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Mehr InformationenSie sorgen für die innere Sicherheit und sind für die Gefahrenabwehr zuständig: Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die gerne unter dem Begriff „Blaulichtorganisationen“ zusammengefasst werden, übernehmen vielfältige Funktionen. Ob im Rahmen der Staatsverwaltung oder in ehrenamtlicher Initiative – die Einsatzkräfte der BOS sind unverzichtbar.
Ein Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen und Verletzten, der Unfallort muss abgesichert, die verletzten Personen versorgt, Zeugen befragt werden – alles ist dabei in das Blaulicht der anwesenden Einsatzkräfte getaucht.
Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) werden genau deshalb umgangssprachlich gerne unter der Bezeichnung „Blaulichtorganisationen“ zusammengefasst. Das ist naheliegend, denn gemeint sind in der Regel die zivilen Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und einigen mehr. Tatsächlich gehören viele Einsatzkräfte zu den BOS, die bei der Ausübung ihrer Arbeiten Blaulicht an ihren Fahrzeugen verwenden.
Der Begriff ist im D-A-CH-Raum zwar durchaus gebräuchlich, im Hinblick auf die deutschen BOS ist er jedoch mindestens unzureichend. Das hat unterschiedliche Gründe.
Zum einen fallen unter die BOS auch solche Einrichtungen, die bei ihrer Tätigkeit überhaupt kein Blaulicht verwenden. Das gilt etwa für die Polizei des Deutschen Bundestages oder das Bundesamt für Verfassungsschutz. Zum anderen gibt es Ausnahmesituationen, in denen zum Beispiel Teile der Bundeswehr wiederum Blaulicht einsetzen dürfen.
Da also Blaulicht kein eindeutiges Kriterium ist, wird im Zusammenhang des Zivil- und Katastrophenschutzes der technisch korrekte Begriff „Einsatzorganisationen“ verwendet. Auf diese Weise werden auch die vielen Funktionsträger, die mit „gelbem Licht“ im Unterstützungseinsatz unterwegs sind, begrifflich miteingeschlossen. International üblich ist die Bezeichnung „authorities and organizations with safety- and security-related tasks”.
Gemeinsam ist allen Einsatzorganisationen, dass sie öffentliche Aufgaben zur Gefahrenabwehr oder Schadensbekämpfung übernehmen.
BOS und Hilfsorganisationen
Die Situation der Hilfsorganisationen ist im Hinblick auf die BOS ein wenig kompliziert:
Der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Malteser Hilfsdienst sowie die Johanniter-Unfall-Hilfe leisten zwar wichtige Arbeit, sind aber keine Mitglieder der BOS. Die Verbindung ist dennoch sehr eng, da sie als Organisationen der öffentlichen Daseinsfürsorge häufig Personal, Material und Fahrzeuge für den Rettungsdienst oder den Katastrophenschutz zur Verfügung stellen.
In solchen Fällen gilt zumindest das Personal der Hilfsorganisationen als Teil der BOS. Alle anderen Tätigkeiten (Breitenausbildung, soziale Dienste, Jugendarbeit etc.) sind wiederum nicht Teil der BOS.
Das bedeutet, dass die BOS zwischen polizeilichen Maßnahmen und Hilfeleistungen bei Katastrophen für ein sehr weitreichendes Aufgabenfeld zuständig sind. Öffentliche Organisationen helfen ebenso bei der inneren Gefahrenabwehr wie gemeinnützige Vereine und bisweilen private Unternehmen.
Grob lässt sich unterscheiden zwischen Organisationen zum Schutz der inneren Sicherheit, wozu neben Polizei auch Verfassungsschutz und Zoll gehören, und der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr: Hierunter fallen Behörden wie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), Feuerwehren, Rettungsdienste, Betreiber von Rettungshubschraubern sowie verschiedene Organisationen aus dem Bereich des Katastrophenschutzes.
Um die erforderliche Koordination dieser verschiedenen Einrichtungen und Einsatzkräfte im Ernstfall bestmöglich und ohne Störungen abstimmen zu können, besteht für die BOS in Deutschland ein eigenes Funknetz. Der Digitalfunk BOS ist zu diesem Zweck Bestandteil des nicht-öffentlichen mobilen Landfunkdienstes.
Im Nachfolgenden geht es in erster Linie um die Einsatzkräfte und die dazugehörigen Hilfsorganisationen, die im Alltag am häufigsten anzutreffen sind – und die eben auf den ersten Blick an ihrem Blaulicht zu erkennen sind: Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Denn schon die klassischen „Blaulichtorganisationen“ müssen ein enorm umfangreiches Spektrum verschiedener Aufgaben für die Gefahrenabwehr abdecken.
