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Zwischen Denkmalschutz und Wandel

Spiegelung in einer Glasfassade in Budapest

Altstädte spielen eine wichtige Rolle für die Identität eines Ortes. Die natürlich gewachsenen Strukturen und oft noch vorhandene historische Ensembles sind einzigartig und visuell wahrnehmbare Zeichen des Charakters einer Stadt. Dies zu erhalten und bei der Stadtentwicklung gleichzeitig unsere modernen Anforderungen zu berücksichtigen, ist nicht immer leicht. Vielfältige Aspekte müssen dabei unter einen Hut gebracht werden.

Die Altstadt als Teil des Stadtbildes

Die Sonderrolle einer historischen Altstadt für eine Gemeinde oder Metropole ist sehr eindeutig. Zumeist synonym mit dem historischen Stadtkern genannt, ist dieser Ortsteil der ursprüngliche Siedlungskern, von dem ausgehend sich die Stadt entwickelt und ausgebreitet hat. Somit ist es der älteste erhaltene Stadtteil, in dem sich für gewöhnlich auch die traditionellen Ensembles und öffentliche Räume wie althergebrachte Marktplätze befinden. Sehenswürdigkeiten wie Kirchen, Rathäuser und alte Stadthäuser reicher Handelsfamilien sind dort ebenfalls häufig verortet.

Bedeutung und Funktion

In der modernen Stadt kommt dem historischen Stadtkern eine multifunktionale Rolle zu: Die Altstadt ist ein Ort des Handels, der Dienstleistung, der Bildung, der Kultur, des Wohnens und der Arbeit. Da sich dort im Normalfall eine bestimmte Infrastruktur durch die traditionelle Nutzung der Bewohner der Gegend herausgebildet hat, ist die Altstadt häufig mit verkehrsberuhigten Zonen durchzogen.

Mit den dortigen Fußgängerzonen, die sich zwischen Läden, Gastronomie und kulturellen Einrichtungen erstrecken, sind sie attraktive Bereiche für Bewohner und Besucher der Stadt gleichermaßen. Meist wurden diese Quartiere im Laufe der vergangenen Jahrzehnte bewusst zu autofreien Zonen erklärt und entsprechend umgerüstet. So sind sie dank historisch geprägter, markanter Bausubstanz und traditioneller Kunstwerke wie Brunnen oder Statuen, sowohl touristisches Zentrum, aber auch wichtiger Mittelpunkt des städtischen Lebens und Ort sozialen Miteinanders im öffentlichen Raum.

Altstadt von Osnabrück

Altbauten und Stadthäuser als Markenzeichen

Ein besonders markantes, typisches Element von traditionellen Innenstädten sind die großen Altbauten, die als Kollektiv einen großen Teil des jeweiligen Stadtbildes ausmachen. Egal ob Jugendstil, Barock, mit Fachwerk oder in sonstigen Baustilen errichtet – die aneinandergereihten Fassaden in den alten Stadtzentren wirken oft wie aus einem Guss und prägen die gesamte Altstadt visuell.

Sehr häufig dienen sie auch heute noch als Privatwohnungen, aber aufgrund der Lage natürlich auch als Standort von Ladenlokalen und Einrichtungen in der Innenstadt. Besonders als größeres, ununterbrochenes Ensemble bilden sie eine pittoreske Kulisse in der Stadt.

Die althergebrachte Architektur zeugt von der Vergangenheit und Geschichte der Stadt und ist häufig ein wichtiger, identitätsstiftender Faktor. Regionale Unterschiede zwischen traditionellen Bauweisen, die es auf diese Art in moderner Architektur kaum mehr gibt, geben den einzelnen Städten ihre Einzigartigkeit. Die typischen Klinkerbauten im Norden oder die süddeutschen Fachwerkhäuser sind die besten Beispiele dafür.

Altstadt als Kulturerbe

Außer den Wohn- und Gewerbegebäuden ist der historische Stadtkern für gewöhnlich Heimat von öffentlichen und kulturellen Einrichtungen, sowie von öffentlich zugänglichen Kunstwerken, die im Laufe der Geschichte der Stadt dort entstanden sind. Statuen, Denkmäler, Brunnen auf Marktplätzen und andere Beispiele traditioneller urbaner Kunst lassen sich vielerorts auf den Straßen und Plätzen in Altstädten finden.

