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Mehr InformationenSicherheit ist ein wichtiger Aspekt für eine lebenswerte Stadt, sie ist eine der Grundlagen für die Teilhabe am öffentlichen Leben. Deshalb wird sie mit unterschiedlichsten Mitteln geschützt und kontrolliert. Aber wie viel Überwachung im öffentlichen Raum ist wirklich notwendig und wann ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen überschritten?
Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main: Das sind nicht nur vier der attraktivsten Großstädte Deutschlands. In diesen Städten hat das Bundeskriminalamt für das Jahr 2019 außerdem die größte Anzahl an Straftaten insgesamt registriert. Mit 15.194 Fällen pro 100.000 Einwohner weist Frankfurt sogar eine noch höhere Häufigkeitszahl als die Bundeshauptstadt auf.
In Berichten über die Statistiken des BKA führt die hessische Finanzmetropole deshalb die Ranglisten der „gefährlichsten Städte Deutschlands“ an.
Vor diesem Hintergrund lässt sich die Frage, was Sicherheit im urbanen Kontext bedeutet, vergleichsweise leicht beantworten: je weniger Kriminalität im öffentlichen Raum, desto größer ist das Sicherheitsempfinden. Das ist aber aus verschiedenen Gründen eine Abkürzung bei der Herstellung von Zusammenhängen:
Laut einer forsa-Umfrage zum Thema „Sicherheit in der Stadt“ gaben die Befragten zu ihrem Sicherheitsverständnis sehr breit gefächerte Antworten. Am häufigsten wurde die Möglichkeit genannt, sich ohne Angst frei bewegen zu können (23 Prozent). Zu den wichtigsten Aspekten von Sicherheit gehörten aber ebenso finanzielle Absicherung (20 Prozent), Sicherheit im eigenen Haus (19 Prozent), Schutz vor körperlicher Gewalt (19 Prozent) und Polizeipräsenz im Alltag (16 Prozent).
Das Spektrum der Antworten reichte von Sicherheit bei Dunkelheit und im Straßenverkehr über Datenschutz, politische Stabilität bis hin zu Terrorschutz und Gesundheit.
23 Prozent
der Deutschen definieren laut einer forsa-Umfrage „Sicherheit“ als Möglichkeit, sich ohne Angst frei bewegen zu können.
Nicht alle diese Aspekte spielen im öffentlichen Raum der Stadt eine unmittelbare Rolle. Dort geht es zunächst um eine Balance innerhalb einer differenzierten städtischen Kultur, die eine Vielzahl verschiedener Lebensstile ermöglicht, wie es der Soziologie-Professor Jan Wehrheim in „Die überwachte Stadt“ beschreibt.
Denn eben darin besteht der große Reiz der Stadt als Lebensort: Die viel beschriebene Anonymität bietet dem Einzelnen große Freiheiten in allen Lebensbereichen. Weniger soziale Zwänge als in einem überschaubaren Umfeld wie der dörflichen Gemeinschaft bedeuten mehr Chancen, sich beruflich und persönlich auszuleben.
Damit diese individuellen Freiheiten nicht in Konflikt mit denen anderer Menschen und dem Allgemeinwohl geraten, braucht es soziale Kontrolle: Die weitreichenden Möglichkeiten der Individualisierung und Anonymität bieten nämlich ebenfalls das Potenzial für Verhaltensformen, die von den gesetzlichen und sozialen Normen abweichen. Sie müssen zwar nicht zwingend kriminell sein, bedeuten aber für das Miteinander im öffentlichen Raum wenigstens ein Ärgernis für die große Mehrheit der Menschen.
Tatsächlich ist dieses Abweichen eine wichtige Grundlage für die Vielfalt des städtischen Lebens. Die damit einhergehende Informalisierung von Verhaltensstandards ist jedoch problematisch. Gemeint ist damit ein Prozess, in dem Verbote und Vorschriften für den Umgang mit anderen Menschen allmählich aufgeweicht werden. Verhaltensweisen, die früher beispielsweise unter dem Mantel der Etikette undenkbar waren, sind heute vollkommen gängig.
Schwierig wird dieser Prozess, wenn er die Grenze hin zu kriminellem Verhalten überschreitet – aus zwei Gründen:
Hierbei kommt einem gegenläufigen Prozess eine wichtige Rolle zu. Während einerseits der Grad des informellen Verhaltens zunimmt, steigt andererseits die Bereitschaft, dieses bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Es findet eine Sensibilisierung statt, die zumeist strengere Ordnungsvorstellungen und Forderungen nach mehr oder neuen Formen von Kontrolle beinhaltet.