Wir stellen Strukturen, die jeweiligen Aufgabenbereiche, typische Berufsgruppen und die Ausrüstung vor, um einen kurzen Überblick über die wichtige Arbeit der Behörden und Organisationen für Sicherheitsaufgaben zu vermitteln.
Ehrenamtliche Einsatzorganisationen des Katastrophenschutzes sind vielfach mit rückläufigen Mitgliederzugängen konfrontiert. Helfen wollen trotzdem viele Menschen aus der Zivilgesellschaft. So erfreulich spontane Helfer in Schadenslagen sind, so schwierig ist ihre Einbindung für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben:
Im Rahmen eines konkreten Einsatzes bedeutet diese Koordination eine zusätzliche Belastung für die Ressourcen der BOS. Als mögliche Lösung für eine strukturierte Einbindung solcher Helfer fungieren sogenannte Mittlerorganisationen. Sie können sowohl einzelne Akteure als auch Gruppen (wie Vereine, Verbände, Unternehmen etc.) für die BOS koordinieren. Derartige Mittlerorganisationen werden immer offiziell als solche von der zuständigen Unteren Katastrophenschutzbehörde oder der zuständigen BOS ernannt. Ansonsten erlaubt das Konzept auch Variationen. Die Mittlerorganisationen können daher
Die Polizei sorgt für Recht und Ordnung, aber diese Aufgabe reicht deutlich über das Finden und Festnehmen von Kriminellen hinaus. Die Einsatzbereiche für die Polizei, bei der zwischen Bundespolizei, Bundeskriminalamt, der Polizei beim Deutschen Bundestag und den Polizeien der Länder unterschieden werden muss, sind enorm vielfältig.
Die Beamten sind am Boden, im Wasser und in der Luft tätig: bei Schutzpolizei, Autobahnpolizei, Bereitschaftspolizei, Kriminalpolizei, Wasserschutzpolizei, Hubschrauberstaffel, Hundestaffel, Spezialeinheiten und einigen anderen Einsatzfeldern. Auch die Motorradstaffeln, der Polizeiärztliche Dienst oder Tauchereinheiten zählen dazu. Für solche Spezialaufgaben braucht es allerdings eine zusätzliche Ausbildung.
Wir stellen die „Abteilungen“ vor, die im Alltag die größte Präsenz zeigen.
Die Polizei und ihre Einsatzfelder |
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Die Schutzpolizei | Im Alltag ist die Schutzpolizei am häufigsten anzutreffen, da sie unter anderem im Streifendienst tätig ist. Mit ihren blauen Uniformen und Fahrzeugen sind sie auf den ersten Blick erkennbar. Die Schutzpolizei gehört zu jeder Polizeiinspektion oder -wache und ist für eine ganze Reihe von Aufgaben zuständig: Sie nimmt Verkehrsunfälle auf, regelt den Straßenverkehr, führt Fahndungen durch, sichert Unfall- und Gefahrenorte, Beweise und Spuren, leistet Erste Hilfe oder schützt Veranstaltungen.
Besonders wichtig ist zudem ihre Funktion als erster Ansprechpartner für die Bürger. |
Die Autobahnpolizei | Die Autobahnpolizei ist an eigens für sie vorgesehenen Stationen an den Autobahnen untergebracht, in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort. Zu den täglichen Aufgaben gehört es, mangelhafte Fahrzeuge oder übermüdete Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen, genauso wie Gefahren- und Unfallstellen zu sichern und Unfälle auf der Autobahn aufzunehmen. |
Die Bereitschaftspolizei | Die Bereitschaftspolizei wird bei sogenannten geschlossenen Einsätzen (das heißt Großeinsätzen) ausgesandt. Mögliche Anlässe für ein derartiges Großaufgebot an Polizisten sind Demonstrationen, öffentliche Versammlungen, Volksfeste, Fußballspiele und ähnliche Veranstaltungen, Staatsbesuche oder der Objektschutz.