Dies formt in der Gesamtheit eine Art geerbten Mehrwert, auf den eine Stadt einerseits aufbauen kann. Damit ist der Erhalt historischer Altstädte, die attraktive klassische Architektur und kunsthistorische Elemente vereinen, ein wichtiger Aspekt der Stadtplanung. Andererseits birgt dies auch die Verpflichtung, dieses Erbe zu pflegen und zu erhalten. Die Kombination des öffentlichen Stadtraums mit seiner historischen Identität und der häufigen Funktion der Stadtkerne als Fußgängerzone und Einkaufs- und Gastronomiemeile, verleiht der Altstadt eine einzigartige Stellung unter den Stadtquartieren.

Die Rolle der Altstadt in der Stadtentwicklung

Stadtentwicklung bedeutet nicht nur Straßenbau, die Errichtung neuer Gebäude und die Erschließung ungenutzter Flächen. Bestehende Infrastruktur in einem guten Zustand zu erhalten – besonders, wenn sie ein so großer Faktor für die Lebensqualität einer Stadt ist, wie alte Stadtkerne, ist ebenfalls ein wichtiger Teil.

Marktplatz in der Altstadt von Wismar

Stadtplanerische Ansätze für Altstädte

Die Gassen, Straßen und öffentlichen Plätze passend zum Rahmen der bestehenden Architektur zu pflegen und unter Bewahrung des ursprünglichen Charakters zu modernisieren, bringt Chancen für Städte. Insbesondere im Bereich des Kulturtourismus, aber auch für die Bewohner und die Lebensqualität in der Stadt selbst, ist eine ausgeklügelte Stadtplanung in Bezug auf das Altstadtgebiet essenziell für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde.

Spezifische Herausforderungen bei der Altstadtsanierung

Egal ob als öffentliche Einrichtung, Gewerbe- oder Wohngebäude – für alle Verwendungszwecke sind Altbauten beliebte Adressen. Gerade in einer bereits vollständig bebauten Innenstadt sind die Wohnungen besonders rar, da häufig kaum Platz für neuen Wohnungsbau besteht. Als oft einzige Option bleibt Städten daher die umfassende Renovierung und Sanierung alter Bestandsbauten.

Um zusätzlich die Attraktivität als Stadtviertel zu bewahren oder zu steigern, gehört auch die Pflege des öffentlichen Raumes dazu. Das Gesamtbild ist dabei ein wichtiger Anhaltspunkt. In der Kombination müssen Häuserfassaden, die umgebenden Straßen, Grünflächen und Gehwege gut zusammenwirken und ein stimmiges Bild passend zum Charakter des Ortes ergeben.

Diesen Gesamteindruck über die Jahre mit Erneuerungsmaßnahmen nicht zu sehr zu verändern, ist aufgrund der positiven Effekte eine wichtige Grundlage von Bauvorhaben in Altstädten. Da das historische Stadtbild durch die vielen, vergleichbar hohen und im ähnlichen Stil errichteten Gebäude entsteht, gibt es für Neubauten in diesen Arealen in den meisten Städten entsprechende Auflagen.

Diese sind nicht zuletzt Reaktionen auf Proteste von Bewohnern, wenn etwa sehr moderne Gebäude zwischen den klassischen Ensembles entstehen sollen. So werden Hochhäuser mit Glasfronten zwischen erhaltenen Barockhäusern bisweilen als unpassend empfunden. Gleichzeitig kann ein solches Vorgehen auch ganz gezielt als Stilelement dienen und einen spannenden Kontrast mit der gegensätzlichen Architektur im Stadtbild schaffen.

In der historischen Altstadt von Ulm gibt es gleich drei gute Beispiele dafür: Das moderne Stadthaus mit den charakteristischen Rundungen auf dem Platz direkt neben dem spätgotischen Münster oder die neue Stadtbibliothek in Form einer kühlen Glaspyramide in unmittelbarer Nähe des denkmalgeschützten Rathauses aus der Frührenaissance. Auch die Kunsthalle Weißhaupt liegt als schlichter aber prägnanter Riegel an prominenter Stelle inmitten der Altstadt und wirkt in dieser Gegensätzlichkeit sehr reizvoll.

Um dennoch ein attraktives Stadtbild zu wahren, gibt es deshalb in Bebauungsplänen häufig auch formale Vorgaben zum Aussehen renovierter oder neu errichteter Gebäude. Besonders die zulässigen Höhen, Details zu Fassadengestaltung oder Beschilderung und mögliche Materialien werden dabei genau bestimmt.

