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Mehr InformationenWährend der Brandschutz in erster Linie Menschen und Tiere schützen soll, geht es beim Denkmalschutz um den Erhalt von Bausubstanz und Sachwerten. Daraus ergeben sich unter Umständen Konflikte, für die es geeignete Lösungen braucht. Wie können Brandschutz und Denkmalschutz sinnvoll miteinander verbunden werden, um den Anforderungen von beiden zu entsprechen?
Baudenkmäler müssen wie jedes Bauwerk verpflichtend über einen verlässlichen Brandschutz verfügen. Da keine Brandschutzvorgaben bestehen, die sich speziell mit dem Fall „Baudenkmal“ befassen, gelten daher die verbindlichen Anforderungen, wie sie die Bauordnung stellt.
Die heutigen Vorschriften im Hinblick auf den Brandschutz erfüllen Baudenkmäler zumeist nicht, sofern sie nicht bereits entsprechend nachgerüstet wurden. Neben dem Alter machen häufig Nutzungsänderungen weitreichende Maßnahmen im Sinne des Brandschutzes erforderlich.
Diesen Erfordernissen stehen vielfach die Ziele der Denkmalpflege entgegen. Denn während der Brandschutz verlangt, dass alle notwendigen Mittel genutzt werden, um Menschen und Tiere im Brandfall bestmöglich schützen zu können, geht es beim Denkmalschutz in erster Linie um den Erhalt historischer Bausubstanz.
Gefahren für den Brandschutz im Baudenkmal
Obwohl Brandschutzmaßnahmen historisch gesehen schon früh eine Rolle in der Siedlungs- und Stadtentwicklung spielten, genügen diese den heutigen Ansprüchen längst nicht mehr. Aus der Brandschutzperspektive bestehen drei Hauptgefahren im Baudenkmal:
Um einen denkmalverträglichen Brandschutz zu gewährleisten, müssen drei verschiedene Aspekte berücksichtigt und nach Möglichkeit miteinander in Einklang gebracht werden. Dabei handelt es sich um:
Schutzziele des Brandschutzes nach MBO
Die Schutzziele des Brandschutzes sind in § 3 (1) der Musterbauordnung (MBO) formuliert. Diese bestehen darin, der Entstehung von Bränden und der Brandausbreitung vorzubeugen, den Rettungskräften wirksame Löscharbeiten sowie die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen.
Die Anordnung, Errichtung und Instandhaltung von baulichen Anlagen ist zu diesem Zweck so zu gestalten, „dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden“.
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist es ausreichend, die Minimalanforderungen zu erfüllen. Weitergehende, optimierende Maßnahmen sind nicht zwingend erforderlich.
Aufgrund der fehlenden Bau- und Brandschutzvorschriften für historische Bauten ist ein denkmalverträgliches Brandschutzkonzept auf die Verständigung und Kompromissbereitschaft der beteiligten Akteure angewiesen. Denkmaleigentümer, Betreiber, Architekten, Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde, der Denkmalbehörde und des Landesdenkmalamts, Brandschutzingenieure und -sachverständige müssen gemeinsam Lösungen finden.
Die Zusammenarbeit umfasst dabei die Beurteilung der Brandsicherheit ebenso wie die Ausarbeitung eines Brandschutzkonzepts und die Umsetzung von präventiven Brandschutzmaßnahmen im Baudenkmal. Diese Kooperation ist die Grundlage dafür, dass baurechtliche Vorgaben, denkmalpflegerische Ansprüche und Wirtschaftlichkeit durch fachliche Kompetenz miteinander verbunden werden können.
Eine fachkundige Planung steht deshalb im Zentrum denkmalgerechter Brandschutzmaßnahmen. Sie ist, so die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VDL), „ganzheitlich und grundsätzlich vor allem auf den konkreten Einzelfall bezogen zu entwickeln“.
