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Mehr InformationenMobilität ist ein Grundbedürfnis, ein wesentlicher Bestandteil der individuellen Freiheit und ein wichtiger Faktor im Hinblick auf die Lebensqualität. In neu entstehenden Wohnquartieren besteht die Möglichkeit, innovative Mobilitätskonzepte von Anfang an in die Planung zu integrieren. Wir zeigen die Potenziale, Herausforderungen und Folgen solcher Konzepte auf.
Neue Wohnungsbauvorhaben und die Planung neuer Wohnquartiere eröffnen die Möglichkeit, wohnbezogene Mobilitätskonzepte umzusetzen. Dahinter stehen Angebote und Regelungen, die für ein breites Spektrum an Mobilitätsalternativen für die Bewohner sorgen – und damit vor allem die Nutzung privater Pkw reduzieren.
Die Konzepte orientieren sich dabei an bestimmten Zielvorgaben. Angestrebt wird in der Regel ein Modal Split von 20 Prozent im motorisierten Individualverkehr (MIV) und 80 Prozent im Umweltverbund, also Fuß-, Rad- und öffentlicher Nahverkehr. Diese Zielwerte sind deshalb wichtig, weil sie die Grundlage für die Auswahl der geeigneten Maßnahmen bilden, die Begründung für die ergriffenen Maßnahmen liefern und als Vergleich für die Evaluation dienen.
In der Praxis zeigt sich oft, dass die Zielwerte mit den lokalen Voraussetzungen zunächst nicht vereinbar sind – und die Konzepte individuell ausgearbeitet werden müssen.
In einem exemplarischen Mietwohngebäude mit 12 Wohneinheiten mit jeweils 73 m2 Wohnfläche können die Baukosten pro Stellplatz durchaus bei 250 Euro pro Quadratmeter liegen und durchschnittlich mehr als 9 Prozent der gesamten Baukosten ausmachen. Der Bau einer Tiefgarage wird sogar noch teurer.
Wohnbezogene Mobilitätskonzepte sind allerdings nicht nur unter dem Gesichtspunkt eines veränderten Mobilitätsverhaltens und entsprechender positiver Folgen für das Klima ein wichtiger Faktor. Sie sind auch aus Kostenaspekten von großer Bedeutung. Für Wohnungsbauunternehmen sind Stellplätze, vor allem in Tiefgaragen, mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Alex Rychter, Verbandsdirektor des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., erklärt im Interview mit dem Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD):
„Wenn man die Kostentreiber im Wohnungsbau sucht und hinterfragt, landet man schnell mitten in der Stellplatzdebatte. Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sind durch die künftige Stellplatzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen oder kommunale Satzungen wie Bebauungspläne oder Stellplatzsatzungen verpflichtet, eine gewisse Anzahl Stellplätze je Wohnung nachzuweisen. Aber ruhender Verkehr verursacht in Errichtung und Betrieb erhebliche Kosten. Der Bau einer Tiefgarage kann beispielsweise bis zu 35% der gesamten Baukosten ausmachen.“
Das wirkt sich wiederum auf die Kosten für das Wohnen aus, wie auch die Broschüre „Mobilitätskonzepte in neuen Wohnquartieren“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (STMB) festhält: Vor allem Tiefgaragen-Stellplätze (siehe Infobox oben) verursachen große Baukosten – und sorgen dadurch auch für höhere Mieten.
Bedarfsgerechte Satzungen zu Stellplätzen gelten deshalb als ein möglicher Hebel, um die Kosten für das Bauen zu senken und damit gleichzeitig das Wohnen bezahlbarer zu machen. Schon 2015 hatte die Baukostensenkungskommission den Verzicht auf Tiefgaragen-Stellplätze als wichtige Einsparungsmöglichkeit ausgemacht. Zumal die Kosten nicht transparent sind, wenn Wohnung und Stellplatz zusammen gemietet werden müssen – selbst von Mietern ohne eigenen Pkw. Neben der geringeren Anzahl von Stellplätzen wäre daher eine Trennung der Kosten ein zusätzliches Mittel, um Wohnkosten sozial gerechter zu gestalten.
Die entscheidende Frage lautet daher: Wie können Städte mit bestehender Bodenversiegelung umgehen, um gute Voraussetzungen für ein lebenswertes Umfeld zu schaffen – ohne dabei Grundbedürfnisse wie Wohnen und Mobilität zu vernachlässigen?
