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Kreisverkehre sind ein mögliches Instrument, um einen zügigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Darüber hinaus werden sie vielfach als Blickfang und „Werbefläche“ für dekorative Zwecke genutzt. Verkehrsplaner und Verantwortliche müssen dabei jedoch berücksichtigen, dass die Verkehrssicherheit nicht leidet – Attraktivität und Sicherheit müssen Hand in Hand gehen.
Wer mit dem Auto auf den Place Charles de Gaulle in Paris einfährt, wird möglicherweise in Frage stellen, dass Kreisverkehre grundsätzlich eine gute Sache sind: 240 Meter Durchmesser, 12 Straßen, die sternförmig zusammenstoßen und eine Anzahl an Fahrspuren, die sich auf den ersten Blick nicht sofort erschließt, sprechen eher gegen solche Anlagen im Straßenverkehr.
Der Place Charles de Gaulle gehört allerdings in seinen Dimensionen zu den Ausnahmen. In der Regel sind Kreisverkehrsanlagen deutlich kleiner und wesentlich übersichtlicher – einer der Pluspunkte, den sie im Vergleich mit herkömmlichen Straßenkreuzungen häufig verbuchen können.
Die optimale Lösung für sogenannte Knotenpunkte sind die Kreisverkehre trotz ihrer vielen Vorteile dennoch nicht immer. Wegen des größeren Platzbedarfs und der besonderen Bauweise kommen sie nur unter bestimmten Bedingungen in Frage.
Im Stadtgebiet bestehen oft nicht die notwendigen baulichen Voraussetzungen, um eine Kreuzung in einen Kreisverkehr umzuwandeln – es fehlt schlichtweg der notwendige Raum dafür. Durchschnittlich liegt der Außendurchmesser zwischen 30 und 50 Metern. Bei zweispurigen Ausführungen steigt der Durchmesser schnell auf über 60 Meter.
Auch im „bewegten Gelände“, wenn beispielsweise Steigungen vor dem Kreisverkehr liegen oder die Anlage selbst in ein Gefälle gebaut werden müsste, stellen sie keine geeignete Lösung dar. Unter solchen Umständen sind die Risiken (etwa in Form von Fliehkräften durch die Neigung) einfach zu hoch.
Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit sowie nicht zuletzt die Anteile verschiedener Verkehrsteilnehmergruppen – es müssen viele Aspekte berücksichtigt werden, um die Entscheidung für oder gegen einen Kreisverkehr zu fällen. Dass sie in vielen Fällen einer „normalen“ Kreuzung vorgezogen werden, hat unterschiedliche Gründe.
Im Vergleich mit einer vierarmigen Kreuzung bestehen bei einem Kreisverkehr mit gleich vielen Abzweigungen deutlich weniger Konfliktpunkte, geben Verkehrsexperten an. Statt 32 möglicher Konfliktpunkte sind es im Kreisverkehr nur acht.
Da sich weniger Verkehrsströme gleichzeitig überschneiden, kommt es seltener zu gefährlichen Situationen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern – zum Beispiel deshalb, weil es keinen Gegenverkehr gibt. Der Verkehrsablauf wird im Normalfall übersichtlicher.
In ihren Zuläufen sorgen Kreisverkehre für eine Geschwindigkeitsreduzierung der Verkehrsteilnehmer. Der Verkehrs-fluss leidet hierunter allerdings nicht – im Gegenteil.
Da der Verkehr nicht gestoppt wird (wie bei Kreuzungen mit Ampel-anlage), ist die Durchlassgeschwindig-keit insgesamt sogar höher: Es passieren mehr Fahrzeuge den Knotenpunkt und es entstehen dabei weniger Lücken im Verkehr.
Prinzipiell lassen sich mit Kreisverkeh-ren genauso komplexe Straßensituationen bewältigen wie mit Kreuzungen. Die Kreisverkehrsanlage braucht nur entsprechend mehr Platz, wenn die Zahl der angeschlossenen Straßen steigt.
