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Spielplätze sind für Kinder da und Erwachsene dort hauptsächlich als Begleitpersonen anzutreffen. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht: Kinder unterschiedlichen Alters haben jeweils eigene Bedürfnisse und Wünsche, das gilt genauso für Eltern – denn letztendlich sind Spielplätze Bereiche für die ganze Familie, von jung bis alt.
Dass Spielplätze häufig ein „Kinder“ vorangestellt bekommen, mag auf den ersten Blick eine überflüssige Erläuterung sein. Denn natürlich sind diese Plätze für Kinder gedacht, die dort klettern, rutschen, schaukeln, rennen, wippen, buddeln – kurz: spielen – können. In der Regel kommt den anwesenden Erwachsenen vornehmlich die Aufsichtspflicht zu, das Spielen bleibt den Kindern überlassen.
Was bereits an dieser Stelle deutlich wird: Spielplätze sind eben nicht allein für Kinder da, selbst wenn die Erwachsenen meistens darauf verzichten, die Schaukeln und Rutschen selbst auszuprobieren. Was die Eltern jedoch nutzen, ist das unmittelbare Umfeld – und zwar für „Erwachsenendinge“. Sie kommen ihren elterlichen Pflichten nach, pflegen soziale Kontakte und genießen genau wie ihre Kinder die Zeit im Freien.
Ein Blick in das Landesgesetz von Rheinland-Pfalz macht ebenfalls schnell deutlich, dass es beim Thema „öffentliche Spielplätze“ nicht allein um Kinder geht. Im Sportförderungsgesetz (SportFG) heißt es unter Paragraph 5, Absatz 1 nämlich:
„Öffentliche Spielplätze sind allgemein zugängliche Spielplätze für Kleinkinder und familiengerechte Nachbarschaftsspielplätze, die der spielerischen und leichten sportlichen Betätigung dienen.“
Weiterhin hält das SportFG in Absatz 3 fest:
„Familiengerechte Nachbarschaftsspielplätze werden für größere Wohngebiete errichtet. Sie sollen Spielmöglichkeiten für alle Altersstufen bieten; die Gesamtanlage soll sich in einen Spielbereich für Kleinkinder, einen Spielbereich für Kinder über sechs Jahre und einen Familienspielbereich gliedern.“
Vor allem in Städten sind solche Anlagen und ihre Gestaltung ein wichtiger Faktor. Die kinder- und familienfreundliche Stadtplanung hat enorm an Bedeutung gewonnen, inzwischen lebt in Deutschland jedes dritte Kind in der Stadt. Spielplätze in ausreichender Zahl, Größe und Qualität sind unter diesen Umständen eines der Mittel, um das städtische Wohnumfeld für Familien attraktiver zu gestalten.
Und das, wie bereits erwähnt, nicht nur wegen der interessanten Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder. Nachbarschaftsspielplätze tragen ebenfalls dazu bei, den in Städten oftmals knappen öffentlichen Raum auch für die Bedürfnisse der Erwachsenen einzurichten.
Aus Spielplätzen werden so Begegnungsräume, in denen Jung und Alt ihre Freizeit miteinander verbringen können. Dabei handelt es sich bei der Wahl des Wohnorts zwar „nur“ um weiche Faktoren – aber Spielplätze und ansprechende Freiräume im Wohnumfeld sind ein wichtiger Baustein für eine kinder- und familienfreundliche Gemeinde.
Rund um die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen wirken zahlreiche rechtliche Vorgaben und Normen. Nicht alle davon betreffen die Anlagen direkt, sind aber dennoch wesentlich, um Spielräume überhaupt schaffen zu können. Das gilt beispielsweise für die Regelungen des Baugesetzbuchs (BauGB), das für die Aufstellung von Bauleitplänen eine Flächenvorhaltung für Sport, Freizeit und Erholung vorsieht.
Die Landesbauordnungen beziehen sich in erster Linie auf die Pflichten von Bauherren von Wohngebäuden. Ab drei Wohneinheiten soll ein Spielplatz zur Anlage gehören. Das Produktsicherheitsgesetz wiederum richtet sich an die Hersteller von Kinderspielgeräten und soll gewährleisten, dass nur solche Geräte verkauft werden, die den jeweils geltenden technischen Anforderungen entsprechen.
Für die Betreiber von öffentlichen Spielplätzen sind vor allem die verschiedenen DIN-Normen relevant.