Am Anfang jeder brandschutztechnischen Beurteilung eines Baudenkmals steht die denkmalpflegerische Bestandsanalyse. Sie umfasst historische, substanzielle und bautechnische Aspekte und ist die Grundlage dafür, geeignete, auf die bauliche Bestandssituation zugeschnittene Brandschutzmaßnahmen zu finden. Besonders zu berücksichtigende Faktoren für die Brandsicherheit sind:
Einschätzung des Feuerwiderstands im Baudenkmal
Bei der Beurteilung des Feuerwiderstands von bestehenden Bauteilen geht es nicht nur um die materialtechnische Beschaffenheit. Vielmehr sind auch folgende Faktoren zu beachten:
Sobald die brandschutztechnischen Mängel festgestellt sind, folgt die Risikoanalyse zusammen mit einer Risikobeurteilung. Es geht darum herauszufinden, welche Mängel oder Änderungen für die Brandgefahr im Baudenkmal maßgeblich sind. Der VDL verweist in diesem Zusammenhang unter anderem darauf, dass ein unzureichender Feuerwiderstand der Bausubstanz unter Umständen weniger Risiken birgt als eine unsachgemäße Elektroinstallation.
Für die Risikobeurteilung muss wiederum geprüft werden, ob das Baudenkmal die sicherheitstechnischen Anforderungen zur Errichtungszeit erfüllt hat. Nur dann kann der Bestandsschutz geltend gemacht werden.
Um eine genaue Einschätzung der Leistungsfähigkeit der vorhandenen Bauteile abgeben zu können, werden Vorschriften, Zulassungen und Prüfzeugnisse aus der Errichtungszeit ebenso herangezogen wie vergleichende Untersuchungen, Materialuntersuchungen, die Auswertung von Bränden in ähnlichen Konstruktionen sowie nachträgliche ingenieursmäßige Berechnungsmethoden.
Stufe | Konzept | Arbeitsweise/Inhalt | Eignung Denkmalschutz |
---|---|---|---|
A | Standardkonzept | Erreichen der Brandsicherheit durch das Erfüllen der Bauteilanforderungen gemäß Landesbauordnung bzw. Sonderbauvorschriften | nicht geeignet |
B | erweitertes Standardkonzept | Erreichen der Brandsicherheit durch Erfüllen der Bauteilanforderungen gemäß Landesbauordnung bzw. Sonderbauvorschriften mit Abweichungen/Erleichterungen, die mittels Brandschutzmaßnahmen ausgeglichen werden | im Einzelfall geeignet |
C | individuelles Konzept | Erreichen der genügenden Brandsicherheit durch ein schutzzielorientiertes Konzept ohne zwangsläufiges Einhalten von standardisierten Bauteilvorgaben | besonders geeignet |
Bei der Planung müssen die Anforderungen aller Interessenseiten berücksichtigt und zu einem gemeinsamen Konzept für den Brandschutz zusammengeführt werden. Um sowohl brandschutztechnische als auch denkmalpflegerische Aspekte ausreichend einfließen zu lassen, ist der Planungsablauf stufenweise gegliedert.
Der VDL empfiehlt ein Vorgehen, wie es die AHO-Fachkommission „Brandschutz“ in Heft Nr. 17 – Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz beschrieben ist. Die Planung sieht demnach einen mehrstufigen Prozess vor, bei dem die Perspektiven von Brand- und Denkmalschutz immer wieder gegenübergestellt werden.
Der Denkmalwert eines Baudenkmals basiert auf einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren:
Diese Besonderheiten sollen unter allen Umständen erhalten bleiben, weshalb dem Substanzschutz eine besondere Bedeutung zukommt. Er hat aus denkmalpflegerischer Sicht den Vorrang bei Eingriffen. Alle Maßnahmen im Sinne des Brandschutzes sind daher im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung – bzw. das Ausmaß dieser Beeinträchtigungen – der denkmalgeschützten Substanz zu beurteilen.
Aus diesem Grund sollten bauliche Eingriffe auf ein Minimum begrenzt oder auf andere Lösungsansätze ausgewichen werden. Die Möglichkeiten umfassen alternativ auch organisatorische oder anlagentechnische Maßnahmen, die das Denkmal wenig oder gar nicht beeinträchtigen.
BaulicheBrandschutzmaßnahmen |
Bauliche Maßnahmen decken ein breites Spektrum an Möglichkeiten ab, um den Brandschutz im Baudenkmal durch einen nachträglichen oder zusätzlichen Einbau in das betreffende Bauwerk zu verbessern.