Zudem funktioniert das Konzept auch ohne aufwendige Steuerungstechnik. Das heißt, es werden keine Ampelanlagen benötigt, wodurch Betrieb und Wartung erheblich einfacher werden – und kostengünstiger.
Für Fußgänger und Radfahrer sind Kreisverkehrsanlagen nicht unbedingt von Vorteil. Es müssen unter Umständen mehr Fahrbahnen überquert werden, die Wege werden dadurch länger und ohne Ampeln oder Zebrastreifen herrscht häufig Unsicherheit zum richtigen Verhalten.
Sicherheitsvorkehrungen helfen unter solchen Bedingungen dabei, mögliche Konfliktsituationen zu entschärfen. So sorgen etwa Absperrpfosten für eine Trennung der verschiedenen Verkehrs-zonen, ohne die Übersichtlichkeit im Kreisverkehr einzuschränken.
Insgesamt tragen alle diese Eigenschaften zu einer größeren Verkehrssicherheit bei. Insbesondere kleine Kreisverkehre (Durchmesser zwischen 26 und 35 Metern, einstreifig, mit Mittelinsel) schneiden in den Statistiken der Unfallforschung gut ab. Das ist allerdings von verschiedenen Faktoren abhängig: Die tägliche Verkehrsbelastung darf nicht zu hoch sein, genauso wie das Aufkommen von Schwerverkehr. Außerdem ist es von Vorteil, wenn die einzelnen zuführenden Straßen eine möglichst gleich hohe Auslastung aufweisen.
Daneben sind die Mittelinseln selbst ein sicherheitsrelevantes Element. Vielfach werden diese durch kreative Maßnahmen zu echten Hinguckern gemacht. Bepflanzungen oder Kunstobjekte steigern zwar die Attraktivität der Verkehrsanlagen ungemein, wirken sich aber unter Umständen nachteilig auf deren Sicherheit aus.
Kunst im Kreisverkehr – das ist nicht nur ein beliebtes Mittel, um allzu triste Kreisverkehre optisch aufzuwerten. Es ist zugleich der Name einer Webseite, auf der Kreisverkehrskunst aus ganz Deutschland gesammelt wird. Die dort aufgeführten Beispiele zeigen die enorme kreative Bandbreite, die bei der Innenflächengestaltung mit Skulpturen und Installationen jedweder Art möglich ist.
Ganz unproblematisch ist diese Form der Kunstausstellung jedoch nicht. Feste Einbauten in Kreisverkehrsanlagen können ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. Vor allem außerorts besteht diese Gefahr, wie sie beispielsweise Dr. Gero Morlock, langjähriger Leiter des Referats Straßenbetrieb und Verkehrstechnik im Regierungspräsidium Freiburg im Breisgau dargelegt hat.
Schlechte Beschilderungen, enge Kurven nach langen, geraden Straßenverläufen, die notwendige schnelle Geschwindigkeitsreduktion – besonders auf Landstraßen erweisen sich Kreisverkehre häufig als die gefährlicheren Lösungen. Unter solchen Voraussetzungen werden die Kunstwerke zu bedrohlichen Hindernissen.
Durch die EU-Verordnung 2008/96/EG zum „Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur“ ist der Umgang mit solchen gestalterischen Mitteln noch einmal präsenter geworden. Im Hinblick auf die Gestaltung von Kreisverkehrsinseln ist besonders die „Beseitigung von neben der Straße befindlichen feststehenden Hindernissen […]“ von Bedeutung – die Auslegung auf Länderebene sorgt aber immer wieder für Diskussionen.
Eine generelle Vorgabe für das Entfernen von Kunstwerken, Bäumen und Findlingen lässt sich aus der EU-Richtlinie prinzipiell nicht ableiten. Dort gelten sie lediglich als potenzielle Abhilfemaßnahmen, die bei der Bewertung der Sicherheit von Straßenabschnitten berücksichtigt werden sollten.