Mindestvoraussetzungen & Elemente
Bei der Erarbeitung von Mobilitätskonzepten werden stets unterschiedliche Bestandteile zusammengeführt. Auf der einen Seite sind das bestimmte Mindestvoraussetzungen, die je nach örtlichen Regelungen variieren können. Auf der anderen Seite sind es verschiedene Elemente oder Bausteine, die alternative Mobilitätsformen ermöglichen sollen.
Grundsätzlich geht es darum, wie sich geplante Maßnahmen auf den Stellplatzbedarf auswirken, der bauordnungsrechtlich vorzuhalten ist. Die Antwort auf diese Frage ist unterschiedlich, weil sie anhand örtlicher Gegebenheiten und Stellplatzsatzungen gefunden werden muss. Dazu hat der Vorhabenträger beispielsweise den reduzierten Stellplatzbedarf in bestimmten Zeitabständen nachzuweisen. Unter Umständen ist es notwendig, Stellplätze nachzurüsten, wenn das Mobilitätskonzept nicht den gewünschten Effekt hat.
Zu den allgemeinen Mindestanforderungen für ein Mobilitätskonzept gehören:
Ein Mobilitätskonzept umfasst mehrere Bausteine. Es reicht nicht aus, nur ein Element zu fördern. Das Ziel ist immer eine größere Vielfalt an Mobilitätsangeboten. Häufige Mobilitätsbausteine sind daher:
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr – Mobilitätskonzepte in neuen Wohnquartieren, Endbericht.
Der VCD hat im Rahmen des Projekts „Bundesweites Netzwerk Wohnen und Mobilität“ Handlungsempfehlungen für intelligente Mobilität im Wohnquartier erarbeitet. Diese richten sich an die Wohnungswirtschaft und kommunale Verwaltungen.
Die Grundüberlegung lautet, dass schon die Gestaltung am Wohnort darüber entscheidet, wie sich Menschen fortbewegen. Denn statistisch gesehen starten oder enden rund drei Viertel aller Wege vor der eigenen Haustür. Nach wie vor ist das private Auto auf diesen Wegen das bevorzugte Verkehrsmittel. Der motorisierte Individualverkehr macht etwa 74 Prozent der Verkehrsleistung im Personenverkehr aus.
Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Infrastruktur darauf ausgelegt ist: Stellplätze und autogerechte Straßen bestimmen vielerorts das Bild in Städten und Quartieren.
Bei der Umgestaltung zu einer vielfältigeren Mobilität sieht der VCD allerdings eine Reihe von Herausforderungen.
Auf dem Land ist das mobil Sein deutlich stärker an das Auto gebunden als in den Städten. Größere Distanzen und die geringere Bevölkerungsdichte erschweren vor allem Menschen ohne Auto oder ohne Möglichkeit, selbst zu fahren, den Zugang zum gesellschaftlichen Leben. Hier gilt es meist, bessere Anbindungen an das Hauptnetz und damit an die Mittel- und Oberzentren zu schaffen.
Eine weitere, häufig zu beobachtende Entwicklung betrifft das Wachsen von Metropolregionen, während periphere Regionen schrumpfen. Solche Stadt-Umland-Beziehungen, zu denen auch Berufs- und Freizeitverkehr gehören, müssen in einer nachhaltigen Mobilitätspolitik berücksichtigt werden, wenn Nachhaltigkeitsziele wie etwa das Reduzieren von Bodennutzung und Flächenversiegelung erreicht werden sollen.
Die Abmessungen von Stellplätzen für Pkw betragen in der Regel:
Die Unterschiede ergeben sich unter anderem aus der Lage der Stellplätze (parallel oder senkrecht zur Straße) und der Funktion (etwa bei Stellplätzen für Menschen mit Behinderung). Meistens nehmen die Parkplätze rund 12 m2 an Fläche ein – für einen einzelnen Pkw.
Dieselbe Fläche würde laut VCD ausreichend Stellplatz für zehn Fahrräder oder vier Lastenräder bieten.
Öffentliche Räume tragen maßgeblich und unmittelbar zur Umwelt- und Aufenthaltsqualität bei. In Wohnquartieren beanspruchen fließender und ruhender Verkehr jedoch erhebliche Flächen, der nicht zuletzt für andere Verkehrsarten fehlt. Für eine barrierefreie Nutzung und mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer müssen Wohnquartiere hierfür öffentliche Räume umverteilen – oder schon bei der Planung freihalten.