DIN 18034 |
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DIN 1176 |
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DIN 1177 |
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Je nach Ausstattung der Anlage müssen noch weitere Normen berücksichtigt werden:
Aber was genau braucht es eigentlich, um einen attraktiven Spielplatz zu gestalten? Welche Maßgaben sind wichtig, worauf muss besonders geachtet werden?
Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. verweist im Rahmen seiner Initiative „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf, dass Spielen für Kinder mehr ist als Spaß und Zeitvertreib. Es hilft ihnen, ihre Umwelt zu begreifen und zu erfahren. Spielplätzen kommt deshalb eine umso wichtigere Rolle zu, weil gerade städtische Wohnumgebungen an den Bedürfnissen Erwachsener orientiert sind und im wahrsten Sinne wenig Spielraum übriglassen, den sich Kinder selbständig erschließen können.
Um Räume mit den gewünschten Qualitäten, und damit kindgerechte Spielplätze zu schaffen, hat das Bündnis insgesamt sechs Themenfelder entwickelt – und zwar solche, die auch für ältere Kinder, Jugendliche und Eltern ansprechend sind.
Das Thema Barrierefreiheit ist ein hervorragender Anknüpfungspunkt, um vom kindgerechten Spielplatz zum familien- und generationenfreundlichen Spielraum zu kommen. Denn barrierefreie öffentliche Räume stehen wirklich allen offen – von den Kindern bis zu den Senioren.
Auf dieser Grundlage reichen bereits vergleichsweise einfache Mittel, damit aus dem Kinderspielplatz ein Mehrgenerationenplatz wird:
Damit alle Menschen, ungeachtet ihres Alters, die familien- und generationenfreundlichen Räume genießen können, ist Hygiene ein weiterer wichtiger Faktor. Die Ausreichende Versorgung mit Abfallbehältern verhindert die Vermüllung und trägt erheblich dazu bei, dass sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeden Alters wohlfühlen können.
Alle diese Beispiele zeigen, dass zu einem kinder- und familiengerechten Spielraum mehr gehört, als Spielgeräte aufzustellen. Allerdings sind die Mittel, um Familien- und Generationenfreundlichkeit zu erreichen, einfach anzuwenden. Am Ende kommen sie wirklich allen zugute, nicht zuletzt den Städten und Gemeinden.
Quellen:
Forum-Verlag: DIN 18034. Spielplätze – Vorgaben zu Einfriedung, Spielsand und Wasser.
https://www.forum-verlag.com/themenwelten/kommunales/recht-sicherheit-und-ordnung/din-18034-spielplaetze-vorgaben-zu-einfriedung-spielsand-und-wasser
Ders.: DIN EN 1176. Normenreihe zur Wartung und Prüfung von Spielgeräten am Spielplatz.
https://www.forum-verlag.com/blog-ov/din-en-1176
Ders.: DIN EN 1177. „Stoßdämpfende Spielplatzböden“ – Fallschutz prüfen und kritische Fallhöhe bestimmen.
https://www.forum-verlag.com/themenwelten/kommunales/recht-sicherheit-und-ordnung/din-en-1177-stossdaempfende-spielplatzboeden-fallschutz-pruefen-und-kritische-fallhoehe-bestimmen
Deutsches Kinderhilfswerk e.V./Bündnis Recht auf Spiel: Qualitäten für Spielräume.
https://www.recht-auf-spiel.de/images/content/docs/themen/Spielraumqualitten.pdf
Hofmann, Holger: 10 Bausteine eines kindgerechten Spielplatzes.
https://www.recht-auf-spiel.de/images/content/docs/themen/10_Bausteine_eines_kindgerechten_Spielplatzes.pdf
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Außenspielflächen und Spielplatzgeräte.
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1383
Pro Juventute: Richtlinien für Spielräume.
https://docplayer.org/178746340-Richtlinien-fuer-spielraeume.html
Landesrecht online: Landesgesetz über die öffentliche Förderung von Sport und Spiel in Rheinland-Pfalz (Sportförderungsgesetz – SportFG).
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=SportF%C3%B6G+RP+%C2%A7+5&psml=bsrlpprod.psml
Stadtmarketing Austria: So planen und gestalten Sie einen zeitgemäßen Spielplatz.
https://www.stadtmarketing.eu/spielplatz/
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