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Mehr InformationenZu einem gemütlichen Sommerabend gehört das Grillen für viele mit dazu. Aber ist das auch auf öffentlichen Flächen möglich? Für die Kommunen gilt es in diesem Zusammenhang abzuwägen: Kommunale Grillplätze schaffen einerseits ein attraktives Angebot im öffentlichen Raum. Andererseits droht ein hoher Pflegeaufwand. Wir werfen einen Blick auf die Vor- und Nachteile öffentlicher Grillplätze.
Stadtgrün hat einen erheblichen Anteil daran, dass Städte attraktiv bleiben. Ohne Bäume und Pflanzen wirken sie ansonsten karg und bieten wenig Aufenthaltsqualität. Darüber hinaus gewinnen städtische Grünanlagen immer mehr Bedeutung in ihrer Rolle für den urbanen Klimaschutz.
Neben der optischen Wirkung und der Wichtigkeit für Klima, Umwelt- und Artenschutz kommt den Grünflächen eine weitere zentrale Aufgabe zu – nämlich die soziale. Besonders für die Bewohner sind Parks und ähnliche Einrichtungen eine Möglichkeit, sommerliche Hitzeinseln zu vermeiden.
Als Räume für Bewegung und Begegnung sind sie wesentlich für ein gutes nachbarschaftliches Zusammenleben. Sie bieten den Menschen die Möglichkeit, Zeit miteinander zu verbringen: beim Spazieren, beim Sport, beim Spielen und nicht zuletzt beim Picknicken und Grillen.
Für Gartenbesitzer ist es häufig schon mit den ersten warmen Tagen des Jahres so weit: Die Barbecue-Saison wird eröffnet. In der Regel sind Grillabende gesellige Anlässe, zu denen Familie und Freunde eingeladen werden.
Was außerhalb der Zentren auf Grundstücken mit ausreichender Größe kein Problem darstellt, scheitert in der Stadt für viele Menschen schon am notwendigen Platzangebot. Vor allem in verdichteten Wohngebieten fehlen häufig die Gärten, um sich im Freien zu treffen und miteinander zu grillen.
Öffentliche Flächen können als „Ersatz“ dienen und werden oft genug genauso genutzt. Insbesondere in den Sommermonaten bauen viele Menschen ihre Grills in den städtischen Parks auf – allerdings nicht immer zum Vorteil der Grünanlagen.
Mit fest ausgewiesenen öffentlichen Grillplätzen haben die Städte und Kommunen aber die Möglichkeit, klar zu definieren, wo Grillen erlaubt ist und wo es unerwünscht ist. Damit ist ein gewisses Maß an Kontrolle gewährleistet, das Schäden am Stadtgrün und dem fast schon obligatorischen Müllproblem vorbeugen kann. Denn für „wildes“ Grillen gibt es mit ausreichend vielen kommunalen Grillstellen keine Notwendigkeit mehr – zumindest theoretisch.
Eine attraktive Gestaltung der Anlagen trägt dazu bei, dass die vorhandenen Plätze genutzt werden. Dazu gehören neben Sitzmöglichkeiten und Unterständen beispielsweise Feuerkörbe, Feuerringe und Parkgrills. Diese bieten eine hochwertige, robuste, individualisierbare und zugleich sichere Option für das Grillen und Feuer machen im öffentlichen Raum. Der zusätzliche Vorteil: Ungeeignete, privat mitgeführte Grills – etwa Einmal-Grills, die auch als umweltschädliche Wegwerfprodukte problematisch sind – werden ebenfalls nicht mehr benötigt.
Darüber hinaus eröffnen Grill- und Lagerfeuerstellen den Städten die Chance, die sozialen Funktionen ihrer öffentlichen Räume auszubauen und diese für die Menschen noch lebenswerter zu gestalten. Diese Räume sind für das Zusammenleben, für die Kontaktpflege und für die täglichen zwischenmenschlichen Begegnungen ein zentraler Faktor.