Darüber hinaus gibt es die Situation, dass einzelne Bestandsgebäude unter Denkmalschutz stehen, wodurch ohnehin gesetzlich abgesicherte Auflagen für jegliche Veränderungen an ihrer Struktur und ihrem Aussehen bestehen.

Stadthaus Ulm vor dem Münster

Städtebaulicher Denkmalschutz

Die Grundlage für den Erhalt von Baudenkmälern in unseren Städten ist das Denkmalschutzgesetz DSchG. Es zählt zu den Regelungen, die das im Grundgesetz festgeschriebene Eigentumsrecht einschränken – der vollständigen Verfügungsgewalt der Besitzer über Baudenkmäler sind also Grenzen gesetzt.

Ländersache: Das Denkmalschutzgesetz

Welche dies genau sind, ist Landessache, das heißt es wird von Bundesland zu Bundesland separat geregelt. Das liegt daran, dass den einzelnen Ländern seit der Nachkriegszeit die Kulturhoheit zugesprochen wurde. Seit dem Europäischen Denkmalschutzjahr im Jahr 1975 sind erste Fassungen in den Gesetzbüchern aufgetaucht.

Der Denkmalschutz betrifft öffentliches Interesse und sieht sich in der Pflicht der Kulturbewahrung. Der Schutz betrifft deshalb gerade historisch relevante Bauwerke und sonstige Strukturen im öffentlichen Raum.

Bauliche Denkmale – welche in Altstädten besondere Bedeutung haben – werden, hier am Beispiel der Berliner Ausgabe des Denkmalschutzgesetzes, wie folgt definiert:

„Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Baudenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.“

Ob nun ein Gebäude oder eine Baustruktur auf die Liste der geschützten Baudenkmäler gesetzt wird, hängt vom jeweils zuständigen Denkmalschutzamt ab. Die festgesetzten Kriterien, die ein Bauwerk erfüllen muss, unterscheiden sich dabei bisweilen ebenfalls in manchen Details.

Gedenkstätte Busmannkapelle in Dresden

Maßnahmen: Erhalt von Baudenkmälern

Wenn nun der Status als Baudenkmal anerkannt wurde, wirken die gesetzlich festgeschriebenen Schutzmaßnahmen und keine Partei, auch nicht die Eigentümer, dürfen gegen diese Richtlinien verstoßen. Dabei gibt es viele Faktoren, die beachtet werden müssen:

  • Nutzung: Die tägliche Nutzung darf den Erhalt des Denkmals oder des Denkmalcharakters nicht gefährden.
  • Erhaltung: Eigentümer sind verpflichtet, sich in einem gewissen Rahmen für den Erhalt des Gebäudes einzusetzen. Dafür sind sowohl die sachgemäße Behandlung, als auch Maßnahmen zur Instandhaltung notwendig.
  • Umgebung: Sofern diese für den Charakter des Denkmals eine wichtige Rolle spielt – wie etwa in einem städtischen Architekturensemble – darf auch die Umgebung nicht so verändert werden, dass das Denkmal dadurch beeinträchtigt wird.
  • Entscheidungsgewalt: Die Denkmalbehörde entscheidet in jedem Fall, ob und welche baulichen Veränderungen durchgeführt werden können. So kann sie auch festlegen, dass nur speziell qualifizierte Fachleute Sanierungsarbeiten oder ähnliches durchführen dürfen.

Des Weiteren kommt denkmalgeschützten Gebäuden eine Sonderstellung im Rahmen weiterer Gesetze zu – so etwa in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Da die Maßnahmen zum Denkmalschutz Vorrang haben, können in Einzelfällen ansonsten verpflichtende Aspekte der energetischen Sanierung wegfallen.

Die besonderen Vorgaben bedeuten aber auch oft, dass die baulichen Maßnahmen komplexer werden: Die Substanz darf nicht verändert werden, Fassade, Fenster und Haustüren müssen dem ursprünglichen Erscheinungsbild entsprechen, in vielen Fällen sind zudem Arbeiten im Innenraum eingeschränkt. Dabei kommt es immer darauf an, ob bei den geplanten Aktionen die originale Aussagekraft gefährdet wird.

In der Praxis werden Renovierungen oder Umbauarbeiten dadurch schwieriger oder zumindest teurer. Dies sorgt sowohl bei Gebäuden in privater als auch in öffentlicher Hand für zusätzliche Hürden, wobei es Fördermöglichkeiten für bestimmte Maßnahmen gibt. In der Praxis der Stadtentwicklung ist daher die Koordination mit dem Denkmalschutz häufig ein Reibepunkt.