Wie oben erwähnt, sind die Landesbauordnungen und die kommunalen Stellplatzsatzungen ein maßgeblicher Faktor, um vielfältige Mobilitätsansprüche bei der Planung und Gestaltung von Wohnquartieren zu bedienen. Während die Landesbauordnungen inzwischen mehr Flexibilität in puncto Herstellungspflicht für private Stellplätze vorweisen, ist eine bedarfsgerechte Stellplatzbaupflicht in den Stellplatzsatzungen der Kommunen häufig noch nicht vorgesehen.
Mobilitätskonzepte und die Finanzierungsfrage
Im Zusammenhang mit Mobilitätskonzepten für neue Wohnquartiere stellt sich die Finanzierungsfrage nicht nur für Wohnungsbauunternehmen, die ihre Baukosten zum Beispiel durch weniger Pkw-Stellplätze senken wollen. Die Umsetzung ist grundsätzlich an einen hohen Investitionsbedarf bei der Verkehrsinfrastruktur geknüpft. Der VCD geht unter anderem von einem jährlichen Kostenaufwand von rund 15 Mrd. Euro für den Ausbau von Infrastruktur und Angebot, Personalaufbau, Fahrzeuge, Digitalisierung, Barrierefreiheit und den Ausgleich für bezahlbare Tickets im ÖPNV aus. Auch für den Rad- und Fußverkehr besteht ein erheblicher Investitionsbedarf, um ihn stärker als sinnvolle und sichere Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu etablieren.
Der Einfluss der Kommunen bei der Realisierung von nachhaltigen, integrierten Mobilitätskonzepten für neue Wohngebiete ist weitreichend. So ist die kommunale Planung wesentlich dafür verantwortlich, dass gute fußläufige Anbindungen der Wohnquartiere an den ÖPNV und das Hauptroutennetz des Radverkehrs bestehen. Darüber hinaus schaffen sie auch die Voraussetzungen für gute Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr mit entsprechend ausgestalteten Binnenstrukturen.
Kommunale Verwaltungen und Politik können außerdem darauf hinwirken, dass inter- und multimodales Verkehrsverhalten gefördert wird, etwa durch Car- und Bikesharing-Angebote. Auch der kommunale soziale Wohnungsbau kann dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen und vor allem Pendelverkehr zu reduzieren, wenn kompakte Siedlungsstrukturen nicht nur über eine ausreichende Nahversorgung, sondern auch über bezahlbaren Wohnraum verfügen.
Kommunen können sowohl steuernd als auch regulativ die Umsetzung von Mobilitätskonzepten erleichtern – und damit die Lebensqualität in den Quartieren verbessern.
In seinem Endbericht zu den „Mobilitätskonzepten in neuen Quartieren“ verweist das STMB auf die Bedeutung des Managements von Kfz-Stellplätzen für die erfolgreiche Umsetzung von Mobilitätskonzepten. Dabei geht es um den Zusammenhang zwischen dem zur Verfügung stehenden Parkraum, den Regeln für seine Nutzung und dem Verkehrsaufkommen in Wohnquartieren.
Die Grundannahme ist folgende: Kostenfreies, wohnungsnahes Parken macht die Pkw-Nutzung gegenüber dem ÖPNV attraktiver, weil dieser in der Regel zusätzliche Fußwege zu den Haltestellen erfordert. Wird das Parkraumangebot jedoch quantitativ reduziert und steuernd bewirtschaftet – etwa durch separat organisierte Quartiersgaragen –, entfällt der Vorteil für den Pkw. Hinzu kommt die Kostenproblematik beim Bauen, wie sie oben bereits beschrieben wurde.
Die Stellplatzbaupflicht im historischen Kontext
Die Stellplatzbaupflicht geht noch auf die Reichsgaragenordnung von 1939 zurück. Sie diente zu dieser Zeit dem Zweck, den infolge der zunehmenden privaten Motorisierung ansteigenden Kraftfahrzeugverkehr zu fördern und den vorhandenen Straßenraum nicht durch den ruhenden Verkehr zu beschränken.
Dieser sollte stattdessen auf Flächen im privaten Raum verlagert werden. Daher entstand die Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen.
