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Mehr InformationenDer Trend zu steigenden Ausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit hält an und erfordert bei den Kommunen oftmals neue Lösungsansätze, um die Leistungen mit den Haushalten zu vereinbaren. Das betrifft neben Betreuungseinrichtungen auch Angebote aus dem Bereich der Sportförderung. Die Frage lautet, wie die Kommunen diesen Aufträgen bei angespannten Haushaltslagen nachkommen können.
Für die Bereitstellung zahlreicher staatlicher Leistungen für Familien sind in Deutschland die Kommunen zuständig. Obwohl es deutliche Unterschiede gibt hinsichtlich der Bedarfe vor Ort und der verfügbaren finanziellen Spielräume in den kommunalen Haushalten, sind die Städte und Gemeinden mit einigen übergreifenden Trends konfrontiert.
Die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. weist auf ihrer Seite kinder-jugendhilfe.info darauf hin, dass die finanziellen Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe seit 2005 kontinuierlich gestiegen sind. Im Jahr 2021 lagen die Gesamtausgaben bei 62 Milliarden Euro. Mehr als 85 Prozent davon bestreiten die Kommunen selbst, der Rest kommt von Bund (2,5 Prozent) und Ländern (12 Prozent).
Mit einem Anteil von 66 Prozent geht ein Großteil der Ausgaben in die Förderung von Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder. Unter anderem hat die Einführung des Rechtsanspruchs für unter Dreijährige auf Kindertagesbetreuung für mehr Kosten gesorgt.
Von den aktuellen Aufwendungen wird nur ein geringfügiger Teil nicht aus Steuermitteln geleistet. Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Teilnahme-Entgelten, Benutzungsgebühren und ähnlichen Mitteln können nur wenig zur Refinanzierung der Ausgaben beitragen.
Gleichzeitig müssen die Kommunen sich auf weiterhin steigende Kosten einstellen. Zum Beispiel gibt es nach wie vor vielerorts zu wenig Kitaplätze. Bundesweit gehen Berechnungen von mehr als 400.000 fehlenden Plätzen aus, wenngleich die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist.
Neben einer ausreichenden baulichen Ausstattung – sprich: Kindertagesstätten mit genügend räumlichen Kapazitäten für den Mehrbedarf – müsste deshalb vor allem beim Personal aufgestockt werden. Das bedeutet wiederum höhere Ausgaben durch steigende Personalkosten. Dabei ist dies nur eines der Themen, das in den kommunalen Haushalten für stärkere Belastungen sorgt, sofern die Budgetplanung und andere Maßnahmen nicht gegensteuern.
Der Anspruch auf einen Kitaplatz für Kinder unter drei Jahren (in den sogenannten „Krabbelgruppen“) sowie der angemeldete Bedarf für die Betreuungszeiten stellen die Kommunen finanziell vor Herausforderungen. Um die Situation für Eltern, Kinder und nicht zuletzt die Erzieher in den Einrichtungen möglichst zufriedenstellend zu gestalten, sollten Kommunen ihre Optionen überprüfen.
Eine Entlastung der kommunalen Haushalte ist zum Beispiel dadurch zu erreichen, dass das Betreuungsangebot für Kinder am tatsächlichen Bedarf orientiert wird. Hierzu ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbasis mit Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung und Abfragen bei den Eltern sinnvoll. Auch das Betreuungsangebot kann bedarfsgerechter aufgestellt werden, da eine Ganztagsbetreuung nicht von allen Eltern in Anspruch genommen wird.
Tagesmütter und ähnliche Alternativen verursachen im Haushalt weniger Ausgaben als Vollzeit-Kitaplätze, für die das notwendige Personal gefunden und bezahlt werden muss. Der Zuschuss der Kommunen für einen Betreuungsplatz bei einer Tagespflegeperson ist niedriger als für den in einer Kita.
Um Kosten im Bereich Kinderbetreuung zu senken und besser zu steuern, sind verschiedene Ansätze denkbar:
Viele Kitas sind zwar dafür ausgestattet, die Mittagsverpflegung vor Ort zu übernehmen. Die eigene Herstellung des Mittagessens bedeutet aber zahlreiche Anforderungen an die Einrichtung (Küchentechnik, Lebensmittellagerung etc.), das Personal (Qualifikation, Vertretungsregelungen bei Urlaub oder Krankheitsfällen etc.) sowie die Organisation (Einführung und Überwachung von Hygienekonzepten, Berücksichtigung von Unverträglichkeiten und Allergien etc.).
