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Das Sicherheitsgefühl beim Parken endet nicht mit der Frage, ob dem abgestellten Fahrzeug wirklich nichts passieren kann. Neben der Sicherheit für Pkw, Motorräder, Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel gilt es auch, eine sichere Umgebung für die Nutzer zu schaffen – auf offenen Parkplätzen ebenso wie in Tiefgaragen.
Parkplätze sollen in erster Linie praktisch sein: gut zu erreichen und möglichst nahe beim gewünschten Ziel. Davon abgesehen spielen Sicherheitsbelange eine wichtige Rolle, und zwar unabhängig von der Form des Parkraums.
Denn die Nutzer messen der gefühlten Sicherheit von Stellplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen eine große Bedeutung zu. Tatsächlich ist das sichere Gefühl beim Parken ein wesentlicher Grund dafür, welche Parkmöglichkeiten vorzugsweise genutzt werden.
Es geht schließlich nicht nur darum, dass das abgestellte Fahrzeug bestmöglich vor Diebstahl oder Beschädigungen geschützt ist. Die Nutzer selbst wollen sich ebenfalls sicher fühlen. Dass dieser Eindruck zunächst einmal subjektiv ist und nicht zwingend mit einer realen Gefährdung zusammenhängen muss, ändert am Parkverhalten letztlich jedoch nichts. Vorausschauende Planung, Gestaltung und der Einsatz von sicherheitstechnischen Mitteln sind deswegen unerlässlich.
Damit die verschiedenen sogenannten Parkierungsanlagen den bau- und betriebsrechtlichen Mindestanforderungen genügen, müssen bei der Gestaltung diverse Vorgaben eingehalten werden. An erster Stelle sind in diesem Zusammenhang die Garagen-Verordnungen zu nennen. Die allgemeine „Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen“ (GarVO) kann über die landesspezifischen Garagen-Verordnungen angepasst werden, die den jeweiligen Landesbauordnungen folgen.
Sie regeln unter anderem die Abmessungen von Stellplätzen und Fahrgassen, die Notwendigkeit von Markierungen und anderen Kennzeichnungen oder das Einrichten von Frauenparkplätzen und Stellplätzen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Insgesamt sind die Garagen-Verordnungen jedoch nicht sehr umfangreich.
Um über die Grundlagen hinaus für eine benutzerfreundliche Anlage zu sorgen, gibt es deshalb weitere Richtlinien und Empfehlungen von unterschiedlichen Institutionen:
Obwohl das Sicherheitsgefühl der Nutzer subjektiv ist, gibt es doch eine Reihe objektiver Faktoren, die bei der Gestaltung eines sicheren Parkplatzes beachtet werden sollten. Im Idealfall können diese im Rahmen einer umfassenden Standort- und Risikoanalyse bereits im Vorfeld des Baus in ein Sicherheitskonzept einfließen.
Ungeachtet dessen gilt es, grundsätzliche Schutzziele zu erfüllen. Dazu gehören:
Beim individuellen Sicherheitsempfinden gibt es Überschneidungen zu allen diesen Bereichen. Das bedeutet, dass unterschiedliche Maßnahmen herangezogen werden müssen, um die Schutzziele zu erreichen.
Bauliche und planerische Mittel zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls fangen bereits bei der grundlegenden Gestaltung von Parkhäusern an: Bei der Einfahrtssituation, den Zugängen, den Kassenbereichen und den Wegführungen im Allgemeinen sollten die Laufwege der Fußgänger und Fahrgassen für Fahrzeuge deutlich voneinander unterscheidbar sein. Für eine klare Zuordnung helfen nicht nur bauliche Trennungen (etwa in Form von erhöhten Gehwegen oder Abgrenzungspollern), sondern vor allem Markierungen und eine leicht verständliche Ausschilderung.
Neben solchen baulichen und sicherheitstechnischen Vorkehrungen tragen aber auch operative Maßnahmen zu einem Gefühl der Sicherheit bei. Hierunter fallen beispielsweise eine ständig besetzte Ein- und Ausfahrtskontrolle oder regelmäßige Streifengänge zur Überwachung des betreffenden Objekts. Aus finanziellen Gründen ist das jedoch häufig nicht möglich. Vor allem bei kommunalen Parkierungsanlagen gleichen sich Einnahmen und Ausgaben für Modernisierungen und Reparaturen meist aus.
Allerdings gibt es viele Ansatzmöglichkeiten, um positiv auf das Sicherheitsgefühl der Nutzer einzuwirken – etwa durch einen guten ersten Eindruck. Der wird vor allem über die Sauberkeit der Anlage erreicht. Ungepflegte oder verschmutzte Bereiche steigern das Unbehagen und verstärken damit unbewusst ein unsicheres Gefühl.