Schwabentor in der Altstadt von Freiburg im Breisgau

Herausforderung: Sanieren von Baudenkmälern

Das Stichwort, das in der Stadtplanung daher häufig fällt, ist die erhaltende Erneuerung oder sanfte Stadterneuerung. Das bedeutet, dass einzelne Gebäude oder ganze Stadtgebiete durch Erneuerungsmaßnahmen möglichst nahe an ihren ursprünglichen Zustand gebracht werden. Gleichzeitig soll dabei beachtet werden, dass die Wohnkosten nicht explodieren, so dass nach den Sanierungsmaßnahmen die Mieten für bisherige Anwohner weiterhin bezahlbar bleiben. Eine mögliche Gentrifizierung der Altstädte soll damit verhindert werden.

Die Sanierungsvorhaben sollten also nicht nur auf die Außenwirkung des Stadtbildes abzielen, sondern auch bewohnerorientiert sein, so dass die Wohnqualität selbst ebenfalls erhöht wird.

Denkmalschutz und Fortschritt – Ein Konflikt?

Städte wollen jedoch gleichzeitig auch mit der Zeit gehen, attraktiv für junge Menschen sein und vor neuen Entwicklungen nicht die Augen verschließen. Zukunftsorientierte Projekte sind daher ein großes Thema in vielen Rathäusern. Für Städte, die großen Wert auf das kulturelle Erbe ihrer Altstadt legen, gilt es, beide Ansätze gleichermaßen zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen.

Erhaltung und Umgestaltung

Die standesgemäße Pflege und Erneuerung der Straßen und Gassen ist dann zwar durchaus eine Herausforderung, doch mit einem guten Plan für die richtigen Investitionen machbar. Wenn die Notwendigkeit von Erneuerungsmaßnahmen in einem bestimmten Quartier erkannt wird, so wird dies offiziell zu einem Sanierungsgebiet ernannt. Seit der Zeit des Wirtschaftswunders, aber auch vermehrt seit den frühen 90er Jahren wurden in Deutschland vielerorts die historischen Stadtkerne zu solchen Sanierungsgebieten erklärt.

Das geht stets mit festgeschriebenen Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung einher, die von der Stadt in Auftrag gegeben werden. Dabei steht das Erreichen vorher festgelegter Ziele – in diesem Fall die städtebauliche Sanierung unter Berücksichtigung des städtebaulichen Denkmalschutzes – im Mittelpunkt.

Infografik Praxisbeispiel

Private und öffentliche Baumaßnahmen

Doch nicht zuletzt aus Gründen des Denkmalschutzes und der Bewahrung des ursprünglichen Charakters kann dies in der Altstadt ein schwieriger Spagat werden. Sowohl Erneuerungen der umgebenden Flächen wie etwa von Marktplätzen, Fußgängerzonen und Gehwegen, als auch Maßnahmen an Gebäuden im Privatbesitz müssen entsprechend einbezogen werden.

Außer der Festlegung der exakten Dimensionen des Sanierungsgebietes werden dafür spezifische Zielsetzungen und geplante Maßnahmen festgehalten. Folgende Punkte sind dabei zu berücksichtigen:
Definieren von Aufgaben und Maßnahmen, die den Erhalt oder die Wiederherstellung des historischen Stadtbildes sichern.

  • Definieren der Möglichkeiten zur Umgestaltung von Straßen und Plätzen, die eine historische, künstlerische oder städtebauliche Relevanz haben.
  • Sicherung historisch relevanter Gebäude in öffentlicher Hand, z.B. das Rathaus.
  • Abwägen von möglichen infrastrukturellen Verbesserungen und Modernisierungen unter Rücksicht der Auflagen des Denkmalschutzes.
    • Dazu passend muss ein Rahmenwerk für die Erhaltung und Instandsetzung von Gebäuden in privater Hand aufgestellt werden. Dies umfasst für gewöhnlich folgende Aspekte:

      • Aufstellen eines Katalogs mit den möglichen Fördermaßnahmen für Bauten, die im Sanierungsgebiet liegen.
      • Sicherung erhaltenswerter historischer Ensembles.
      • Modernisierung, Instandsetzung und eventueller Ausbau erhaltenswerter Gebäude und Ensembles in Privatbesitz.