Vor dem Hintergrund der Massenmotorisierung steht diese Regelung jedoch zunehmend in der Kritik, nicht zuletzt, weil Stellplätze trotz der Baupflicht inzwischen einen nicht unerheblichen Teil des öffentlichen Raumes einnehmen.
Den Rechtsrahmen für den Umgang mit Stellplätzen bilden die Landesbauordnungen (LBO), die Gesetzgebungskompetenz liegt also bei den Bundesländern. Die Stellplatzbaupflicht sieht dabei üblicherweise einen Stellplatz pro Wohnung vor. Heute ist eine derart starre Stellplatzbaupflicht aus unterschiedlichen Gründen in dieser Form nicht mehr zeitgemäß.
In stark verdichteten Gebieten mit guten Anbindungen an andere Verkehrsformen werden sehr viel weniger Stellplätze für Pkw benötigt, während die Abhängigkeit vom eigenen Auto in Wohnlagen mit schlechteren alternativen Mobilitätsangeboten größer ist. Um auf diese Unterschiede bedarfsgerecht reagieren zu können, bieten die LBO der meisten Bundesländer den Kommunen inzwischen mehr Spielraum bei ihren Regelungen. Die Vorschriften zur Anzahl der notwendigen Stellplätze können dadurch flexibler gehandhabt werden.
In Hamburg und Berlin wurde die Stellplatzbaupflicht sogar gänzlich abgeschafft, in Bremen, Hessen und Baden-Württemberg wurde in den LBO die Mindestzahl der zu bauenden Fahrradstellplätze erhöht.
Steuerungsmöglichkeiten der Stellplatzsatzung | |
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Steuerungsinstrument | Regelungsbereiche |
Reduzierung |
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Ersetzung |
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Aussetzung |
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Ablösezahlung |
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Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Mobilitätskonzepte in neuen Wohnquartieren. Mobilität sichern, Flächen und Emissionen sparen, Wohnqualität schaffen (Endbericht) |
Ein funktionierendes Mobilitätskonzept für ein Wohnquartier ist nicht nur von den Steuerungsinstrumenten abhängig, wie sie der Rechtsrahmen bietet. Es gilt vielmehr, auch auf der Ebene des Städtebaus und der Verkehrsinfrastruktur günstige Rahmenbedingungen zu schaffen.
Ein entscheidender Faktor ist in dieser Hinsicht der öffentliche Nahverkehr in Verbindung mit kurzen Wegen zu allen Zielen, die im Alltag wichtig sind. Dazu gehören Haltestellen des ÖPNV, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, Apotheken, Ärzte, Kitas, Schulen und Naherholungsreinrichtungen. Der Endbericht des STMB geht über das Konzept der 15-Minuten-Stadt, wie es beispielsweise in Paris verfolgt wird, hinaus und nennt als Ziel die 10-Minuten-Stadt.
Voraussetzung hierfür ist ein attraktiver öffentlicher Raum inklusive kurzer Wege: sozial sicher, verkehrssicher, lärmfrei, grün und abwechslungsreich, mit konsumfreien Begegnungs- und Aufenthaltsorten. Das bedeutet aber auch, dass das Management von privaten und öffentlichen Stellplätzen funktionieren muss.
In Würzburg etwa muss erst ab einer Mindestgröße von 20 Wohneinheiten ein Mobilitätskonzept in die Baugenehmigung aufgenommen werden. In München hingegen ist ein Mobilitätskonzept bereits ab einer Mindestgröße von zehn Wohneinheiten erforderlich.
Bei kleineren Wohnbauprojekten wird ein zentraler Ansprechpartner vorausgesetzt, weil sowohl die Ausarbeitung als auch die dauerhafte Umsetzung des Konzepts garantiert werden müssen. In Würzburg kann das zum Beispiel ein zentraler Vermieter sein.
Das Potenzial, das die veränderten, bedarfsgerecht orientierten Stellplatzsatzungen den Wohnungsbauunternehmen beim Einsparen von Kosten und dem Schaffen von Wohnqualitäten bieten, wird inzwischen mehr erkannt und genutzt. Dennoch spielt nachhaltige wohn- und standortnahe Mobilität nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Vielmehr sind dabei vor allem Stellplatzbaupflichten für Pkw und Fahrräder sowie Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge von Belang.