Beide Prozesse befinden sich allerdings in ständiger Veränderung. Das hat zur Folge, dass neue Ordnungsvorstellungen zugleich neue Bedrohungen definieren, für die es neue Formen der Kontrolle braucht – woraus wiederum andere Formen des abweichenden Verhaltens entstehen. Soziale Kontrolle kann sich nur um eine größtmögliche Balance bemühen, auch bei der Wahl ihrer Mittel.
Unter den Befragten der forsa-Umfrage herrschte ein klares Bild bezüglich der Verbesserungen, die Städte und Gemeinden im Sinne von mehr Sicherheit vornehmen sollten:
Einen deutlich geringeren Anteil nahmen hingegen Maßnahmen wie die Verbesserung der Beleuchtung im öffentlichen Raum (9 Prozent), mehr Videoüberwachung (8 Prozent) oder mehr Sozialarbeit (2 Prozent) ein. Die weiteren Ergebnisse der Umfrage zeigen in diesem Punkt aber auch, dass die Art der Fragestellung mitentscheidet, wie die Beurteilung der Vorkehrungen ausfällt.
Bei der Bewertung vorgegebener Sicherheitsaspekte spielte die ausreichende Beleuchtung von Straßen und Brücken nämlich eine sehr viel größere Rolle und war 96 Prozent der Befragten wichtig bis sehr wichtig. Polizeipräsenz und ein gepflegtes Stadtbild folgten mit 91 Prozent. Videoüberwachung hingegen wurde mit 53 Prozent von deutlich weniger Teilnehmern als wichtig erachtet.
So wie die sehr unterschiedlichen Aspekte beim Thema Sicherheit in der Stadt eine Rolle spielen, stehen hinter Maßnahmen, Veränderungen und den Bemühungen um soziale Kontrolle auch immer sehr verschiedene Interessen. Sie alle wirken sich auf ihre Weise darauf aus, wie Sicherheitsvorkehrungen gestaltet und Risiken definiert werden.
Sicherheit ist deshalb
Diese Faktoren tragen zusätzlich zur Komplexität der Thematik bei. Denn neben dem eigentlichen Ziel – Sicherheit im öffentlichen Raum – müssen auch immer tieferliegende Interessen und Zielsetzungen berücksichtigt werden. Nur so lassen sich Maßnahmen und Veränderungen im Gesamtkontext bewerten.
Was sowohl die Fragen als auch die Antworten aus der forsa-Umfrage letztlich schon aufzeigen, sind die verschiedenen Bereiche, in denen soziale Kontrolle hergestellt werden kann. Jan Wehrheim führt insgesamt vier Dimensionen an.
Während im Zuge der Informalisierung von Verhaltensweisen rechtlich bindende Vorgaben in zunehmendem Maße an Bedeutung verlieren, versucht die Verrechtlichung genau solche Bestimmungen wiederherzustellen. Diese zielen aber nicht allein auf Handlungen, sondern ebenfalls auf Räume ab – für Bahnhöfe, Parks, Fußgängerzonen und ähnliche Bereiche des öffentlichen Raums.
Die Frage, die sich im Zusammenhang mit dieser Verrechtlichung stellt, lautet: Wie sollen oder können die Bestimmungen durchgesetzt werden? Prinzipiell lassen sich dabei zwei unterschiedliche Ansätze erkennen:
Die polizeilichen Vorgehensweisen und Strategien sind dabei vor allem räumlich orientiert und fördern damit häufig eine Abgrenzung der städtischen Bereiche untereinander. Sozial benachteiligte Gebiete als mutmaßliche Entstehungsorte von Kriminalität stehen sozial stärkeren gegenüber, die geschützt werden müssen.
Die polizeilichen Maßnahmen, zusammen mit Strategien wie „Null-Toleranz“ oder „Community Policing“, zielen auf eine Vergemeinschaftung in den betroffenen Bereichen. Das heißt, dass Sicherheit zu einer gemeinschaftlichen Aufgabe wird, bei der auch lokale Institutionen und Bewohner die soziale Kontrolle mittragen.
Unterstützt wird das mitunter auch auf der baulichen und gestalterischen Ebene. Das kann durch verschiedene Mittel geschehen:
Beide Ansätze sollen schlussendlich deutlich machen, dass in den derart gestalteten Räumen nur ein selektiver Zugang möglich ist. Durch solche Maßnahmen wird dem öffentlichen Raum jedoch die allgemeine Zugänglichkeit genommen, stattdessen wird die soziale Segregation gefördert. Gestalterische Eingriffe verhindern so die soziale Durchmischung und verstärken im Gegenteil soziale Ungleichheiten zusätzlich.