      Um keinen Stillstand zu verursachen, aber gleichzeitig das originale Stadtbild nicht zu gefährden, sind hin und wieder auch drastischere Maßnahmen nötig. So werden bei manchen Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Plätze Statuen oder ganze Brunnen an einen anderen Ort verlegt, wenn diese den notwendigen Baumaßnahmen im Weg stehen, aber dennoch als essenzielle Wahrzeichen angesehen werden.

      Derartige Lösungen erfordern also etwas Kreativität und natürlich den Willen, diese Investitionen zu tätigen. Doch gerade bei der Bewahrung des Altstadtkerns wird dies von Stadträten häufig unterstützt, da sie die Bedeutung erkennen und respektieren. Lokale Städtebauförderprogramme, die für denkmalgeschützte Gebäude im Privatbesitz entsprechende Fördermittel bereitstellen, sind ebenfalls ein integraler Teil der sanften Stadterneuerung. So kann sichergestellt werden, dass Eigentümer insbesondere die Fassaden der Stadthäuser regelmäßig pflegen und sanieren und auch die eventuell höheren Kosten leichter tragen können.

      Denkmalschutz im Städtbau

      Wandel in der Altstadt

      Der Begriff Altstadt bringt eine breitere Assoziation mit sich, als nur ein Ensemble von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden. Die typische Altstadt ist ein großes Gesamtkonzept, dessen Charakter von der Örtlichkeit, der Architektur, den Menschen und ihrer Nutzung der vorhandenen Einrichtungen geprägt wird.

      Diese Idee der Altstadt befindet sich durch Veränderungen bezüglich der Nutzung und Funktion dieses öffentlichen Raums im Wandel. Durch gesellschaftliche Umbrüche und Änderungen in unserem Kauf- und Konsumverhalten ist ein spürbarer Effekt darauf zu verzeichnen.

      Veränderte Nutzung des öffentlichen Raums

      Altstadt von Freiburg im Breisgau zur Abendstunde

      Der öffentliche Raum in einer Altstadt hat zumeist eine besondere Bedeutung, speziell in Metropolen. Altstädte sind durch die Nutzformen der Bevölkerung und Besucher der Stadt geprägt, häufig in Verbindung mit kommerziellen Zentren und Fußgängerzonen. Entsprechend sind Architektur und Angebote auf diese Bedürfnisse ausgerichtet.

      Doch der gesamte öffentliche Raum in Städten unterliegt einer Phase der Wandlung. Probleme wie Funktionsverlust, Entleerung und Privatisierung machen dem Stadtraum seit einigen Jahren zu schaffen. Das wirkt sich natürlich auch auf zentral gelegene Altstädte aus.

      Insbesondere die Entleerung ist ein schwieriges Thema, wenn es um die Modernisierung und Entwicklung der Altstadt geht. Stadtplaner müssen also neue Nutzformen finden oder entwickeln, um den Veränderungen der Funktion städtischer Räume zu folgen und diese weiterhin attraktiv zu halten.

      Wandel des Handels und Auswirkungen auf Altstädte

      Der wirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturwandel des Informationszeitalters hat ebenfalls einen großen Effekt auf die Zukunft der Altstädte. Ein wichtiger Aspekt, der die Gestalt der Stadtkerne mitbestimmt hat, ist ihre Rolle als Einkaufs- und Shoppingzentrum. Im Zuge der Digitalisierung verändert sich das Konsumverhalten der Verbraucher und verschiebt sich derzeit verstärkt in den Bereich des E-Commerce.

      Da der Onlinehandel immer größere Marktanteile des Einzel- und Fachhandels übernimmt, verliert die Fußgängerzone ihr Alleinstellungsmerkmal als „the place to be“ wenn es darum geht, sich mit Konsumgütern aller Art einzudecken. Damit steht die kommerzielle Bedeutung der Altstädte zunehmend auf der Kippe oder wird sich zumindest verändern.

      Weniger Menschen besuchen die Zentren, um einzukaufen. Besonders kleine Läden leiden unter dem schwindenden Umsatz und müssen schließen. Dies wiederum macht die Straßen spürbar unattraktiver, wodurch eine weitere Welle an Besuchern wegfällt. Ab dem Erreichen eines bestimmten kritischen Punktes müssen auch gastronomische Einrichtungen, die sich auf die zahlreiche Laufkundschaft eingestellt haben, schließen. In vielen Altstädten wird daher schon länger von einem regelrechten Ladensterben berichtet. Besonders klassische Verweilgeschäfte wie etwa Buchläden, die traditionell Besuchermagnete waren, haben unter dem Onlinehandel stark zu leiden.