Aus diesen Gründen ist es für die Kommunen als Träger meist günstiger, externe Großküchen mit der Mittagsverpflegung zu beauftragen. Sollte dennoch vorgesehen sein, das Mittagessen selbst zuzubereiten, ist es sinnvoll, möglichst mehrere Einrichtungen der Kommune zu versorgen, etwa andere Kitas oder Grundschulen.
Die größte finanzielle Entlastung bringt den Kommunen eine Übertragung der Trägerschaft für Angebote im Bereich Kinderbetreuung. Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege übernehmen dann die Aufgabe von den Kommunen und sind ihrerseits für die Finanzen verantwortlich.
In solchen Fällen haben die Kommunen die Möglichkeit, einheitliche Kosten-Leistungs-Nachweise zu vereinbaren, die für alle Trägerverbände Gültigkeit haben. Die Standardkostenmodelle der Länder und Landkreise helfen dabei, Obergrenzen für die Finanzierung festzulegen.
Auf der personellen Ebene lassen sich Kosteneinsparungen erreichen, wenn die Mindestausstattung beim Personalschlüssel als Maßstab herangezogen wird. Denkbar ist außerdem, Leitungsstellen so einzurichten, dass diese bei Bedarf in die Gruppenbetreuung wechseln können.
Auf der anderen Seite kann eine kommunale Kitaplatz-Börse dabei helfen, die vorhandenen Kapazitäten optimal zu nutzen. Auf diese Weise werden eben diese Kapazitäten auch besser ermittelt, da Anmeldungen von Kindern in mehreren Einrichtungen keine höheren Kosten verursachen.
Jugendhilfe umfasst sehr verschiedene Aufgabenfelder – von der Kriminalitätsprävention über Schulsozialarbeit bis zu Bildungsangeboten. Für eine große Zahl an Jugendlichen bedeutet sie eine Chance auf eine abwechslungsreiche, nichtkommerzielle Freizeitgestaltung, die von ihren Familien oft nicht geleistet werden kann. Nicht nur in sogenannten sozialen Brennpunkten ist sie für Jugendliche deshalb eine wichtige Unterstützung.
Um der Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Jugendhilfe Rechnung zu tragen und gleichzeitig eine Entlastung des kommunalen Haushalts herbeizuführen, sind klare Zielvorgaben hilfreich. Viele Vorschläge des Bundes der Steuerzahler betreffen den Umgang mit Hilfseinrichtungen und den dort angebotenen Leistungen. Ambulante Hilfen und Pflegefamilien erhalten beispielsweise eine Empfehlung, um Kosten für stationäre Einrichtungen zu reduzieren.
Genau wie bei der Kinderbetreuung sollen solche konkreten Zielvereinbarungen helfen, Leistungen und Kosten zu optimieren. Das gilt ebenfalls für Anbieter von stationären, teilstationären und ambulanten Hilfsmaßnahmen, die zudem über den Weg öffentlicher Ausschreibungen gefunden werden sollen. Um die Kontrolle über die Ausgaben zu behalten, sollten die kommunalen Behörden die Entscheidungen über Maßnahmen selbst treffen und diese Aufgabe nicht an externe Träger übertragen.
Anders sieht es bei der offenen Jugendarbeit aus. In diesem Bereich können die Kommunen Kapazitäten im Haushalt schaffen, indem sie die Angebote an private Träger unter Zuhilfenahme von Ehrenamtlichen und Personal aus dem Bundesfreiwilligendienst bzw. dem freiwilligen sozialen Jahr abgeben.
Ein wichtiger Aspekt der Jugendarbeit sind Sport- und Freizeitangebote, die den Jugendlichen zur freien Nutzung offenstehen. Um die Ausgaben für die Pflege von Skaterparks, Bolzplätzen, Basketballfeldern und ähnlichen Einrichtungen gering zu halten, können die Jugendlichen in diese Aufgaben eingebunden werden. Das stärkt zudem die Identifikation und beugt damit Beschädigungen und Vandalismus vor.