Die bauliche Gestaltung ist gleichzeitig die Voraussetzung für die technische Überwachung im öffentlichen Raum. Sie wird seit einigen Jahren auch durch die zunehmende Digitalisierung der Städte vorangetrieben. In der Regel ist damit die Kameraüberwachung gemeint, die in Bereichen zum Einsatz kommt, in denen die Sicherheit besonders kritisch ist.
Gleichzeitig ist die Maßnahme selbst sowie damit verbundene Vorgehensweisen ein kritisches Element, wenn es um die soziale Kontrolle in der Stadt geht.
Dabei legt die forsa-Umfrage nahe, dass die Überwachung des Stadtraums mit Videokameras prinzipiell positiv bewertet wird: Mit 87 Prozent der Befragten sprach sich eine große Mehrheit für den Einsatz von Kameras auf Plätzen, Bahnhöfen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln aus. Selbst in Stadien weitet sich die Videoüberwachung zunehmend aus. Nur 10 Prozent der Befragten sahen die dabei möglichen Eingriffe in die Privatsphäre als problematisch an – obwohl Videokameras im öffentlichen Raum keineswegs unumstritten sind.
Technologie, Vorstellungen und Wünsche für die Überwachung
Das deckt sich mit einer Bitkom-Umfrage mit dem Kernthema der Digitalisierung der Städte. Die Sicherheit gehört hier mit 77 Prozent zu den am häufigsten genannten Bereichen, in denen sich die Menschen Verbesserungen wünschen. Ein Mittel, um mehr Sicherheit zu erreichen sind für 64 Prozent der Befragten digitale Technologien wie Überwachungskameras.
Diese Vorstellung ist laut Nils Zurawski, Wissenschaftlicher Leiter der Forschungsstelle für strategische Polizeiforschung an der Akademie der Polizei Hamburg und Experte für „surveillance
studies“, Ausdruck einer „Technik-deterministischen“ Vorstellung davon, wie Überwachungstechnik überhaupt wirken kann. Diese ist geprägt von zwei zentralen Aspekten:
Der erste Punkt weckt Assoziationen mit dem Orwellschen „Großen Bruder“, der die Bevölkerung in all ihrem Handeln überwacht. Die Vorstellung eines übermächtigen, allgegenwärtigen Überwachungsapparats lässt aber unberücksichtigt, dass in Deutschland der Einsatz der Technik immer kontextgebunden ist und sowohl von strikten gesetzlichen Vorgaben als auch in seinen technischen Möglichkeiten eingeschränkt ist (siehe Infografik „Videoüberwachung im öffentlichen Raum: Gesetzliche und technische Grenzen“).
Diskussionen über ausgeweitete Befugnisse der Behörden und über die Ausdehnung der technischen Überwachung im öffentlichen Raum vermitteln vielfach jedoch ein anderes Bild.
Vor allem tritt hierbei der Aspekt in den Hintergrund, „dass mit Technik auch gehandelt werden muss, dass es durchaus verschiedene Verwendungen geben und Verhalten von vielen Faktoren abhängen kann“ (Zurawski).
Damit hängt auch der zweite Punkt zusammen, der Technologien eine größere Wirkung zuspricht, als diese überhaupt in der Lage sind zu leisten. Das liegt daran, dass zwischen der symbolischen Wirkung und den tatsächlichen technischen Möglichkeiten nicht oder nur unscharf getrennt wird. Zurawski führt das Beispiel der Kameras an:
Der Grund liegt in den sozialen und politischen Qualitäten, die Überwachungstechnologien über ihre technischen Qualitäten hinaus immer haben. Sie versprechen Sicherheit und den Schutz der Ordnung – und werden anhand dieser mittelbaren Wirkungen bewertet. Das gilt für Videoüberwachung genauso wie für biometrische Erkennungsverfahren.
Ziele von technischer Überwachung
Das übergreifende Ziel von technischer Überwachung ist letztlich immer die Wahrung der Sicherheit, allerdings muss dabei zwischen den verschiedenen Techniken differenziert werden. Unterschiede bestehen beispielsweise bei den Einsatzbereichen.
