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Mehr InformationenDer öffentliche Raum ist für alle Menschen gleichermaßen da. Eine barrierefreie Gestaltung von Plätzen, Freizeitanlagen und anderen öffentlichen Bereichen ist die Grundlage dafür, dass alle Menschen diese nutzen können. Das betrifft alle Gestaltungselemente – auch Sitzbänke. Welche Eigenschaften machen aus einer Sitzbank eine barrierefreie Ruhebank für alle?
Die Grundlagen für das barrierefreie Bauen finden sich in der DIN 18040. Für die Gestaltung öffentlicher Räume sind vor allem Teil 1 (Öffentlich zugängliche Gebäude) und Teil 3 (Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) relevant. Die Regelwerke machen deutlich, dass es beim Thema Barrierefreiheit nicht nur um bauliche Aspekte geht, sondern dass Infrastrukturelemente ebenso zu berücksichtigen sind.
Ein wichtiges Element in diesem Zusammenhang: die Ruhebank. Sie ist ein fester Bestandteil des Stadtmobiliars und ein wichtiger Faktor für eine barrierefreie Nutzung. Damit eine Bank von allen Menschen gleichermaßen komfortabel genutzt werden kann, müssen verschiedene Designaspekte berücksichtigt werden – vom Sitzkomfort über die Ausstattung und die Materialien bis hin Fragen der Sichtbarkeit und Erkennbarkeit.
Wir zeigen die grundlegenden Charakteristika einer barrierefreien Ruhebank auf.
Das Design einer Bank, sollte sich zu diesem Zweck an den Bedürfnissen von älteren Menschen oder Menschen mit Gehbehinderungen orientieren. Da die Anforderungen sehr verschieden sind, können auch barrierefreie Sitzbänke in ihrem Design variieren:
Die DIN 18040-3 macht nicht nur hinsichtlich der Gestaltung einer Sitzbank bestimmte Vorgaben. Sie umfasst auch allgemein die Ausstattung öffentlicher Räume mit Sitzmöbeln, um diese barrierefrei nutzbar zu machen.
Da sich die DIN 18040 ausdrücklich an den Bedürfnissen von blinden oder sehbehinderten Menschen orientiert, spielt zudem die Erkennbarkeit von Sitzmöbeln im öffentlichen Raum eine große Rolle. Nach DIN 18040-3 ist auf einen ausreichend starken visuellen Kontrast zum Umfeld einer Ruhebank zu achten, damit die Sitzbank nicht zu einem gefährlichen Hindernis wird. Eine entsprechend auffällige farbliche Gestaltung ist daher zu empfehlen und mit einer breiten Auswahl an RAL-Farben leicht umzusetzen.
Während das Behindertengleichstellungsgesetz Barrierefreiheit vor allem im Kontext von Behinderungen formuliert, rückt die DIN 18040 auch die Bedürfnisse von weiteren Personen in den Fokus: großwüchsige und kleinwüchsige, ältere, kognitiv eingeschränkte, mobilitätseingeschränkte oder Menschen mit Kinderwagen oder Gepäck und nicht zu vergessen Kinder.
Es gibt daher nicht die eine barrierefreie Ruhebank. Sitzmöbel machen einen öffentlichen Raum deshalb erst dann inklusiv, wenn sie in ihrer Gestaltung und Ausstattung die vielfältigen Bedürfnisse aller Menschen abdecken. Mit einem breiteren Angebot unterschiedlich gestalteter Sitzbänke gelingt die Umsetzung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.
Bilder:
Bild 1 bis 5: © ABES S. à. r. l.
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