Darüber hinaus wird die Bereitschaftspolizei bei besonderen Einsatzlagen hinzugezogen – etwa bei großangelegten Vermisstensuchen oder für Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen. Entsprechend ist neben dem polizeilichen Grundwissen gelegentlich auch eine spezielle Ausbildung bzw. Fortbildung gefordert, um beispielsweise die spezielle Ausstattung und Technik bei den Einsätzen fachgerecht zu nutzen. Es ist außerdem möglich, dass die Bereitschaftspolizei länderübergreifend die Kollegen in anderen Bundesländern unterstützt. |
Die Wasserschutzpolizei | Das Einsatzgebiet der Wasserschutzpolizei sind schiffbare Wasserstraßen mit ihren Nebenarmen, sowie die dazugehörigen Ufer, Anlagen und Häfen. Ähnlich wie Schutz- und Autobahnpolizei sind die Beamten auf dem Wasser zuständig für die Aufnahme von Unfällen, die Überprüfung von Schiffspapieren und der Befähigungsnachweise der Schiffsführer. Außerdem verfolgt die Wasserschutzpolizei in enger Zusammenarbeit mit den Abfall-, Wasser-, Naturschutz- und Fischereibehörden Umweltdelikte.
Voraussetzung für die Arbeit bei der Wasserschutzpolizei ist ebenfalls eine spezielle Aus- und Fortbildung. |
Die Hubschrauberstaffel | Sowohl die Bundespolizei als auch 13 der Bundesländer unterhalten Hubschrauberstaffeln (oder Polizeifliegerstaffeln), allein die Bundespolizei unterhält fünf Standorte. Das Einsatzprofil für Polizeihubschrauber ist vielfältig.
Es umfasst neben der Suche nach vermissten oder flüchtigen Personen auch die Luftüberwachung des Straßenverkehrs, das Sammeln von Beweismaterial (per Foto oder Video), Rettungseinsätze, Personentransporte, Aufklärungseinsätze bei polizeilichen Großlagen oder Anlässen mit hohem Risiko und einige mehr. Möglich ist sogar die Unterstützung bei der Brandbekämpfung, wozu die Polizeihubschrauber mit Löschwasser-Außenlastbehältern ausgestattet werden. |
Die Diensthundestaffeln | Die Diensthundestaffeln der Polizei sind echte Spezialisten und können in vielen verschiedenen Bereichen eingesetzt werden. Zu den Aufgaben zählt daher nicht nur die Unterstützung der Schutz- und Kriminalpolizei, sondern ebenso das Absichern von Veranstaltungen oder die Suche nach Vermissten, Flüchtigen, Betäubungsmitteln, Sprengstoff und sogar Falschgeld oder digitalen Speichermedien. Für die unterschiedlichen Einsatzgebiete ist jeweils eine spezielle Ausbildung notwendig. |
Die Feuerwehr – ob hauptamtlich oder ehrenamtlich – ist für die Hilfe bei Bränden, Unfällen oder Katastrophenfällen zuständig. Ihre Aufgaben lassen sich in vier grundsätzliche Bereiche unterteilen: retten, löschen, bergen und schützen.
Zusätzlich übernehmen die Feuerwehren bisweilen spezielle Einsätze wie die Höhenrettung oder Dekontaminationen. Feuerwehrleute kommen außerdem als sogenannte Feuerspringer oder Katastrophenschutzhelfer zum Einsatz.
Die Unterscheidung zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr ist gängig, tatsächlich lassen sich die Organisationsformen aber noch genauer differenzieren:
Die Organisationsformen der Feuerwehr |
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Die Berufsfeuerwehren | Hierbei handelt es sich um die hauptamtlichen, kommunalen Feuerwehren, die in der Regel aus fest angestellten und entsprechend ausgebildeten Einsatzkräften besteht. |
Die Freiwilligen Feuerwehren | Die Freiwilligen Feuerwehren sind öffentliche Organisationen, deren Mitglieder ihrer Tätigkeit ehrenamtlich nachgehen. Es ist aber möglich, dass auch hauptamtliche Einsatzkräfte dazugehören, um bestimmte Aufgaben übernehmen zu können – darunter etwa den Rettungsdienst oder den Unterhalt von Werkstätten für die Fahrzeuge.
Der abwehrende Brandschutz sowie die allgemeine Hilfe in Notsituationen werden in Deutschland tatsächlich von den Freiwilligen Feuerwehren geleistet. Das ist der vergleichsweise geringen Zahl der Berufsfeuerwehren in deutschen Städten und Kommunen geschuldet. Ähnlich verhält es sich allerdings auch in der Schweiz, in Österreich, den Niederlanden und Polen. |
Die Pflichtfeuerwehren | Kann der Brandschutz nicht gewährleistet werden, weil eine Kommune keine Berufsfeuerwehr unterhalten kann und eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustande kommt, kann eine Pflichtfeuerwehr mit geeigneten Personen berufen werden. In Deutschland ist diese Organisationsform allerdings eher die Ausnahme, in der Schweiz hingegen ist die Feuerwehrdienstpflicht aufgrund des Milizprinzips üblich. |
Die Werkfeuerwehren | Neben den öffentlichen Feuerwehren gibt es betriebliche Einrichtungen, die dieselben Aufgaben übernehmen. Solche Organisationen können dabei zwischen hauptamtlich und ehrenamtlich variieren. Sie sind spezialisiert auf die Einsatzszenarien, die am jeweiligen Betriebsort zu erwarten sind – wie etwa Flughafenfeuerwehren.