Die Auslegung ist jedoch keineswegs einheitlich in den deutschen Bundesländern. In Baden-Württemberg etwa wird die Richtlinie dahingehend angewendet, dass sie auch für Bundes- und Landesstraßen gilt, auf freien Strecken sind starre Einbauten auf Kreismittelinseln grundsätzlich nicht zulässig. Allerdings bestehen Sonderregelungen für Bäume und alternative Maßnahmen anstelle des Entfernens der Einbauten sind denkbar. Innerhalb von Ortsdurchfahrten ist die künstlerische Gestaltung eher möglich – sofern die Belange der Verkehrssicherheit beachtet werden.
Im „Leitfaden zur Qualitätssicherung bei Planung, Bau und Betrieb von Kreisverkehren“ des hessischen Dezernats „Verkehrstechnik und Straßenausstattung“ ist bezüglich der Gestaltung von kleinen, einstreifigen Kreisverkehren ausdrücklich vermerkt, dass „auf der Kreisinsel (vor allem in Verlängerung der Zufahrten) […] keine starren Hindernisse angeordnet werden [dürfen]“. Das umfasst Bäume, steile Böschungen, Begrenzungsmauern, Lichtmasten, Werbetafeln, Kunstobjekte und andere potenzielle Hindernisse.
Das Sächsische Staatministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) unterscheidet in den „Ergänzenden Hinweisen zur Planung von Kreisverkehrsplätzen“ zwischen Kreisverkehren außerhalb, im Vorfeld und innerhalb bebauter Gebiete und verweist vorrangig auf die Erkennbarkeit der Anlagen. Im Rahmen der „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS)“ sind im Freistaat Sachsen nur solche Einbauten möglich, die als leicht umfahrbar oder leicht verformbar gelten. Dazu umfassen die Hinweise einige grundsätzliche Vorgaben für Einbauten auf Kreisinseln – darunter auch die Vorgabe, dass die Objekte nicht zu schwerwiegenden Unfallfolgen beitragen sollen.
Letztendlich – und dazu hält auch die EU-Richtlinie 2008/96/EG die Mitgliedstaaten an – braucht es eine regelmäßige und umfassende Prüfung und Beurteilung der Verkehrsanlagen, um mögliche Sicherheitsrisiken erkennen zu können.
Bund und Länder orientieren sich bei ihren Vorgaben für die Gestaltung von Kreisinseln selbstverständlich nicht nur an den Regelungen der EU. Wichtig ist darüber hinaus beispielsweise die „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06“, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen entwickelt wurde.
Sie besagt unter anderem, dass die Mittelinsel so gestaltet werden muss, dass sie im Regelbetrieb nicht überfahren werden kann (die Ausnahme hiervon sind übrigens Mini-Kreisel). Dazu listet die RASt 06 die vier wesentlichen Grundanforderungen auf: Erkennbarkeit, Übersichtlichkeit, Begreifbarkeit und Befahrbarkeit.
Gestalterische Elemente müssen dabei keineswegs Hindernisse sein, sie können im Gegenteil dazu beitragen, dass ein Kreisverkehr frühzeitig erkannt wird. Es gilt jedoch darauf zu achten, dass Bepflanzungen oder sonstige Mittel der Kreisverkehrsgestaltung nicht im Konflikt zu Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen stehen.
Angesichts der vielen Sicherheitsanforderungen an Kreisverkehrsanlagen stellt sich die Frage: Warum sollten Zeit, Energie und Geld in die besondere Ausgestaltung investiert werden? Woran sich gleich die Folgefrage anschließt: Kann unter solchen Bedingungen überhaupt eine anspruchsvolle und attraktive Gestaltung der Kreisinseln gelingen?
Grundsätzlich bleiben selbst bei Berücksichtigung der Richtlinien und Vorgaben immer noch Spielräume für gestalterische Maßnahmen offen, die Abwägungssache der örtlichen Behörden sind. Deshalb werden auch weiterhin Kreisverkehre als Werbeplattform für Gemeinden oder ansässige Unternehmen genutzt – regionale Bezüge, Verweise auf touristische Attraktionen und dergleichen haben zugleich eine identitätsstiftende Funktion.
