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Designaspekte für inklusive Sitzbänke im öffentlichen Raum

Der öffentliche Raum ist für alle Menschen gleichermaßen da. Eine barrierefreie Gestaltung von Plätzen, Freizeitanlagen und anderen öffentlichen Bereichen ist die Grundlage dafür, dass alle Menschen diese nutzen können. Das betrifft alle Gestaltungselemente – auch Sitzbänke. Welche Eigenschaften machen aus einer Sitzbank eine barrierefreie Ruhebank für alle?

Barrierefreies Design für eine Ruhebank für alle


Zum barrierefreien öffentlichen Raum gehört auch die Ruhebank

Stadtmöbel für ein inklusives Miteinander im öffentlichen Raum

Die Grundlagen für das barrierefreie Bauen finden sich in der DIN 18040. Für die Gestaltung öffentlicher Räume sind vor allem Teil 1 (Öffentlich zugängliche Gebäude) und Teil 3 (Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) relevant. Die Regelwerke machen deutlich, dass es beim Thema Barrierefreiheit nicht nur um bauliche Aspekte geht, sondern dass Infrastrukturelemente ebenso zu berücksichtigen sind.

Ein wichtiges Element in diesem Zusammenhang: die Ruhebank. Sie ist ein fester Bestandteil des Stadtmobiliars und ein wichtiger Faktor für eine barrierefreie Nutzung. Damit eine Bank von allen Menschen gleichermaßen komfortabel genutzt werden kann, müssen verschiedene Designaspekte berücksichtigt werden – vom Sitzkomfort über die Ausstattung und die Materialien bis hin Fragen der Sichtbarkeit und Erkennbarkeit.

Wir zeigen die grundlegenden Charakteristika einer barrierefreien Ruhebank auf.


Barrierefreie Ruhebank: Sitzbank-Varianten für inklusive Nutzung

Eine Sitzbank mit Rückenlehne und Armlehnen bietet Erleichterungen

Das Design einer Bank, sollte sich zu diesem Zweck an den Bedürfnissen von älteren Menschen oder Menschen mit Gehbehinderungen orientieren. Da die Anforderungen sehr verschieden sind, können auch barrierefreie Sitzbänke in ihrem Design variieren:

  • Aus ergonomischen Gründen empfiehlt sich eine Sitzbank mit Rückenlehne und Armlehnen. Sie erleichtert nicht nur das bequeme, komfortable Sitzen und verringert die Gefahr, wegen der Mobilitätseinschränkungen nach hinten oder zur Seite überzukippen. Beim Hinsetzen und Aufstehen bieten Armlehnen eine gute Möglichkeit zum Abstützen, wodurch die Ruhebank einfacher nutzbar wird.
  • Spezielle Seniorenmöbel wie die ABES Parkbank 1.106 oder die ABES Parkbank 1.110 mit ihren verschiedenen Varianten gehen noch weiter und bieten zum Beispiel Armlehnen für jeden Sitzplatz, Fußstützen oder Gasdruckfedern für die Unterstützung beim Hinsetzen und Aufstehen.

Der richtige Einsatz von Ruhebänken nach DIN 18040-3

Die DIN 18040-3 macht nicht nur hinsichtlich der Gestaltung einer Sitzbank bestimmte Vorgaben. Sie umfasst auch allgemein die Ausstattung öffentlicher Räume mit Sitzmöbeln, um diese barrierefrei nutzbar zu machen.

  • Dazu gehört beispielsweise, zwischen Sitzgelegenheiten zum Verweilen und Ausruhen einen maximalen Abstand von 300 m einzuhalten.
  • Gemäß DIN 18024-1 (Grünanlage und Spielplatz) sollte der Abstand zwischen einer Ruhebank zur nächsten entlang von Haupt- und Nebengehwegen sogar nicht mehr als 100 m betragen.
  • Bei der Platzierung einer Bank ist darauf zu achten, dass sie für mobilitätseingeschränkte und blinde/sehbehinderte Menschen sowohl wahrnehmbar als auch gut erreichbar sein müssen. Der Abstand zwischen Sitzbank und Weg sollte deshalb möglichst unter 1 m liegen.

Da sich die DIN 18040 ausdrücklich an den Bedürfnissen von blinden oder sehbehinderten Menschen orientiert, spielt zudem die Erkennbarkeit von Sitzmöbeln im öffentlichen Raum eine große Rolle. Nach DIN 18040-3 ist auf einen ausreichend starken visuellen Kontrast zum Umfeld einer Ruhebank zu achten, damit die Sitzbank nicht zu einem gefährlichen Hindernis wird. Eine entsprechend auffällige farbliche Gestaltung ist daher zu empfehlen und mit einer breiten Auswahl an RAL-Farben leicht umzusetzen.

  • Bezüglich der Sitzhöhe geben die DIN 18040-1 und die DIN 18040-3 Richtlinien vor. Das bedeutet, dass eine barrierefreie Ruhebank über eine Sitzhöhe von 46 bis 48 cm verfügen sollte. Sie sind damit etwas höher als übliche Bänke mit einer Sitzhöhe zwischen 42 und 45 cm.
  • Manche Modelle wie die Abes Parkbank 1.110-4 bieten einen separaten Abstellplatz für den Rollator.
  • Anstelle einer Ruhebank ist es eine denkbare Alternative, Anlehnmöglichkeiten wie die ABES Anlehnbank 110 oder die ABES Stehbank 108 bereitzustellen, etwa für Menschen mit erheblichen Problemen beim Hinsetzen und Aufstehen.


Barrierefreiheit: Ruhebank ist nicht gleich Ruhebank

Verschiedene individuelle Bedürfnisse für barrierefreie Sitzbänke mitdenken

Während das Behindertengleichstellungsgesetz Barrierefreiheit vor allem im Kontext von Behinderungen formuliert, rückt die DIN 18040 auch die Bedürfnisse von weiteren Personen in den Fokus: großwüchsige und kleinwüchsige, ältere, kognitiv eingeschränkte, mobilitätseingeschränkte oder Menschen mit Kinderwagen oder Gepäck und nicht zu vergessen Kinder.

Es gibt daher nicht die eine barrierefreie Ruhebank. Sitzmöbel machen einen öffentlichen Raum deshalb erst dann inklusiv, wenn sie in ihrer Gestaltung und Ausstattung die vielfältigen Bedürfnisse aller Menschen abdecken. Mit einem breiteren Angebot unterschiedlich gestalteter Sitzbänke gelingt die Umsetzung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.


Bilder:
Bild 1 bis 5: © ABES S. à. r. l.

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