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Temposchwelle 1.905

Temposchwelle aus hochwertigem Aluminium zur Verkehrsberuhigung. Eine versetzte Anordnung der Geschwindigkeitshemmer zwingen die Kraftfahrer, bestimmte Geschwindigkeiten einzuhalten. Gefahrenpunkte, wie z.B. vor Kindergärten, Schulen, Fußgängerüberwegen usw., werden damit entschärft

ab 105,40 

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Details

Art.-Nr.: 1.905.151 - 1.905.251

Ausschreibungstext

ABES Temposchwelle 1.905 aus hochwertigem Aluguss werden als verkehrsberuhigende Elemente eingesetzt. Eine versetzte Anordnung der Geschwindigkeitshemmer zwingen die Kraftfahrer, bestimmte Geschwindigkeiten einzuhalten. Gefahrenpunkte, wie z.B. vor Kindergärten, Schulen, Fußgängerüberwegen usw., werden damit entschärft.

Höhe des Geschwindigkeitshemmers: 60 mm 35 mm
Empfohlener Geschwindigkeitsbereich: < 30 km/h > 30 km/h
Kleberbedarf mit Schablone: 1 kg 1 kg
Kleberbedarf ohne Schablone: 2,5 kg 2,5 kg

Material und Beschaffenheit

– Aluminiumguss.

– Durchmesser 300 mm.

– Bestellbar in zwei verschiedenen Höhen: 35 mm und 60 mm hoch.

Vorteile

– Niedrige Investitionskosten.

– Lange Lebensdauer, voll zu recyceln.

– Durch die Einzelelemente leichtes Anpassen an die Örtlichkeit.

– Aufgesetzte Noppen erhöhen die Sicherheit für Kraftradfahrer.

– Einfache Verlegung bzw. Verklebung mit Zweikomponentenklebstoff, dadurch keine Beschädigung der Fahrbahndecke.

Befestigung

Verklebung (Material separat erhältlich).

Die Geschwindigkeitshemmer werden zweireihig mit einem Achsabstand von 500 mm verlegt.

Die Geschwindigkeitshemmer werden nur mit dem Rand und den Stützrippen im Kleber verlegt. Eine vertikale Noppenmarkierung weist auf die darunterliegende Stützrippe hin. Die 6-mm-Bohrung dient als Entlüftung und nicht als Markierungszeichen.

Die optional erhältliche Kleberschablone wird an die vormarkierten Hilfslinien angelegt, der angerührte Zweikomponentenklebstoff wird in die Aussparungen gegossen und mit einem Spachtel abgezogen. Überschüssiges Klebermaterial kann auf dem Schablonenrand verbleiben und weiterverwendet werden. Die Aussparungen in der Kleberschablone spiegeln die Unterfläche des Geschwindigkeitshemmers wider.

Damit Radfahrer die für den Kraftfahrzeugverkehr künstlich geschaffene „Bodenwelle“ problemlos passieren können, wird empfohlen, beidseitig je eine Furt von ca. 1,00 m Breite freizulassen. Zur besseren Sichtbarkeit sollten diese Fahrradwege zur Fahrbahn hin noch durch eine durchgezogene weiße Markierungslinie abgetrennt sein. Es wird empfohlen diese Fahrradwege mit einem Piktogramm (VZ Nr. 237 – Sonderweg Radfahrer) zu markieren. Um Kraftfahrer auf die „Bodenwelle“ aufmerksam zu machen, müssen in beiden Fahrtrichtungen je 1 Stück VZ Nr. 274-53 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) und je 1 Stück VZ Nr. 112 (Unebene Fahrbahn) aufgestellt werden.

Markierungsprodukte und Verkehrsschilder sind auf Anfrage erhältlich.

Bestellinformationen:

Art.-Nr. 1.905.151 (Geschwindigkeitshemmer, 60 mm hoch)

Art.-Nr. 1.905.251 (Geschwindigkeitshemmer, 35 mm hoch)

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Projekte & Referenzen

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  • Deutschland

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    Altdorf bei Nürnberg

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