Die Techniken steuern unterschiedliche Aspekte der Überwachung bei und eröffnen die Möglichkeit, ebenso unterschiedliche Ziele zu verfolgen. Biometrische Daten sollen zum Beispiel dabei helfen, nach einer bestimmten Person zu suchen und diese zu identifizieren. Datenbanken erlauben analytische Ansätze, indem sie anhand statistischer Daten Zusammenhänge, Gewohnheiten und Muster aufzeigen können.
Erst im Zusammenwirken können die unterschiedlichen Methoden ihr volles Überwachungspotenzial abrufen: Kamerabilder etwa werden mit Software für die Gesichts- oder Bewegungserkennung ausgewertet, mit Aufzeichnungen in den Datenbanken und biometrischen Merkmalen abgeglichen. So können einzelne Personen identifiziert und überwacht werden.
In der Praxis bleibt die beschriebene flächendeckende Überwachung wegen des hohen technischen Aufwands häufig jedoch nicht realisierbar oder ist auf gezielte Einsätze beschränkt. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und Sicherstellung des Datenschutzes gibt es dazu in Deutschland umfassende und limitierende gesetzliche Vorgaben. Eine umfassende Überwachung mit der kontinuierlichen Zusammenführung von Daten aus unterschiedlichen Quellen, wie dies etwa bereits in China üblich ist, lässt sich mit der aktuellen deutschen bzw. europäischen Gesetzeslage nicht in Einklang bringen.
Per Videoüberwachung können grundsätzlich mehrere Ziele verfolgt werden:
Vor allem als Mittel der Prävention sind Videokameras im öffentlichen Raum jedoch umstritten, was vor allem mit der Ambivalenz ihrer Wirkung zusammenhängt:
Wie weit dieser Effekt reicht, ist allerdings aus mehreren Gründen strittig. Einer davon ist die Reizüberflutung, die der belebte urbane Raum meist bedeutet. In diesem verliert sich das Gefühl der Überwachung leicht, weil die Kamerasysteme gar nicht wahrgenommen werden.
Zudem zeigt die Videoüberwachung unterschiedliche Ergebnisse bei rational und emotional motivierten Handlungen. Während bewusste, rationale Verstöße gegen die geltende Ordnung durchaus unterbunden werden können, zeigen Kameras bei Affekthandlungen keine oder nur eine sehr geringe Wirkung.
„Aber selbst hinsichtlich Sicherheitsgefühlen gelten neuere Kontrollansätze als ambivalent: Kameras und Mauern erinnern permanent an Gefahren, und seien sie nur auf der anderen Seite der Mauer vermutet […].“
Jan Wehrheim: Die überwachte Stadt
Wie die Ausführungen über die Wünsche bezüglich der Wirkung von Überwachungstechnologien bereits gezeigt haben: Es gilt in der Praxis immer zu überprüfen, wie weit sich der erhoffte und der tatsächliche Nutzen für die Sicherheit im öffentlichen Raum überschneiden.
Hinzu kommt, dass der Stadtraum besondere Anforderungen an seine technische Überwachung stellt. Denn urbaner öffentlicher Raum konstituiert sich nicht allein über die baulichen Gegebenheiten, er ist zugleich immer auch sozial konstruiert. Dazu gehört, dass sich verschiedenste Nutzergruppen diesen Raum teilen und aneignen – in einem dynamischen, andauernden Prozess.
Diese soziale Dynamik muss berücksichtigt werden, um keine übersteigerten Erwartungen bezüglich der Wirksamkeit von technischer Überwachung zu wecken. Die Technik allein kann Probleme nicht lösen, die eine Gefährdung für die Sicherheit darstellen. Genauso wenig kann und darf Technik den sozialen Raum derart steuern, dass es seinem öffentlichen Charakter, mit all seinen Freiheiten und Möglichkeiten zuwiderläuft. Solche Einschränkungen im Bemühen um die Sicherheit im öffentlichen Raum fördern dann unter Umständen Widerstände gegen den Einsatz von Technologie. Sie soll die Menschen schützen und diese nicht zum Problem machen.
Digitalisierung und technologischer Fortschritt eröffnen neue Lösungsansätze, um Städte zu sicheren Orten zu machen. Die Überwachung wird smarter und vernetzter, das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung IOSB erforscht und entwickelt beispielsweise verschiedene intelligente Sicherheitssysteme.
In drei übergreifenden Projekten wird an einer smarten und effizienteren Videoüberwachung gearbeitet. Videomonitoring-Systeme sollen damit anschlussfähig gemacht werden, um Verfahren für die Daten- und Situationsanalyse nutzen zu können. So könnten kriminelle Handlungen in Echtzeit identifiziert und angezeigt werden.