Im Hinblick auf den Klima-, Umwelt- und Artenschutz entdecken Städte und Gemeinden die Kreismitten außerdem vermehrt als mögliche Flächen für Bepflanzungen – die jedoch anspruchsvoll sein können.
Bepflanzte Kreisinseln benötigen in der Regel einige Vorbereitung. Das liegt an den häufig verdichteten, strukturgeschädigten Böden. Maßnahmen zur Auflockerung, das Einbringen von Substraten und die Behandlung gegen Wurzelunkräuter sind daher nötig.
Bei der Pflege hilft das Aufbringen von Mulchmaterial in ausreichender Stärke (5 bis 7 Zentimeter). Splitt, Kies, Rindenmulch oder ähnliche Produkte sorgen für einen deutlich geringeren Pflegeaufwand. Auch Folien oder Sand sind probate Mittel gegen Unkraut.
Bäume in Kreisverkehren – das dürfte zumindest für die außerorts gebauten Anlagen nur in Ausnahmefällen eine Option sein. Interessanter sind hierfür innerörtliche Kreisel, zumal sie für die Bäume bessere Bedingungen als die sonst knapp bemessenen Baumschei-ben bieten, und das Stadtgrün an diesen Standorten zum Stadtklima beiträgt.
Abgesehen davon verleihen sie dem Kreisverkehr durch ihren Wuchs mehr Struktur in der Vertikalen. Darüber hinaus setzen Bäume mit prägnanter Wuchsform weitere schöne Akzente.
Ökologisch wertvoll, ökonomisch sinnvoll: Pflanzungen in der Stadt sind eine Herausforderung – zumal sie auch optisch überzeugen sollen.
Mit mehrjährigen Arten – Sträucher, Gräser und Stauden sind gleichermaßen denkbar – ist das durchaus möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass sie mit den jeweiligen Standortbedingungen zurechtkommen. Das betrifft vor allem Trockenheit und Windeinwirkung durch die oft exponierte Lage. Im Idealfall tragen geeignete Blütenpflanzen zusätzlich zu Biodiversität in der Stadtnatur bei.
Quellen:
Adelsberger, Andreas: Gestaltung von Kreisverkehren. Grün und mehr im Kreisverkehr.
https://neuelandschaft.de/artikel/gruen-und-mehr-im-kreisverkehr-10230.html
ADAC: Die 11 außergewöhnlichsten Kreisverkehre der Welt.
https://www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/inspirationen/international/kuriose-kreisverkehre/
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement: Leitfaden zur Qualitätssicherung bei Planung, Bau und Betrieb von Kreisverkehren.
https://mobil.hessen.de/sites/mobil.hessen.de/files/130723_Leitfaden_Qualit%C3%A4tssicherung_Kreisverkehre.pdf
Morlock, Gero: Gefährdungspotenzial von festen Einbauten in Kreisverkehrsanlagen. Veranlassung für den Erlass des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg.
https://www.ise.kit.edu/rd_download/SEB/Kolloquium_SEB_01-15_Morlock.pdf
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg: Kreisverkehre.
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/verkehrssicherheit/kreisverkehre/
Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008L0096&from=SK#:~:text=(1)%20Mit%20dieser%20Richtlinie%20werden,pr%C3%BCfungen%20durch%20die%20Mitgliedstaaten%20vorgeschrieben.
Freistaat Sachsen, Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr/Landesamt für Straßenbau und Verkehr: Ergänzende Hinweise zur Planung von Kreisverkehrsplätzen.
https://www.verkehr.sachsen.de/download/verkehr/Ergaenzende_Hinweise_zu_KVP_Maerz_2016.pdf
Straßen.NRW: Kreisverkehr oder Kreuzung – keine Frage des Geschmacks.
https://www.strassen.nrw.de/de/presse/meldungen/meldung/kreisverkehr-oder-kreuzung-keine-frage-des-geschmacks.html
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