Je nach Gefahrensituation in einem Betrieb, kann das Einrichten einer Werkfeuerwehr eine gesetzliche Auflage sein. Auch wenn die Werkfeuerwehren vornehmlich den Brandschutz in den jeweiligen (Industrie-)Betrieben sicherstellen sollen, müssen sie in ihrem Aufbau, ihrer Ausbildung und ihrer Ausrüstung die Anforderungen dieser Betriebe sowie die der öffentlichen Feuerwehren erfüllen. Dazu gehört seit dem 1. August 2009 unter anderem die duale Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann. Werkfeuerwehren erhalten eine staatliche Anerkennung und unterliegen der Überprüfung der zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder. Anders verhält es sich im Übrigen mit den sogenannten Betriebsfeuerwehren: Diese werden freiwillig von Betrieben eingerichtet, die gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Eine solche Maßnahme kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein (schnellere Eingreifzeiten, geringere Schäden, niedrigere Versicherungsprämien etc.), die Betriebsfeuerwehren erhalten aber keine staatliche Anerkennung. |
Die Feuerwehren kommen heute in sehr viel mehr Situationen zum Einsatz und werden längst nicht mehr nur zu ihrer ursprünglichen Aufgabe – dem Löschen von Bränden – gerufen. Ihre Unterstützung bietet die Feuerwehr auch zur Abwehr von
Dabei definieren das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG), die Feuerwehrverordnung (FwVO), die Rahmen-Alarm- und Einsatzpläne (RAEP) und weitere einschlägige Normen die Aufgaben der Feuerwehr. Vereinfacht gesagt geht es aber in allen Einsätzen um die folgenden Aufgabenbereiche:
Die Aufgabenbereiche der Feuerwehr |
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Retten |
Bei der Rettung geht es um zwei Aspekte:
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Löschen | Zur ureigensten Aufgabe der Feuerwehr zählt die Brandbekämpfung. Sie ist die einzige Blaulichtorganisation, die diesen Einsatzbereich ausfüllt – von gelegentlicher Hilfe durch die polizeilichen Hubschrauberstaffeln abgesehen. |
Bergen | Das Bergen von Gegenständen, Menschen oder Tieren kommt in vielen Einsätzen vor dem eigentlichen Retten. Ein gängiges Beispiel für diese Aufgabe ist das „Herausschneiden“ von verletzten Personen aus Fahrzeugen, die in Verkehrsunfälle verwickelt waren. Aber auch nach Unwettern mit Überschwemmungen oder nach Sturmschäden müssen die Feuerwehren häufig für Bergungen ausrücken. Die Höhenrettung ist ein spezielles Aufgabenfeld des Bergens, bei dem die Feuerwehrleute – entgegen der Bezeichnung – sowohl in der Höhe als auch in der Tiefe eingesetzt werden. Die Höhenretter verwenden Sicherungs- und Rettungssysteme, um ihrer Tätigkeit auf Kränen, Hochhäusern oder in Schächten gefahrlos nachgehen zu können. |
Schützen | „Schützen“ ist im Sinne von „Prävention“ zu verstehen. Zum vorbeugenden Brandschutz gehören verschiedene Aufgaben wie
Zur Vorbeugung gehört außerdem, dass die Feuerwehren wegen ihrer Expertise bei behördlichen Baugenehmigungsverfahren herangezogen werden. Die Gefahrenabwehr im Sinne des Umweltschutzes (zum Beispiel durch das Binden von Ölspuren nach Autounfällen) kann ebenfalls zu diesem Tätigkeitsbereich gezählt werden. |
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Rettungsdienste geben die jeweiligen Landesrettungsdienstgesetze. Für die Organisation der Dienste sind wiederum die Kommunen zuständig.
In vielen Kreisen und kreisfreien Städten wurden dazu sogenannte Rettungsdienstzweckverbände (RZV) eingerichtet. Sie übernehmen den Rettungsdienst entweder selbst oder beauftragen dritte Leistungserbringer.
In Frage kommen neben den verschiedenen Hilfsorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe, Arbeiter-Samariter-Bund oder DLRG auch private Unternehmen. Für spezielle Einsatzbereiche (Bergrettung, Wasser- oder Seenotrettung) sind entsprechend geschulte Organisationen verantwortlich (Bergwacht, Wasserwacht etc.)