Ein „Digitaler Lagetisch“ führt Daten und Informationen zusammen und überführt diese in Lagevisualisierungen. Auf dieser Basis könnten gleichzeitig auch polizeiliche Einsätze geplant und verfolgt werden.
In China und Indien sind die digitalen Überwachungssysteme bereits einen Schritt weiter. Hier werden Algorithmen nicht nur zur Kontrolle und Überwachung eingesetzt. Sie sind Teil eines Disziplinarsystems, mit dem die Bewohner gleichzeitig auch erzogen werden sollen.
Grundlage sind umfassende Datenbanken, in denen Informationen zu allen Bewohnern registriert werden – persönliche und biometrische Daten genauso wie Hinweise zu Verhaltensmuster, sozialen Kontakten etc. Im chinesischen Xiangyang lässt sich seit 2017 verfolgen, wie das System funktioniert:
Mit Datenanalyse und automatischer Gesichtserkennung der Videoüberwachung können Verkehrssünder umgehend identifiziert werden. Sie werden außerdem, inklusive der Angabe verschiedener persönlicher Informationen wie dem Namen und der Nummer des Personalausweises, auf einem großen Monitor angezeigt, der an der Kreuzung aufgestellt wurde. Das öffentliche Bloßstellen dient als erzieherische Maßnahme.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie schnell der Schritt von der Sicherheit im öffentlichen Raum zu einer allumfassenden Überwachung zumindest auf der technischen Ebene getan ist. In der Praxis ist sie möglich, wenn persönliche Freiheitsrechte, ethische Bedenken und soziale Normen weitestgehend ausgeblendet werden.
Unter solchen Umständen geht es bei der Überwachung längst nicht mehr darum, ein sicheres Lebensumfeld für die Menschen zu schaffen – es geht darüber hinaus um Kontrolle und Steuerung. Sicherheit gibt es so mutmaßlich nur auf Kosten der individuellen Freiheit. Das aber ist weder mit den freiheitlichen Prinzipien des urbanen Raumes, noch mit einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung vereinbar.
Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V.: Positionspapier. Digitalisierung für die Öffentliche Sicherheit – Beschaffung, Innovation, Funktionalität und Sicherheit ins Gleichgewicht bringen.
https://www.bitkom.org/sites/default/files/2020-07/200710_positionspapier_digitalisierung-fur-die-offentliche-sicherheit.pdf
Ders.: Bürger fordern mehr Tempo bei der Digitalisierung ihrer Stadt.
https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Buerger-fordern-mehr-Tempo-bei-der-Digitalisierung-ihrer-Stadt
Bundeskriminalamt: PKS 2019 Städte – Falltabellen, T01 Grundtabelle – Fälle mit Häufigkeitszahl (HZ) – Städte (V1.0).
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2019/PKSTabellen/StadtFalltabellen/stadtfalltabellen_node.html
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: Polizeiliche Kriminalstatistik 2019. Ausgewählte Zahlen im Überblick.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/pks-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Cypionka, Arne: Algorithmic Governance. Die totale Überwachung.
https://www.goethe.de/de/kul/ges/eu2/mue/21435440.html
forsa Politik- und Sozialforschung: Sicherheit in der Stadt. Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung.
https://lebendige-stadt.de/pdf/Forsa-Umfrage.pdf
Fraunhofer-Gesellschaft e.V.: Gemeinsam für öffentliche Sicherheit.
https://www.fraunhofer.de/content/dam/zv/de/forschung/artikel/2019/Schutz-Kritische-Infrastrukturen/oeffentliche-sicherheit.pdf
Veil, Katja: Sicherheit durch präventive Stadtgestaltung.
https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/stadt-und-gesellschaft/75712/grundlagen
Wehrheim, Jan: Die überwachte Stadt. Öffentlicher Raum und soziale Kontrolle.
https://www.bpb.de/politik/innenpolitik/stadt-und-gesellschaft/216874/oeffentlicher-raum-und-soziale-kontrolle?p=all
Weyer, Johannes: Digitale Transformation und öffentliche Sicherheit (Schriftenreihe Sicherheit des Forschungsforum Öffentliche Sicherheit, Nr. 23)
https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/21900/sr_23.pdf?sequence=1&isAllowed=y
Zuwarski, Nils: Technische Innovationen und deren gesellschaftliche Auswirkungen im Kontext von Überwachung (Schriftenreihe Sicherheit des Forschungsforum Öffentliche Sicherheit, Nr. 16)
https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/19151/sr_16.pdf?sequence=1&isAllowed=y
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