      Doch nicht nur dieser bedroht die Läden in Gassen und Stadtstraßen. Auch große Shoppingzentren, die nur selten organischer Teil der Altstadt sind, greifen Kunden ab. Durch den Komfort, mit einem Besuch in einem großen Kaufhaus oder einer Shoppingmall alle benötigten Dinge zu kaufen, ist dies für alltägliche Einkäufe sehr attraktiv geworden.

      Nicht zuletzt aufgrund der Parkflächen ist für solche Gebäude sehr viel Platz notwendig und sie sind deshalb für gewöhnlich räumlich ausgelagert. Sowohl große Malls, die viele verschiedene Läden unter einem Dach vereinen, als auch einzelne großformatige Warenhäuser ziehen die Besucher somit aus dem Einzugsgebiet der Altstadt heraus.

      Für den Bummel in der Altstadt muss man sich Zeit nehmen. Es ist eine bewusste Entscheidung zur Entschleunigung anstatt einem alltäglichen, routinierten Einkauf – außer man wohnt in direkter Laufreichweite. Das Einzugsgebiet für regelmäßige Besucher hat sich dem entsprechend deutlich verkleinert.

      Marktplatz mit Rathaus in der Altstadt von Coburg

      Die gesellschaftliche Akzeptanz für den Versandhandel über das Internet und die Abschöpfung von Kaufkraft durch größere Shoppingzentren machen den Stadtkernen also zu schaffen. Wenn kleine Fachgeschäfte und ähnliche Läden, die mitten in der Innenstadt lokalisiert sind, dadurch schließen müssen, kommt es im schlimmsten Fall zu einem Bedeutungsverlust für diesen Bereich. Auch lokale Märkte mit ihren fliegenden Händlern sind davon betroffen.

      Großstädte, die viel Tourismus verzeichnen können, versuchen hier entsprechend gegenzusteuern – etwa mit dem Schaffen eines besonderen Einkaufserlebnisses: Ihre Fußgängerzonen sind häufig gesäumt von Filialen teurer Luxusmarken, die für eine hochwertige Customer Experience entsprechend eingerichtet sind. Durch solche Entwicklungen kann eine Altstadt, trotz hoher Besucherzahlen, die Rolle als Treffpunkt der ortsansässigen Stadtbewohner verlieren. So halten sich dort vermehrt Shoppingtouristen auf der Suche nach Luxus- und Lifestyleartikeln auf. Ein Anreiz für Einheimische fehlt damit jedoch.

      Herausforderung Altstadtentwicklung

      Sowohl durch besondere Relevanz, die der Altstadt zukommt, als auch die Problemstellungen rund um den städtebaulichen Denkmalschutz und die allmählichen Veränderungen im Besucherverhalten ist die Planung und Entwicklung in Stadtkernen eine große Herausforderung.

      Mit Hilfe von Förderungen von Bund und Ländern können Städte zwar die Maßnahmen zur sanften Erneuerung leichter finanzieren, doch die großen Aufgaben liegen in der Planung, insbesondere unter Rücksichtnahme auf eine Altstadt, die auch in der Zukunft attraktiv bleibt.

      Quellen:

      Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln):
      http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSchG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true
      Programmstrategie Städtebaulicher Denkmalschutz Saarland:
      https://www.saarland.de/dokumente/thema_stadt_und_land/Programmstrategie_Staedtebaulicher_Denkmalschutz.pdf
      BMI Städtebaulicher Denkmalschutz:
      https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/staedtebau/denkmalschutz/denkmalschutz-node.html
      Hg. BMUB. Chancen für den Altbau – Gute Beispiele im Stadtumbau Ost:
      https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/ministerien/BMUB/VerschiedeneThemen/2014/chancen-altbau-stadtumbau-ost.html?nn=441920
      Hg. Stadt Ingolstadt, Stadtplanungsamt: Städtebaulicher Denkmalschutz, Vorbereitende Untersuchung:
      https://stadtplanungsamt.ingolstadt.de/fileadmin/Stadtentwicklung/Altstadt/Staedtebaulicher_Denkmalschutz.pdf

      Bilder:

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      Hintergrundbild Infografik „Denkmalschutz im Städtebau“: unsplash © 30daysreplay
      Hintergrundbilder Infografik „Praxisbeispiel Ingolstadt“:
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