Durch das Nachrüsten von Bauteilen etwa kann ein klassifizierter Feuerwiderstand erreicht oder der vorhandene erhöht werden. Denkbare Maßnahmen sind hierbei zum Beispiel Verkleidungen (durch Trockenbauelemente zum Nachweis des Feuerwiderstands), Verputzen (zum Erhöhen des Feuerwiderstands) oder das Anbringen von reaktiven Brandschutzbeschichtungen wie dämmschichtbildenden Anstrichen, Bekleidungen oder Füllungen, die überhaupt erst einen Feuerwiderstand herstellen. Denkbar ist darüber hinaus, Öffnungsabschlüsse mit brandschutztechnischer Klassifikation zu verbauen, Brandzellen einzurichten, neue Brandwände einzubauen oder vorhandene zu ertüchtigen, Rauchabschnitte zu bilden und vorhandene Rettungswege dadurch nachzurüsten oder zusätzliche Rettungswege an- oder einzubauen. Durch diese verschiedenen Maßnahmen lassen sich die wesentlichen Aspekte des Brandschutzes erfüllen – von der Wirksamkeit vorhandener Bauteile über deren Feuerwiderstand und die Sicherung von Rettungswegen bis zur Verbesserung der Möglichkeiten für Fremd- und Selbstrettung. Der Nachteil baulicher Brandschutzmaßnahmen besteht allerdings darin, dass sie die historische Bausubstanz des Denkmals am stärksten beeinträchtigen. |
AnlagentechnischeBrandschutzmaßnahmen |
Bei anlagentechnischen Maßnahmen für den Brandschutz gilt es zwischen zwei Arten zu differenzieren, nämlich zwischen Maßnahmen,
Anlagentechnische Lösungen sind immer dann zu bevorzugen, wenn bauliche Eingriffe aus der Perspektive des Denkmalschutzes nicht durchführbar sind oder eine zu starke Beeinträchtigung der historischen Bausubstanz bedeuten würden. Die Anlagentechnik ist in solchen Fällen als ausgleichende Kompensationsmaßnahme zu verstehen, die jedoch nicht alle Abweichungen ausgleichen muss. In erster Linie soll sie dabei helfen, reale Gefahren zu reduzieren. Dazu bietet sie verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel:
|
OrganisatorischeRegelungen | Der VDL empfiehlt organisatorische Regelungen als vorrangig zu prüfende Maßnahmen für ein denkmalgerechtes Brandschutzkonzept. Zum einen, weil sie die geringsten Eingriffe in die Bausubstanz erfordern, und zum anderen, weil sie als Teil eines umfassenden Brandschutzmanagements Gefährdungen während der Nutzung erheblich verringern können. Der organisatorische Brandschutz sollte anhand der Vorgaben der DIN 14096 (Brandschutzordnung) erstellt werden.
Neben einer Brandschutzordnung kommen auch Nutzungsbeschränkungen als organisatorische Maßnahme in Frage. Diese können sich auf zulässige Brandlasten, Nutzungen oder Personenzahlen erstrecken, um Gefahrenzustände zu verhindern und Rettungswege besser zu sichern. Das Anbringen von Rettungswege- und Feuerwehrplänen sowie das Einrichten von Sammelplätzen und Brandwachen sind weitere Möglichkeiten, ohne bauliche Eingriffe den Brandschutz in einem Baudenkmal zu verbessern. Denkbar ist auch, Vorgaben hinsichtlich der Möblierung zu machen. In Wohnungen ist diese Maßnahme allerdings in derselben Form nicht umsetzbar. |
Quellen:
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland, Arbeitsgruppe Bautechnik (VDL): Brandschutz im Baudenkmal (Arbeitsheft Nr. 13)
https://www.vdl-denkmalpflege.de/fileadmin/dateien/Broschüren/Brandschutz_im_Baudenkmal.pdf
Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur: Brandschutz im Denkmal. Konfliktfelder, Lösungsansätze und Informationen
https://vm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Publikationen/Bauen/Brandschutz_im_Denkmal_2012.pdf
bauenplus.de: Brandschutz und Denkmalschutz
https://www.bauenplus.de/zeitschrift/aktuelle-ausgabe/denkmalvertraeglicher-brandschutz/
feuertrutz.de: Brandschutzordnung (Teil A, B und C) nach DIN 14096. Anforderungen, Inhalte und Erstellung
https://www.feuertrutz.de/brandschutzordnung-teil-a-b-und-c
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