefreie Bushaltestellen. Empfehlungen für Aus- und Umbau im Verkehrsverbund Rhein-Neckar
https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/barrierefreie_haltestellen_2016.pdf

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland: Standards für die Herstellung barrierefreier Bushaltestellen im Saarland. Leitfaden zur Richtlinie NMOB-Barrierefreiheit
https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mukmav/verkehr/nmob/nmob_lf/dld_leitfaden_barrierefreiheit.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH): Barrierefreie Bushaltestellen in Schleswig-Holstein. Ein Leitfaden für Baulastträger mit Empfehlungen für den barrierefreien Aus-, Um- und Neubau von Bushaltestellen
https://www.barrierefreifueralle.de/fileadmin/BSKmo/Daten/Formulare_leitfaden/nahsh_Leitfaden_Barrierefreie_Haltestelle_Bus.pdf

NAH.SH: Barrierefreie Bushaltstellen in Schleswig-Holstein. Anhang zum Leitfaden für Baulastträger
https://www.barrierefreifueralle.de/fileadmin/BSKmo/Daten/Formulare_leitfaden/nahsh_Barrierefreie_Haltestelle_Bus_Anhang.pdf

Barrierefreie-mobilitaet.de: Gesicherte Überquerungsstellen
https://barrierefreie-mobilitaet.de/ueberquerungsstelle/gesicherte-ueberquerungsstellen/

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