Amateur- und Breitensport hat für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen eine wichtige Bedeutung, sowohl in gesundheitlicher als auch in sozialer Hinsicht. Vor allem das Bereitstellen von Sportanlagen fällt dabei ebenso wie deren Unterhaltung in die kommunale Verantwortung. Allerdings gibt es Grenzen.
Während beispielsweise Schwimmbäder für den Schwimmsport und zum Schwimmen lernen als öffentliche Einrichtung gelten, zählen Spaß- und Erlebnisbäder nicht zu den öffentlichen Aufgaben im Sinne der Sportförderung. Sie bleiben privaten Anbietern vorbehalten.
Auch für die finanzielle Förderung von Vereinen und/oder Sportangeboten besteht für die Kommunen ein Rahmen, den sie bei ihren Haushaltsaufwendungen nicht überschreiten müssen. Institutionelle Förderungen für Sportvereine etwa sind nicht Aufgabe der Kommunen, selbst wenn das Engagement in Vereinen vielerorts rückläufig ist.
Zudem liegt es nicht in der Verantwortung der Kommunen, das Sportangebot an sich finanziell zu fördern. Wenn die bereitgestellten Sportanlagen multifunktional gestaltet werden und von verschiedenen Gruppierungen (Schulen, Vereinen, freiem Sport) genutzt werden können, ist der Auftrag zur Sportförderung erfüllt. Dennoch können die Kommunen sozial benachteiligten Menschen den Zugang zu Sportangeboten erleichtern, indem sie Gutscheine für Mitgliedsbeiträge bereitstellen oder Eintrittspreise zu Sporteinrichtungen übernehmen.
Dürfen Sportvereine die kommunalen Sporteinrichtungen kostenlos nutzen, müssen sie auch für Nutzer ohne Vereinsmitgliedschaft frei verfügbar sein. Die Kommunen können zugleich Sportanlagen bereitstellen, für die eine Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich nicht erforderlich ist. Die Möglichkeiten reichen von Fitnessgeräten in öffentlichen Parks bis hin zu Bolz- und Basketballplätzen.
Anders als der Amateur- und Breitensport zählt die Förderung des Profi-Sports nicht zum kommunalen Auftrag. Sollte es in Kommunen die Situation geben, dass ein Profi-Verein auf kommunale Einrichtungen zurückgreift, sollte die Kosten für Nutzung über Gebühren abgedeckt werden.
Quellen:
Bund der Steuerzahler (BdSt): Kommunalkompass. Tipps zum Sparen in der Kommune
https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_Niedersachsen_und_Bremen/Dateien/21-07-19_Digitaler_Kommunalkompass.pdf
Bund der Steuerzahler: Fragenkatalog zu kommunalen Freizeiteinrichtungen
https://www.steuerzahler.de/beitraegekommunalkompass/news/fragenkatalog-zu-kommunalen-freizeiteinrichtungen/?L=0&cHash=3bf4d9b9dbba6eeace10b490e037109e
Bertelsmann Stiftung: 2023 fehlen in Deutschland rund 384.000 Kita-Plätze
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/oktober/2023-fehlen-in-deutschland-rund-384000-kita-plaetze
kinder-jugendhilfe.info: Ausgaben für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
https://www.kinder-jugendhilfe.info/strukturen/finanzierung/ausgaben-fuer-aufgaben-der-kinder-und-jugendhilfe
kinder-jugendhilfe.info: Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen
https://www.kinder-jugendhilfe.info/strukturen/finanzierung/ausgaben-von-bund-laendern-und-kommunen
Deutscher Bundestag: Probleme der Förderung von Sportstätten in den Kommunen erörtert
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-pa-sport-825500
Deutscher Bundestag: Aktuelle Situation des Ehrenamtes im Breitensport
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw24-pa-ua-engagement-1005304
Deutscher Städtetag: Kommunale Sportpolitik und Sportförderung. Positionen und Empfehlungen des Deutschen Städtetages
https://www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2022/Positionspapier_Kommunale_Sportpolitik.pdf
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