Durch kommunale Grillplätze werden nicht nur besondere Orte für das Zusammensein geschaffen, sondern darüber hinaus eine Möglichkeit, den öffentlichen Raum vor allem in den wärmeren Monaten bis in die Abendstunden für gesellige Runden zu nutzen. Mit Feuerkörben und -schalen ist das sogar noch bis in den Herbst hinein möglich. Die öffentlichen Freiräume länger nutzen zu können, trägt ebenfalls zu einer besseren Aufenthaltsqualität bei.
Mehr Familienfreundlichkeit, mehr Leben in den städtischen Freiräumen und mehr Sicherheit beim sommerlichen Grillen – es gibt einige gute Gründe für Städte und Kommunen, öffentliche Grillplätze einzurichten. Vielerorts bestehen deswegen bereits Grill- und Lagerfeuerstellen, oft auf Wunsch der Bürger. Die Ergebnisse sind jedoch nicht überall die erhofften, vor allem für die Städte.
Trotz ausgewiesener Plätze mit entsprechender Ausstattung – Grill, Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter etc. – lässt sich das Müllproblem oft genug nicht zufriedenstellend lösen. Die Anlagen bleiben nach Grillabenden vermüllt zurück oder werden sogar beschädigt.
Das erhöhte Müllaufkommen, geschädigte Rasenflächen und zerstörte Grillhütten führten beispielsweise in Leverkusen dazu, dass die Stadt über viele Jahre das Grillen auf allen öffentlichen Plätzen verbot. Erst 2017 entschloss sich die Stadt dazu, wieder legale Orte zum Grillen einzurichten.
Das Beispiel Leverkusen zeigt ein weiteres Problem: Regeln und Verbote hindern viele Menschen nicht daran, weiterhin in der Öffentlichkeit zu grillen. Die Palette reicht hier von Unwissenheit bis zu mutwilligem Hinwegsetzen über die Regeln. Selbst dort, wo Grillen und Lagerfeuer erlaubt sind, werden die damit verbundenen Pflichten – etwa für die Entsorgung von Abfällen und Asche – häufig ignoriert. Dazu kommen Ärgernisse wie Geruchs- und Lärmbelästigung für Anwohner und andere Nutzer der öffentlichen Anlagen, selbst wenn Grillplatzordnungen, Polizeiverordnungen oder Allgemeinverfügungen gelten.
Das bedeutet nicht nur erhöhte Sicherheitsrisiken – etwa wegen der Brandgefahr an ungesicherten Grillplätzen -, sondern zugleich einen hohen Aufwand, um die Regeln durchzusetzen. Zur Unterstützung der Ordnungsämter werden deshalb stellenweise private Sicherheitsdienste eingesetzt.
Abfallentsorgung, Instandhaltung und Reparaturen, Sicherheitspersonal: Eine öffentliche Grillstelle zu unterhalten, kostet die Städte und Gemeinden viel Geld. Darin sind die Anschaffungskosten für den Grill und die Ausgaben für das Einrichten der Grillplätze noch gar nicht enthalten. Meistens ist die Nutzung kostenlos, einige Städte erheben Gebühren. In der Regel sind diese jedoch nicht so hoch, dass die anfallenden Kosten gedeckt wären.
Genauso niedrig fallen vielerorts die Buß- und Verwarngelder aus, die von den Städten für das Grillen auf nicht dafür vorgesehenen Flächen erheben. Die Unterschiede sind bundesweit allerdings sehr groß, eine einheitliche Regelung gibt es nicht – denn das Betreiben eines Grillplatzes fällt unter die kommunale Selbstverwaltung. Wie der Betrieb und die Regelungen aussehen, entscheidet also jede Gemeinde für sich selbst.
Unabhängig von den Pros und Contras öffentlicher Grillmöglichkeiten – der Wunsch nach solchen Anlagen ist bei den Bewohnern vorhanden und wird deswegen von vielen Städten und Gemeinden umgesetzt. Der Erfolg ist, wie etwa am Beispiel Leverkusen schon aufgezeigt, häufig mäßig.
In Braunschweig lassen sich ähnliche Entwicklungen beobachten. Die Stadt erlaubt in ihren Grün- und Parkanlagen das Grillen, portable Grills sind dabei gestattet. Um für Sauberkeit und Sicherheit zu sorgen, wurden Rahmenbedingungen aufgestellt:
Trotz dieser klar umrissenen Regeln beklagt die Stadt Braunschweig vor allem nach Wochenenden und Feiertagen den Zustand der Parkanlagen. Über das Jahr kommen hier über 500 Tonnen Müll zusammen, die jedoch großenteils nicht korrekt entsorgt werden. Kostenpunkt für den städtischen Haushalt: über eine Million Euro jährlich.
