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So gelingt die Organisation für Städte und Gemeinden

Ein öffentlicher Grillplatz ist für eine Kommune eine gute Lösung, um wildes Grillen und seine Folgen in Parks, auf Wiesen oder Sportanlagen zu verhindern. Allerdings ist die Anzahl solcher Feuerstellen in der Regel begrenzt, die Nachfrage wiederum hoch. Um das Interesse und die Nutzung zur Zufriedenheit aller regeln zu können, greifen die Städte und Gemeinden zu unterschiedlichen Lösungsansätzen.

Besser organisiert grillen: Öffentlichen Grillplatz mieten & reservieren


Öffentlich grillen – aber nur mit Reservierung

Wie Städte und Gemeinden öffentliche Feuerstellen organisieren

Öffentliche Grillplätze gehören in vielen Kommunen zum Nutzungsangebot, das den Bürgern zur Verfügung gestellt wird. Städte und Gemeinden versuchen damit einerseits, das soziale Leben im öffentlichen Raum zu fördern und vielfältig zu gestalten. Andererseits geht es ebenso darum, diesen öffentlichen Raum vor Brandrisiken und Müll zu schützen.

Eine Grillstelle als solche offiziell auszuweisen, ist die einfachste Möglichkeit, um als Kommune mehr Kontrolle zu erhalten: Grillen ist auf manchen Flächen erlaubt, auf anderen nicht. Diese Vorgehensweise wird meist dann gewählt, wenn die Menschen ihre eigenen Grills mitbringen müssen, also lediglich der Platz bereitgestellt wird.

In manchen Fällen verfügt die Feuerstelle aber bereits über eine umfangreiche Ausstattung, vom Grill – etwa dem ABES Parkgrill 1.710, dem ABES Parkgrill 1.720 oder dem ABES Parkgrill 1.730 – bis zu Sitzgelegenheiten oder Überdachungen. In solchen Fällen ist eine Nutzung meist nur möglich, wenn Interessenten den Grillplatz mieten.


Grillplatz mieten oder reservieren: Die möglichen Systeme

Wie organisieren Städte und Gemeinden öffentliche Feuerstellen?

Für interessierte Bürger, die zu Hause nicht über den entsprechenden Platz verfügen und deswegen gerne auf öffentliche Räume ausweichen wollen, ist es immer empfehlenswert, die Regelungen der Gemeinde zum Grillen in der Öffentlichkeit zu prüfen. In der Regel geben die Kommunen online an, welche Bedingungen zu beachten sind.

Das gilt unter anderem für die Voraussetzungen, um einen Grillplatz von der Kommune oder den verantwortlichen Institutionen zu mieten. Wie die Reservierungen für einen öffentlichen Grillplatz funktionieren, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das hängt auch davon ab, in welcher Form die jeweilige Feuerstelle bereitgestellt wird.

Im Berliner Volkspark Friedrichshain gibt es am Neuen Hain zum Beispiel eine Grillstelle mit Stellplätzen für den eigenen Grill. Während der Grillsaison kann online einen Termin gebucht werden, in Zukunft sind Vorab-Reservierungen für einen bestimmten Grillplatz möglich. Bislang wurde die Stelle vor Ort zugewiesen. Dazu erhalten die BBQ-Fans eine Grillmarke mit der entsprechenden Platznummer.

Reservierung öffentlicher Grillstellen hängt vom Anbieter ab

Meistens lässt sich per Telefon oder E-Mail ein Kontakt zu den verantwortlichen Stellen für eine Reservierung herstellen, um so einen Grillplatz zu mieten. Städte und Gemeinden verweisen von ihrer Homepage auf öffentliche Grillplätze und die jeweiligen Ansprechpartner. Oft sind es nämlich nicht die Kommunen selbst, sondern Vereine, Ortsverwaltungen oder andere Einrichtungen, denen eine Feuerstelle gehört.
Die konkrete Reservierung wiederum kann dann auf unterschiedliche Weise erfolgen:

  • Die Stadt Wiesbaden beispielsweise stellt einen Reservierungsantrag als PDF zum Download bereit. Die Antragsteller müssen neben persönlichen Angaben auch den gewünschten Grillplatz, die Personenzahl, den Wochentag und das Datum eintragen. Der aufgefüllte Antrag kann anschließend per Mail an den Grillplatzservice beim Wiesbadener Grünflächenamt eingereicht werden.
  • Wer in Neuss oder Wien einen Grillplatz mieten möchte, muss dazu einen Online-Antrag ausfüllen, der die Nutzer durch die Reservierung führt. Die verschiedenen Optionen (Grillstelle, Datum etc.) werden dabei nacheinander abgefragt.

Einen Grillplatz zu mieten ist in vielen Fällen im Übrigen nicht kostenlos. Kommunen oder Vereine erheben unter Umständen eine Nutzungsgebühr, entweder für den gesamten Platz oder für die Grillroste. Zu den Kosten kommt manchmal die Zahlung einer Kaution hinzu, die nach der Nutzung zurückerstattet wird, wenn es keine Beanstandungen gibt. Ähnlich wie die Reservierungssysteme können die Kommunen und Vereine solche Mittel einsetzen, um den Aufwand für die Pflege der öffentlichen Grillplätze zumindest teilweise zu bestreiten oder die Nutzer zu mehr Ordnung zu bewegen.

Bilder:
Bild 1 bis 3: © ABES S. à. r. l.

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