Der Endbericht des STMB nennt hierfür verschiedene Gründe: Mobilitätsangebote werden häufig als „unternehmensfremde Leistung“ wahrgenommen, es fehlt an Erfahrung bei der Planung und Umsetzung von Mobilitätskonzepten und auch Unsicherheiten in rechtlichen Fragen (etwa bei der Haftung) sorgen für Zurückhaltung. Hinzu kommt, dass Pkw-Stellplätze wichtig für die Vermarktung von Wohnungen sind. Aus diesem Grund nennt das STMB die „wirtschaftliche Entkopplung von Wohnung und Stellplätzen“ als wichtigen Treiber für Mobilitätskonzepte – insbesondere für Projekte mit Wohneigentümergemeinschaften.
Um Mobilitätskonzepte zu einem Erfolg und relevanten Faktor für die Wohn- und Lebensqualität in neuen Quartieren zu machen, ist die Kooperation verschiedener Akteure ein wichtiger Faktor. Diese Zusammenarbeit endet nicht damit, dass die Kommunen den Vorhabenträgern flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Stellplatzbaupflicht bieten. Es geht zum Beispiel auch darum, Lösungen für den Betrieb und die Finanzierung von Mobilitätsangeboten wie Car- oder Bikesharing zu finden.
Zahlreiche Projekte zeigen, wie derartige Kooperationen in der Praxis aussehen können. Die Stadtwerke Bamberg etwa bieten beim Bauvorhaben Lagarde-Campus ein Mieterticket an und schaffen die geforderten Stellplätze in Quartiersgaragen. Diese werden gleichzeitig Mobilitätsstationen beinhalten. In Berlin kooperiert die BVG mit Partnern aus der Wohnungswirtschaft, um unter anderem neue Kundengruppen für die „Jelbi-Stationen“ zu gewinnen. So erhalten beispielsweise Neumieter im Stadtquartier Waterkant (Berlin-Spandau) ein Startguthaben für die Nutzung der Stationen und damit einen leichteren Zugang zu verschiedenen Sharing-Angeboten.
Es gibt also durchaus Möglichkeiten, um Mobilitätskonzepte erfolgreich und unter Einbeziehung verschiedener wichtiger Akteure zu realisieren.
Quellen:
Blees, Volker/Gertz, Carsten/Bauer, Uta/Ohm, Dirk/Weis-Hiller, Christine: Quartiersbezogene Mobilitätskonzepte – Status und Thesen zur weiteren Entwicklung
https://www.hs-rm.de/fileadmin/Home/Fachbereiche/Architektur_und_Bauingenieurwesen/Studiengaenge/Mobilitaetsmanagement__B.Eng._/Publikationen/SVT_12-2023_Seiten_851-856.pdf
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (STMB): Mobilitätskonzepte in neuen Wohnquartieren. Mobilität sichern, Flächen und Emissionen sparen, Wohnqualität schaffen (Endbericht)
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebaufoerderung/220507_endbericht_mobilitaetskonzepte_in_neuen_wohnquartieren.pdf
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (STMB): Mobilitätskonzepte in neuen Wohnquartieren. Mobilität sichern, Flächen und Emissionen sparen, Wohnqualität schaffen (Broschüre)
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebaufoerderung/220507_broschüre_mobilitaetskonzepte_in_neuen_wohnquartieren.pdf
Heldt, Benjamin: Mobilitätskonzepte in Wohnquartieren
https://elib.dlr.de/145107/1/20210421_Heldt_Mobilitätskonzepte%20in%20Wohnquartieren_v1.pdf
Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD): Drei Viertel aller Wege beginnen oder enden vor der eigenen Haustür
https://www.vcd.org/artikel/wohnen-und-mobilitaet-klimaschutz-im-verkehr
VCD: Wohnungswirtschaft und nachhaltige Mobilität. Interview mit Alexander Rychter (VdW RW)
https://www.vcd.org/artikel/wohnen-und-mobilitaet-welche-verantwortung-hat-die-wohnungswirtschaft
VCD: Intelligent mobil im Wohnquartier. Handlungsempfehlungen für die Wohnungswirtschaft und kommunale Verwaltungen
https://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/Redaktion/Themen/Wohnen_und_Mobilitaet/pdf/BuWomo_HLF_2022_Web.pdf
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat: Mobilitätskonzepte im Wohnungsbau. Von notwendigen Stellplätzen und alternativen Mobilitätsbausteinen
https://cdn.muenchenunterwegs.de/live/static-content/mobilitaetskonzepte/Leitfaden_Wohnungswirtschaft_bar_k.pdf
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