Andere Maßnahmen setzen auf den Präventionsgedanken. Das gilt unter anderem für Videoüberwachung. Durch ihre abschreckende Wirkung stärken etwa Überwachungskameras in kritischen Bereichen wie unübersichtlichen Korridore oder Zugängen, das Sicherheitsgefühl. Gleichzeitig sind Überwachungssysteme eine zusätzliche Schutzmaßnahme, die auch die abgestellten Fahrzeuge und deren Inhalt einschließt.
Weitere technische Sicherheitseinrichtungen wie Notfallrufsäulen, Alarmtaster, Sprachalarmierungsanlagen und ähnliche, ergänzen in sensiblen Bereichen (an den Kassenautomaten, bei Frauenparkplätzen etc.) das Sicherheitskonzept, indem sie den Nutzern konkrete Einflussmöglichkeiten in (potenziellen) Gefahrensituationen bieten.
Prinzipiell ist die Beleuchtung ebenfalls ein kriminalpräventives Mittel. Sind die Parkierungsanlagen gut ausgeleuchtet und bieten keine Möglichkeiten für Verstecke, senkt das die Wahrscheinlichkeit von Straftaten – besonders in Verbindung mit der angesprochenen Videoüberwachung. Die Lichtkonzepte tragen zugleich unmittelbar zu größerer Sicherheit bei, indem sie die Wegführung, die Nutzer und die Fahrzeuge für alle besser sichtbar machen.
Die Empfehlungen des DGNB für Parkhäuser zeigen, dass das Sicherheitsempfinden auf Parkplätzen, in Parkhäusern und Tiefgaragen mit verschiedenen Bereichen zusammenhängt. In ihrem Kriterienkatalog fällt die Sicherheit deshalb in den größeren Kontext von soziokultureller und funktionaler Qualität.
Dieser umfasst wiederum mehrere Teilbereiche, die unter der Kategorie „Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit“ zusammengefasst sind. Hierunter ist die Sicherheit als separater Punkt geführt, obwohl es enge Verbindungen zu den anderen Kriterien gibt.
Hierbei geht es um eine ausreichende und störungsfreie Versorgung mit Tages- und Kunstlicht, durch die das allgemeine Wohlbefinden der Nutzer verbessert werden soll. Gemeint sind aber ebenso Sichtbeziehungen und -bedingungen ganz allgemein.
Denn je besser diese bei der Gestaltung der Anlage berücksichtigt werden, desto einfacher fällt die Orientierung – und desto sicherer ist das Gefühl der Nutzer. Auf Parkplätzen und in Parkhäusern lässt sich dieser Effekt durch die Sichtbeziehungen nach draußen sogar noch verstärken. Auf diese Weise kann ein verhältnismäßig hoher Grad der sozialen Kontrolle erzielt werden, der in beiden Sichtrichtungen (von außen nach innen und von innen nach außen) funktioniert.
Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass – gerade beim Parken im Parkhaus – jederzeit Informationen zur Tageszeit, der Umgebung oder den Wetterbedingungen verfügbar sind.
Die DGNB-Kategorie „Aufenthaltsqualitäten innen und außen“ scheint auf den ersten Blick kaum Berührungspunkte mit Anlagen wie Parkhäusern oder Tiefgaragen zu haben. „Aufenthaltsqualität“ darf in diesem Fall jedoch nicht zu eng verstanden werden, es fallen vielmehr sehr verschiedene Aspekte hierunter, zum Beispiel:
Viele Maßnahmen in diesem Handlungsfeld zielen vor allem auf eine verbesserte Nutzerfreundlichkeit. Das gilt etwa für zusätzliche räumliche Angebote (Toiletten, Wickelräume, Stillräume, etc.) oder Serviceleistungen (Schließfächer, Geld- oder Getränkeautomaten etc.).
Die Kategorie wurde jedoch bewusst so weit gefasst, dass sie sich auf das gesamte Gestaltungskonzept von Parkierungsanlagen erstreckt. Dadurch entstehen in allen Bereichen, von den Parkebenen bis zu den möglichen Außenanlagen immer wieder Überschneidungen zwischen Wohlbefinden und Sicherheitsempfinden. Da sich beide gegenseitig bedingen, ist dieser Ansatz nur folgerichtig.
Quellen:
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK): Tiefgaragen. Hohes Sicherheitsgefühl für alle Nutzende schaffen.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau/oeffentliche-raeume/parkraum-haus-tiefgarage/
kommunal.de: Parkraumbewirtschaftung: „Wer stellt schon sein Sofa auf die Straße?“
https://kommunal.de/parkraumbewirtschaftung-verkehr
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB): DGNB System. Kriterienkatalog Parkhäuser (Version 2018).
https://www.dgnb.de/interner-bereich/mitglieder/dgnb-zertifizierungssystem/neubau-gebaeude/erstanwendung/NPH18/kriterien/DGNB-Kriterien-Neubau-Parkhaeuser-Version-2016-Erstanwendung.pdf
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