Um solche Zustände möglichst zu vermeiden, knüpft die Stadt Dresden die Nutzung der gekennzeichneten Lagerfeuerstellen an der Elbe an eine schriftliche Genehmigung (anders verhält es sich mit den öffentlichen Grillplätzen, die gebührenfrei und ohne Anmeldung mit eigenen Grills genutzt werden können). Die Genehmigungen stellt das Umweltamt aus – sowohl Datum als auch Ortsbezug sind in dem
Bescheid vermerkt. Die Kosten für die Nutzer liegen bei 10 Euro. Darüber hinaus verweist die Stadt auf die einzuhaltenden Bestimmungen. Dazu gehören:
Wer diese Regelungen nicht einhält, muss mit Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten rechnen. Die persönliche Anmeldung erleichtert bei Bedarf die Ermittlung der Verantwortlichen, sie hat aber keine unmittelbare Schutzwirkung. Nachlässigkeiten bei der Müllentsorgung, Rauchgas- und Lärmbelästigungen lassen sich so jedoch besser nachvollziehen – vollständig verhindert werden sie in der Praxis nicht.
Die Schwierigkeit besteht letztendlich für alle Städte und Gemeinden darin, die geltenden Regelungen durchzusetzen. Die Stadt Fürth setzte deshalb auf spezielle Ordnungsdienstkräfte, die organisatorisch zum Straßenverkehrsamt gehören. Im Jahr 2017 erhielten die ersten Mitarbeiter des Ordnungsdienstes eine zusätzliche Ausbildung, um rücksichtslose Nutzer der öffentlichen Grillplätze an ihre Pflichten zu erinnern. Zu den Aufgaben gehört auch, die offiziellen Nutzungszeiten zu gewährleisten, damit die Anwohner nicht von Lärm belästigt werden.
Wie alle diese Fälle zeigen, liegt die Problematik bei öffentlichen Grillplätzen und Lagerfeuerstellen nicht in der Akzeptanz solcher Einrichtungen. Vielmehr verursacht das Verhalten der Nutzer oft Schwierigkeiten. Der Wert solcher Anlagen für die Attraktivität des öffentlichen Raums und dessen soziale Funktionen ist unbestritten, weshalb viele Städte und Gemeinden Grillmöglichkeiten bereitstellen.
Wichtiger als die Frage nach dem Für und Wider dieser Anlagen ist daher die folgende: Wie lässt sich das Verantwortungsbewusstsein der Bürger steigern, damit wirklich alle langfristig vom Gemeinwohl der öffentlichen Grillplätze profitieren können? Unter Umständen hilft hier der Blick auf Länder, in denen das öffentliche Grillen schon längst ein fester Bestandteil des Lebens ist – zum Beispiel die USA oder Australien – und kommunale Grillstellen und Grillgeräte eine Selbstverständlichkeit sind.
Quellen:
kommunal.de: Grillen in der Öffentlichkeit: Sollten Kommunen das erlauben?
https://kommunal.de/grillen-der-oeffentlichkeit-sollten-kommunen-das-erlauben
Stadt Leipzig: Grillplätze in öffentlichen Grünanlagen.
https://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/parks-und-gruenanlagen/grillplaetze-und-feuerstellen
Stadt Leipzig: Grillen auf öffentlichen Flächen.
https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/grillen-auf-oeffentlichen-flaechen
Stadt Braunschweig: Parks und Grünanlagen.
https://www.braunschweig.de/leben/wohnen_energie_abfall/usbs/parks_und_gruenanlagen.php
Stadt Dresden: Lagerfeuer.
https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/lagerfeuer.php
nordbayern.de: Grillfront Fürth: Stadt bildet Ordnungspersonal aus.
https://www.nordbayern.de/region/fuerth/grillfront-furth-stadt-bildet-ordnungspersonal-aus-1.6252162?tabParam=comments
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