Die Rettungsdienste stehen ganz im Zeichen der professionellen medizinischen Versorgung bei Notfällen wie Verletzungen, Vergiftungen oder Erkrankungen. Der Einsatz erfolgt präklinisch. Das heißt: Das Rettungsfachpersonal ist rund um die Uhr dafür zuständig, Leben zu retten und Leid zu lindern, bis eine Weiterbehandlung in einem Krankenhaus erfolgt.
Es steht damit in einer Handlungskette, die von der Ersten Hilfe über die Meldung des Notfalls an eine Leitstelle über die Rettungsdienste bis zur stationären Versorgung reicht. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages unterscheidet drei wesentliche Bereiche des Rettungsdienstes:
Im Wesentlichen sind bei den Einsatzarten Primär- und Sekundäreinsätze zu unterscheiden:
In der Praxis wird zwischen den beiden Einsatzarten jedoch nicht streng getrennt. Das bedeutet, dass Rettungsmittel für den Intensiv- und Krankentransport auch für die Notfallrettung genutzt werden können und umgekehrt.
Laut Bundesagentur für Arbeit waren 2022 rund 82.000 Menschen im Rettungsdienst beschäftigt. Dazu kommen die vielen ehrenamtlichen Helfer und Freiwilligen. Für das nichtärztliche Rettungsfachpersonal bestehen in Deutschland drei unterschiedliche Qualifikationen:
Aufgrund dieser unterschiedlichen Qualifikationen sind die Kompetenzen in der Praxis ebenfalls verschieden. Zwar gehören die Durchführung von Transporten, die Erstversorgung von Notfallpatienten, die Unterstützung des Notarztes, die Überwachung des Patienten während des Transports und einiges mehr zu den Aufgaben des nicht-ärztlichen Rettungsfachpersonals im Allgemeinen.
Notfallsanitäter haben aufgrund ihrer umfangreicheren Ausbildung mehr Befugnisse. Sie können über die „Notkompetenzmaßnahmen“ hinaus auch ärztliche Versorgungsmaßnahmen durchführen, wie etwa die Verabreichung von Medikamenten. Das gilt allerdings nur in Situationen, in denen Personen sich in einem lebensgefährlichen Zustand befinden, sie gravierende Folgeschäden erleiden könnten und/oder ein Arzt nicht verfügbar ist.
Tatsächlich ist die Aufgabenverteilung entsprechend der Fähigkeiten und Qualifikationen des anwesenden Personals vor Ort ein entscheidender Faktor, um die Versorgungsqualität für die Betroffenen zu gewährleisten. Das Zusammenspiel der Einsatzkräfte von Rettungsdiensten, Feuerwehren und Polizeibeamten zählt deshalb zu den wichtigsten Grundlagen für den Erhalt der Sicherheit im Alltag.
Quellen:
JuraForum: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland
https://www.juraforum.de/lexikon/behoerden-und-organisationen-mit-sicherheitsaufgaben
JuraForum: Aufgaben-Bereiche der Polizei in Deutschland – Erklärung & Gesetz
https://www.juraforum.de/lexikon/aufgaben-polizeiliche
Universität Stuttgart, Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement (IAT): Handlungsleitfaden für BOS zur Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen in Schadenslagen
https://www.muse.iao.fraunhofer.de/content/dam/iao/muse/de/documents/projekte/Handlungsleitfaden-fuer-BOS.pdf
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg: Ausstattung der am Bevölkerungsschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen – Digitalfunk BOS. Regelungen zum Betriebshandbuch
https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/funk/digitalfunk/regelungenbetriebshandbuch/dokumente/Ausstattung_BVS_mitwirkende_HiOrg_12_2022.pdf
Polizei Rheinland-Pfalz: Ein Beruf mit vielfältigen Möglichkeiten
https://www.polizei.rlp.de/karriere/berufsbild
Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: Organisation der Notfallversorgung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Rettungsdienstes und des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes
https://www.bundestag.de/resource/blob/408406/0e3ec79bfb78d7dde0c659a2be0927ca/wd-9-105-14–pdf-data.pdf
Rettungsdienst.de: Aufgabenverteilung an der Einsatzstelle
https://www.rettungsdienst.de/tipps-wissen/rettungsdienst-aufgabenverteilung-an-der-einsatzstelle-47337
Forum-Verlag: Feuerwehr – Aufgaben, Arten und rechtliche Grundlagen
https://www.forum-verlag.com/blog-ov/feuerwehr-aufgaben-grundlagen
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